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Demonstration Termine

Großdemo 26.03.2011 Köln u.a.

Berlin: 12.00 Uhr, Potsdamer Platz (mit Menschen aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)

Hamburg: 12.00 Uhr, Moorweide/Dammtor (mit Menschen aus Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein)

Köln: 14.00 Uhr, Deutzer Werft (mit Menschen aus Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und dem Saarland)

München: 14.00 Uhr, Odeonsplatz (mit Menschen aus Baden-Württemberg und Bayern)

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Hintergründe Laufzeitverlängerung

Der Atomkraftwerks-Betrieb ist verfassungswidrig

IPPNW-Presseinformation vom 15. März 2010

Der Atomkraftwerks-Betrieb ist verfassungswidrig

BMU 1999: Alle AKW entsprechen nicht dem geforderten Sicherheitsmaßstab

Nach Angaben der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW steht der Betrieb der deutschen Atomkraftwerke nicht in Einklang mit den Bestimmungen des Atomgesetzes und den Grundsätzen des Kalkar-Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Ein älteres Papier der Bundesregierung bestätigt, dass die deutschen Atomkraftwerke nicht rechtmäßig betrieben werden.

Das Atomgesetz schreibt den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik als zentralen Sicherheitsmaßstab für Atomkraftwerke vor. Für den Fall, dass eine Anlage diesen Sicherheitsstandard nicht mehr erfüllt, sieht das Atomgesetz den „Widerruf“ der Betriebsgenehmigung, also die endgültige Stilllegung vor. Die Argumentation der Atomindustrie, die Atomkraftwerke müssten heute lediglich den alten Sicherheitsstandards während der Zeit der Genehmigung vor rund 30 Jahren genügen, ist falsch. Denn der Widerruf laut Atomgesetz ist für den Fall vorgesehen, dass der Sicherheitsstandard „später“, also während der Betriebsphase nicht mehr gegeben ist.

Im einschlägigen Kalkar-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die deutschen Atomaufsichtsbehörden (meist Umweltministerien) dazu verpflichtet, einen „dynamischen Grundrechtsschutz“ zu gewährleisten. Das bedeutet, dass die Behörden dafür zu sorgen haben, dass die Atomkraftwerke beispielsweise durch Nachrüstungen auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Ist dies nicht der Fall, dann darf ein Atomkraftwerk nicht betrieben werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat hierbei ausdrücklich die für die Atomaufsicht zuständigen Ministerien (die Exekutive) in die Pflicht genommen, weil die Behörden sehr viel schneller reagieren könnten als der Gesetzgeber. Entsprechend resultiert aber auch eine Verpflichtung der Aufsichtsbehörden, den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik tatsächlich durchzusetzen bzw. den weiteren Betrieb von Atomkraftwerken zu unterbinden, wenn der erforderliche Sicherheitsstandard nicht mehr gewährleistet werden kann.

Vor diesem rechtlichen Hintergrund haben leitende Juristen der Bundesatomaufsicht in einem internen Papier vom 12. August 1999 festgestellt: „Alle laufenden Atomkraftwerke wären nach diesem Maßstab heute nicht mehr genehmigungsfähig. Laufende Atomkraftwerke entsprechen damit heute nicht mehr einem Sicherheitsmaßstab, der vom Atomgesetz nach neuem Stand von Wissenschaft und Technik gefordert ist.“

Die Bundesbeamten machen explizit deutlich, dass sowohl die ganz alten als auch die zuletzt errichteten „Konvoianlagen“ (Neckarwestheim-2, Emsland, Isar-2) nicht mehr den rechtlichen Erfordernissen genügen: „Anlagen, die nicht zu den sog. Konvoi-Anlagen zählen (d.h. die älteren Anlagen), entsprechen konzeptionell und in der Ausführung in weiten Teilen auch nicht mehr dem Stand der Technik, soweit er im kerntechnischen Regelwerk festgeschrieben ist. In einzelnen technischen Merkmalen fallen auch bereits die Konvoi-Anlagen hinter den heutigen Stand der Technik zurück. Beispiele sind Maßnahmen zur Erhöhung der Abschaltsicherheit und zur Erhöhung der Zuverlässigkeit von Notkühlung und -bespeisung.“

Ebenso bestätigte beispielsweise auch das Hessische Umweltministerium in internen Behördenvermerken, dass das Atomkraftwerk Biblis „selbstverständlich“ nicht mehr dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Betrieb von Atomkraftwerke nur dann als zulässig erklärt, wenn der Stand von Wissenschaft und Technik gewährleistet ist. Da dies nach Bewertung der Behörden nicht der Fall ist, erweist sich der Betrieb der deutschen Atomkraftwerke als rechtswidrig.

Siehe auch: Interview mit dem ehemaligen Leiter der Bundesatomaufsicht, Wolfgang Renneberg:

https://www.ippnw.de/atomenergie/atom-recht/artikel/398e3988b2/die-behoerde-handelt-rechtsfehlerha.html

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Demonstration

Montags-Demos in RLP

An folgenden Orten finden am Montag nach unserem Kenntnisstand Veranstaltungen statt:

  • Bad Neuenahr, Treffpunkt: Platz an der Linde (Beginn: 18:00 Uhr)
  • Bad Kreuznach, Treffpunkt: Am Netzwerk am Turm, Wassersümpfchen 23 (Beginn: 17:00 Uhr)
  • Betzdorf, Treffpunkt: Busbahnhof, Abschlusskundgebung an der Stadthalle (Beginn: 17:30 Uhr)
  • Bingen, Treffpunkt Speisemarkt (Beginn: 18:00 Uhr)
  • Bitburg, Treffpunkt: Postplatz (Beginn: 18:00 Uhr)
  • Frankenthal, Treffpunkt: Rathausplatz, (Beginn: 17:30 Uhr)
  • Ingelheim, Treffpunkt: Bahnhof (Beginn: 18:00 Uhr)
  • Kaiserslautern, Treffpunkt: Stiftskirche (Beginn: 18:00 Uhr)
  • Kastellaun, Treffpunkt: Marktplatz (Beginn: 18:00 Uhr)
  • Koblenz, Treffpunkt: am MdB-Büro von Michael Fuchs, Bahnhofstr., Mahnwache auf dem Jesuitenplatz (Start: 17:30 Uhr)
  • Landau, Treffpunkt: Marktplatz (Beginn: 18:00 Uhr)
  • Ludwighafen, Treffpunkt: Lichttor (Beginn: 18:00 Uhr)
  • Mainz, Treffpunkt: Gutenbergplatz (Beginn:17:30 Uhr)
  • Montabaur, Treffpunkt: Konrad-Adenauer-Platz (Beginn: 18:00 Uhr)
  • Neustadt, Treffpunkt: Marktplatz, Brunnen (Beginn: 18:00 Uhr)
  • Simmern, Treffpunkt: Schlossplatz (Beginn: 18:00 Uhr)
  • Speyer, Treffpunkt: Altpörtel (Beginn: 18:00 Uhr)
  • Trier, Treffpunkt: Kornmarkt (Beginn: 18:00 Uhr)
  • Worms, Treffpunkt: Hauptbahnhof Osteingang (Beginn: 17:30 Uhr)
  • Zweibrücken, Treffpunkt: vor der Alten Feuerwache (Beginn: 17:30 Uhr)

In Hillesheim zeigt die Eifel Film Bühne, Aachenerstr. 15 an der B421, 54576 Hillesheim den Film „Yello Cake – Die Lüge von der sauberen Energie“ mit anschließender Diskussion, Beginn: 19 Uhr. Dabei werden Regisseur Joachim Tschirner sowie der Fachbuchauor Karl-Wilhelm Koch (Störfall Atomkraft) anwesend sein.

In Zweibrücken zeigen die GRÜNEN vor Ort den Film: „DIE 4. REVOLUTION – ENERGY AUTONOMY“ im GRÜNEN Fahrradkino. Der Film von Carl-A. Fechner zeigt, wie die Welt-Gemeinschaft ihre Energieversorgung komplett aus erneuerbaren Quellen decken kann – für jeden erreichbar, bezahlbar und sauber.
Beginn: 19.00 Uhr, Ort: „Erdgeschoss“ des Gasthauses Sutter (Pirmasenser Straße 114). Der Eintritt ist frei.

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Hintergründe Störfälle

Update 17.3.2011, 21:00 Uhr

Zeitweise arbeiten noch 50 Menschen in den Anlagen von Fukushima I:  „Todeskandidaten“ wie die Liquidatoren in Tschernobyl. Die gewaltige radioaktive Strahlung, der sie dauerhaft ausgesetzt sind, ist trotz der Schutzanzüge so hoch, dass sie den Einsatz wohl alle nicht lange überleben werden.
Der hilflose Versuch mit „Wasserbomben“ die Reaktor-Containments und das Abklingbecken in Reaktor 4 kühlen zu wollen, ist zum Scheitern verurteilt und zeigt nur die Ausweglosigkeit. Die Hubschrauber können nach Angaben des Fernsehsenders NHK 7,5 Tonnen Wasser fassen. „Am wichtigsten ist jetzt, große Wassermengen auf die Reaktorblöcke 3 und 4 zu schütten, vor allem um die Kühlbecken zu füllen“, sagte Atombehörden-Sprecher Hidehiko Nishiyama. Zum Einen ist die Trefferquote sehr gering, das meiste Wasser zerstäubt in der Luft, zum andern ist die Temperatur so hoch, dass selbst das auftreffende Wasser sofort wieder erdampft, ohne wesentliche Kühlung zu bringen. Es ist m.E. nur eine Frage der Zeit, bis der Komplex aufgegeben wird und die Kernschmelzen vollständig außer Kontrolle geraten. Dann bleibt zu hoffen, dass der Wind dauerhaft in Richtung Pazifik weht, sonder wird die Katastrophe endgültig Tschernobyl in den Schatten stellen.
Nachgedacht über / gefordert wird mittlerweile die Evakuierung der Millionen-Stadt Sendai (ca. 40 km nördlich) und eine Ausweitung der Sperrzone auf 80 km Radius (derzeit 30 km). Damit wären 1.900.000 statt bisher ca. 300.000 Menschen betroffen. Die Evakuierung von Ausländern aus Sendai läuft bereits.

Neun AKWs könnten sofort abgeschaltet werden

(SZ) Die Bundesrepublik kann nach Berechnungen des Umweltbundesamtes problemlos auf neun Kernkraftwerke verzichten. „Dies ist ohne Einschränkungen der Versorgungssicherheit und ohne zusätzliche Stromimporte möglich“, sagte der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, der Süddeutschen Zeitung. Neben den sieben ältesten Kernkraftwerken könne so auch jetzt schon das Kernkraftwerk Krümmel stillgelegt werde. [1]

 

USA misstrauen Japans Informationspolitik

(ZDF) US-Atombehörde entsendet eignen Spezialisten zur Beobachten und empfiehlt Evakuierung in einem 80-km Radius. Dies beträfe knapp 2 Millionen Menschen.[2] Die USA misstrauen offenbar zutiefst der japanischen Berichterstattung und halten dies für stark verharmlosend.

Bei der ARD liest sich das etwas harmloser dargestellt so:

17.03.2011 18:10 Uhr

US-Verteidigungsministerium schickt Spezialisten nach Japan

(ARD, TAZ) Das US-Verteidigungsministerium hat ein Spezialistenteam für den Kampf gegen die Atomkatastrophe nach Japan geschickt. Dem japanischen Militär würden neun Experten für biologische und nukleare Gefahren zur Seite gestellt, sagte Pentagon-Sprecher Lapan. Das US-Militär stellt bereits Tausende Soldaten und zahlreiche Schiffe sowie Fluggeräte für Hilfsmissionen zur Verfügung.

 

17.03.2011 18:44 Uhr

Hohe Strahlenwerte 30 Kilometer von Fukushima entfernt

(ARD) 30 Kilometer nordwestlich vom havarierten Kraftwerk Fukushima I entfernt ist offenbar eine hohe Strahlendosis gemessen worden. Der japanische öffentlich-rechtliche Fernsehsender NHK berichtet unter Berufung auf das japanische Wissenschaftsministerium, die Strahlenwerte betrügen 0,17 Millisievert pro Stunde. Personen, die dieser Strahlendosis sechs Stunden lang ausgesetzt sind, haben damit bereits die Jahresdosis aufgenommen.

 

17.03.2011 16:40 Uhr

Videos im Netz zeigen enorme Zerstörung in Fukushima I

(ARD) Mehrere Videos vom Überflug über das Atomkraftwerk Fukushima I zeigen das erschreckende Ausmaß der Zerstörung. Die Aufnahmen wurden von Bord eines Hubschraubers gemacht und von der Zeitung „Asahi Shinbun“ ins Netz gestellt. Zu sehen sind die völlig zerstörten Reaktoren der Atomanlage. Von den einst hellblauen Gebäuden sind nur noch Trümmer, verbogene Stahlträger und Steine zu sehen. An mehreren Stellen steigen Rauch und Dampf aus den Trümmern auf. Der Hubschrauber fliegt offenbar von Norden die Reihe der Kraftwerksblöcke entlang. Zuerst sind die unversehrten Meiler 5 und 6 zu sehen. Danach überfliegt der Hubschrauber die größtenteils völlig zerstörten Blöcke 1 bis 4. Die Aufnahmen stammen nach Angaben der Zeitung vom Mittwoch. Anbei die Homepage mit den Videos.[3] [mehr]

 

17.03.2011 15:24 Uhr

WikiLeaks: USA kritisierten japanischen Sicherheitschef der IAEA

(ARD) Eineinhalb Jahre vor der Atomkatastrophe ist der damalige japanische Sicherheitschef der IAEA laut der Enthüllungsplattform WikiLeaks wegen Führungsschwäche ins Visier der USA geraten. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Tomihiro Taniuchi sei vor allem mit Blick auf die Sicherheitsbestimmungen für japanische AKW ein schlechter Manager, hieß es in einer diplomatischen Depesche der USA von Juli 2009. Die IAEA äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Aus anderen Depeschen geht hervor, dass japanische Politiker im Gespräch mit US-Vertretern über die Vertuschung in Atomkraftwerken des Landes klagten.

 

17.03.2011 08:33 Uhr

Grafik: Wie könnte sich die Wolke ausbreiten?

(ARD) Wie könnte sich die Wolke mit radioaktiver Strahlung in den kommenden Tagen ausbreiten? Die US-Zeitung „New York Times“ zeigt dazu eine interaktive Grafik. Es handelt sich um eine Prognose, die von einer kontinuierlichen Strahlung in Fukushima ausgeht. [mehr]

 

17.03.2011 04:46 Uhr

Strahlung über AKW Fukushima: 4,13 Millisievert pro Stunde

(ARD) Die jüngst gemessene radioaktive Strahlung am havarierten Atomkraftwerk Fukushima beträgt nach Angaben des japanischen Verteidigungsministers Kitazawa 4,13 Millisievert pro Stunde. In Deutschland liegt der Grenzwert für zusätzliche radioaktive Strahlung bei 1 Millisievert pro Jahr.

 

16.03.2011 16:12 Uhr

China legt Atomprojekte nun doch auf Eis

(ARD) Die chinesische Regierung hat nach Angaben der amtlichen Nachrichtenagentur Xinhua alle geplanten Atomprojekte auf Eis gelegt. Noch am Montag hatte der Volkskongress den Bau von mehreren Kernkraftwerken beschlossen. Nun sollen zunächst die Sicherheitsbestimmungen überarbeitet werden.

(SZ) Noch am Montag hatte China beschlossen, bis 2015 neue Atomkraftwerke mit einer Gesamtleistung von 40 Gigawatt zu bauen. Am Mittwoch warf Peking das Ruder herum: Die Regierung legte alle Atomprojekte auf Eis. … In China sind derzeit 13 Reaktoren mit 10,8 Gigawatt Leistung im Betrieb und 25 im Bau. (Anm.: In China waren – Stand 2008 – 11 Reaktoren in Betrieb, 16 in Bau und 35 weitere geplant)

 

AKW-Akzeptanz in den USA schwindet

(TAZ) Angesichts der nuklearen Katastrophe in Japan schwindet in der US-Bevölkerung einer Umfrage zufolge die Unterstützung für die Atomkraft. Rund 70 Prozent der Befragten der am Donnerstag veröffentlichten Erhebung für die Zeitung USA Today gaben an, sie sehen die Nutzung der Atomenergie mit Sorge. Vor zwei Wochen waren es noch 57 Prozent. Der Umfrage zufolge sind die US-Bürger mit 47 Prozent mehrheitlich gegen den Bau neuer Atomkraftwerke, 44 Prozent sprechen sich für den Ausbau der Atomenergie aus.[4]

 

Quellen (außer den genannten Referenzen):

ARD https://www.tagesschau.de/nachrichtenticker/

GP          https://www.greenpeace.de/themen/atomkraft/nachrichten/artikel/erdbeben_in_japan_regierung_ruft_atomaren_notstand_aus/

ZDF   https://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/17/0,3672,8223089,00.html?dr=1

TAZ   https://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/artikel/1/liveticker-japan/

SZ     https://www.sueddeutsche.de/

Störfall Atomkraft, VAS Verlag


[1] https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/moratorium-widerstand-gegen-abschaltungen-atomkonzerne-auf-konfrontationskurs-zu-merkel-1.1073024

[2] ZDF Spezial, 17.3.2011, 19:25

[3] tagesschau.de/nachrichtenticker, 16:40 Uhr

[4] https://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/artikel/1/liveticker-japan/

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Störfalle

Update 16.3.2011, 1:00 Uhr

Greenpeace meldet um 00.55 Uhr: „Die Brennstäbe in zwei Reaktoren des AKW Fukushima sind nach Angaben des Betreibers Tepco bereits erheblich beschädigt. In Reaktor 1 seien bereits rund 70 Prozent der Brennstäbe beschädigt, meldete die Nachrichtenagentur Kyodo am Mittwoch. In Reaktor 2 seien es etwa 33 Prozent.

Zweimal gab es am 15.3. einen Brand in Reaktor 4: Zudem ist es beim ersten Brand am Nachmittag MEZ offenkundig auch zu einer schweren Explosion gekommen. Dieser Reaktor war zum Zeitpunkt des Bebens NICHT IN BETRIEB! Die ARD berichtet, in diesem Block würden die alten Brennstäbe des gesamten Komplexes gelagert.

Offenkundig hat auch hier die Kühlung versagt, da die abklingenden Brennstäbe aber noch viel Hitze freisetzen, müssen sie dauerhaft gekühlt werden. Wenn es zu einem Brand gekommen ist, muss zuvor das gesamte Wasser verdampft und ein Teil der Stäbe geschmolzen sein, sonst ist da NICHTS ZUM BRENNEN!

Greenpeace: „Der brennende Reaktor sei derzeit nicht zu betreten, berichtete der der Fernsehsender NHK. Weiter hieß es, dass um 6 Uhr Ortszeit (22 Uhr deutscher Zeit) 60 Kilometer entfernt von dem Krisen-AKW eine radioaktive Strahlung gemessen worden sei, die 500 Mal über den normalen Werten liege. Ob diese Gefahr in direktem Zusammenhang mit dem neuen Feuer steht, war zunächst nicht bekannt.“

U.a. SWR3 meldet, dass auch in den ebenfalls beim Beben abgeschalteten Blöcken 5 und 6 jetzt Explosionen und eine mögliche Kernschmelze droht. Das bedeutet, dass auch hier die Kühlung vollkommen versagt hat.

Um 00:24 Uhr gibt die Japanische Regierung laut Nachrichtenagentur AFP bekannt, dass das Feuer in Reaktor 4 (zum 2. Mal??) unter Kontrolle sei …

Erwähnenswert ist der Kommentar des EU-Energiekommisars und Atom-Befürworters Oettinger: Laut ARD (18:30 Uhr) sieht er mit Blick auf die Ereignisse in Japan eine „Apokalypse“ … Praktisch alles sei außer Kontrolle geraten.

https://www.greenpeace.de/themen/atomkraft/nachrichten/artikel/erdbeben_in_japan_regierung_ruft_atomaren_notstand_aus/

https://www.tagesschau.de/nachrichtenticker/

SRW3 Rundfunk Nachrichten um 24:00 Uhr

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Störfälle

Update 15.3.2011, 0:45 Uhr

Kommt jetzt die MEGA-Katastrophe?

ZDF: Wieder Explosion in Akw Fukushima

Drohende Kernschmelze in drei Reaktoren

Am Reaktor 2 der japanischen Atomanlage Fukushima I hat sich eine Explosion ereignet. Zuvor hatte ein Regierungssprecher bekannt gegeben, dass ein Teil des Schutzmantels des Reaktors beschädigt worden sei. Es ist die dritte Explosion in einem Akw.
Nach Informationen von ZDF-Korrespondent Johannes Hano soll es sich nicht um eine weitere Wasserstoffexplosion handeln, sondern um eine Explosion, die möglicherweise zu einer größeren radioaktiven Verseuchung führen könnte. Im Unterschied zu den ersten beiden Explosionen am Samstag und Montag sei diesmal nicht nur das äußere Reaktorgebäude, sondern auch der innere Druckbehälter beschädigt worden.

NTV 00.05 Uhr+++ Explosion an Atomreaktor in Fukushima +++

Nach dem schweren Erdbeben und weiteren heftigen Nachbeben wächst die Angst vor einer atomaren Katastrophe in Japan. Das Kernkraftwerk Fukushima 1 ist stark beschädigt, einige Kühlsysteme sind ausgefallen. Die Behelfskühlung mit Meereswasser kann das nicht ausgleichen. Der Schutzmantel von Reaktor 2 ist offenbar brüchig, im Innern ist eine Explosion zu hören. In drei Reaktoren droht eine Kernschmelze. Die Zahl der Opfer steigt immer weiter. Hunderttausende sind obdachlos.

Dazu muss gesagt werden, dass der Reaktor 2 derjenige war, der im Moment als am kritischsten eingestuft wurde, die Brennstäbe waren mehrfach trocken, zuletzt war es nicht mehr gelungen Meerwasser zur Kühlung des Reaktors in das Containment zu pressen. Nach den ersten Meldung (ZDF u.a.) steht zu befürchten dass der Reaktor selbst bereits schwer beschädigt ist und das Containment ebenfalls zumindest teilweise zerstört wurde. Die Explosion wurde als „schwerer“ und „keine Wasserstoffexplosion wie bisher“ eingestuft.

Gleichzeitig hat der Wind gedreht und weht jetzt nach Süden Richtung Tokio. Falls sich die Aussagen bewahrheiten und Radioaktivität in großem Maß freigesetzt wurde, ist das die befürchtete MEGA-Katastrophe … Hoffen und beten wir …

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Hintergründe Störfälle

Erdbebensicherheit deutscher AKWs

aktualisiert am 27.4.2011, ein pdf des Artikels mit Grafiken finden Sie hier

Japans Atomkatastrophen haben eindrücklich gezeigt, dass die Erdbebengefahr bei der Kernkraftnutzung bisher sträflich vernachlässigt wurde. Die nachfolgende Arbeit soll darlegen, dass auch in Deutschland eine immense Gefahr einer Katastrophe jenseits des sog. „Auslegungsstörfalls“ besteht, die bisher schlicht ignoriert oder verleugnet wurde. Zwar sind Beben wie das Jahrhundertbeben in Japan nicht zu erwarten, dafür sind die Schutz-Auslegungen gegen Beben in deutschen AKWs auch auf wesentlich geringere Beben berechnet. Selbst ein Tsunami an der Nordseeküste ist nicht auszuschließen, Ursache könnte ein Hangrutsch wie vor 8.000 Jahren sein oder ein gewaltiger, plötzlicher unterseeischer Vulkanausbruch bei Island.[1]

Eine kurze Erläuterung zum Verständnis vorab: Es gibt verschiedene Mess-Skalen zur Feststellung der Erdbebenstärken. Gebräuchlich ist die Richterskala[2] (ML = lokale Magnitude). Diese Skala misst die Wirkung des Bebens an der Oberfläche, eigentlich die sog. die Intensität. Intensität und dadurch die Bodeneffekte hängen nicht nur von der Magnitude (s.u.) ab, sondern auch von der Distanz zum Epizentrum, der Tiefe des Erdbebenherdes unter dem Epizentrum und den geologischen Bedingungen. Die Intensität ist zu unterscheiden von der Magnitude (ein Maß für die Stärke von Erdbeben. Magnituden werden überwiegend aus den Amplituden, seltener auch aus anderen Parametern von Seismogrammen bestimmt.)

Eine weitere Intensitätsskala, die so genannten MSK-Skala[3] (Medvedev-Sponheuer-Karnik-Skala), gibt die Stärke eines Bebens beispielsweise in zwölf Stärkegraden an. Die Abstufung orientiert sich sowohl an subjektiven als auch an objektiven Kriterien. Sehr grob ist eine Umrechnung von der Richter-Skala auf die MSK-Skala durch Addieren von „+2  bis +2,5“ möglich.


[1] https://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/0,1518,441648,00.html

bzw. https://www.sueddeutsche.de/wissen/unterwasserhaenge-im-nordmeer-rutschender-schlick-1.400429

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Richterskala

[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Medwedew-Sponheuer-K%C3%A1rn%C3%ADk-Skala

Richter Magnituden, Stärkegrad Beobachtung

1,0     Mikro Mikro-Erdbeben
2,0     extrem leicht: nicht spürbar, jedoch messbar
3,0     sehr leicht: Oft spürbar, Schäden sehr selten
4,0     leicht: sichtbares Bewegen von Gegenständen
5,0     mittel: Bei anfälligen Gebäuden ernste Schäden
6,0     stark: Zerstörung im Umkreis bis zu 70 km
7,0     groß: Zerstörung über weite Gebiete
8,0     sehr groß: Zerstörung in einigen 100 km
9,0     extrem groß: Zerstörung in Bereichen von 1000 km
10,0    Globale Katastrophe: Noch nie registriert

MSK-Skala, Stärkegrad Beobachtung
I            nur von Erdbebenmessgeräten registriert
II           nur von ruhenden Pers. zu spüren
III          nur von wenigen Personen gespürt
IV          Geschirr und Fenster klirren
V           hängende Gegenstände pendeln
VI          leichte Verputzschäden an Gebäuden
VII         Risse in Wänden + an Schornsteinen
VIII        große Risse in Giebelteile, Dachsimse stürzen ein
IX          Wände und Dächer stürzen ein; Erdrutsche
X           Einsturz vieler Gebäude; Spalten im Boden
XI          zahlreiche Spalten im Boden; Erdrutsche
XII         starke Veränderungen an der Erdoberfläche

 

Weitere Skalen sind eher unüblich.

Siehe auch


Am 13. Apr. 1992 bebte nahe Roermond (Niederlande) die Erde. Beim Erdbeben von Roermond 1992 wackelten die Häuser, Schornsteine und Dachziegel fielen herab, Bäume stürzten um. Mehr als 30 Personen wurden verletzt, die Sachschäden wurden auf deutscher Seite auf etwa 150 Millionen D-Mark beziffert. Die Magnitude wurde nach Richter (RS) auf  5,9 eingestuft, die Intensität betrug VII. Das Beben war in dieser Stärke unerwartet, das letzte ähnlich starke Beben lag 200 Jahre zurück.

In Deutschland gibt es Erdbeben vor allem entlang des Rheingrabens und auf der Schwäbischen Alb. Am 5.12.2004 gab es in Waldkirch im Breisgau ein Beben der Stärke 5,2 (RS), ebenso am 14.3.1951 in Euskirchen. Bei den beiden schweren Beben in Christchurch in Neuseeland 2010 und 2011 war in dieser Region in den 150 Jahren vorher kein einziges vergleichbares Beben gewesen. Dies zeigt, dass Erdbebenvorhersagen nicht nur bezüglich des Zeitpunktes, sondern auch bezüglich Stärke und Ort unmöglich sind. Ein Urvertrauen darauf, dass sich Erdbeben „an die bisherigen Stärken halten und diese nicht zu überschreiten gedenken“ ist also durch nicht zu rechtfertigten!

Prof. Wolfgang Jacoby, Uni Mainz, hält am 14.4.2011 in einem Vortrag in Speyer Beben in Deutschland bis ML 5 auf RS für jederzeit denkbar. Gefährdet sind der Hohenzollerngraben, das Maintal, das Niederrheinbecken. Die größte denkbare Magnitude wäre dabei ML 7,0, voraussichtlich im Rheingraben. Es lassen sich nur Aussagen zur „Wahrscheinlichkeit“ etwa in den nächsten 100 oder 1000 Jahren machen. WANN und WO in diesem Zeitraum das Beben eintritt, lässt sich nicht vorhersagen.

Zu beachten ist, dass es jederzeit auch Beben an „unerwarteten Stellen“ geben kann. Die Aussagen zu Risikoabschätzungen basieren auf bekannten Erdbebenaktivität: Davon abgeleitet wird die Wahrscheinlichkeit, dass ein Beben einer bestimmten Magnitude in bestimmter Entfernung in bestimmter Zeit  stattfindet. Wo noch nichts in den letzten Jahrhunderten stattgefunden hat, kann nichts hochgerechnet werden … Prof. Jacoby würde nach eigner Aussage „nie wagen zu sagen, hier ist eine absolute Sicherheit, ich kann meine Hand dafür nicht ins Feuer liegen“.

Die beiden Beben von Christchurch 2010/2011 kosteten ca. 200 Menschen das Leben und richteten zwischen 10 und 20 Mrd. US-$ Schaden an. das zweite war zwar verheerender, hatte aber mit etwa 6,3 (RS) die geringere Stärke (das 1.: 7,0 RS) Ein entsprechend verheerendes Beben im Rheingraben der Stärke 7,0 ist nicht auszuschließen und würde die AKWs Biblis oder Philippsburg in Einzelteile zerlegen.

Fazit: Bei Erdbeben wären nach bisherigen Erfahrungen zumindest die AKWs Biblis A und B und Philippsburg 1 und 2 stark gefährdet. Einem Tsunami ausgeliefert wären Brunsbüttel, Brokdorf und Unterweser. Die Auslegung deutscher AKWs liegt maximal bei 5 bis 6 laut Richterskala! Zu rechnen ist durchaus mit einem Erdbeben mit Stärken über 6,0 (RS)

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Richterskala

 

Biblis B

Henrik Paulitz kommt bei einer Untersuchung zu Biblis 2008 zu dem Ergebnis, dass Biblis B (das war Gegenstand der Untersuchung) schon ein vormals in der Nähe stattgefundenes Erdbeben (Worms) NICHT unbeschadet überstehen hätte. Für die Erdbeben-Auslegungen Biblis B wurden nur Intensitäten bis VIII und maximale Bodenbeschleunigungen bis etwa 1,5 m/s2 berücksichtigt. Tatsächlich aber sind am Standort Erdbeben mit weitaus größeren Intensitäten bzw. Bodenbeschleunigungen (bis 3,0 m/s2 und mehr) möglich. Die RSK-Arbeitsgruppe Seismologie hält es für „sachgerecht“, mit Magnituden bis (Richterskala) ML = 6,1 zu rechnen, das wäre eine Intensität bis etwa IX. 1952 kam es – weniger als 20 km vom Standort Biblis entfernt – bei Ludwigshafen/Worms zu einem mittelschweren Erdbeben: Magnitude ML = 5,1. Das stärkste bisher beobachtete tektonische Erdbeben im Bereich des mitteleuropäischen Schollenlandes war das berühmte Erdbeben von Basel im Jahre 1356. Diesem Erdbeben wird heute im allgemeinen eine Intensität von ca. 7 bis 8 laut Richterskala zugeordnet.

 

Erdbebensicherheit technischer Anlagen in Baden-Württemberg

In der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage des Abg. Dr. Walter Witzel GRÜNE vom 06. 03. 2003; „Risiken bei Erdbeben am Oberrhein“ wird massiv rumgeeiert. Zum Beispiel, Frage:

„Deckt der reguläre Katastrophenplan auch gekoppelte potenzielle Szenarien ab (wenn also z.B. als Folge eines schweren Erdbebens sowohl der Rheinseitenkanal birst als auch ein schwerer Atomunfall in Fessenheim ausgelöst wird“

Antwort: „Die Landesregierung kann keine konkreten Aussagen zu den Auswirkungen von Erdbeben, sondern nur zu der Koordinierung eines solchen Ereignisses machen.“

 

Konkret wird es immerhin an zwei Stellen:

„… Die Erdbebenauslegung des Kernkraftwerks Fessenheim geht von dem stärksten, historisch wahrscheinlichen Erdbeben an dem Standort aus. Für dieses Auslegungserdbeben wurde ein Beben der Stärke von 5,9 auf der Richter-Skala mit einer Tiefe von 20 km direkt unter den Kraftwerk bzw. ein Beben der Stärke 6,5 mit einer Tiefe von 10 bis 20 km in einer Entfernung von 30 km festgelegt. Als Sicherheitserdbeben wird ein Erdbeben der doppelten Stärke angenommen.“

und

„Die Landesregierung anerkennt den Bedarf weiterer Forschungs- und Untersuchungsprojekte zur Einschätzung der Erdbebengefährdung in Baden-Württemberg.

 

 

Greenpeace kommt in einem Gutachten (hier) 2005 zu folgenden Ergebnissen:

Gefährdung durch Erdbeben Biblis A + B

Biblis A weist viele Mängel auf. Die schlimmste Schwachstelle könnte die Gefährdung durch Erdbeben sein. Bis Ende der 90er Jahre wurde davon ausgegangen, dass maximal ein Beben der Stärke 7,75 auf der MSK-Skala (ca. 5 Richterskala) zu befürchten ist. Schon einem solchen könnten unzählige Rohrleitungen, Kabel und Ventile im Block A nicht standhalten. Nach dem neuesten Erkenntnisstand reicht diese Annahme jedoch nicht aus. Ein im Dezember 1999 abgeschlossenes, bis heute nicht veröffentlichtes Expertengutachten belegt, dass mit stärkeren Belastungen gerechnet werden muss. Bei einem konsequent konservativen, d.h. auf der sicheren Seite liegenden Vorgehen, müssen die bei einem Beben maximal wirkenden Kräfte etwa doppelt so groß angesetzt werden wie bisher.

Sämtliche technischen Mängel von Block A werden damit noch viel problematischer. Auch Block B ist gegen die höheren Lasten nicht ausgelegt. Eine Nachrüstung, die es gestatten würde, einem den neuen Erkenntnissen entsprechenden Beben standzuhalten, ist praktisch nicht machbar. Man müsste das AKW quasi neu und stabiler errichten.

 

Geowissenschaftlich Vortrag zu:

Erdbebensicherheit deutscher AKWs

Eckhard Grimmel kommt in seinem Vortrag „Wie sicher sind Atomkraftwerke in Deutschland bei Erdbeben?“ zu folgenden Ergebnissen:

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die in Deutschland betriebenen Atomkraftwerke zum Teil überhaupt nicht, zum Teil nur gegen schwache und vielleicht mittlere, aber nicht gegen starke Erdbeben gesichert sind. Da aber eine sichere Auslegung auch gegen starke Erdbeben aus geowissenschaftlicher und bautechnischer Sicht erforderlich ist, sollten alle Atomkraftwerke stillgelegt werden, um die permanente Gefahr eines katastrophalen Strahlungsunfalls zu vermeiden.

(Grafiken/Tabellen bitte auf der Originalseite nachsehen)

Zu beachten, die angegebene Skala ist NICHT die übliche Richter-Skala, sondern die weniger gebräuchliche Medvedev-Sponheuer-Karnik-Skala (MSK), die Umrechnung ist etwa: Richter + 2 = MSK

Die Auslegung deutscher AKWs liegt demnach maximal bei 5 bis 6 laut Richterskala!

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Dipl. Ing. Christoph Heil, EnBW, äußert sich in einer Veranstaltung in Speyer zur Erdbebensicherheit von Neckarwestheim wie folgt: „Die Magnitude spielt keine Rolle: entscheidend ist die Beschleunigung: Die Auslegung von Neckarwestheim hält bis zu einer Beschleunigung von 150 – 200 cm/s2 (= 1,50 – 2,00 m/s2)“. Laut Herrn Heil entspräche dies „in etwa dem Beben in Fukushima …

 

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Offener Brief an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vom 1. April 2011

Zur Kenntnis an:

– Siemens-Chef Peter Löscher
– E.On-Chef Johannes Teyssen
– RWE-Chef Jürgen Großmann
– EnBW-Chef Hans-Peter Villis
– Vattenfall Europe-Chef Tuomo Hatakka
– Bundesumweltminister Norbert Röttgen
– RSK-Chef Rudolf Wieland

Erhebliche Gefährdung von Atomkraftwerken schon bei relativ schwachen Erdbeben

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

wir möchten Sie auf eine ganz erhebliche Gefährdung der deutschen Atomkraftwerke aufmerksam machen und Sie als Physikerin nachdrücklich darum bitten, die folgenden Sachverhalte persönlich zur Kenntnis zu nehmen.

Der ehemalige Siemens/KWU-Chef Klaus Barthelt wollte Anfang der 1980er Jahre die deutschen Atomkraftwerke mit einer verbesserten, „momentfreien, auslenkenden“ Stütztechnik für Rohrleitungen, Kühlpumpen etc. vor Erdbeben und Flugzeugabsturz schützen. Er konnte sich damit aber im Siemens-Konzern nicht durchsetzen.

Atomkraftwerke sind daher schon durch relativ schwache Erdbeben wie auch durch vergleichsweise kleine Flugzeuge erheblich gefährdet, zumal wenn beispielsweise schon thermische Vorbelastungen an Komponenten bestehen und zusätzlich von der Modelltheorie abweichende dynamische Einwirkungen den getroffenen Lastannahmen entgegen wirken. Unter solch ungünstigen Bedingungen könnte bereits die Schnellabschaltung eines Atomkraftwerks zu gefährlichen Schäden führen.

Diese Aussagen macht der Spezialist für erdbebensichere Stützsysteme Erich Görgens, der an der Planung und Errichtung der meisten westdeutschen Atomkraftwerke beteiligt war.

Herr Görgens widerspricht der Auffassung, dass die Kühlsysteme im japanischen Katastrophenmeiler Fukushima durch die „Stärke“ des Erdbebens zerstört wurden. Er vermutet vielmehr, dass es die besondere Charakteristik des Erdbebens war, die abweichend von der Modelltheorie, relative Verschiebungen zwischen den Abstützungen und so unzulässige Lasten verursachend, zu den großen Schäden in Japan führte.

Die herkömmlichen Befestigungskonzepte etwa für Rohrleitungen und Kühlwasserpumpen in Atomkraftwerken ständen sich bezüglich den Anforderungen zum Schutz vor Erdbeben und vor Flugzeugabstürzen diametral entgegen. Zum Schutz der durch Erdbeben ausgelösten mittelfrequenten Schwingungen setze man auf starre Stützsysteme, die aber eine Gefahr bei Flugzeugabstürzen darstellen. Hochfrequente Schwingungen, wie sie schon beim Aufprall kleiner Flugzeuge auf ein Reaktorgebäude entstünden, erforderten hingegen eine sehr weiche, flexible Aufhängung.

Nach Auffassung von Herrn Görgens, der mit den Verantwortlichen etlicher Atomkraftwerkshersteller über die Thematik diskutierte und mit diversen Universitäten zusammengearbeitet hat, sind diese Konzepte völlig untauglich. Sich gegenseitig ausschließende Sicherungsmaßnahmen, nicht vorher bestimmbare Belastungen und nicht ausweichend stützende Abstützungen, bestimmen das Restrisiko in Atomkraftwerken.

Die in der Atomtechnik und von Gutachterorganisationen eingesetzten „Rechenprogramme“ sind nach Ansicht von Herrn Görgens untauglich, weil denen stark vereinfachte Modellannahmen zugrunde lägen, die nicht durch geeignete mechanische Lastfallabsicherungen ausgeglichen würden.

„Absolute Momentfreiheit und/oder ausweichende Widerlager“ sind für Maschinenbauer Görgens die Lösung des Problems. Die Lösung liege in einem stressfreien, frequenzunabhängigen Stützkonzept für mechanische Systeme. Relative Verschiebungen zwischen Stützpunkten, müsse man momentfrei auslenken und dadurch sichern können. Eine Technik, wie sie prinzipiell in den Hinterachsen von Autos Verwendung findet. In den USA habe man in Atomkraftwerken immerhin so genannte „Struts“ eingesetzt, offenbar aber nicht optimal genutzt.

Herr Görgens ist der Auffassung, dass alle Atomkraftwerke weltweit derzeit eine erhebliche Gefahr darstellen und so nicht weiterbetrieben werden dürfen. Er sieht weltweiten Nachrüstungsbedarf.

Wir fordern Sie vor diesem Hintergrund auf, die deutschen Atomkraftwerke wegen erheblicher Gefährdung im Sinne von § 17 Abs. 5 Atomgesetz vom Netz zu nehmen und endgültig stillzulegen.

Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass es zuletzt am 23. Dezember 2010 im Rheingraben bei Mainz zu einem Erdbeben der Stärke 3,4 auf der Richterskala kam. Bei ungünstigen Beschleunigungen könnte selbst ein solches Erdbeben mit Epizentrum in der Nähe eines Atomkraftwerks ausreichen, einen katastrophalen Unfall auszulösen, so Herr Görgens. Vor der Errichtung des Atomkraftwerks Biblis gab es in der Umgebung des Standortes zwei Erdbeben der Stärke 5,1 bzw. 5,2 auf der Richterskala.

Das zeigt, wie akut die Gefahr ist und dass dringender Handlungsbedarf besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhold Thiel, Vorstand der IPPNW

Kontakt: Henrik Paulitz (Atomexperte), Tel. 0032-485-866 129. Angelika Wilmen (Presse), Tel. 030-69 80 47-15.

Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW), Körtestr. 10, 10967 Berlin, www.ippnw.de, Email: ippnw@ippnw.de

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Quellen:

https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Anlage_B_-_Biblis_B_ist_unzureichend_gegen_Erdbeben_ausgel….pdf

https://www.landtag-bw.de/wp13/drucksachen/1000/13_1858_d.pdf

https://www.greenpeace.de/fileadmin/gpd/user_upload/themen/atomkraft/greenpeace_studie_restrisiko_biblisa.pdf

https://www.geowiss.uni-hamburg.de/i-geogr/staff/grimmel/atomweb/atomkr.htm#anchor1158463

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Hintergründe Störfälle Störfalle

Hintergrundinfos zu Japan

Zwecks Sicherung eines gemeinsamen Kenntnisstandes über die Basics ein paar Hinweise:

1. Zu Meldungen wie „Gefahr für Menschen besteht nicht“

Radioaktive Belastung wirkt in zwei völlig unterschiedlichen Weisen:

a) Strahlenkrankheit. Hohe Strahlenbelastung in kurzer Zeit führt zur Strahlenkrankheit, die in wenigen Tagen oder Wochen zum Tod führen kann.

Diese Krankheit ist gut zu diagnostizieren und dem Anlass zuzuordnen. Man vermeidet sie, indem man das Maß an Strahlenbelastung, dem sich Menschen aussetzen müssen, genau beobachtet, und die Exposition rechtzeitig beendet. Entscheidend war das etwa für die Arbeiter, die in Tschernobyl verhindern mussten, dass der glühende Reaktorkern das Grundwasser erreichte. Oder jetzt für Menschen, die u.U. in einem stark radioaktiv belasteten Leitstand aushalten müssen.

Auch bei einem schweren Reaktorunfall kann die Zahl der Fälle von Strahlenkrankheit gering gehalten werden. Dafür ist z.B. die Evakuierung, die in Japan angeordnet wurde, sinnvoll.

Auch Belastungen, die nicht zur Strahlenkrankheit führen, haben allerdings gravierende gesundheitliche Folgen – siehe b.

b) Erkrankung durch gesteigerte allgemeine radioaktive Belastung.

Jede austretende Radioaktivität erhöht die natürliche Strahlenbelastung. Dieser Effekt kann verschwindend gering oder sehr gravierend sein, je nach den Mengen an radioaktivem Material, seiner chemischen Zusammensetzen (Absorptionswege und Einlagerungsverhalten) und seiner Verbreitung (atmosphärische Situation).

Die gesundheitlichen Effekte sind v.a. Krebserkrankungen (häufig Leukämie), und, relevant v.a. bei höheren Dosen wie z.B. besonders exponiertem Personal (siehe a)), Erbschäden. Diese Erkrankungen treten zeitlich versetzt auf, auch noch jahre- und jahrzehntelang nach dem Ereignis.

Diese Auswirkungen sind nicht im Einzelfall kausal zuzuordnen, sondern statistisch und deswegen außerordentlich tückisch. D.h.: In keinem Einzelfall kann man nachweisen, dass die zusätzliche Radioaktivität aus dem Reaktorunfall (wie Tschernobyl) oder, früher, aus den Atombombenversuchen die Ursache für die Erkrankung ist. Sicher ist nur, dass die Zahl der Erkrankungen mit der Strahlenbelastung signifikant steigt. Hier reden wir bei einem Ereignis vom Tschernobyl- Typ über zehntausende betroffene Menschen – potentiell weltweit.

Die bereits amtlich verbreitete Ansage: „Keine Gefahr, Japan ist weit weg“, ist nicht belastbar. Die Stratosphäre macht eine weltweite Verbreitung durchaus möglich. Dazu gibt es auch den Atomtests und Tschernobyl einschlägige Erfahrungen. Über die konkrete Ausprägung zu spekulieren macht m.E. keinen Sinn.

2. Zu Bezeichnung und Charakter des Unfalls.

Ein „GAU“ ist der „Größte anzunehmende Unfall“. Dieser ist definiert als der plötzliche Bruch einer Hauptkühlleitung im doppelten Leitungsquerschnitt. Dies ist ein sehr schwerer und sehr unwahrscheinlicher Unfall, und dafür und für vergleichbare Ereignisse ist jedes AKW ausgelegt. Es bleibt dann, so jedenfalls der Plan, bei lokalen Schäden innerhalb des Reaktors.

Hier geht es um den Super – Gau: Versagen des Kühlsystems und des Notkühlsystems.

Die Schnellabschaltung des Reaktors ist in solchen und ähnlich kritischen Fällen bisher noch jedes mal gelungen (offenbar auch jetzt in Japan) – also das Stoppen des Kernspaltungsprozesses und damit das Vermeiden einer unkontrolierten weiteren Kernspaltung.

Aber auch nach der „Abschaltung“ erzeugt der Reaktorkern noch erhebliche Mengen Energie durch den Zerfall vorhandenen instabiler Atomkerne. Dieses Nachglühen ist mindestens mehrere Tage lang relevant. Versagt in dieser Zeit die Kühlung, frisst sich der glühende Reaktorkern durch sein Gehäuse und erreicht – im schlimmsten Fall – das Grundwasser. Spätestens dann kommt es zu einer Dampfexplosion mit Freisetzung enormer Menge radioaktiv belasteten Materials (in Tschernobyl blieb uns das knapp erspart, und dafür sind viele Arbeiter gestorben).

In Japan drohte eine solche Explosion des Reaktorbehäuses offenbar bereits am Freitag (auch ohne Grundwasser), daher Abblasen von (radioaktiv belastetem) Gas aus dem Druckbehälter. Dies ebenso wie die offenbar aus einem Riß (?) bereits ausgetretenen Materialien (Cäsiumbelastung in der Umgebung wurde gemeldet, von achtfacher Überschreitung der zulässigen Grenzwerte war die Rede) sind zweifelsfrei gesundheitsschädlich (siehe 1b), und es zeigt wie hochkritisch die Lage ist, das steht aber in seinen Auswirkungen in keinem Verhältnis zu dem, was im Falle eines Berstens des Reaktorgehäuses bevorsteht. Dieses Bersten des Reaktorgehäuses ist offenbar noch nicht eingetreten. Ob es verhindert werden kann ist die entscheidende Frage der nächsten Stun´den.

3. Politisch: Es ist jetzt das eingetreten, wovor wir immer, schon vor Harrisburg, gewarnt haben. Es ist furchtbar, so Recht zu behalten.

Die AKW- Lobby wird auf die Besonderheit Japans, das Erdbeben, das wir hier so nicht erwarten, und auf die geographische Entfernung zu orientieren versuchen („In Deutschland kann das nicht passieren“).

Wir sollten in der Verarbeitung nicht nur auf Harrisburg und Tschernobyl, sondern immer auch auf Forsmark hinweisen. Dort ist Schweden ganz knapp an einer solchen Katastrophe vorbei geschrammt. Dass einige der Notkühlpumpen in Forsmark doch angesprungen sind grenzte an ein Wunder, aufgrund eines Konstruktionsfehlers hätten nicht nur wie geschehen die meisten, sondern eigentlich alle versagen müssen, und dann wäre der Super- Gau dort schon eingetreten. Es ist mir unbegreiflich, dass dieses Ereignis damals in Schweden fast gar nicht und in Deutschland sehr wenig ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gekommen ist.

Freundlicher Gruß

Reinhard Kaiser, BAG Energie, B90/ Grüne kaiserr@gmx.net
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Störfälle

Atomarer Notstand in Japan – Kernschmelzgefahr

IPPNW-Presseinformation vom 11. März 2011

Angesichts der Ausrufung des atomaren Notstands in Japan erklärt Henrik Paulitz von der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW:

Durch ein Erdbeben kann in einem Atomkraftwerk ein Störfall ausgelöst und zugleich können die dann erforderlichen Sicherheitssysteme zerstört werden.

Durch das Erdbeben in Japan soll im Atomkraftwerk Fukushima Daiichi die Kühlwassermenge gefährlich abgesunken sein. Die Notstromdiesel sind nicht angelaufen. Es kam zum gefürchteten „station blackout“, dem Ausfall der Stromversorgung.

Die für die Steuerung des Atomkraftwerks erforderlichen Batteriekapazitäten sind in zwei Blöcken nahezu erschöpft. Um die Batterien zu schonen, musste das Notkühlsystem abgestellt werden. Durch den Austritt von Kühlwasser über ein Leck steigt derzeit der Druck im Containment. Es besteht die Gefahr eines schweren Kernschmelz-Unfalls.

Es ist völlig unklar, ob in diesem Fall Notfallmaßnahmen funktionieren würden und ob die Anlage die Radioaktivität überwiegend zurückhalten könnte. In aller Regel ist wie im vorliegenden Fall gerade bei älteren Anlagen mit Undichtigkeiten zu rechnen, so dass mit der Freisetzung von Radioaktivität gerechnet werden muss. Außerdem dürften auch in Japan die Containments durch potenzielle explosive Ereignisse gefährdet sein. Vermutlich vor diesem Hintergrund wurde bereits mit der Evakuierung begonnen.

Stets wurde uns von der deutschen Atomindustrie Japan als leuchtendes Beispiel für erdbebensichere Atomkraftwerke vor Augen geführt. Die Realität zeigt nun erneut, was von den Verlautbarungen dieser Branche zu halten ist.

Auch in Deutschland gibt es massivste Probleme mit einer unzureichenden Erdbebenauslegung von Atomkraftwerken. Die IPPNW prangert schon seit vielen Jahren an, dass die hessische Atombehörde in Biblis nur eine Auslegung der Anlage gegen vergleichsweise schwache Erdbeben verlangt, obwohl am Standort laut Gutachten deutlich schwerere Erdbeben möglich sind (in der Fachsprache: Auslegung nur 50%-Fraktile statt 84%- oder 95%-Fraktile). Vermutlich sind alle Atomkraftwerke im Rheingraben und am Neckar durch an diesen Standorten mögliche Erdbeben gefährdet.

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Entsorgung Laufzeitverlängerung

Fünf Bundesländer reichen Klage gegen Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke ein

Fünf Bundesländer haben heute beim Bundesverfassungsgericht eine gemeinsame Klageschrift zu den Laufzeitverlängerungen der Atomkraftwerke eingereicht. Neben Nordrhein-Westfalen haben sich Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Bremen der Klage angeschlossen. Die Bundesländer wollen mit ihrer Klage die Durchführung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nach Artikel 93 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes erreichen. „Die Laufzeitverlängerung durch die Bundesregierung ist unserer Meinung nach klar verfassungswidrig und daher nichtig“, sagten die beiden NRW-Minister Harry K. Voigtsberger (Wirtschaft) und Johannes Remmel (Klimaschutz). Sie stimmen darin überein, dass nach dem Grundgesetz die Atomgesetznovelle nur mit Zustimmung des Bundesrates hätte erlassen werden dürfen. „Die Bundesregierung hat den Weg der Konfrontation gewählt, indem sie den Konsens zum Atomausstieg aus dem Jahre 2002 ohne zwingenden Grund aufgekündigt hat“, betonten beide Minister.

Das 11. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes regelt die Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke, in dem es den einzelnen Atomkraftwerken zusätzliche Stromproduktionsmengen zuweist. „Das ganze Gesetz ist ein Hinterzimmergesetz, formuliert, gefordert und durchgedrückt von den Atomkonzernen und gebilligt durch Bundesumweltminister Norbert Röttgen“, kritisierte NRW-Klimaschutzminister Remmel.

„Die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke ist gesellschaftlich nicht mehrheitsfähig, umwelt- und energiepolitisch ein Rückschritt, volkswirtschaftlich unsinnig und wettbewerbsschädlich“, sagte Wirtschaftsminister Voigtsberger. „Zudem ist sie gesetzeswidrig, weil sie ohne Beteiligung der Bundesländer beschlossen wurde. Der Atomausstieg und das Erneuerbare Energiengesetz der rot-grünen Bundesregierung hatten Bewegung und Wettbewerb auf den Energiemarkt gebracht. Neue Anbieter wie die Stadtwerke sind auf den Markt gekommen. Sie hatten in effizientere Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung und in erneuerbare Energien investiert. Diese Erfolgsgeschichte beendet die Bundesregierung mit einem Federstrich. Die Folgen sind schon zu sehen: Der Vertrauensschutz ist dahin, milliardenschwere Investitionen in den Bau neuer, hocheffizienter Kraftwerke liegen auf Eis oder werden abgeblasen. NRW wie die Bundesrepublik brauchen eine nachhaltige Energieversorgung ohne Kernkraft.“
Klimaschutzminister Johannes Remmel sieht die Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke als einen Widerstreit zwischen zwei grundsätzlich verschiedenen Energiekonzepten der Zukunft an: „Wir müssen uns die Frage stellen: Wollen wir die Zukunftschancen mit erneuerbaren Energien, mehr Energieeffizienz und modernste Kraftwerkstechnik nutzen oder wollen wir zurück in die Vergangenheit mit einer Risikotechnologie namens ,Atomkraft‘? Die Bundesregierung hat diese Frage beantwortet: Sie nimmt Risiken für Mensch und Umwelt in Kauf, festigt das Monopol der großen Energiekonzerne und gibt keine wirklichen Antworten darauf, wie wir den Energiebedarf der Zukunft decken und gleichzeitig die Klimaschutzziele nachhaltig erreichen wollen.“

Remmel weiter: „Die Zukunft gehört den regenerativen Energien – Wind, Sonne, Biogas und der Kraft-Wärme-Kopplung. Der komplette Atomstrom kann in den nächsten Jahrzehnten mit regenerativer Stromerzeugung ersetzt werden, das hat sogar die aktuelle Bundesregierung bestätigt.“ Für den NRW-Minister führt grundsätzlich kein Weg an einer dezentraleren Energieversorgung vorbei und wie dies gehe, sei in NRW schon eindrucksvoll gezeigt worden. Remmel: „Die kommunalen Stadtwerke werden in Zukunft eine wichtigere Rolle bei der Frage nach der künftigen Energiestruktur wahrnehmen. Die Pro-Atom-Entscheidung der Bundesregierung gefährdet jedoch die Investition der kommunalen Energieversorger in Höhe von sechs Milliarden Euro.“

Die Klageschrift enthält unter anderem folgende Begründungen:

Durch das Laufzeitverlängerungsgesetz (11. Atomgesetznovelle) werden die Strommengen, die die bestehenden Kernkraftwerke in Deutschland noch produzieren dürfen, erheblich erhöht. Dadurch sollen sich, so die Begründung zur Atomgesetznovelle, die jeweiligen Restlaufzeiten der Atomkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre verlängern – die Restlaufzeiten werden in der Praxis sogar noch deutlich länger werden. Diese Verlängerung der Laufzeiten setzt zwingend auch die Zeit der staatlichen Aufsicht über die Atomkraftwerke und damit die mit der Bundesauftragsverwaltung einhergehenden Eingriffe der Verwaltungshoheit der Länder fort. Die Bundesregierung kann jederzeit Anweisung zum Vollzug der Atomaufsicht geben und damit in die verfassungsmäßige Verwaltungshoheit der Länder eingreifen. Diese Verlängerung der Bundesauftragsverwaltung hätte daher der Zustimmung des Bundesrates bedurft.

In dem Schriftsatz wird weiter ausgeführt, dass eine Zustimmung des Bundesrates zur Elften Atomgesetznovelle auch deswegen erforderlich ist, weil diese Regelung die Bedeutung und Tragweite der Verwaltungsaufgaben, die die Länder nach dem Atomgesetz im Auftrag des Bundes zu vollziehen haben, wesentlich verändert. So wird die Aufsicht über die Atomkraftwerke im Umfang wesentlich erhöht, unter anderem durch neue Aufgaben als vor der Laufzeitverlängerung. Vor dem Hintergrund der Erhöhung der Restlaufzeiten sind die Kernkraftwerke sicherheitstechnisch umfassend zu überprüfen, zu bewerten und in viel größerem Umfang als im Rahmen der bisherigen Restlaufzeiten nachzurüsten.

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Hrsg: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen – Pressereferat Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf
Internet: https://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/