40 neue AKWs in Europa???
Findet ihr nicht so doll?
Dann sagt dem lieben Hr. (Commissioner Energy) Oettinger direkt, jetzt gleich und unverblümt die Meinung! Hier, ganz einfach und schnell: https://t.co/W5BrA4ow
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Vorspann: Auf Contratom steht eine Mustereinwendung!!!
Webseite der niederländischen Atomkraftgegner: https://www.borssele2nee.nl/
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Im niederländischen Borssele soll ein neues Kernkraftwerk (KKW) gebaut werden. Um den genauen Standort festzulegen, wird im Vorfeld eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser Prüfung wird ein Grundlagenpapier ausgelegt, zu dem auch jeder Bürger und jede Bürgerin in Nordrhein-Westfalen bis zum 12. Januar 2012 Stellung nehmen kann.
Das Grundlagenpapier für dieses Projekt kann hier geladen werden:
Die Bekanntmachung des Projektes in deutscher Sprache lesen Sie hier (PDF, 1,22 MB) .
Darüber hinaus können die englischsprachigen Planunterlagen während der Auslegung zu den regulären Dienstzeiten (auf Papier) in der Bibliothek des NRW-Umweltministeriums sowie bei den Bezirksregierungen Köln, Münster und Düsseldorf eingesehen werden.
Jedermann kann mündlich oder schriftlich Stellungnahmen zum Grundlagenpapier abgeben bzw. Einwendungen dagegen erheben. Bis einschließlich Donnerstag, den 12. Januar 2012, kann beschrieben werden, was auf welchem Detailniveau untersucht werden sollte, um eine adäquate Beschlussfassung zu erwirken. An dieser Stelle ist zu betonen, dass das betreffende Grundlagenpapier ausschließlich auf die Untersuchung eingeht, die zur Begründung der Standortwahl durch die staatliche Verwaltung durchzuführen ist. Stellungnahmen bzw. Einwendungen, die in einer früheren Phase im Zuge der Auslegung der Grundlagenpapiere der Delta BV bzw. der ERH zur Realisierung eines KKW erhoben worden sind, müssen nicht erneut vorgebracht werden.
Schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen sind an folgende Adresse zu schicken:
Bureau Energieprojecten
Inspraakpunt Tweede kerncentrale Borssele
Postbus 223
NL – 2250 AE Voorschoten
Mündliche Stellungnahmen können unter folgender Nummer des niederländischen Bureau Energieprojecten abgeben werden:
Tel.: +31 (0)70 379 89 79.
Per E-Mail vorgebrachte Stellungnahmen bzw. Einwendungen werden in diesem Verfahren nicht berücksichtigt.
In die Niederlande gibt es zwei potenzielle Vorhabensträger, die beide einen Antrag auf den Bau eines neuen Kernkraftwerk (KKW) gestellt haben: Delta Energy BV (Delta) und Energy Resources Holding BV (ERH). Beide Vorhaben beziehen sich auf den langfristig gesicherten KKW-Standort Borssele. Beide Vorhaben fallen unter die staatliche Koordinationsregelung, da die beabsichtigte Leistungskapazität der Vorhaben über 500 MW beträgt. Auf die Beschlussfassung im Rahmen dieses Vorhabens findet die staatliche Koordinationsregelung Anwendung. Diese Regelung sieht unter anderem vor, dass der Vorhabensstandort für ein zweites Kernkraftwerk in einem so genannten (staatlichen) Eingliederungsplan festgelegt wird. Der betreffende Eingliederungsplan wird vom niederländischen Minister für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation (EL&I) und der niederländischen Ministerin für Infrastruktur und Umwelt (IenM) festgestellt. Zur Vorbereitung der Standortwahl ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Die UVP ermittelt, beschreibt und bewertet die (möglichen) umweltbezogenen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umweltqualität (Menschen), Gesundheit, Landschaft, Natur, Boden und Wasser. Ziel der UVP ist es, die möglichen Auswirkungen des Vorhabens im Zuge der Beschlussfassung rundum die Planfeststellung in angemessener Weise zu berücksichtigen. Auf diese UVP findet das so genannte umfassende Verfahren Anwendung.
Mit der vorliegenden öffentlichen Bekanntmachung informiert die zuständige Behörde über die Absicht, einen UVP-pflichtigen Eingliederungsplan zu beschließen. Dazu wird ein Grundlagenpapier zur Einsichtnahme ausgelegt, in dem beschrieben wird, auf welche Weise die UVP zur Begründung der Standortwahl durchgeführt werden soll. Im Rahmen einer früheren öffentlichen Auslegung konnten die Grundlagenpapiere der Vorhabensträger Delta bzw. ERH bereits eingesehen werden.
Liebe FreundInnen eines schnelleren Atomausstieges und atomkritische Grüne
leider müssen wir das am Sonntag geplante Treffen atomkritischer Grünen in Stuttgart absagen. Die Ursache dafür sind gleich zwei Gründe:
Zum Einen überschlagen sich im Moment Ereignisse und Termine bei uns allen. Daher gab es im Vorfeld schon einige Absagen von Interessierten und auch bei den VeranstalterInnen zieht sich die Termindruck-Schnur um den Hals immer enger
Zum zweiten liegen wohl auch deshalb relativ wenige konkrete Anmeldungen vor (wobei wir ja nicht um Anmeldung gebeten hatten, aber die geringe Zahl der konkreten Anmeldungen zeigt u.E. dass auch andere derzeit Terminprobleme haben …)
Wir schlagen einen erneuten Anlauf im Frühjahr (wahrscheinlich wiederum in Stuttgart) vor und werden bis dahin versuchen, die Arbeit über einen Mailverteiler anzuschieben und zu koordinieren. Wenn Ihr in diesen Verteiler aufgenommen werden und mitarbeiten wollt, bitte eine kurze Mail mit dem Betreff „Atom-Verteiler“ an kwkoch@gmx.de.
im Namen der VeranstalterInnen
Karl-W. Koch
Liebe ParteifreundInnen, liebe AtomkraftgegnerInnen bei den Grünen,
am 25.6.2011 haben die Delegierten auf der Sonder-Bundesdelegiertenkonferenz mehrheitlich den Leitantrag des Bundesvorstands angenommen, der die Grüne Bundestagsfraktion dazu legitimierte, der Merkelschen Atomgesetz-Novelle zuzustimmen.
Mit dieser, ohne jegliche Not aus der Opposition heraus erteilten, Zustimmung zur Atomgesetznovelle von Merkel und Co, wurde zum zweiten Mal nach 2001 den Bruch mit der Anti-Atom-Bewegung vollzogen.
Wir kämpfen weiter gegen ein geplantes Atommüll-Endlager Gorleben!
Die faktische Zustimmung, dass Gorleben „im ‚ergebnisoffenen’ Endlager-Suchverfahren verbleibt“, schadet dabei dem Wendland sogar mehr als 2001.
Daran ändert auch die Aussage nichts: „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden daher alles daran setzen, innerhalb einer Legislaturperiode die Aufgabe des Endlagerstandortes zu erreichen. Die Bundesregierung muss jetzt einen Baustopp in Gorleben aussprechen. Und sie muss ein ergebnisoffenes, bundesweit vergleichendes Endlagersuchverfahren auf den Weg bringen. Im AtG muss die im letzten Herbst eingefügte Enteignungsklausel, die auf einen schnellen Ausbau in Gorleben abzielt, wieder gestrichen werden.“ (Zitat aus dem BDK-Beschluss).
Durch die in Gorleben rechtswidrig verbauten Milliarden ist wohl klar, dass hier nichts mehr „ergebnisoffen“ ist. Nach der vorauseilenden Zusage zu Merkels AtG Novelle kann nun hier parlamentarisch nichts mehr bewegt werden! Damit ist die Tür zu grünen Verhandlungen über Gorleben erst einmal zugeschlagen.
Wir kämpfen weiter für einen schnelleren Ausstieg!
Die AtG-Novelle garantiert den Weiterbetrieb der deutschen Atomkraftwerke bis zum Jahr 2022 und stärkt die zentralistische Struktur der deutschen Energiewirtschaft. Selbst ein Siedewasserreaktor vom Typ Fukushima in Gundremmingen läuft hiernach weitere acht Jahre.
Gegen Terrorangriffe und Flugzeugabstürze, die bei allen deutschen AKW zu größten Katastrophen inkl. Kernschmelzen und Freisetzungen größter Mengen an Radioaktivität führen, werden weiterhin unter der Schwarzgelben Regierung keine wirkungsvollen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Der einfache Grund: Es gibt keine bezahl- und machbaren Schutzmaßnahmen.
Trotz des zeitgleich verabschiedeten BDK-Beschlusses zur Sicherheit, ist es absolut fraglich, ob sich unter einer grünen Regierungsbeteiligung nach der jetzigen Bestätigung des Status Quo durch die Zustimmung zur AtG-Novelle etwas ändern wird.
Im schlimmsten Fall ist die AtG-Novelle zum Scheitern verurteilt und könnte einen Rückfall in die alte „Merkel/Westerwelle“-Laufzeitverlängerung bedeuten. Ein rechtliches Scheitern der Novelle vor Gericht würde dann auch den Grünen angelastet werden können. Dies Alles ist „kein Wert an sich“, wie es doch tatsächlich im beschlossenen Antrag des Bundesvorstands A-01 heißt, dies ist eine unverantwortliche Gefährdung von Gesundheit, Menschenleben und Eigentum der BürgerInnen Deutschlands und der angrenzenden Nachbarländer! Auch berauben wir uns damit der großen Chance, durch „Vormachen“ den Atomausstieg in den Nachbarländern wie Belgien, Tschechien und Frankreich zu beschleunigen.
Als Teil der Anti-AKW-Bewegung sind wir Mitglied bei den Grünen geworden, mit dem klaren Ziel, den Atomausstieg parlamentarisch durchzusetzen.
Wir führen 2013 den „Atom-Ausstiegswahlkampf“
Wir werden für einen deutlich schnelleren Ausstieg kämpfen und sehen der BDK zum Bundestagswahlprogramm zuversichtlich entgegen. Im BDK-Beschluss vom 25.6.2011 steht „Im Falle einer GRÜNEN Regierungsbeteiligung werden wir die Rahmenbedingungen so ändern, dass das letzte AKW noch deutlich vor 2022 abgeschaltet wird.“ DAMIT werden wir in den nächsten Bundestagswahlkampf gehen und die große Mehrheit der Bevölkerung auf unsere Seite bringen, die sich einen deutlichen schnelleren Ausstieg wünschen.
Als fester Bestandteil der Anti-AKW-Bewegung werden wir gegen Merkel, gegen den Ausstieg 2022, gegen Gorlebens „Ergebnisoffenheit“ kämpfen.
Wir werden antreten in Gorleben, in Neckarwestheim, in Gundremmingen und bei allen anderen Demos, Castorprotesten und Blockaden fest an der Seite der Anti-AKW-Bewegung stehen, mit grünen Inhalten, grünen Fahnen, grünen T-Shirts und mit der Aussage:
Jeder weitere Tag Atomkraft ist ein Tag zuviel!
Dafür brauchen wir EUCH, und gerade alle die, die jetzt bei dieser BDK gegen den BuVo-Antrag gestimmt haben! Bei der Wahlprogrammerstellung – für einen schnelleren Ausstieg möchten wir – MIT EURER Hilfe – die Mehrheit stellen. Dafür kämpfen wir!
Daher laden wir euch aufs herzlichste zu dieser Veranstaltung ein, um mit uns gemeinsam auf wissenschaftlich fundierter Grundlage, mehr als deutlich zu machen, dass der Atomausstieg deutlich vor 2022 zur Realität werden kann.
UnterzeichnerInnen:
Karl-W. Koch, Hillesheim
Elmar Diez, Hanau
Anna Seliger, München
Wolfgang Wettach, Tübingen
Claudia Laux, Bad Breisig
Simon Lissner, Steeden
Gorleben: „Abenteuerliche“ Messungen machen den Weg frei für den nächsten Castortransport – https://www.contratom.de/2011/09/26/gorleben-neue-messungen-zeigen-keine-erhohte-strahlung-castor-kann-kommen/
Michael Wilk (AKU Wiesbaden):
Gingen nach der Aufkündigung des faulen „Rot/Grünen Atomprogramms“ durch die CDU/FDP-Regierung zehntausende auf die Straße, so potenzierte sich die Menge derjenigen, die nicht mehr Willens waren, sich klaglos den Gefahren der Atomtechnologie auszusetzen, nach Fukushima um ein Vielfaches. Die Stilllegung von acht Reaktoren und die Wende der Bundesregierung in Sachen Atompolitik waren zweifellos eine Reaktion auf die breiten Proteste.
Der „Ausstiegsbeschluss“ der Bundesregierung, gestützt von SPD und versehen mit dem politischen Ökosiegel der Grünen, wurde der Öffentlichkeit als radikaler Eingriff in Sachen atomarer Stromerzeugung verkauft – als Operation am „offenen Herzen der deutschen Energiepolitik“, bei der selbst mächtige Energiekonzerne „massive Einschnitte“ erdulden müssten.
Der Eingriff war vorerst erfolgreich im Sinne der Operateure: Einige der sklerotischsten und anfälligsten Anteile der atomaren Zirkulation wurden entfernt, Bypässe verlängerten dagegen Laufzeiten der verbliebenen Struktur, systemverjüngende Anteile wurden implantiert, der „Patient Energieversorgung“ würde nach dem Eingriff „biogaspalmölökobeschleunigt“ ins kapitalistische Leben entlassen. Ganz nebenbei erfolgte eine der wichtigsten Maßnahmen: Die Narkose der unruhigen Öffentlichkeit …
Zweifellos ist die Abschaltung von acht AKWs ein Teilerfolg. Es ist davon auszugehen, dass ohne den erzeugten Druck, (wie z. B. in Frankreich) nichts passiert wäre. Die Stilllegung der BRD-Reaktoren wird nicht von ungefähr im Ausland je nach Standpunkt als erhebliche Irritation oder als Ansporn wahrgenommen. Auch im Inland beginnen einzelne Großkonzerne (Siemens) sich aus dem nach Fukushima in Misskredit geratenen Atomgeschäft zu lösen. Aber hier ist auch schon Schluss mit lustig.
Die Ergebnisse des „Pseudo-Ausstiegs“ müssen in ihrer Wirkung als hochambivalent gewertet werden.
Gemessen am Gesamtvolumen des deutschen (geschweige denn des internationalen) Anteils am Gefährdungspotenzial durch atomare Anlagen ist die Stilllegung von acht Alt-/Pannenmeilern zwar ein Risiko reduzierender Schritt, aber angesichts der verbliebenen Größen an weiterbetriebenen Anlagen und der unlösbaren „End“-Lagerproblematik alles andere als ein zufriedenstellendes Konzept. Neun weiterbetriebene Reaktoren, die sechs leistungsstärksten (8600 Megawatt) bis 2021, bieten nicht nur ein weiterbestehendes strahlendes Hochrisiko, sondern unter dem Aspekt dreier Bundestagswahlen auch die Möglichkeit einer weiteren politischen Kehrtwende. Abgesehen von der Tatsache, dass auch abgeschaltete Reaktoren über Jahrzehnte gefährliche und sensible Anlagen bleiben, fallen mindestens 11 weitere Jahre Unmengen an Atommüll an. Der ungeeignete Salzstock in Gorleben soll weiter „Endlager“-geeignet erkundet werden. Natürlich ist beabsichtigt die Urananreicherungsanlage Gronau weiter zu betreiben, ebenso wie die geplante Erweiterung von Kernforschung und Atomtechnologieexport, inklusive der polit-ökonomischen Absicherung durch Hermesbürgschaften der Regierung (AKW Angra III Brasilien).
Die mit der Abschaltung der 8 AKWs einhergehende, vorübergehende Reduzierung des „Cashflows“ wurde auf Seiten der Energiekonzerne weitgehend widerstandslos in Kauf genommen (bis auf die Androhung von Massenentlassungen durch E.ON), wurde doch ihre deutliche Vormachtstellung in Sachen Energieerzeugung grundsätzlich nicht angetastet. Im Gegenteil, die Förderungserhöhung für milliardenteuere Offshore-Windparks stärkt die Position der großen Vier (E.ON, RWE, EnBeW, Vattenfall) gegenüber dezentraler und kommunaler Stromproduktion. Die an das „Ausstiegsgesetz“ gekoppelte Weichenstellung in Richtung erneuerbare Energie verschafft nicht nur energiepolitisch, sondern gesamtökonomisch strukturelle Vorteile gegenüber der Konkurrenz.
Das erklärte Ziel aller politischen Entscheidungsträger, ökologische Prämissen zu integrieren und damit das Wirtschaftsystem aufzupeppen ohne alte ökonomische Machtstrukturen anzutasten, konnte in beispielhafter Weise forciert werden.
Der „Pseudo“-Ausstieg entpuppt sich so nicht nur als verantwortungslos und unzureichend bezüglich des Weiterbetriebs atomarer Anlagen, sondern als Modernisierungs- und Beschleunigungsinstrument im Sinne einer gewollten Ökologisierung kapitalistischer Energiepolitik. Vorerst gelang es der Mehrheit des deutschen Bundestags, die nunmehr unter ökologischeren Gesichtspunkten erzeugten Profitmargen der Zukunft sicherzustellen, trotzdem für Jahrzehnte alte Dreckschleudern konventioneller Kraftwerke profitabel zu halten und gleichzeitig die Option auf Atomstrom zu prolongieren.
Die Beschlüsse der CDU/FDP-Regierung erfolgten mit aktiver Unterstützung durch die SPD und erhielten durch die Zustimmung der Grünen das ökologische Gütesiegel, das ganz wesentlich dazu beiträgt, den Konflikt um die Atomenergie gegenüber der breiten Öffentlichkeit als „nunmehr gelöst“ darzustellen.
Die wesentliche Absicht, den breiten und sich (zumindest partiell) radikalisierenden Protest zu befrieden, ist vorerst gelungen.
Die herrschaftssichernde Strategie gegenüber der sich verbreitenden und vielfältig agierenden Bewegung erfolgte nach erprobtem und bewährtem Muster: Neben der im Hintergrund weiter betriebenen Kriminalisierung des aktiven militanten Teils der Anti-AKW Bewegung griff nach Fukushima vor allem eine Befriedungskonzeption, die sich durch medial vermittelte und inszenierte Betroffenheit der politischen Kaste, einer folgenden grandiosen politischen Kehrtwende und eben letztlich durch Teilstilllegungen und Entgegenkommen auszeichnete. Das Ziel der Restabilisierung einer durch Vertrauensschwund partiell angekratzten Staatsführung wurde zum Preis eines Moratoriums und der bekannten Abschaltungen erreicht. Im gleichen Zug wurde „Erneuerbare Energie“ gegenüber der Öffentlichkeit fast zur Staatsräson erklärt. Die Umsetzung dieser vertrauensbildenden Maßnahme knüpfte an einen schon vor nunmehr Jahrzehnten erfolgreich begonnen und forcierten Prozess an, der eine partiell gesellschaftskritische „alternative“ ökologische Bewegung integrierte und zu dem wesentlichen Bestandteil eines „verbesserten-moralisch-ökologischen“ kapitalistischen Funktionierens werden ließ.
Das kapitalistische System erweist sich einmal mehr als geschmeidig und flexibel: Die Reintegration und Aufwertung abweichender und politisch oppositioneller Teile ist altbewährt und allemal konfliktärmer als Kriminalisierung und polizeiliche Zerschlagung Unbeugsamer. Was nicht heißt, dass diese Elemente nicht zum Einsatz kämen – Gorleben steht vor der Tür.
Die Stilllegung von acht AKWs ist positiv, denn jedes stillgelegte AKW ist zwar weit entfernt davon harmlos zu sein, aber dennoch besser als ein weiterlaufendes. So simpel, so gut.
Dennoch greift diese einfache Betrachtungsweise zu kurz. Wer meint, einfach so weiter machen zu können, täuscht sich.
Unter emanzipativen Aspekten bewertet, wurde die Anti-AKW Bewegung durch die Ausstiegsbeschlüsse erneut zurückgeworfen.
Oder besser: Sie hat sich zurückwerfen lassen.
Bekanntermaßen gehören zu Macht und Herrschaft immer zwei – derjenige, der sie ausübt, und derjenige, der sie sich gefallen lässt.
Die Öffentlichkeit, in ihrer Trägheit durch Fukushima irritiert und beunruhigt, war zu einem kleinen Teil bereit gewesen auf die Straße zu gehen und diejenigen zu unterstützen, die zuvor schon gegen den radikalen, atomfreundlichen Kurs der Regierung mobilisiert hatten. Hunderttausende wurden aktiv. Unterschiedliche Aktionsformen, Einzelaktionen und Massenproteste bestimmten über Monate das Straßenbild als auch mediale Präsenz.
Der „Ausstiegsbeschluss im nationalen Konsens“ (ak563) zeitigte trotzdem sofortige Wirkung.
Die mediale Verarbeitung der Ereignisse etablierte trotz havariertem und weiter strahlendem Fukushima nach der Ausstiegsverkündigung sofort die Illusion einer „nationalen Lösung zu aller Zufriedenheit“. Ungeachtet des Weiterbetriebs deutscher und weltweit vorhandener atomarer Anlagen, der täglichen Verseuchung vom Uranbergbau bis zur unklärbaren Lagerungsfrage, sowie der militärischen Verzahnung, setzte die Befriedung ein.
Binnen kürzester Zeit reduzierte sich die Menge der Teilnehmenden. Schon am 28. Mai nahmen weitaus weniger Menschen an den bundesweiten Demonstrationen teil, „grüne“ Fahnen waren schlagartig, wenn nicht ganz verschwunden, so doch fast nicht mehr zu sehen. Die Blockade-Aktion Brockdorf wurde mehr schlecht als recht durchgeführt, die Blockade von Neckarwestheim II wurde abgesagt.
Die Anti-AKW-Bewegung hat erheblich an Mobilisierungsfähigkeit eingebüßt. Und ihre Mobilisierungsfähigkeit in künftigen Kampagnen wird aller Voraussicht nach in der öffentlichen Wahrnehmung an den Massenmobilisierungen direkt nach Fukushima gemessen werden.
Ökologische Fragen, selbst substantiell lebensbedrohliche wie die Atomenergie, sind für die Masse der Bevölkerung gesellschaftliche Einzelphänomene, die nicht zwingend an der Richtigkeit des Gesamtsystems zweifeln lassen. Bestenfalls – im emanzipativen Sinne – entstehen Sprünge an der Oberfläche eines weitgehend ungebrochen empfundenen Bürger/Staat-Verhältnisses. Der Staat wird weitaus eher als Versorgungsinstitution und Garant von Sicherheit und Ordnung mehrheitlich positiv wahrgenommen, auch wenn die „Sicherheit“ in Sachen AKW nur auf Profitabilität bezogen werden kann und „Ordnung“ in Sachen Atommüll als blanker Hohn empfunden werden muss.
Mediale Desinformation, die allzu bereitwillige Einnahme politischer Beruhigungsmittel und der ausgeprägte Drang zur Normalität ungestörten Konsums zurückkehren zu wollen, sind bekannte Phänomene gesellschaftlicher Regulation. Die bekannte Bräsigkeit in den Herzen und Hirnen unserer MitbürgerInnen (und auch von uns) ist bestimmendes (a)soziales Element und wesentlicher Bremsklotz einer jeden sozialen Bewegung.
Ein weiterer hochwirksamer Faktor in der Entsorgung politisch unliebsamer Strömungen stellt das Verhältnis zwischen sozialer Bewegung und Parteien dar. Einmal mehr brillierten die Grünen in der aktuellen Auseinandersetzung in ihrer Paraderolle der „Spaltung und Reabsorbtion“ gegenüber der Anti-Atom Bewegung. Obwohl spätestens seit dem faulen Ausstiegskompromiss unter Rot/Grün von 2001 dem/der naivsten und gutgläubigsten AKW-GegnerIn klar sein müsste, mit welcher Skrupellosigkeit grüne Spitzenpolitiker bereit sind, im entscheidenden Augenblick mit Atombetreibern und ihren Lobbyisten zu kooperieren, gelang es der Partei, sich nach außen erneut den Nimbus astreiner Atomkraftgegnerschaft zu verleihen. Entstanden aus der außerparlamentarischen Öko-Bewegung, ist die Geschichte der Grünen nicht nur das mustergültige Beispiel des parlamentarisch-politischen Opportunismus. Sie erfüllen zudem eine für das Gesamtsystem wichtige Filter- und Schleusenfunktion in Bezug auf soziale Bewegungen. Im Prozess der Partizipierung an der Macht werden verwertbare systemkritische Ansätze aufgegriffen und integriert. Herrschaftsstrukturen dauerhaft in Frage stellende, emanzipativ „zu weit gehende“ Anteile werden diskriminiert und abgespalten. Auf „diesen“ Rest der Bewegung können die Grünen dann im Zweifel „gut verzichten“. Entsprechend klar beantwortete Claudia Roth die Frage nach dem Verhältnis zum kritischen Anteil der Anti-Atom Bewegung nach der Zustimmung zum „Ausstiegsgesetz“.
Auch wenn für Aktive aus sozialen Bewegungen die grünen Chef-Politiker dauerhaft zum politischen Brechmittel avancieren, so gelingt es diesen doch, sich medial gepuscht zum öffentlichen Lordsiegelbewahrer der ökologischen Idee aufzuspielen, um dann, im Moment parlamentarischer Verwurstung außerparlamentarischen Drucks, Inhalte zu verbiegen, zu kastrieren oder ins Gegenteil zu verkehren. Wie bei der Forcierung von und Zustimmung zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr durch die, als parlamentarischen Arm der Friedensbewegung wahrgenommenen, Bündnisgrünen.
Die Kollaboration der Grünen im Moment der parlamentarischen Zustimmung ist jedoch nur Detail im Dilemma. Weit davon entfernt, auch nur an Einzelpunkten die echte Machtfrage stellen zu können, ist jede soziale Bewegung bis auf Weiteres davon abhängig, wieweit es ihr gelingt, die politischen Entscheidungsträger zu Entscheidungen zu bewegen, zu nötigen und im Einzelfall zwingen zu können.
Hier stellt sich die Frage, worum es in der Anti-AKW Bewegung geht. Wieweit werden von der in sich völlig uneinheitlichen Bewegung die Ziele gesteckt? Ist die Strategie in wenigstens groben Zügen auf einander abzustimmen?
Wir erinnern uns: Die vor und auch nach Fukushima zum Teil erbittert geführten Diskussion über die Notwendigkeit der Parole „Sofortige Stilllegung aller Atomanlagen“ gewinnt nach dem „Ausstiegsbeschluss“ eine besondere Bedeutung. Beileibe keine Phrase, stellt sie in aller Einfachheit und Klarheit den Kern unserer Anliegen dar.
Alle, die nach der parlamentarischen Abstimmung verwundert über das „Energiekonzern-adaptierte“ Ergebnis erstaunt waren, dürfen sich fragen, ob nicht die wachsweiche Forderung nach „Ausstieg aus dem Atomprogramm“ in ihrer Unklarheit genau diesem Ergebnis Vorschub leistete. Das Setzen auf Breite der Bündnispartner ist ein sinnvolles Unterfangen – nicht jedoch zum Preis der Aufgabe inhaltlicher Klarheit. Das vorläufige Ergebnis der gesellschaftlichen Auseinandersetzung wird, je nach Standpunkt des Betrachters, unterschiedlich interpretiert. Diejenigen, die meinen, die gefährlichsten Altmeiler abzuschalten sei genug, können unter Ausblendung aller Realität zufrieden sein. Andere, die meinen, nicht auf Bündnispartner in Parteien, Gewerkschaften usw. verzichten zu können, müssen zur Kenntnis nehmen, dass mangelnde Abgrenzung und inhaltliche Unklarheit die Garantie dafür sind, als Spielball parteilicher Machtinteressen funktionalisiert zu werden.
Es war in diesem Sinne völlig richtig, Parteien die Bühnen zu verweigern, die Kontrolle der Kampagnen nicht aus der Hand zu geben und soweit als irgend möglich gegenüber den Medien unsere Forderungen so klar zu formulieren, dass die Möglichkeit politischer Verdrehung und Funktionalisierung zumindest erschwert wurde. Es war zudem wichtig, auch auf der Ebene der Aktionsformen die Normen staatlicher Legalität zu überschreiten. Die Umsetzung selbstbewussten, menschlich-verantwortlichen Denkens findet nicht nur inhaltlich ihren Ausdruck, sondern ebenso ihre Entsprechung im Handeln.
Bei aller Unterschiedlichkeit sollte die Forderung nach „Endgültiger, sofortiger Stilllegung aller atomaren Anlagen“ der gemeinsame Nenner sein und bleiben. Wesentliche gemeinsame Prämissen bestanden zumindest im Bemühen um gegenseitige Toleranz der unterschiedlichen Strategien, soweit sich diese nicht klar kontraproduktiv niederschlugen.
Die Auseinandersetzung, worum es geht, wird weiter geführt werden.
Geht es „nur“ um die schnellstmögliche Beendigung einer hochgefährlichen Technologie oder geht es ebenso um die Infragestellung gesellschaftlicher Machtstrukturen? Stellt sich schon Zufriedenheit ein auf dem Weg der Umweltverträglichkeit ein kleines Stück weiter gekommen zu sein? Oder geht es um mehr? Ist es wirklich besser, wenn der deutsche Panzer am Hindukusch oder sonst wo die Macht- und Kapitalinteressen verteidigt und dabei Biosprit benutzt? Ist es egal, ob die Energiesparlampe in Fernost durch Billigarbeiter unter übelsten Bedingungen produziert wird? Wohl kaum. Es geht eben nicht um die ökologische Befriedigung einer reinen eurozentristische Fettaugen-auf-derSuppe-Mentalität. Es geht um die Verfügungsgewalt, um Produktionsbedingungen und um menschenverachtende Herrschaftsbedingungen. In diesem Sinne geht es nicht nur um Öko-Kosmetik, sondern um eine politische Ökologie im besten emanzipativen Sinne.
Michael Wilk 18.9.2011 www.aku-wiesbaden.de (Kontakt: dr.m.wilk@gmx.de)
juris – Fachportal Steuerrecht Einzelnorm
recherchiert von: … am 08.08.2011
juris-Abkürzung: AtG Quelle: Fassung vom: 31.07.2011 Gültig ab: zukünftig Dokumenttyp: Gesetz FNA: FNA 751-1
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren Atomgesetz § 7 Genehmigung von Anlagen
(1) Wer eine ortsfeste Anlage zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe errichtet, betreibt oder sonst innehat oder die Anlage oder ihren Betrieb wesentlich verändert, bedarf der Genehmigung. Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität und von Anlagen zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe werden keine Genehmigungen erteilt. Dies gilt nicht für wesentliche Veränderungen von Anlagen oder ihres Betriebs
(1a) Die Berechtigung zum Leistungsbetrieb einer Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität erlischt, wenn die in Anlage 3 Spalte 2 für die Anlage aufgeführte Elektrizitätsmenge oder die sich auf Grund von Übertragungen nach Absatz 1b ergebende Elektrizitätsmenge erzeugt ist, jedoch spätestens
1. mit Ablauf des 6. August 2011 für die Kernkraftwerke Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1 und Krümmel,
2. mit Ablauf des 31. Dezember 2015 für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld,
3. mit Ablauf des 31. Dezember 2017 für das Kernkraftwerk Gundremmingen B,
4. mit Ablauf des 31. Dezember 2019 für das Kernkraftwerk Philippsburg 2,
5. mit Ablauf des 31. Dezember 2021 für die Kernkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf,
6. mit Ablauf des 31. Dezember 2022 für die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2.
Die Erzeugung der in Anlage 3 Spalte 2 aufgeführten Elektrizitätsmengen ist durch ein Messgerät zu messen. Das Messgerät nach Satz 2 muss zugelassen und geeicht sein. Ein Messgerät, das nicht zugelassen und geeicht ist, darf nicht verwendet werden. Wer ein Messgerät nach Satz 2 verwendet, muss das Messgerät unverzüglich so aufstellen und anschließen sowie so handhaben und warten, dass die Richtigkeit der Messung und die zuverlässige Ablesung der Anzeige gewährleistet sind. Die Vorschriften des Eichgesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Eichordnung finden Anwendung. Der Genehmigungsinhaber hat den bestimmungsgemäßen Zustand des geeichten Messgerätes in jedem Kalenderjahr durch eine Sachverständigenorganisation und die in jedem Kalenderjahr erzeugte Elektrizitätsmenge binnen eines Monats durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüfen und bescheinigen zu lassen.
(1b) Elektrizitätsmengen nach Anlage 3 Spalte 2 können ganz oder teilweise von einer Anlage auf eine andere Anlage übertragen werden, wenn die empfangende Anlage den kommerziellen Leistungsbetrieb später als die abgebende Anlage begonnen hat. Elektrizitätsmengen können abweichend von Satz 1 auch von einer Anlage übertragen werden, die den kommerziellen Leistungsbetrieb später begonnen hat, wenn das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Übertragung zugestimmt hat. Die Zustimmung nach Satz 2 ist nicht erforderlich, wenn die abgebende Anlage den Leistungsbetrieb dauerhaft einstellt und ein Antrag nach Absatz 3 Satz 1 zur Stilllegung der Anlage gestellt worden ist. Elektrizitätsmengen nach Anlage 3 Spalte 2 können von Anlagen nach Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 bis 6 auch nach Erlöschen der Berechtigung zum Leistungsbetrieb nach den Sätzen 1 bis 3 übertragen werden.
(1c) Der Genehmigungsinhaber hat der zuständigen Behörde
1. monatlich die im Sinne des Absatzes 1a in Verbindung mit der Anlage 3 Spalte 2 im Vormonat erzeugten Elektrizitätsmengen mitzuteilen,
2. die Ergebnisse der Überprüfungen und die Bescheinigungen nach Absatz 1a Satz 7 binnen eines Monats nach deren Vorliegen vorzulegen,
3. die zwischen Anlagen vorgenommenen Übertragungen nach Absatz 1b binnen einer Woche nach Festlegung der Übertragung mitzuteilen.
Der Genehmigungsinhaber hat in der ersten monatlichen Mitteilung über die erzeugte Elektrizitätsmenge nach Satz 1 Nr. 1 eine Mitteilung über die seit dem 1. Januar 2000 bis zum letzten Tag des April 2002 erzeugte Elektrizitätsmenge zu übermitteln, die von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft und bescheinigt worden ist. Der Zeitraum der ersten monatlichen Mitteilung beginnt ab dem 1. Mai 2002. Die übermittelten Informationen nach Satz 1 Nummer 1 bis 3 sowie die Angabe der jeweils noch verbleibenden Elektrizitätsmenge werden durch die zuständige Behörde im Bundesanzeiger bekannt gemacht; hierbei werden die erzeugten Elektrizitätsmengen im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 jährlich zusammengerechnet für ein Kalenderjahr im Bundesanzeiger bekannt gemacht, jedoch bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit von weniger als sechs Monaten monatlich.
(1d) Für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich gelten Absatz 1a Satz 1, Absatz 1b Satz 1 bis 3 und Absatz 1c Satz 1 Nr. 3 mit der Maßgabe, dass die in Anlage 3 Spalte 2 aufgeführte Elektrizitätsmenge nur nach Übertragung auf die dort aufgeführten Kernkraftwerke in diesen produziert werden darf.
(1e) Die zuständige Behörde kann zur Verhinderung von Gefahren oder Störungen der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssytems im Sinne des § 13 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. März 2011 (BGBl. I S. 338) geändert worden ist oder zur Verhinderung einer Gefährdung oder Störung der Energieversorgung für den lebenswichtigen Bedarf im Sinne des § 1 des Energiesicherungsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3681), das zuletzt durch Artikel 164 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, bis zum 1. September 2011 bestimmen, dass eine der in Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 genannten Anlagen, die im Hinblick auf Standort und elektrische Anbindung geeignet ist, bis zum Ablauf des 31. März 2013 in einem betriebsfähigen Zustand zur Erzeugung von Elektrizität zu halten ist (Reservebetrieb). Wird der Reservebetrieb nach Satz 1 angeordnet, lebt die Berechtigung zum Leistungsbetrieb als Berechtigung zum Reservebetrieb für diese Anlage wieder auf. Absatz 1a Satz 2 bis 7, Absätze 1b bis 1d und Anlage 3 finden auf den Reservebetrieb keine Anwendung.
(2) Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
1. keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers und der für die Errichtung, Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs der Anlage verantwortlichen Personen ergeben, und die für die Errichtung, Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs der Anlage verantwortlichen Personen die hierfür erforderliche Fachkunde besitzen,
2. gewährleistet ist, dass die bei dem Betrieb der Anlage sonst tätigen Personen die notwendigen Kenntnisse über einen sicheren Betrieb der Anlage, die möglichen Gefahren und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen besitzen,
3. die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage getroffen ist,
4. die erforderliche Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen getroffen ist,
5. der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist,
6. überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere im Hinblick auf die Umweltauswirkungen, der Wahl des Standorts der Anlage nicht entgegenstehen.
(2a) (weggefallen)
(3) Die Stilllegung einer Anlage nach Absatz 1 Satz 1 sowie der sichere Einschluß der endgültig stillgelegten Anlage oder der Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen bedürfen der Genehmigung. Absatz 2 gilt sinngemäß. Eine Genehmigung nach Satz 1 ist nicht erforderlich, soweit die geplanten Maßnahmen bereits Gegenstand einer Genehmigung nach Absatz 1 Satz 1 oder Anordnung nach § 19 Abs. 3 gewesen sind.
(4) Im Genehmigungsverfahren sind alle Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Gebietskörperschaften zu beteiligen, deren Zuständigkeitsbereich berührt wird. Bestehen zwischen der Genehmigungsbehörde und einer beteiligten Bundesbehörde Meinungsverschiedenheiten, so hat die Genehmigungsbehörde die Weisung des für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständigen Bundesministeriums einzuholen. Im übrigen wird das Genehmigungsverfahren nach den Grundsätzen der §§ 8, 10 Abs. 1 bis 4, 6 bis 8, 10 Satz 2 und des § 18 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch Rechtsverordnung geregelt; dabei kann vorgesehen werden, dass bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit der insgesamt zur Stilllegung, zum sicheren Einschluss oder zum Abbau von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder von Anlagenteilen geplanten Maßnahmen von einem Erörterungstermin abgesehen werden kann.
(5) Für ortsveränderliche Anlagen gelten die Absätze 1, 2 und 4 entsprechend. Jedoch kann die in Absatz 4 Satz 3 genannte Rechtsverordnung vorsehen, dass von einer Bekanntmachung des Vorhabens und einer Auslegung der Unterlagen abgesehen werden kann und dass insoweit eine Erörterung von Einwendungen unterbleibt.
(6) § 14 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gilt sinngemäß für Einwirkungen, die von einer genehmigten Anlage auf ein anderes Grundstück ausgehen.
Kommentar/Einschätzung: Ursache des Rekordwertes ist mit einiger Sicherheit das endgültige Bersten oder Durchschmelzen eines oder mehrerer Reaktordruckbehälter. Ursache dafür könnte das schwere Nachbeben vom Wochenende gewesen sein. Die Auswirkungen auf die Umgebung durch die extrem gestiegene (und somit freigesetzte und in die Umgebung gelangte) Radioaktivität ist völlig uneinschätzbar. Dabei ist die zweite Quelle (Lüftungsschacht) als weitaus gefährlicher einzustufen als der „Boden eines Abzugsrohrs“. Betroffen ist entweder Block 1 oder 2! Die Heute-Sendung meldet am 2.8. um 19:00 Uhr, die „10 Sv pro Stunde“ sei ohnehin „der höchste Wert, den die Messgeräte erfassen könnten!“ D.h. die wirklichen Werte liegen möglicherweise noch weit darüber!
Süddeutsche Zeitung, 01.08.2011, 17:00,
Auf dem Gelände des havarierten japanischen Atomkraftwerks Fukushima ist nach Angaben des Betreibers die höchste radioaktive Strahlung seit der Erdbeben- und Tsunami-Katastrophe vom 11. März gemessen worden. Mit mehr als zehn Sievert ist sie um ein Vielfaches höher als der bisherige Rekordwert.
Am japanischen Atomkraftwerk Fukushima 1 hat der Betreiber Tepco die höchste Radioaktivität seit der Reaktor-Havarie im März gemessen. Mehr als zehn Sievert pro Stunde betrug demnach die Strahlung am Boden eines Abzugsrohrs zwischen den Reaktoren 1 und 2, wie die Agentur Jiji Press meldete.
In Fukushima war der bisherige Rekordwert am 3. Juni im Inneren des zerstörten Reaktors 1 gemessen worden. Er betrug damals zwischen drei und vier Sievert pro Stunde. Die Ursache für den deutlichen Anstieg der Strahlung werde derzeit geprüft, teilte ein Sprecher des Betreibers Tepco mit.
Der vollständige SZ-Bericht:
https://www.sueddeutsche.de/wissen/fukushima-rekord-strahlenwerte-jede-sekunde-eine-jahresdosis-1.1126909
Berliner Morgenpost, 2. August 2011, 12:09:
An dem japanischen Katastrophen-Reaktor Fukushima sind an einer weiteren Stelle tödliche Strahlenwerte entdeckt worden. Der AKW-Betreiber Tokyo Electric Power (Tepco) teilte am Dienstag mit, auch in einem Lüftungsschacht seien mehr als zehn Sievert gemessen worden.
Bereits am Vortag waren am Boden des Schachts ähnlich hohe Werte festgestellt worden. Ab einer Strahlung von zehn Sievert pro Stunde erleiden Menschen in der Regel nach wenigen Sekunden schwere gesundheitliche Schäden, die zum Tod führen können. Die tatsächlichen Werte könnten sogar noch deutlich höher liegen, weil die von Tepco eingesetzten Messgeräte nur eine Strahlung von bis zu zehn Sievert darstellen können.
Die GRS bzw. JAIF verschlafen die dramatische Entwicklung offenbar „selig“: https://fukushima.grs.de/sites/default/files/Status_KKW_Fukushima_Daiichi_01_08_2011_0500.pdf
Dort ist – abgerufen am 02.08.2011 um 13:50 Uhr – noch zu lesen:
Status auf der Anlage 01.08.2011 um 09:00 Fukushima-Dai-ichi: Uhr (Ortszeit)
Strahlungswerte: 321 1 µSv/h an der Südseite des Verwaltungsgebäudes, 31 µSv/h am Haupttor und 13 3 µSv/h am Westtor 01.08.2011 um 09:00 Uhr (Ortszeit)
Menschen, die dieser Strahlung auch nur Sekunden ausgesetzt wäre, würden innerhalb weniger Stunde unter extremsten Bedingungen sterben. Strahlendosen von 4 bis 7 Sv werden als tödlich angesehen, wobei innerhalb kurzer Zeit aufgenommene Strahlungsmengen noch gefährlicher sind, als wenn diese über einen längeren Zeitraum aufgenommen werden.
weitere Quellen:
https://www.taz.de/Hoechste-Radioaktivitaet-seit-Erdbeben/!75513/
„Die Bewertung der Kernkraftwerke bei den ausgesuchten Einwirkungen zeigt, dass abhängig von den betrachteten Themenfeldern über alle Anlagen kein durchgehendes Ergebnis in Abhängigkeit von Bauart, Alter der Anlage oder Generation auszuweisen ist.“ „Die RSK hat noch keine Überprüfung vorgenommen, inwieweit die bisherigen Auslegungsgrenzen richtig definiert sind.“ Es wurde lediglich eine „Robustheitsbewertung für ausgewählte Aspekte“ vorgenommen. Die eigentlichen Lehren aus Fukushima bezüglich der wirklich notwendigen Sicherheitsreserven, großräumiger Verwüstungen und Infrastrukturzerstörungen, bei denen z.B. kein Kraftstoff für Notstromdiesel herangeschafft werden kann etc. sind noch nicht gezogen.
• Erdbeben: Neue Forschungsergebnisse des Erdbebenzentrums Potsdam legen Berücksichtigung höherer Erdbebenstärken nahe. Welche Erdbebenstärken zu Grunde zu legen sind, muss neu diskutiert werden, die Erdebensicherheit der meisten Anlagen ist nur im Basislevel nachgewiesen (nicht einmal Level 1)
• Hochwasser: bei einigen Anlagen ist das AKW-Gelände schon beim Bemessungshochwasser überflutet. Was bei einem länger andauernden Hochwasser und Unzugänglichkeit des Geländes geschieht, wurde noch nicht untersucht
• Notfallmaßnahmen: die Reaktorsicherheitskommission kann keine Aussagen dazu machen, wie gut Notfallmaßnahmen bei erschwerten Randbedingungen von außen (z.B. weiträumige Naturkatastrophen) funktionieren würden, weil sie nicht genügend nachgewiesen wurden. Notfallkonzepte sollten neu erarbeitet und überprüft werden bezüglich verfügbarer Notwarten, Unzugänglichkeit Kraftwerksgelände (z.B. Überflutung), längerer Stromausfall in Umgebung, mobiler Notstromaggregate, Stromeinspeisepunkte außen am AKW etc.
• Lang andauernder Notstromfall: zum Teil gibt es Öl- und Kraftstoffvorräte, aber nicht überall, keine durchgängigen Nachweise zur Beherrschung einer lang anhaltenden Notsituation bei möglicher Unzugänglicheit des Geländes und der Umgebung.
• Vollständiger Ausfall Kühlwasserrücklauf: wurde in der Regel bislang nicht untersucht.
• Brennelementebecken: bei einem Ausfall des Nebenkühlwassers wurde bislang nicht ausreichend untersucht und nachgewiesen, wie die Brennelementebecken gekühlt werden können, eine vertiefte Überprüfung wird von der Reaktorsicherheitskommission als notwendig erachtet.
• Flugzeugabsturz: Die verbliebenen neun Atomkraftwerke sind ausgelegt darauf, dem Absturz des ‚Phantom’-Militärflugzeuges standzuhalten. Dass die AKW dem Absturz eines mittleren oder großen Verkehrsflugzeug stand halten, ist nicht nachgewiesen. Die neueren sehr großen Verkehrsflugzeuge Typ A 380 oder vergleichbar wurden noch gar nicht betrachtet.
Einen tabellarischen Überblick finden Sie hier!
Verfasserin: Astrid Schneider, Specherin BAG-Energie (www.bag-energie.de) – Berlin, den 24.06.2011
Quelle Angaben: RSK Stellungnahme 11. vom 14.05.2011 (437 RSK-Sitzung) Download:
https://www.rskonline.de/downloads/rsk_sn_sicherheitsueberpruefung_20110516_hp.pdf
Update 23.06.2011, 01:00 (und zurückliegende Tage ….)
Kommentar: Die Grünen stimmen am Samstag über ihre künftige Atompolitik ab: Auf dem Schoß von Merkel, getragen von halbseidenen Versprechungen, die über Nacht wieder revidiert werden können ODER – die gute Wählerstimmung mitnehmend – mit einem entschlossenen Umbau der deutschen Energieerzeugung hin zu einem Zeichen für den Rest der Welt: „Siehe, es geht!“ Wenn Sie Delegierte/r sind oder Delegierte kennen, versuchen Sie, die Stimmung in die richtige Richtung zu drehen … Die Ereignisse in Japan und dem Rest der Welt, zeigen, welche Politik JETZT die richtige ist!
SZ 09.06.2011 05:00
Juristen fordern bessere Begründung für Ausstieg
Berlin – Das Gesetz zum Atomausstieg muss nach Ansicht führender Juristen nachgebessert werden. So sei der geplante stufenweise Ausstieg aus der Atomkraft nicht ausreichend begründet, sagten mehrere Rechtsexperten der Süddeutschen Zeitung. Dies könne dazu führen, dass das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht beanstandet werde. Im Zentrum der Kritik steht die Staffelung des Atomausstiegs. Weiter … https://www.sueddeutsche.de/95A38S/55191/Luecke-im-Atomgeset.html
Anmerkung zum Brief des BuVo an Umweltverbände.
Eins fällt auf: Während Merkel immerhin vorgibt und in Ansätzen so handelt, als habe sie aus Fukushima gelernt, haben die Grünen die gesellschaftliche Bewusstseinsänderung nicht begriffen: Hunderttausende haben sich nicht den Grünen zuliebe an Demos und Menschenketten beteiligt, sondern weil sie begriffen haben, dass es einen Sofortausstieg braucht. Diese Menschen gehören auch der Mittelschicht an, nach der die Grünen offensichtlich fischen.
Die Anti-AKW-Bewegten haben sich nach den Nichtwählern zur größten Wählergruppe gemausert, quer durch alle gesellschaftlichen Gruppierungen. Das taktische Abstimmungsverhalten (Annahme) wird dieses Wählerpotential verprellen.
Die Glaubwürdigkeit der Grünen Partei wäre erneut beschädigt. Eine Beschleunigung des Ausstiegs nach 2013 nach der Zustimmung jetzt würde als 180-Grad-Wende der Grünen gewertet (kein verlässlicher Partner und Vertrauensbruch). Die Politikabstinenz weiter würde noch mehr anwachsen.
Karsten Hinrichsen, BI Brokdorf, 22.6.11
SZ 22.06.2011, 10:11, Ein Gastbeitrag von Jochen Stay
Die Grünen halten sich immer noch für die Anti-Atom-Partei schlechthin. Trotzdem wollen sie dem schwarz-gelben Atomausstieg ihr Placet geben. Doch damit droht der Partei das Schicksal der Steuersenkungspartei FDP – und Deutschland neuer Druck der Atom-Lobby. Dabei wäre ein Ausstieg schneller möglich, sogar sofort, argumentieren Anti-AKW-Aktivisten.
Vollständig: https://www.sueddeutsche.de/politik/atomausstieg-position-der-anti-akw-bewegung-es-geht-doch-viel-schneller-1.1111247
Greenpeace, 20.06.2011, Sigrid Totz
Von dem ständig steigenden Hochwasser am Missouri-River ist nun auch das Atomkraftwerk Cooper bei Brownville betroffen. Arbeiter versuchen das noch im Leistungsbetrieb befindliche Kraftwerk mit Sandsäcken zu schützen. Laut Betreiberangaben soll das AKW heruntergefahren werden, wenn der Flusspegel um weitere 90 Zentimeter steigt.
Das seit Ende Mai andauernde Hochwasser am Missouri-River bedroht das AKW Fort Calhoun im US-Bundesstaat Nebraska. Das Kraftwerk ist bereits vollständig von Wasser umgeben und gleicht einer Insel in den braunen Fluten.
Mit Sandsäcken und Wasserpumpen wird versucht, den Reaktor vor einer Überflutung zu schützen. Das US-Militär warnt davor, dass der Pegel des Flusses noch weiter ansteigen wird und das Hochwasser noch für mehrere Wochen andauern kann. Auch eine Flutwelle, ausgelöst durch einen Dammbruch, kann nicht ausgeschlossen werden.
Bereits im Juni vergangenen Jahres hatte die Atomaufsicht der USA (NRC) festgestellt, dass die Vorsorgemaßnahmen im Atomkraftwerk Fort Calhoun im Falle einer Überflutung nicht ausreichend sind: Elektrische Schaltanlagen und die zur Kühlung des Reaktors benötigten Pumpen können beschädigt werden. Bei einem kompletten Ausfall der Kühlung kann es zu einer Kernschmelze kommen.
Tatsächlich meldete der Betreiber am 7. Juni, einige Tage nach Einsetzen der Flut, Rauchentwicklung in einem Schaltraum, was zu einem Ausfall der Kühlwasserpumpen des Brennelementelagerbeckens führte. Die dadurch ausgelöste Erwärmung des Beckens konnte nach 90 Minuten durch den Einsatz einer Ersatzpumpe gestoppt werden. Das Gebäude musste für vier Stunden evakuiert werden aufgrund der Giftigkeit des eingesetzten Löschmittels.
Das Kraftwerk ist aufgrund eines Brennelementewechsels seit April heruntergefahren. Der Druckwasserreaktor Fort Calhoun wird von Omaha Public Power District betrieben. Er wurde bereits 1973 in Betrieb genommen und hat eine Leistung von 485 Megawatt. Ursprünglich war eine Betriebszeit von 30 Jahren vorgesehen, 2003 wurde die Lizenz allerdings bis zum Jahr 2033 verlängert. https://www.greenpeace.de/themen/atomkraft/nachrichten/artikel/us_atomkraftwerk_von_flut_bedroht/
Kommentar: Erschreckend, dass man davon nichts mitbekommt! Herrscht hier eine Nachrichtensperre?SZ 21.06.2011, 11:29, Von Marlene Weiss
Internationale Nuklearexperten planen neue Reaktoren, die ihren Brennstoff selbst erzeugen – auch die Deutschen können sich dem nicht entziehen.
Manchmal versteht Massimo Salvatores die Deutschen einfach nicht. „Die Stimmung hier macht mir wirklich Sorgen“, sagt der fröhliche Italiener, Kernforscher und wissenschaftlicher Berater der französischen Kernenergiebehörde CEA. „Sich die ganze Zeit Sorgen um den Blumentopf zu machen, der einem auf den Kopf fallen könnte, ist keine gute Art, mit den Risiken des Lebens umzugehen.“ …
Vollständig: https://www.sueddeutsche.de/wissen/atomkraftwerke-der-zukunft-das-traeumen-vom-schnellen-brueter-1.1110824
Japan hat ein weiteres Problem: In Monju, 60 Meilen von Kyoto, einer Stadt mit 1,5 Millionen Menschen steht der Monju Prototyp, ein Schneller Brüter-Reaktor. Dieser ist derzeit abgeschaltet, da ein 3,3-Tonnen-Bauteil in dem Reaktor in das innere Gefäß, den Reaktordruckbehälter, stürzte. Offenbar wurden dabei Plutonium und Uran-Brennstäben in seinem Kern beschädigt. Ingenieure versuchen immer wieder seit dem Unfall im August letzten Jahres, das steckengebliebene Gerät zu bergen. Ein weiterer Versuch ist für die nächste Woche geplant. Doch Kritiker warnen, dass der Bergungs-Prozess voller Gefahren ist, da die Anlage große Mengen an flüssigem Natrium nutzt, einen hochentzündlichen Stoff.
https://www.nytimes.com/2011/06/18/world/asia/18japan.html
Japan und die Atomkraft
Schon bald könnte es passieren, dass alle Atomkraftwerke Japans abgeschaltet sind. Das macht vielen Sorgen. „Japan braucht die Kernenergie“, sagt Industrieminister Kaieda. Aber die Akzeptanz für Atomkraft schwindet.
FAZ, Von Petra Kolonko, Tokio, 20. Juni 2011
Für Japans Industrieministerium wird die Sache dringlich. Von den 54 Atomreaktoren des Landes sind derzeit 35 nicht am Netz. 18 Reaktoren sind wegen Inspektionen abgeschaltet, bei 17 wurden nach dem Beben vom 11. März Erdbebenschäden festgestellt. Bei weiteren 19 Reaktoren steht demnächst eine Inspektion an, für die sie abgeschaltet werden müssen. Wenn in der nächsten Zeit keine Reaktoren wieder in Betrieb genommen werden, könnte es sein, dass bis zum Frühjahr nächsten Jahres alle Atomkraftwerke in Japan vom Netz sind.
Die Regierung fürchtet um die Sicherheit der Versorgung, kurz vom dem Juli, wenn der Energiebedarf am höchsten ist. Vor dem Unfall in Fukushima kamen 30 Prozent des japanischen Stroms aus Kernkraftwerken. Allein in West-Japan wird, wenn keiner der derzeit abgeschalteten Reaktoren wieder eingeschaltet wird, elf Prozent des normalen Stromaufkommens nicht zur Verfügung stehen. … weiter: https://www.faz.net/-01xd65
SZ 19.06.2011, 17:22, Von Sabine Reithmaier
Etliche Musiker der Staatsoper wehren sich gegen eine Teilnahme an der Japan-Tournee im Herbst – aus Angst vor den Strahlen nach dem atomaren Gau in Fukushima. Die Intendanz ist verärgert. … Etliche Mitarbeiter forderten in der Versammlung eine Absage, zumal ein dritter Experte, Edmund Lengfelder vom Otto Hug-Strahleninstitut, den der Personalrat mit einem Gutachten beauftragt hatte, in einer vierseitigen Stellungnahme von der Reise abrät.
(u.a. SZ vom 20.6.2011)
Die großen Stromkonzerne bereiten Milliardenklagen vor und haben große, international tätige Kanzleien beauftragt. Ein erster, ca. 80 Seiten langer Bericht, den u.a. der Staatsrechtler und ehemalige Verteidigungsminister der CDU, Rupert Scholz für E.on erstellt hat, kommt zum Ergebnis, dass ein Verfassungsverstoß vorliege. Vattenfall erwägt sogar, internationale Gerichte anzurufen. Als ein Problem wird das kurzzeitige „Hin und Her“ der Laufzeitverlängerung/-verkürzungen gesehen. Auch seien aufgrund der Laufzeitverlängerung etliche 100 Millionen neu, etwa in Biblis investiert worden und neue Brennstäbe eingesetzt worden. Im Extremfall könnten die Betreiber zweistellige Milliardenbeträge durchsetzen.
Sonntag, 19. Juni 2011, 11:30 Uhr
Berlin (Reuters) – Die Atomindustrie bereitet nach einen Magazin-Bericht Verfassungsklagen gegen die Energiewende der Bundesregierung vor.
Große Stromkonzerne wollten die geplante Atomgesetz-Novelle kippen und möglicherweise Milliarden Euro an Schadensersatzforderungen stellen, berichtete „Der Spiegel“ am Sonntag. In dem geplanten neuen Atomgesetz will die Bundesregierung die stufenweise Abschaltung aller Meiler bis 2022 festschreiben.
Das Magazin berichtet, die Konzerne hätten namhafte Anwaltskanzleien wie Linklaters, Freshfields Druckhaus Deringer, Clifford Chance und Gleiss Lutz engagiert. Auch seien bereits Gutachten erstellt worden. In einer Expertise für E.ON kommen demnach der Verwaltungsrechtler Christoph Moench und der ehemalige Verteidigungsminister und Staatsrechtler Rupert Scholz zu dem Schluss, dass die den Konzernen im Jahr 2000 zugestandenen Reststrommengen Eigentum der Unternehmen seien. Mit der nun geplanten Atomgesetznovelle werde gegen das verfassungsmäßig verbriefte Eigentumsrecht verstoßen. Die möglichen Schadensersatz-Forderungen für die entgangenen Strommengen liegen nach dem Bericht im zweistelligen Milliardenbereich.
Wie „Der Spiegel“ weiter berichtet, erwägt der schwedische Konzern Vattenfall wegen der Stilllegung seines Atommeilers Krümmel, ein internationales Schiedsgericht anzurufen. Auch die Brennelementesteuer wollen die Konzerne anfechten. RWE will deswegen nach den Bericht nächste Woche Einsprüche beim zuständigen Finanzamt einlegen. https://de.reuters.com/article/companiesNews/idDEBEE75I01C20110619
( WDR) Von Ingrid Bertram: Die zwei Reaktoren des Atomkraftwerks Gundremmingen in Bayern liegen direkt neben Aislingen an der Donau, dem Ort, aus dem Familie Röther stammt. Die Familie lebt gerne dort, nicht nur, um ihr viertes Kind auf dem Friedhof besuchen zu können. Raffael hatte Leukämie. Als er erkrankte, war er noch keine vier Jahre alt. Vater Armin Röther erinnert sich: „Wir haben halt damals gemerkt, dass er Schmerzen in der Leiste und im Halsbereich gehabt hat. Und da sind wir ins Krankenhaus nach Augsburg gefahren zur Untersuchung. Da haben sie dann festgestellt, dass der Verdacht auf Leukämie besteht und der hat sich dann auch bestätigt.“ Innerhalb von fünf Wochen verstarb Raffael. …
Reinhold Thiel engagiert sich in der Organisation Ärzte gegen den Atomkrieg. Er machte bei seinen Recherchen über ein anderes Atomkraftwerk eine interessante Entdeckung: Eine Tabelle mit Emissionswerten des radioaktiven Kohlenstoffs C14, veröffentlicht vom Bundesamt für Strahlenschutz. Er fand heraus, dass in bestimmten Zeiträumen viel mehr Radioaktivität auftritt als sonst. …
Wohlgemerkt: Die Betreiber müssen diese Werte nicht veröffentlichen. Die Menschen in der Nähe des Atomkraftwerks wissen nichts über solche Tagesspitzen. Der atomkritische Strahlenmediziner Edmund Lengfelder glaubt, dass die Mittelwerte über die Wirkung der Strahlung hinwegtäuschen: „Wenn man die Menge, die da abgegeben wird, mittelt über einen längeren Zeitraum, dann ist es so, wie wenn jemand an einem Tag eine Flasche Schnaps trinkt. Dieselbe Menge Schnaps auf zwei Monate verteilt, ist völlig ungefährlich. An einem Tag getrunken, kann das bei einem Erwachsenen einen richtigen Rausch geben. Bei einem kleinen Kind würde das möglicherweise den Tod bedeuten.“ Gilt das, was bei Alkohol sofort einleuchtet, auch für Radioaktivität? …
Die Betreiber haben bisher ihre eigenen taggenauen Werte nicht veröffentlicht. Auf Anfrage gibt RWE plusminus erstmals eine Statistik über den Zeitraum des Brennelementwechsels in Gundremmingen preis. Es sind Daten der sogenannten Revision im vergangenen Jahr. Sie zeigen die Spitzenabgaben von Edelgasen und Jod.
Wir geben die Daten dem Physiker Alfred Körblein vom Umweltinstitut München. Für ihn sind die Daten neu. Der Wissenschaftler geht seit Jahren der Frage nach: Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Wechsel der Brennelemente und einem Krebsrisiko? Alfred Körblein berechnet einen zeitgenauen Verlauf. Sein Ergebnis: Die Abgabe von Edelgasen schnellt innerhalb eines Tages um das 160-Fache in die Höhe. Innerhalb weniger Tage entweicht fast ein Drittel des gesamten Jahresausstoßes für Edelgase, bei Jod ist es sogar die Hälfte. „Die Emissionen konzentrieren sich jetzt auf ein kurzes Zeitintervall innerhalb des Brennelementwechsels. Und das war der Nachweis, den ich gebraucht habe, um meine These zu belegen, dass es eben die Emissionsspitzen sind, die den Effekt machen und nicht die mittlere Belastung über das Jahr“, sagt der Physiker. …
Der Strahlenbiologe Edmund Lengfelder sieht das anders: „Die Freisetzung durch eine so massive Erhöhung bedeutet einen Schub an Strahlenbelastung in einem Organismus, der fünf- bis zehnmal strahlensensibler ist als der Erwachsene und das ist für mich wie eine Flasche Schnaps dem Kind geben.“ …
Vollständig: https://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,fup9thovn59ka7dj~cm.asp
SZ 09.06.2011, 08:51, Von Christoph Neidhart, Tokio
Doppelt so viel Radioaktivität und eine deutlich frühere Kernschmelze: Japan muss eingestehen, dass die Nuklearkatastrophe in Fukushima schlimmer ist als anfangs eingeräumt. Wurde bewusst verharmlost, um die Sicherheitsmängel anderer AKWs zu verschweigen?
Auch drei Monate nach dem Erdbeben vom 11. März hat Japan das Kernkraftwerk Fukushima-1 nicht unter Kontrolle. Im Gegenteil. Tokio muss die Schwere der Nuklearkatastrophe immer wieder nach oben korrigieren.
Antrag für die Sonder-BDK am 25.6.2011
Vollständiger Atomausstieg bis 2017
Die Bundesregierung will die sieben ältesten Atomkraftwerke und das AKW Krümmel nicht wieder ans Netz gehen lassen. Zugleich haben Angela Merkel und ihre Minister beschlossen, dass Atomkraftwerke noch bis zum Jahr 2022 die Sicherheit in Deutschland gefährden werden. Das ist nach Fukushima weniger als das, was rot-grün vor einem Jahrzehnt beschlossen hatte. Und das ist halbherziger als das, was die von der Regierung Merkel eingesetzte Ethikkommission vorgeschlagen hatte.
Es gibt jetzt einen schrittweisen Ausstieg. Dies ist ein Erfolg der Anti-Atom-Bewegung. Allerdings sind nach wie vor bei der Bundestagswahl 2017 noch mindestens sieben Meiler in Betrieb; die nächste Laufzeitverlängerungsdebatte ist damit vorprogrammiert. Eine „Unumkehrbarkeit“ des Atomausstiegs“ sieht anders aus. Im deutlichen Gegensatz dazu steht, dass nach der neuesten Forsa-Umfrage von Mitte Juni 56 Prozent der Bevölkerung einen vollständigen Atomausstieg bis 2016 oder früher wollen.
Wir begrüßen die endgültige Stilllegung von acht Altreaktoren als überfälligen aber auch wirkungsvollen Schritt zur dauerhaften Minderung des inländischen Katastrophenrisikos aus Atomkraftwerken. Wir begrüßen, dass CDU/CSU und FDP damit scheinbar eingesehen haben, dass ihre jahrzehntelange Politik grundfalsch und die gerade erst beschlossene Laufzeitverlängerung die größte energiepolitische Fehlentscheidung der letzten Jahrzehnte war. Aber wir sehen auch, dass die letzten Entscheidungen der schwarzgelben Regierungsparteien ausschließlich wahltaktisch geprägt waren. Wir Grüne machen dagegen unsere Energiepolitik nicht unter dem Aspekt der kurzfristigen WählerInnen-Täuschung und der Tagespolitik, sondern zum langfristigen Schutz von Klima, Rohstoffen und der Betroffenen.
Wir werden nicht die Stillstandszeiten für Störfälle wie in Krümmel, Biblis und anderen Schrottreaktoren sowie das bewusste Herauszögern der Abschaltdaten durch die Konzerne während der Großen Koalition nachträglich legitimieren.
Die seit über drei Monaten anhaltende und immer noch eskalierende Atomkraftwerk-Katastrophe in Fukushima zeigt endgültig, dass Atomkraftwerke technisch nicht beherrschbar sind. Zehntausende Menschen werden vertrieben und um ihre Existenz gebracht, eine ganze Generation von Kindern ist von Krankheit und Elend bedroht, wie wir es bereits aus Tschernobyl kennen. Die Wirtschaftsweltmacht Japan taumelt in eine Wirtschaftskrise, die das Gefüge der Weltwirtschaft zutiefst erschüttert. Und die Katastrophe läuft weiter, jeden Tag drohen neue Eskalationen. Dazu kommt die latent drohende Gefahr von Terroranschlägen, die spätestens seit dem 11.9.2001 eine reelle Gefahr darstellen und deren Folgen den betroffenen Staat um Jahrzehnte zurückwerfen würden.
Die „End“-Lagerfrage ist so ungeklärt wie am ersten Betriebstag des ersten AKWs und belastet mindestens die nächsten 8.000 Generationen, auf deren Kosten wir uns heute vermeintlich „billigen“ Strom leisten.
Die Energiewende wurde durch die schwarzgelbe Laufzeitverlängerung ausgebremst und kämpft heute noch mit den Folgen. Selbst die Wende rückwärts hat die „Erneuerbaren“ vergessen und setzt auf den langsamen Entwicklungsfahrplan aus der Zeit der Laufzeitverlängerung.
Aus diesen Gründen fordern die Grünen die unverzügliche Stilllegung aller Atomkraftwerke in Deutschland, wie dies Konsens einer breiten und wachsenden Mehrheit in der Gesellschaft ist. Wir sind jedoch nicht naiv. Wir können technische Gegebenheiten und die Versorgungssituation nicht ignorieren. Sofort heißt für uns: ohne schuldhaftes Zögern. Ohne größere Probleme wäre ein Ausstieg bis 2013 umsetzbar, ohne wirtschaftliche Einbußen, ohne soziale Probleme. Technisch ist das machbar, mit erneuerbaren Energien, mit Energieeinsparungen … Es scheitert an der Politik! Bündnis 90/Die Grünen werden die schnellstmögliche Stilllegung aller am Netz verbliebenen deutschen Atomkraftwerke umsetzen, sobald sie als Regierungspartei dazu die Gelegenheit bekommen. Aufgrund der zeitlichen Fristen bei einer seriösen und verantwortungsvollen Gesetzes-Einbringung und -Verarbeitung und drohenden Klagen wird dies etliche Monate dauern. Schnellstmöglich nach einer grünen Regierungsbeteiligung, spätestens bis 2017, wollen wir alle deutschen Atomkraftwerke abgeschaltet haben.
Wir wissen dabei, dass wir zur Umsetzung Koalitionspartner brauchen und uns einem langen Rechtsstreit mit den Betreibern gegenüber sehen. Unsere Überzeugung ist dennoch, dass es keinen anderen Weg der verantwortungsvollen Politik in Deutschland gibt. Den/die Koalitionspartner wollen wir mit unseren Argumenten überzeugen, dem Rechtsstreit sehen wir gelassen entgegen, weil nach „Fukushima“ die Faktenlage eine „Andere“ geworden ist:
Bei jedem Weiterbetrieb – wie lange auch immer – muss jeden Tag, auch am letzten Betriebstag – mit dem Eintritt dieses Restrisikos gerechnet werden. Daher ist jeder weiterer Tag mit auch nur einem laufenden AKW ein Tag zuviel! Wir wissen um die Schwierigkeiten, die AKWs sofort abzuschalten. Zu lange wurde in die Atomenergie investiert, Alternativen vernachlässigt. Diese müssen nun forciert errichtet und ans Netz gebracht werden.
Was die derzeitige Bundesregierung bisher verweigert, ist die Inkraftsetzung des „kerntechnischen Regelwerks“. Grüne an der Regierung werden dies umgehend als Gesetz in Kraft setzen, denn die größtmögliche Sicherheit muss bis zur Abschaltung des letzten AKWs gewährleistet sein. Bis zur endgültigen Abschaltung legen wir strengste Sicherheitsmaßstäbe an, um Katastrophen wie Fukushima vorzubeugen:
Die Haftungsregelungen für die Kernkraftwerke müssen im Sinne der neuen Sicherheitseinschätzung angepasst werden. Es kann nicht sein, dass die im Fall eines Super-GAUs betroffenen BürgerInnen auch noch die Kosten ihrer Verletzungen und Enteignung tragen müssen, weil der Betreiber pleite ist und der Staat die Kosten ohne die Gefahr einer Staatspleite nicht übernehmen kann. Japan zeigt gerade, wie groß diese Gefahr ist: dort werden notwendige Evakuierungen nicht angeordnet sondern „nur“ empfohlen, um der Kostenfalle zu entgehen.
Der von Merkel und Schwarzgelb angebotene „Konsens“ wäre im Fall der Annahme ein verhängnisvolles „Danaergeschenk“, ein Geschenk, das sich dem Empfänger als unheilvoll und schadenstiftend erweist. Er ist unehrlich und resultiert nur aus wahlkampftaktischen Überlegungen („Das Thema ‚Atom’ endlich ‚abräumen’ “). DAS müssen und dürfen wir nicht unterstützen! Wesentliche Teile der Regierungsfraktionen tragen ihn bereits heute nicht mit und würden selbst bei einer Verabschiedung in den kommenden Wochen im Bundestag spätestens bei der nächsten Gelegenheit die nächste 180°-Wende einleiten. Die Konzerne der Atomindustrie – die 2001 immerhin den alten Konsens mit trugen – drohen dieses Mal mit Klagen und langen Prozessen. Und dieser Koalitions-Entwurf wird als Gesetz kaum Bestand vor den Gerichten haben! Die AKW-Betreiber sehen sich in ihrem Grundrecht auf Eigentum verletzt, haben entsprechende Klagen angekündigt und würden sie wahrscheinlich auch gewinnen. So sind z.B. die Begründungen der unterschiedlichen Abschaltdaten der einzelnen AKW nicht haltbar. Gehen diese Prozesse verloren, dann müssten sich die Menschen in Deutschland noch freuen, wenn das Bundesverfassungsgericht sie mit mehreren Milliarden Euro “Entschädigungs”-Lösegeld an die AKW-Betreiber davonkommen ließe. Es besteht die Gefahr, dass das Gericht das Ausstiegsgesetz als verfassungswidrig ganz aufhebt und dadurch die Merkelsche Laufzeitverlängerung wieder in Kraft setzt, nach der Atomkraftwerke in Deutschland bis mindestens 2040 weiter laufen würden.
Gleichzeitig wurde den Umweltverbänden und Bürgerinitiativen seitens der Bundesregierung bisher bei allen Konsensgesprächen die Einbeziehung verweigert. Auch, aber nicht nur deshalb sind alle Umweltverbände geschlossen gegen Zustimmung und fordern die Grünen zur Ablehnung auf.
Ein Atomausstieg, der über eine Legislaturperiode hinaus andauert, wäre damit bei einem neuen Regierungswechsel nicht das Papier wert, auf dem er steht. DAS haben uns Schwarzgelb und die AKW-Betreiber vor wenigen Monaten „live“ demonstriert. Gleichzeitig würde sich die Grünen bei einer Zustimmung dauerhaft knebeln und binden und würden auf diese Vereinbarung verpflichtet, wenn z.B. neue Erkenntnisse, neue Ereignisse wie ein weiterer Super-GAU oder auch eine stärkere Zunahme des EE-Stroms einen schnelleren Ausstieg nötig oder möglich machen sollten. Sicherheitsverschärfung würden bis zur Unmöglichkeit erschwert, ein Anti-Atom- und Pro-Sicherheits-Wahlkampf unmöglich für uns, weil wir ja „zugestimmt“ haben! Zudem wäre die mühsam wieder gewonnene Glaubwürdigkeit der Grünen bei den Anti-Atom-Initiativen verloren.
Ein Argument in der Diskussion ist die Frage, was passiert, wenn es Merkel an einer fehlenden Regierungsmehrheit mangelt? Dann ist zwar der „Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg“ vorübergehend ausgesetzt, aber wir werden umgehend Neuwahlen haben und die Chance zu einem deutlichen schnelleren Ende des atomaren Wahnsinns. Eine fehlende Regierungsmehrheit nach dem Rumgeeiere der letzten Monate wäre niemanden im Lande mehr vermittelbar. Schwarzgelb hätte sein Gemurkse endgültig zu Grabe getragen. Und sicher könnte dann kein „Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg“ mehr kommen, der durchaus droht, wenn Schwarzgelb bis 2022 noch einmal an die Macht käme ….
Wer aus der Atomenergie aussteigt, benötigt auch keinen Brennstoff mehr. Die UAA in Gronau ist eine der größten Anlagen der Welt und liefert auch in großem Stil abgereichertes Uran für die Waffenindustrie (Uran-Granaten). Die Sicherheit der Anlagen in Gronau werden nach den oben genannten Kriterien geprüft werden wie jede andere Atomanlage.
Bis zu 60.000 t des sehr giftigen und radioaktiven Stoffes soll die neue Halle bis zum Jahr 2030 aufnehmen dürfen, kritisiert der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz. Diesen Ausbau lehnen wir ab, vielmehr werden wir eine schnellstmögliche Stilllegung angehen. Bündnis 90/Die Grünen werden gemeinsam mit den Atomkraft-Gegnern aus dem Münsterland juristische Schritte gegen die Erteilung der Ausbaugenehmigung der UAA Gronau prüfen.
Schon auf der BDK in Freiburg haben wir beschlossen, dass die „ergebnisoffene Endlagersuche“, die jetzt endlich auch von anderen Parteien als notwendig angesehen wird, OHNE Gorleben stattfinden muss. Parallel muss das „End“-Lagerkonzept neu geklärt werden: Die bisherige Festlegung auf eine Nicht-rückholbare Lagerung (keine Rückholbarkeit, rascher Verschluss der Einlagerungen) muss erneut überdacht werden und gegen die Alternativen:
abgewogen werden.
Aufgrund der nicht zu verantwortbaren geologischen Formationen in Gorleben, lehnen wir Gorleben als Endlager ab. Elementare Kriterien werden für eine Endlagerung nicht erfüllt. Gorleben wurde nachgewiesenermaßen nur aus politischen Gründen ins „Rennen“ geschickt, obwohl der Salzstock von vornherein als „ungeeignet“ angesehen wurde. Die Planung sind aus geologischen wie aus politischen Gründen mittlerweile völlig unhaltbar geworden. Die Asse hat eindrucksvoll demonstriert, wie ungeeignet Salzstöcke für Atommüll-„End“-Lager sind …
Eine grüne Bestätigung des Atomgesetzes ohne die Stilllegung Gorlebens ist ein Verbrechen gegenüber den Menschen, die seit Jahrzehnten hier – zu recht – Widerstand leisten! Gasvorkommen und geologischen Mängel allein sind schon Grund genug, die so genannten „Untersuchung“ sofort einzustellen. Die zu unrecht verbauten 1,5 Milliarden werden wir denen in Rechnung stellen, die sich über gültiges Recht und Gesetze hinweg gesetzt haben. Die Erkundungkosten hätten laut BfS pro Standort lediglich von ca. 300 bis 400 Millionen Euro kosten dürfen.
Wenn im Herbst 2011 der nächste Castor ins Wendland rollt, werden wir dabei mit vielen anderen wieder auf den Straßen und Schienen sitzen und gegen das Atomklo in Gorleben demonstrieren.
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien soll bis 2020 im Vergleich zu den Planungen der Bundesregierung aus der Zeit der Laufzeitverlängerungen nicht beschleunigt werden. Dies ist völlig unverantwortlich! Die Energiewende von oben (Merkel) wird nur den großen Vieren weiterhin Garantien für Gewinne (offshore) verschaffen. WIR wollen die Energiewende von unten. Bereits Mitte Mai hatte die Deutsche Umwelt Hilfe (DUH) darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung im Herbst 2010 mit Laufzeitverlängerung einen Anteil der Erneuerbaren bis 2020 von 35 Prozent als Ziel ausgegeben hatte. In der aktuellen EEG-Novelle taucht das 35-Prozent-Ziel erneut auf – trotz des inzwischen versprochenen Atomausstiegs. Gleichzeitig soll die Förderung für Windenergieanlagen an Land und für Solarstrom kräftiger gekürzt werden als bisher vorgesehen, so DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake.
Wir machen den Atomausstieg selbst: Grüne Energiepolitik ist dezentral! Stadtwerke, Kommunen und Kreise werden mittelfristig autark. Als Selbstversorger entlasten sie die Netze, die Merkel heute noch für Milliarden ausbauen will. Arbeitsplätze werden in den Regionen vor Ort geschaffen, die Wertschöpfung landet nicht in den Taschen der Aktionäre. Den Oligopolisten RWE, EnBW, E.ON und Vattenfall wird das Wasser bzw. der Strom abgedreht. Wir brauchen schnell einen Ausbau an Speichermöglichkeiten. Wasserstoff und Windgas aus überschüssiger Photovoltaik und Windenergie werden im Gasnetz gespeichert. Kraftwärmekopplung (KWK) wird dort ausgebaut, wo ganzjähriger Wärmebedarf besteht. Mit dem SENERTEC/VW/Lichtblick-Programm zum Schwarmstrom liegen Konzepten auf dem Tisch, um in wenigen Jahren das Grundlastproblem zu entschärfen. Bürgerinnen und Bürger können mit bisherigen und weiteren Solarthermien, Photovoltaikanlagen – auch in Form von Bürgersolaranlagen – und Energiegenossenschaften, auch im Windenergiebereich, ihren Beitrag dazu leisten.
Dezentralisierung gegen die Marktbeherrschung durch EON, RWE, EnBW und Vattenfall entlastet die Netze und spart so viele Kilometer des teuren und naturbelastenden Netzausbaus. Die Stromgewinnung wandert mit unserer Unterstützung seit Jahren in die BürgerInnen-Hände, die Netze gehören dort ebenfalls hin, weg von den Blockierern und Abzockern der „Großen Vier“.
Mit der Abstimmung in Italien am 13.6.2011 hat ein weiterer großer EU-Staat den Abschied von Atomkraft eindrucksvoll bestätigt:
Mit Dänemark, Deutschland, Österreich, Italien, Irland, Griechenland und Portugal haben immerhin bereits 36% der EU-Bevölkerung (182 von 500 Mio.) der Atomenergie die rote Karte gezeigt.
Wir können unsere Nachbarländer nicht zwingen, unserem Kurs zu folgen, aber wir können unsere Sicherheitsinteressen gegenüber unseren Nachbarn mit Anlagen nahe der deutschen Grenze geltend machen. Und wir können mit den Menschen dort zusammen grenzüberschreitend den Widerstand aufbauen. Das Beispiel Whyl könnte nochmals Schule machen.
Insbesondere der Weiterbetrieb der alten und störanfälligen Meiler in Mühleberg (Schweiz), Cattenom und Fessenheim in Frankreich, Temelin in Tschechien und anderer wird von uns abgelehnt. Wir werden auf europäischer Ebene politisch und rechtlich alle Möglichkeiten ausschöpfen, ein schnelles Abschalten dieser Reaktoren zu erreichen. Wir werden EURATOM beenden und in ein EUROSOL umwandeln!
Hermesbürgschaften dürfen – natürlich auch außerhalb Europas – nicht für den Export von Kernkraftwerken abgegeben werden.
Auch wir brauchen weder in Deutschland noch in Frankreich eine autarke Energieversorgung. Im Gegenteil bieten transeuropäische Netze Chancen für die regenerative Energieversorgung, das spart Speicherkapazität. Herrscht in Deutschland Flaute und Dunkelheit, so weht in Dänemark der Wind und in Spanien brennt die Sonne … Wir brauchen daher mittelfristig den Ausbau eines HGÜ-(Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-) Netzes, um Lücken in der Versorgung durch die EEs europaweit ausgleichen zu können.
Zur Umsetzung gehören größtmögliche Energie-Einsparungen, Effizienzsteigerung, Nachfragemanagement und der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien. Zur Effizienzsteigerung verweisen wir auf die Vorschläge der Ethikkommission: ein Erneuerungsprogramm für energieeffiziente Geräte in privaten Haushalten und die verbindlichen Einführung von „intelligenten“ Stromzählern sowie eine deutliche Ausweitung der Gebäudesanierungen. Zudem schlagen wir Maßnahmen zu einer deutlichen Erhöhung der Stromersparnismaßnahmen vor, die ohne relevante Investitionen zu machen sind, wie ein Verbot für Standby-Schaltung bei Neugeräten und prüfen die Einführung einer an die Haushalte vollständig ausschüttbaren Ökoumlage auf den Stromverbrauch. Der Ausbau der KWK und die schnelle Verbreitung von Schwarmkraftwerken (Modell Lichtblick / VW) schaffen weiteren Spielraum. Eine Nachfragesteuerung – vor allem in großen Dimensionen (Aluminiumindustrie) – kann unerwartete Kapazitätsengpässe ausgleichen.
Ein beschleunigter dezentraler Ausbau aller Erneuerbaren, inklusive weiterer Ausbau der Fotovoltaik statt der Einschränkungen durch Schwarzgelb sorgt für eine rasche und kostengünstige Steigerung bei den Erneuerbaren Energien. Den Vorrang beim Ausbau der Windenergie legen wir auf das Binnenland statt auf Offshore. Die Rahmenbedingungen werden in der Novellierung des EEG gesetzt
Ein maßvoller, aber schneller Ausbau der Netze durch bessere, transparente und beteiligungsfreundliche Planung und wirksame Investitionsanreize sowie Planung und Bau weiterer benötigter Speicher gewährleisten die sichere und klimafreundliche Energie-Versorgung in Deutschland. Beim Netzausbau setzen wir auf Erdkabel, wo immer diese machbar sind. Zudem werden wir die Dezentralisierung unserer Energieversorgung massiv vorantreiben, was die Netze ebenfalls entlastet. Für all dies werden wir umgehend die notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen.
In den letzten Jahren hat Deutschland große Mengen Strom exportiert, selbst Frankreich hat von Deutschland mehr Strom bezogen als geliefert wurde. Gerade dort herrscht Angst vor einem deutschen Ausstieg, weil Frankreich an kalten Wintertagen (hoher Bedarf der Elektroheizungen und die zugefrorenen Flüsse machen die Kühlung unmöglich) und an heißen Sommertagen (zu wenig und zu warmes Wasser in den Flüssen führt zu Kühlungsprobleme der AKWs) sein Land nicht selbst versorgen kann. In Deutschland gibt es genügend Reserven (Gas) und in Bau befindliche und rechtlich nicht mehr zu verhindernde Kohle- und Gaskraftwerke, die die Lücke der abgeschalteten AKWs innerhalb der Zeit der Umsetzungsverfahren bereits weitgehend schließen werden. Die von uns in Gang gesetzten Einsparungen und Effizienzsteigerung liefern mehr als den benötigten Rest der Kapazität.
Die Erreichbarkeit eines anspruchsvollen Klimaschutzes ist für uns unverhandelbar. Wir werden keine Kohle-Kraftwerk-Neubauten als Preis für den beschleunigten Ausstieg akzeptieren. Für einen beschleunigten Atomausstieg ist eine vorübergehende, mäßige Erhöhung des Treibhausgasausstoßes (etwa durch neue oder wieder aktivierte Gas-KWs) akzeptabel, weil dies den Weg zu einer dauerhaft wesentlich kostengünstigeren, klimaneutralen und sicheren Stromversorgung durch erneuerbare Energien ebnet und in der Summe der nächsten 20 Jahre die Treibhausgasbilanz Deutschlands gegenüber dem Merkel-Szenario deutlich verbessern wird.
Bei einem beschleunigten Ausstieg (Ausstieg 2015) beträgt laut Gutachten des PIK u.a. (Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung und des Instituts für Infrastruktur und Ressourcenmanagement (IIRM) der Universität Leipzig im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung) die zusätzliche Preissteigerung 0,8 ct/kWh (13%) gegenüber dem Ausstieg 2020 bzw. Ausstieg 2022. Mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien werden bis 2030 die Spotmarktpreise auf 5 – 6 ct/kWh sinken. Für die Haushalte, die der EEG-Umlage unterliegen, liegt der Strompreis beim Ausstieg 2020 und Ausstieg 2022 im Jahr 2015 bei 21,7 ct/kWh, beim Ausstieg 2015 bei 22,4 ct/kWh. Das Umweltbundesamt rechnet diesbezüglich ebenfalls nur mit geringfügigen Kostensteigerungen von „0,6 bis 0,8 Cent pro Kilowattstunde“.
Nur ein Sofortausstieg erzeugt den notwendigen Druck, die Investitionen in den Leitungsbau, beim Repowering und bei den Speichertechnologien, bei den Einsparungen und den Effizienzsteigerungen voranzutreiben. Eine Energiewende, die den Namen verdient braucht Druck und kein „Weiter So“!
Die BDK von Bündnis 90/Die Grünen beschließt daher die Ablehnung des scheinheiligen „Konsens“-Angebotes. Die in dem vorliegenden Gesetzesentwurf fehlenden Punkte wie die Sicherheitsfragen, die Unumkehrbarkeit des Ausstieges und ein Ausschluss von Gorleben bei der neuen „End“-Lagersuche sind für uns unverzichtbar. Daher fordern wir die Bundestagsfraktion auf, alle vorliegenden Gesetzesvorlagen der Regierung Merkel abzulehnen.
Sechs AKW sollen noch mehr als zehn Jahre – über drei Bundestagswahlen hinweg – am Netz bleiben. Damit ist der Ausstieg nicht unumkehrbar, sondern das öffnet Tür und Tor für eine spätere Revision der jetzigen Beschlüsse. Nach einer Forsa-Umfrage vom 5.6.2010 wollen dagegen 56 Prozent der Bevölkerung einen vollständigen Atomausstieg bis 2016 oder früher. Die Mehrheit will also einen schnelleren Ausstieg, als ihn selbst die Grünen fordern (2017) – aber in keinem Fall den Weiterbetrieb der letzten AKW bis 2022. Die Bundesregierung stellt sich eindeutig gegen ihre eigene Behörde = Umweltbundesamt (UBA). Das UBA schlussfolgert in seinem Bericht unmissverständlich, „technisch und wirtschaftlich wäre der Ausstieg sogar schon ab dem Jahr 2017 möglich“.
Einen weitgehend sichere Unumkehrbarkeit lässt sich durch eine Änderung des Grundgesetzes, einen Staatsvertrag oder eben durch den Ausstieg in EINER Legislaturperiode schaffen. Sind alle deutschen AKWs vom Netz, müssten sie im Fall des Falles bei einer erneuten 180°-Wende wieder neu zugelassen werden, auf dem Stand der heute gültigen Sicherheitsbestimmungen. DAS würde keiner der 17 schaffen … !
Es kann daher nicht einmal ein Zurück zum alten Ausstiegsbeschluss der ehemaligen Bundesregierung geben. Der von der Regierung Merkel vorgelegte angebliche „Konsens“ fällt jedoch deutlich dahinter zurück. Zudem enthält er eine unzumutbare Laufzeit der extrem gefährlichen Siedewasserreaktoren Gundremmingen B und C sowie für das erdbebengefährdete Neckarwestheim 2.
Studien der GRS haben gezeigt, dass es bei SWR (=Siedewasserreaktor) im Fall einer Kernschmelze u. a. mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Versagen des RDB (Reaktordruckbehälters = …-gefäßes) in Form von Lecks bzw. Undichtigkeiten an Durchführungen (z. B. für die Kerninstrumentierung oder für die beim SWR von unten in den Kern einfahrenden Steuerstäbe, deren Antriebe außerhalb des RDB liegen) kommen kann.
Immer mehr Gemeinde- und Stadträte verfassen auf Grünen-Antrag Beschlüsse, in denen von den französischen, belgischen und tschechischen Nachbarn die Stilllegung auch neuerer Reaktoren gefordert wird, oder von den niederländischen, keine neuen zu bauen. So gut das ist – es wird unglaubwürdig, wenn man gleichzeitig zustimmt, bei uns gleich oder ähnlich alte aus den 80ern hier noch 10 Jahre laufen zu lassen.
Die Rechtssicherheit der vorliegenden Atomgesetznovelle ist völlig ungeklärt, Klagen der Unternehmen sind bereits VOR der Verabschiedung in Arbeit. Eine Stellungnahme von Wolfgang Renneberg besagt u.a.: „Der Gesetzesentwurf ist verfassungsrechtlich anfechtbar. Es besteht ein hohes Risiko, dass das Gesetz in der vorliegenden Fassung vom Bundesverfassungsgericht auf Antrag wegen Verstoßes gegen Art. 3 des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt wird. … Art. 3 GG schützt auch die Betreiber von Kernkraftwerken gegen ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen durch den Staat. Eine Ungleichbehandlung der Betreiber liegt darin, dass für ihre Anlagen ganz unterschiedliche Laufzeiten festgelegt werden. Die Laufzeiten für die alten Anlagen, die mit sofortiger Wirkung stillgelegt werden sollen, liegen deutlich unterhalb der Laufzeiten der anderen neueren Anlagen, die ab 2015 stillgelegt werden sollen. Darüber hinaus werden auch im Verhältnis der alten Anlagen untereinander sowie der neueren Anlagen untereinander verschiedene Laufzeiten festgesetzt.“ Weiterhin werden auch die vorgesehenen Regelungen zur Sicherheit, Rückstellungen und Endlagerfrage als angreifbar kritisiert.
Eine weitere Umkehrung des Ausstiegs bei erneutem Regierungswechsel oder „Energieknappheit“ 2020 ist somit Tür und Tor geöffnet. Und die Verhandlungspartner der Gegenseite haben mit ihrer Kündigung des rotgrünen Konsenses bei der 1. Gelegenheit gezeigt und zeigen aktuell durch ihre angedrohten Klagen, dass auf sie kein Verlass ist!
Zeitgleich muss in einem Konsens die „End“-Lagerfrage einvernehmlich geklärt werden. Dies bedeutet nach grüner Beschlusslage ein Ausklammern von Gorleben bei der kommenden bundesweite Suche nach einem geeigneten Konzept und einem Ort zu dessen Umsetzung. Auch dies ist in Merkels „Konsens“ nicht vorgesehen.
Das bisher geltende Energiekonzept der Bundesregierung reduzierte zugunsten der Laufzeitverlängerung den Ausbau der Erneuerbare Energien Sonne und Wind um bis zu 80% gegenüber den Vorjahren. Wir wollen den Ausbau der Erneuerbare Energien wieder beschleunigen und können so die heute noch von den restlichen Atomkraftwerke gelieferten Strommengen 2015 vollständig ersetzen. Die Energiemengen aus den im Moratorium stillgelegten Atomkraftwerke haben wir bereits in den vergangenen zehn Jahren durch Erneuerbare Energien-Einspeisung im Rahmen des Erneuerbare Energien -Gesetzes ersetzt. Daher befanden wir uns bereits in einer Phase der Überkapazitäten im deutschen Strommarkt und haben bereits in den letzten Jahren bereits die Strommengen dieser Atomkraftwerke exportiert. Dadurch, dass der Ausbau der Erneuerbare Energien sehr viel schneller und erfolgreicher als ursprünglich geplant voranging, können wir heute den Atomausstieg in kürzerer Frist umsetzen, als im rotgrünen Ausstiegsszenario vorgesehen, ohne auf Kohle zurückgreifen zu müssen.
Der BuVo-Antrag sagt richtig: „Der Kampf geht weiter!“ Es stellt sich aber dann die Frage, wie dies nach 90% Zustimmung (inkl. einer Grüner Zustimmung) den WählerInnen noch vermittelt werden soll. Vielmehr sagen führende Politiker offen, dass mit der Zustimmung „Atom“ im Wahljahr 2013 KEIN WAHLKAMPFTHEMA mehr sein könne und würde!
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Henrik Paulitz, Energie- und Atomexperte der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW: „Der geplante Teil-Atomausstieg wird im Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht verfassungsfest und entschädigungssicher geregelt, so dass dieser scheitern kann bzw. milliardenschwere Entschädigungsklagen Aussicht auf Erfolg haben. Die Regierung möchte zudem die Stilllegung von neun Atomkraftwerksblöcken auf die lange Bank verschieben und künftigen Mehrheiten die Option für erneute Laufzeitverlängerungen offen halten. Eine Absicherung des Atomausstiegs über eine Grundgesetz-Änderung lehnt sie daher vehement ab. Die Pläne der Bundesregierung beinhalten keine Energiewende, da der dezentrale Ausbau der erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Onshore-Windenergie, dezentrale Energiespeicher in Bürgerhand) weiterhin systematisch bekämpft wird. Die Regierung setzt vielmehr zugunsten der Energiekonzerne auf ein weiterhin zentralisiertes Energiesystem mit neun Atomkraftwerken, zahlreichen neuen Kohle-Großkraftwerken, auf einen überflüssigen Verbundnetzausbau und auf Offshore-Windparks. Die Bevölkerung soll dieses teure Energiesystem über drastisch steigende Energiepreise bezahlen, statt selbst von einer dezentralen Energiewende zu profitieren. Vor diesem Hintergrund ist die Forderung dieses Antrags vollkommen richtig, die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen aufzufordern, alle vorliegenden Gesetzesvorlagen der Regierung Merkel abzulehnen.„
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Unterstützung, mit sonnigen Grüßen, Franz Alt
Atom-Risiko bis 2022? Nicht mit uns! Unterstützung, Marianne Fritzen, Mitbegründerin und langjährigen Vorsitzenden der Bürgerinitiative Umweltschutz, Petra-Kelly-Preisträgerin
UnterstützerInnen:
11. Klaas Ansmann, KV Ammerland
12. Peter Kallusek, KV DÜW
13. Patrick Gabler, KV Kempten (Allgäu)
14. Claudia Nobel, SV Oldenburg
15. David Hilzendegen, KV Worms
16. Christian Michalak, KV Bochum
17. Marco Petrikat, KV Köln
18. Jörg Rupp, KV Karlsruhe
19. Rüdiger Bender, KV Erfurt
20. Oliver Schlickau, KV Worms Kassierer
21. Ciler Firtina, KV-Köln
22. Sebastian Beer, Stadtverband Oldenburg
23. Corina Genuit, KV Vulkaneifel
24. Lutz Horn, KV Pforzheim
25. Martina Haardt, KV Lauenburg
26. Jürgen Diekmann, Kreisverband Oldenburg
27. Sengül Kilic KV Mainz
28. Arfst Wagner, KV Schleswig-Flensburg
29. Siegrid Braun, KV Rhein-Hunsrück
30. Markus Mezger, KV Hochtaunus
31. Peter Meiwald, KV Ammerland
32. Tobias Balke, KV Charlottenburg-Wilmersdorf
33. Udo Engelbart, Stadtverband Oldenburg
34. Joachim Schäfer, KV Frankfurt am Main
35. Rudolf Ladwig, KV Hagen
36. Ronald Maltha, KV Mayen-Koblenz
37. Sebastian Krieg, RV Wartburgkreis / Stadt Eisenach
38. Frank Peters, KV DÜW
39. Barbara Streich, Kreistagsabgeordnete KV Unna
40. Sofrony Christow, KV Erlangen
41. Jürgen Klippert, KV Hagen
42. Ingrid Lambertus, KV Mainz
43. Till Westermayer, KV Breisgau-Hochschwarzwald
44. Annette Schmidt, KV Köln
45. Jochen Schmidt, KV Köln
46. Anne Lück, Stadtverband Oldenburg
47. Walter Lück, Stadtverband Oldenburg
48. Volker Droege, KV Hanau
49. Gunther Schmutzenhofer, KV Nordfriesland, Mitglied im Vorstand
50. Walther Heuner, OV Do-Aplerbeck
51. Irmgard Winkelnkemper, KV Hersfeld-Rotenburg
52. Walther Heuner, OV Do-Aplerbeck
53. Antje Lehnert-Jacobsohn, KV Dortmund
54. Rüdiger Höwler, KV Göppingen
55. Horst Schmidt, KV Main-Kinzig
56. Wolfgang Faller, KV Mainz
57. Martina Müller, KV Hochsauerlandkreis
58. Hilke Schwingeler, Sprecherin KV Dortmund
59. Jochen Pade, SV Oldenburg
60. Peter Nickels, KV Aachen
61. Werner Petry, KV Rhein-Pfalz-Kreis
62. Oliver Jirka, KV Oberhavel
63. Bernhard Kaiser, GAL Hamburg KV Eimsbüttel
64. Siegfried Leittretter, KV Marzhahn-Hellersdorf
65. Claudia Laux, KV Ahrweiler
66. Carsten Meyer, KV Weimar
67. Lutz Oschmann, KV Kiel
68. Ludwig Stolz, KV Neuwied
69. Dieter Kaufmann, KV Frankfurt am Main
70. Franz Josef Bayer, KV Spandau
71. Ritva Harju, KV Spandau
72. Ingo Mayer, KV Mainz
73. Karsten Schilling, KV-Donnersberg
74. Stefan Barth, KV Vulkaneifel
75. Dominique Barth, KV Vulkaneifel
76. Felicitas Flörchinger, KV Kaiserslautern-Stadt
77. Hans-Jürgen Lutz, KV- SÜW
78. Sascha Feldes, Stadtverordneter KV Hanau
79. Jens Rowold, KV Ammerland
80. Reiner Perschke, KV Ludwigshafen
81. Frank Koslowski KV Spandau
82. Maria-Luisa Werne, KV Emmendingen
83. Jaime Timoteo-Gonzalez, KV Breisgau-Hochschwarzwald
84. Sascha Brüggemann, Stadtverband Oldenburg
85. Lydia Bauer-Hechler, Kreisverband Fürth-Stadt
86. Cornelia Rein, RV Schmalkalden-Meiningen-Suhl
87. Bernd Rosbach, KV Neuwied
88. Lars Andersen, KV Hamburg-Altona
89. Bernd Frieboese, Berlin-Reinickendorf
90. Roberto Faulstich, KV Neuwied
91. Dr. Michael Jüngt, KV Vulkaneifel
92. Annelie Scharfenstein, KV Westerwald
93. Herbert Divossen, KV Vulkaneifel
94. Hans Aust, KV Städteregion Aachen
95. Dr. Frank Brozowski, KV Dessau-Roßlau
96. Wilhelm Ritz, KV Göttingen
[1] = zusätzliches Vorhandensein funktions-, inhalts- oder wesensgleicher Objekte wie Wasserleitungen oder Stromkreisen