Atomgesetz-Novellen diese Woche im BT und am 26.11. abschließend im Bundesrat
Die Atomgesetz-Novellen 11 (Laufzeitenverlängerung) und 12 (Sicherheitsanforderungen) werden diese Woche am Donnerstag im Bundestag abschließend beraten, am 26. November muss dann der Bundesrat entscheiden.
Am 26.10. tagt der federführende Umweltausschuss des BT, bis Mitternacht muss er seinen Abschlussbericht abliefern. Am Donnerstag ab 9 Uhr werden die Atomgesetznovellen (und auch das Gesetz zur Brennelementesteuer) in 2./3. Lesung im Plenum abschließend beraten. Dazu wird es voraussichtlich eine ganze Reihe namentlicher Abstimmungen etc. geben, so dass sich das Ganze bis in den Mittag hineinziehen könnte. Doch die Koalitionsmehrheit steht.
Nach Verabschiedung im BT gehen die Gesetze an den Bundesrat, der gemäß der regulären Fristen in seiner Sitzung am 26. November über die Gesetze zu entscheiden haben wird.
Da die 11. und 12. Atomgesetznovellen als Einspruchsgesetze formuliert sind – und der Bundesrat selber dies nicht ändern kann, auch wenn er mehrheitlich anderer Meinung sein sollte – brauchen die Gesetzesvorlagen keine zustimmende Mehrheit des Bundesrates.
Die Zustimmungspflichtigkeit zu überprüfen kann erst der Bundespräsident und im Fall massiver Zweifel, könnte er seine Unterschrift verweigern. Danach kann das unterzeichnete Gesetz vor dem BVerfG beklagt werden.
Der Bundesrat am 26.11. kann daher nur entscheiden, ob er den Vermittlungsausschuss (und mit welchen Gründen welche Teile der Gesetze) anruft. Dafür braucht es eine Mehrheit der Stimmen, sprich: 35. Rot-Grün,
Rot und Rot-Rot haben 21 Stimmen, Für die VA-Anrufung bräuchte es also noch 14 weitere Stimmen, die aber Länder beisteuern müssten, die von der CDU bzw. CSU mitregiert werden. Ob in HH, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen oder Sachsen-Anhalt kann die Union gegenüber ihren Koalitionspartnern von SPD oder Grünen die Koalitionskarte ziehen und damit Enthaltung des eigenen Landes erzwingen. Dass schwarz-gelbe Länder wie Schleswig-Holstein sich gegen die schwarz-gelbe Bundesregierung stellen würden und den VA mit anrufen, ist wenig wahrscheinlich.
Käme es zu einer Anrufung des VA und in ihm wird keine Einigung erzielt, gehen die angerufenen Gesetze an den Bundesrat zurück, der einen Einspruch gegen ein Gesetz mit Mehrheit aussprechen kann, den aber der
Bundestag anschließend mit Koalitionsmehrheit überstimmen kann. Würde er den Einspruch nicht überstimmen, wäre das Gesetz gescheitert. Würde eine Einigung erzielt – im VA per Mehrheit möglich! – muss ihr erst der BT zustimmen und dann der BR billigen, d.h. nicht mit Mehrheit einen Einspruch aussprechen, der wieder vom BT überstimmt werden kann.