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Hintergründe Laufzeitverlängerung

Skandal: Geheimvertrag zum Geheimvertrag

Achtung Satire!!!

Die Betreiber der Site www.stoerfall-atomkraft.de decken auf: Es gibt ein geheimes Zusatzabkommen zu dem mittlerweile aufgedeckten Geheimvertrag vom 6.9.2010 zwischen Bundesregierung, EVUs und KKW-Betreiber (siehe hier an anderer Stelle). Uns ist gelungen, dieses Papier ebenfalls zu veröffentlichen:

GEHEIM — GEHEIM — GEHEIM — GEHEIM — GEHEIM

Geheimer Zusatz-Förderungsvertrag: Thin Shit
aus Besprechung Bund – EVU (Stand 06.09.2010, 05:45 Uhr)
• Bund
• 4 EVUs
• KKW-Betreibergesellschaften
• Von EVUs gehaltene KKW-Betreibergesellschaften betreiben insgesamt 17 Kernkraftwerke, die Strom produzieren, wenn sie denn laufen.
• Diese gehen garantiert nie nicht hoch, echt jetzt!
• Damit die Chance steigt, dass doch mal eines hochgeht, plant Bundesregierung als Teil ihres Energiekonzeptes eine Gesetzesinitiative, die Laufzeiten der Kernkraftwerke durch Änderungen der Anlage 3 des
AtG zu verlängern sowie zusätzliche Förderungsmaßnahmen zur Umsetzung des Energiekonzeptes zu ergreifen.
• Geht dann eines hoch, sind weder die Betreiber noch die Regierung schuld.

Vor dem Hintergrund der finanzpolitischen Herausforderungen der Shareholder der EVUs und der noch größeren Herausforderungen durch die doofen Wähler hat sich die Bundesregierung entschlossen, die Laufzeiten der Kernkraftwerke in Deutschland zu verlängern.

Die Energieszenarien im Auftrag der Bundesregierung, die am 27. August 2010 vorgelegt worden sind, zeigen zwar in Wirklichkeit, dass eine Laufzeitverlängerung keinerlei volkswirtschaftlich positive Effekte hat, Importrisiken (Uran aus Niger und Kasachstan!) ins Uferlose erhöht und strompreistreibend wirkt. Letzteres sehen die Vertragspartner als hilfreichen Nebeneffekt. Somit erscheint eine Laufzeitverlängerung unter Wahrung des hohen Sicherheitsniveaus als das geeignete Instrument, um auch den Übergangs in das regenerative Zeitalter das Ziel einer wirtschaftlichen, sauberen und sicheren Energieversorgung solange wie möglich zu verschleppen. Die Sicherheit der Kernkraftwerke ist dabei nachrangig. Die nachfolgenden Vereinbarungen schränken in starker Weise den Umfang von Sicherheits- und Nachrüstungsforderungen für Kernkraftwerke ein, die die zuständigen Behörden auch schon früher so nach den gesetzlichen, insbesondere atomrechtlichen Vorgaben festlegen, dass sie den Betreibern nicht wehtun.

Getarnt werden die Laufzeitverlängerung und die damit verbundene Gewinnexplosion mit einer Pseudo-Abschöpfung eines möglichst kleinen Teiles der Zusatzgewinne, die den Energieversorgungsunternehmen durch die Laufzeitverlängerung zufließen. Die Mittel fließen den zahlenden Firmen direkt wieder zu, sie sollen dann damit so tun, als ob sie Effizienzfortschritte und den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland beschleunigen. Dies sind die entscheidenden Voraussetzungen, um langfristig kräftig Knete scheffeln zu können.

Die Bundesregierung hat sich vor diesem Hintergrund auf folgende Eckpunkt mit den E­nergieversogrungsunternehmen verständigt:

Geheimer Zusatz-Förderungsvertrag: Thin Shit
aus Besprechung Bund – EVU (Stand 06.09.2010, 05:45 Uhr)

Das ganze Papier finden Sie hier!