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Entsorgung Laufzeitverlängerung

Fünf Bundesländer reichen Klage gegen Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke ein

Fünf Bundesländer haben heute beim Bundesverfassungsgericht eine gemeinsame Klageschrift zu den Laufzeitverlängerungen der Atomkraftwerke eingereicht. Neben Nordrhein-Westfalen haben sich Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Bremen der Klage angeschlossen. Die Bundesländer wollen mit ihrer Klage die Durchführung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nach Artikel 93 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes erreichen. „Die Laufzeitverlängerung durch die Bundesregierung ist unserer Meinung nach klar verfassungswidrig und daher nichtig“, sagten die beiden NRW-Minister Harry K. Voigtsberger (Wirtschaft) und Johannes Remmel (Klimaschutz). Sie stimmen darin überein, dass nach dem Grundgesetz die Atomgesetznovelle nur mit Zustimmung des Bundesrates hätte erlassen werden dürfen. „Die Bundesregierung hat den Weg der Konfrontation gewählt, indem sie den Konsens zum Atomausstieg aus dem Jahre 2002 ohne zwingenden Grund aufgekündigt hat“, betonten beide Minister.

Das 11. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes regelt die Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke, in dem es den einzelnen Atomkraftwerken zusätzliche Stromproduktionsmengen zuweist. „Das ganze Gesetz ist ein Hinterzimmergesetz, formuliert, gefordert und durchgedrückt von den Atomkonzernen und gebilligt durch Bundesumweltminister Norbert Röttgen“, kritisierte NRW-Klimaschutzminister Remmel.

„Die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke ist gesellschaftlich nicht mehrheitsfähig, umwelt- und energiepolitisch ein Rückschritt, volkswirtschaftlich unsinnig und wettbewerbsschädlich“, sagte Wirtschaftsminister Voigtsberger. „Zudem ist sie gesetzeswidrig, weil sie ohne Beteiligung der Bundesländer beschlossen wurde. Der Atomausstieg und das Erneuerbare Energiengesetz der rot-grünen Bundesregierung hatten Bewegung und Wettbewerb auf den Energiemarkt gebracht. Neue Anbieter wie die Stadtwerke sind auf den Markt gekommen. Sie hatten in effizientere Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung und in erneuerbare Energien investiert. Diese Erfolgsgeschichte beendet die Bundesregierung mit einem Federstrich. Die Folgen sind schon zu sehen: Der Vertrauensschutz ist dahin, milliardenschwere Investitionen in den Bau neuer, hocheffizienter Kraftwerke liegen auf Eis oder werden abgeblasen. NRW wie die Bundesrepublik brauchen eine nachhaltige Energieversorgung ohne Kernkraft.“
Klimaschutzminister Johannes Remmel sieht die Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke als einen Widerstreit zwischen zwei grundsätzlich verschiedenen Energiekonzepten der Zukunft an: „Wir müssen uns die Frage stellen: Wollen wir die Zukunftschancen mit erneuerbaren Energien, mehr Energieeffizienz und modernste Kraftwerkstechnik nutzen oder wollen wir zurück in die Vergangenheit mit einer Risikotechnologie namens ,Atomkraft‘? Die Bundesregierung hat diese Frage beantwortet: Sie nimmt Risiken für Mensch und Umwelt in Kauf, festigt das Monopol der großen Energiekonzerne und gibt keine wirklichen Antworten darauf, wie wir den Energiebedarf der Zukunft decken und gleichzeitig die Klimaschutzziele nachhaltig erreichen wollen.“

Remmel weiter: „Die Zukunft gehört den regenerativen Energien – Wind, Sonne, Biogas und der Kraft-Wärme-Kopplung. Der komplette Atomstrom kann in den nächsten Jahrzehnten mit regenerativer Stromerzeugung ersetzt werden, das hat sogar die aktuelle Bundesregierung bestätigt.“ Für den NRW-Minister führt grundsätzlich kein Weg an einer dezentraleren Energieversorgung vorbei und wie dies gehe, sei in NRW schon eindrucksvoll gezeigt worden. Remmel: „Die kommunalen Stadtwerke werden in Zukunft eine wichtigere Rolle bei der Frage nach der künftigen Energiestruktur wahrnehmen. Die Pro-Atom-Entscheidung der Bundesregierung gefährdet jedoch die Investition der kommunalen Energieversorger in Höhe von sechs Milliarden Euro.“

Die Klageschrift enthält unter anderem folgende Begründungen:

Durch das Laufzeitverlängerungsgesetz (11. Atomgesetznovelle) werden die Strommengen, die die bestehenden Kernkraftwerke in Deutschland noch produzieren dürfen, erheblich erhöht. Dadurch sollen sich, so die Begründung zur Atomgesetznovelle, die jeweiligen Restlaufzeiten der Atomkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre verlängern – die Restlaufzeiten werden in der Praxis sogar noch deutlich länger werden. Diese Verlängerung der Laufzeiten setzt zwingend auch die Zeit der staatlichen Aufsicht über die Atomkraftwerke und damit die mit der Bundesauftragsverwaltung einhergehenden Eingriffe der Verwaltungshoheit der Länder fort. Die Bundesregierung kann jederzeit Anweisung zum Vollzug der Atomaufsicht geben und damit in die verfassungsmäßige Verwaltungshoheit der Länder eingreifen. Diese Verlängerung der Bundesauftragsverwaltung hätte daher der Zustimmung des Bundesrates bedurft.

In dem Schriftsatz wird weiter ausgeführt, dass eine Zustimmung des Bundesrates zur Elften Atomgesetznovelle auch deswegen erforderlich ist, weil diese Regelung die Bedeutung und Tragweite der Verwaltungsaufgaben, die die Länder nach dem Atomgesetz im Auftrag des Bundes zu vollziehen haben, wesentlich verändert. So wird die Aufsicht über die Atomkraftwerke im Umfang wesentlich erhöht, unter anderem durch neue Aufgaben als vor der Laufzeitverlängerung. Vor dem Hintergrund der Erhöhung der Restlaufzeiten sind die Kernkraftwerke sicherheitstechnisch umfassend zu überprüfen, zu bewerten und in viel größerem Umfang als im Rahmen der bisherigen Restlaufzeiten nachzurüsten.

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Hrsg: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen – Pressereferat Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf
Internet: https://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/

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Laufzeitverlängerung Termine

Landtagswahlen RLP + BaWü: Atomausstieg wählen

Heute ist die Gelegenheit die Bundesratsmehrheit gegen den Atomausstieg weiter zu stärken…

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Demonstration Entsorgung Termine

Abfahrt Castor Karlsruhe

(Glaskokillen, aus der WAA von Karlsruhe) Uhrzeit steht noch nicht fest bzw. ist noch nicht bekannt …

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Akualisierungen des Buches Entsorgung

Keine Krebsgefahr für Asse-Beschäftigte … und Schweine können fliegen …

In einem Artikel im Ärzteblatt wird im Februar 2011 berichtet, dass laut Bundesamt keine Krebsgefahr für Asse-Beschäftigte nachweisbar ist. Im maroden Atommüll-Endlager Asse bei Wolfenbüttel sei die Strahlen­belastung nach Einschätzung des Bundesamtes für Strahlen­schutz (BfS) zu gering, um bei den Beschäftigten nachweislich Krebs­erkrankungen auslösen zu können.

Das sei das Ergebnis eines Gesundheitsmonitorings, das am Donnerstag in Salzgitter vom BfS vorstellte. Der BfS-Leiter für den Fachbereich Strahlenschutz, Thomas Jung schränkte aber ein, es könne „nicht ausgeschlossen werden, dass es in Einzelfällen zu höheren Strahlenbelastungen gekommen ist, die nicht dokumentiert worden sind“. Inzwischen stellten drei frühere Bergleute der Asse Anträge, ihre Leukämie als Berufserkrankung anzuerkennen.

Das BfS reagierte mit dem nun veröffentlichten Gesundheitsmonitoring. Dabei wurde auf der Basis von Akten des früheren Asse-Betreibers, des Helmholtz-Zentrums in München, die Strahlenbelastung der Mitarbeiter seit 1967 abgeschätzt. (Anm. des Verfassers) Zur Erinnerung: das Helmholtz-Zentrums in München ist der ehemalige Betreiber der Asse, der wegen nachgewiesener Unzuverlässigkeit und Unfähigkeit am 1.1. 2009 die Betriebsgenehmigung entzogen wurde!

Zitat aus „Störfall Atomkraft, Asse II – eine Lügengeschichte“: „Die Asse scheint in den 1970er-Jahren das Loch gewesen zu sein, in dem alles, was richtig lästig war, entsorgt wurde. Dass mindestens neun Kilogramm Plutonium eingelagert sind, gilt als sicher. Es können aber auch 27 Kilo sein. Es gibt sogar Hinweise auf hochradioaktiven Müll. … Die erneute Überprüfung der in der Asse eingelagerten Abfälle hat ergeben, dass die ursprünglich angegebene Menge Plutonium von rund 28 Kilogramm doch zutreffend sei, heißt es in einem Schreiben an den BfS-Präsidenten Wolfram König.

Bei sieben Männern in der Asse wurden Werte von über 100 Millisievert Strahlenbelastung gemessen. Der Grenzwert für die Berufslebensdosis beträgt 400 Millisievert. Insgesamt gab es in dem untersuchten Zeitraum rund 200 sogenannte Kontaminationsereignisse. „Wir können nicht ausschließen, dass hohe Expositionen passiert sind“, sagte der BfS-Fachbereichsleiter laut Ärzteblatt.

Im vergangenen Dezember war bekannt geworden, dass in der Samtgemeinde Asse im Landkreis Wolfenbüttel in den vergangenen Jahren doppelt so viele Männer an Leukämie erkrankt sind wie im Durchschnitt, die Zahl der Frauen mit Schilddrüsenkrebs liegt sogar dreimal so hoch. Insgesamt seien „18 Blutkrebspatienten erfasst worden. … Erwartbar waren allerdings nur acht Fälle in dem Zeitraum. In den untersuchten acht Jahren starben zudem sechs Menschen mehr an Leukämie als statistisch erwartet. Auch die Rate der Frauen, die von 2002 bis 2009 an Schilddrüsenkrebs erkrankten, stieg von den drei erwarteten auf zehn.“ („Zeit“ vom 26.11.2010)

Fazit von Störfall Atomkraft: Da kein Mensch genau weiß, WAS überhaupt alles in der Asse WIE (z.B. in mittlerweile leckgeschlagenen Fässern?) eingelagert ist, ist eine seriöse Aussage über mögliche Krebsgefahren nicht haltbar! Zudem kann Krebs bereits von kleinsten Mengen radioaktiven Materials wie z.B. Plutonium ausgelöst werden, hier gibt es keinerlei „Unter“-Grenzen!

Ein weiterer Artikel im Ärzteblatt dazu ist hier.

Weitere Beiträge zu den Leukämiefällen im Umfeld der Asse:

Zeit, Welt, Hamburger Abendblatt, Stern.

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Hintergründe

FILM: Yellow Cake

Eben ist es gelungen, in der heißen Wahlkampfphase einen „Hammer“ zu setzen, wenn auch im entlegenen  Hillesheim (sorry, jeder ist sich selbst der nächste 😉 in einem der meist ausgezeichneten Programmkinos des Landes: Wir zeigen an diesem Wochenende vorauss. 3 x den Film „Yellow Cake„, dabei voraussichtlich am Mo. 21.3. 19:00 Uhr in einer Veranstaltung mit anschließender Diskussion mit dem Regisseur Joachim Tschirner und dem Fachbuchautor („Störfall Atomkraft„) Karl-W. Koch. Näheres zu Film finden Sie hier

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Demonstration Entsorgung Termine

Karlsruhe „Nachttanzblockade“ zum Castor

– in der Nacht 15./16. Feb. „Nachttanzblockade“ an der Strecke zum Castortransport nach Lubmin in Karlsruhe. Besonderheit: Der Castortransport fährt auf Straßenbahnschienen mitten durch Karlsruhe. Die Straßenbahnschienen sind Eisenbahn/DB-kompatibel.. Ort und Zeit werden noch bekanntgegeben.

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Hintergründe Termine

Yellow Cake

Eben ist es gelungen, in der heißen Wahlkampfphase einen „Hammer“ zu setzen, wenn auch im entlegenen  Hillesheim (sorry, jeder ist sich selbst der nächste 😉 in einem der meist ausgezeichneten Programmkinos des Landes: Wir zeigen an diesem Wochenende vorauss. 3 x den Film „Yellow Cake„, dabei voraussichtlich am Mo, 21.3. 19:00 Uhr in einer Veranstaltung mit anschließender Diskussion mit dem Regisseur Joachim Tschirner und dem Fachbuchautor („Störfall Atomkraft„) Karl-W. Koch.

Meines Wissens ist der Film mit ganzen 2 (in Worten zwei) Kopien in die Kinos gestartet und auch das leider mit großer Verzögerung, nachdem die zuvor unterstützende deutsche Filmförderung offenbar Konflikte mit der „Ausstieg aus dem Ausstieg“ sah und nicht mehr ganz so dolle förderte …

Bitte kommt selbst, soweit möglich und macht Werbung für diese Veranstaltung.

Der Link zum Film: https://www.yellowcake-derfilm.de

und den Terminen: https://www.yellowcake-derfilm.de/index.php?id=193

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Demonstration Entsorgung Termine

Karlsruhe, Auftaktdemo zum Castrotransport

Samstag, den 12.02.11, wird ab 12 Uhr auf dem Marktplatz in Karlsruhe eine Auftaktkundgebung zum Castortransport nach Lubmin stattfindet.

Dazu soll es mindestens folgende Aktionen und Veranstaltungen geben:

– am 10. Feb. 19.30 Uhr Infoveranstaltung im Jubez KA: „Atommülltransport auf dem S-Bahnnetz?- Das Erbe der Karlsruher Atomforschung“

– am 12. Feb. Aktionstag: 12 Uhr Auftaktkundgebung am Marktplatz in Karlsruhe, danach Aktionen in der Stadt und an der Strecke.
Einige Vorschläge sind bereits ausgearbeitet und werden demnächst veröffentlicht. Gruppen von ausserhalb können aber gerne eigene Aktionen „mitbringen“.

– in der Nacht 15./16. Feb. „Nachttanzblockade“ an der Strecke. Ort und Zeit werden noch bekanntgegeben.

Demnächst werden ausführlichere Informationen auf der Webseite „nachttanzblockade.de“ erscheinen. Materialien soll es ab Ende der Woche geben (Flugis, Plakate).

Liebe Grüße
Matthias

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Demonstration Termine

Demo Jülich, 30.01.2011, 14:00 Uhr

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe AtomkraftgegnerInnen,
auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich lagern 152 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll aus dem stillgelegten Forschungsreaktor. Das Forschungszentrum möchte sich dieser Altlast entledigen und plant die Castoren mit einer ganzen Serie von Transporten ins Zwischenlager nach Ahaus zu bringen. Die offizielle Begründung: Die Lagerung in Ahaus ist für das Forschungszentrum angeblich billiger als der weitere Verbleib der Castoren in Jülich.
In der Wochenzeitung „der Freitag“ habe ich einen entsprechenden Artikel mit Hintergrundinformationen veröffentlicht.
Wir lehnen die Verlagerung der Castoren von Jülich nach Ahaus ab. Ein entsprechender Antrag „Castor-Transporte und damit unnötige Risiken für Mensch und Umwelt vermeiden – Hochradioaktive Brennelementekugeln weiterhin am ehemaligen AVR Jülich zwischenlagern“ wird demnächst im Landtag NRW von uns eingebracht. Die Transporte sind gefährlich. Das Risiko von Unfällen ist nicht verantwortbar. Die Kosten der Transporte tragen die SteuerzahlerInnen. Wir begrüßen, dass sich die NRW-Landesregierung gegen die Transporte ausgesprochen hat und sich für einen Verbleib der Castoren in Jülich einsetzt. Nun ist es an der Bundesregierung als Mehrheitsanteilseignerin des Forschungszentrums die Transporte nach Ahaus abzusagen und die weitere Lagerung in Jülich zu ermöglichen.
Mit der Demonstration am 30. Januar um 14 Uhr am Forschungszentrum Jülich wollen wir gegen die Atompolitik der Bundesregierung und die geplanten Castor-Transporte protestieren.
Wir bitten euch, zur Demo zu mobilisieren. Den GRÜNEN Aufruf und weitere Einzelheiten zur Demo gibt es hier.
Keine Atommüll-Verschieberei von Jülich nach Ahaus!
Atomkraft – Nein Danke!
Liebe Grüße
Hans Christian Markert, MdL
Sprecher für Umwelt-, Verbraucherschutz und Anti-Atompolitik
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW

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Entsorgung

Zwischenbericht zum Gorleben-Untersuchungsausschuss

Nach acht Monaten Arbeit hat die grüne Bundestagsfraktion die ersten Ergebnisse des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) Gorleben in einem Zwischenbericht zusammengetragen. Darin wird klar: Die Standortauswahl war willkürlich und ignorierte die Geologie im Wendland, kritische Wissenschaftler wurden systematisch diskreditiert und die Öffentlichkeit bewusst ausgeschlossen. Die Akten zeigen zudem, dass auch der Erkundungsprozess offensichtlich auf einer Rechtsverdrehung basiert. Den Link zur grünen Seite und dem Bericht finden Sie hier.