Petition
Stichtag für die Petition ist Samstag, 30. April, und zwar 16 Uhr MESZ! Am Montag, 2. Mai, treffen sich in Japan VertreterInnen der Zivilgesellschaft mit der Regierung und übergeben die gesammelten Unterschriften. Die Petition kann online unterzeichnet werden.
Petition (hier die englische Version)
[Dringliche Erklärung und Forderungen]
Wir fordern dringlich die Rücknahme der unmenschlichen Entscheidung der japanischen Regierung, Kinder einer Strahlenbelastung von bis zu 20 mSv/a auszusetzen.
Am 19. April 2011 teilte das Ministerium für Erziehung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technology (MEXT) dem Bildungsausschuss und weiteren Institutionen der Präfektur Fukushima mit, dass die Strahlenschutznorm
für Schulen in der Präfektur Fukushima auf 20 Millisievert pro Jahr (mSv/a) festgesetzt wurde. Dieser Grenzwert ist für Schulgelände und -gebäude gültig. Die Regierung wies darauf hin, dass 20 mSv/a einer Strahlenbelastung von 3,8 Mikrosievert pro Stunde (3,8 µSv/h) im Freien entspricht.
3,8 µSv entspricht in etwa dem sechsfachen Wert für „Strahlenüberwachte Gebiete“, der bei 0,6 µSv/h oder mehr liegt. Das Arbeitssicherheitsgesetz verbietet unter 18-Jährigen, unter solchen Bedingungen zu arbeiten. Kinder solchen Strahlendosen auszusetzen ist eine höchst unmenschliche Entscheidung, die wir mit Nachdruck verurteilen. 20 mSv/a ist vergleichbar mit der [juristisch] anerkannten Dosis, ab der Beschäftigte in Atomkraftwerken Leukämie entwickeln. Der Wert entspricht auch der maximalen Dosis, die in Deutschland für Mitarbeiter von Atomkraftwerken als Grenzwert festgelegt ist. Der Grenzwert von 20 mSv/a berücksichtigt weder, dass Kinder strahlensensibler sind als Erwachsene, noch die Belastung durch inkorporierte Strahlung.
Bei Strahlenmessungen, die an Grund- und Mittelschulen in der Präfektur Fukushima durchgeführt wurden, weisen momentan mehr als 75% der Schulen Strahlenwerte von „Strahlenüberwachten Gebieten“ auf (0,6 µSv/h oder mehr). Außerdem fallen etwa 20% der Schulen in die Kategorie „Gebiete mit Strahlenüberwachten Personen“ (2,3 µSv/h oder mehr) und befinden sich in einer äußerst gefährlichen Situation.
Der Wert, den die japanische Regierung jetzt festgelegt hat, zwingt den Kindern diese äußerst gefährliche Situation auf und kann Maßnahmen zur Verringerung der Strahlenbelastung behindern, die die Schulen auf eigene
Initiative ergreifen.
MEXT teilt mit, dass 20 mSv/a der Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission (International Commission on Radiological Protection, ICRP) in deren Publikation 109 [„Application of the Commission’s Recommendations for the Protection of People in Emergency Exposure Situations“] entsprechen sowie den Referenzwerten [Störfallplanwerten] im Bereich von 1 bis 20 mSv/a, die die ICRP in ihrer Mitteilung vom 21. März 2011 [„Fukushima Nuclear Power Plant Accident“] empfiehlt. Das bedeutet, dass MEXT sich am obersten Grenzwert orientiert hat.
Bis zum 21. April hat die japanische Regierung keine relevanten Informationen freigegeben, wie es zur Entscheidung über diese Grenzwerte kam. Überdies hat die Regierung auch nicht erklärt, warum weder die höhere Strahlensensibilität von Kindern noch inkorporierte Strahlung berücksichtigt wurden. Der Verlauf der Besprechung zwischen MEXT und der Nuklearen Sicherheitskommission (Nuclear Safety Commission, NSC) wurden
nicht offen gelegt und die Lage bleibt reichlich undurchsichtig.
Wir fordern von der japanischen Regierung folgendes:
– Rücknahme der Norm „20 mSv/a“ für Kinder.
– Offenlegung der Namen der Experten, die 20 mSv/a für Kinder für sicher
halten.
Anmerkung:
Bei der Verhandlung, die die Regierung am 21. April hielt, wurde offensichtlich, dass die Nukleare Sicherheitskommission (NSC) den Grenzwert von 20 mSv/a für Kinder ohne vorherige formale Konsultation
als „zulässig“ einstufte. Außerdem teilte die Kommission am 22. April dem Büro der japanischen Parlamentsabgeordneten Mizuho Fukushima mit, dass für die Beratungen der fünf Mitglieder der Nuklearen Sicherheitskommission, die in der Norm „20 mSv/a“ mündeten, kein Protokoll erstellt wurde.
Literaturhinweis:
SPIEGEL vom 21.4.2011, „Japan legt hohe Strahlengrenzwerte für Kinder
fest“ (https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,758410,00.html),
dort Zitate von Experten und Vergleich mit Grenzwerten für deutsche
AKW-Mitarbeiter.
Edmund Lengfelder vom Otto Hug Strahleninstitut: „Man nimmt damit ganz
bewusst zusätzliche Krebsfälle in Kauf. Durch den Grenzwert ist die
Regierung juristisch aus dem Schneider – moralisch aber nicht.“
Diese Petition wird organisiert von:
Green Action, Greenpeace Japan, Citizens‘ Nuclear Information Center, Citizens Against Fukushima Aging Nuclear Power Plants (Fukuro-no-Kai), Osaka Citizens Against the Mihama, Oi, and Takahama Nuclear Power Plants
(Mihama-no-Kai), Friends of the Earth Japan
Weitere Informationen bei:
Green Action
Suite 103, 22-75 Tanaka Sekiden-cho
Sakyo-ku, Kyoto 606-8203 Japan
Tel: +81-75-701-7223
info@greenaction-japan.org