1. „radioaktive Gefährdung“ Europas
Nachdem mehrfach in Erklärungen von einer „radioaktive Gefährdung“ Europas oder Deutschland durch die Ereignisse in Japan berichtet oder davor gewarnt wurde, sei noch einmal deutlich klargestellt, dass DERZEIT dazu keinerlei Anlass besteht. Selbst die zu befürchtende Explosion eines oder mehrere Reaktor-Containements, die definitiv zu einer gewaltigen Freisetzung von Radioaktivität führen würde, hätte lediglich Auswirkung auf Japan selbst und je nach Windrichtung auf Ostasien, Ostrussland oder den nordpazifischen Raum bis ggf. zur US-Westküste.
Anders als in Tschernobyl ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit keinem langandauernden Brand mit extrem hohen Temperaturen zu rechnen, DIESER war die Ursache für die Eintragung der Radioaktivität in die Jetstreams in 10 – 15 km Höhe und erst DADURCH kam es zur großflächigen Verteilung über fast ganz Europa und halb Asien.
2. Sprachregelung „GAU“ bzw. Auslegungsstörfall:
Def. Wikipedia: Ein Auslegungsstörfall (engl. Design Basis Accident) eines Kernkraftwerks (AKW, KKW), nach der Definition des Bundesamts für Strahlenschutz auch als größter anzunehmender Unfall (GAU) bezeichnet, ist der größte Unfall, „für den die Sicherheitssysteme noch ausgelegt sein müssen. Die Sicherheitssysteme müssen in einem solchen Fall gewährleisten, dass die Strahlenbelastung außerhalb der Anlage die nach der Strahlenschutzverordnung geltenden Störfallgrenzwerte nicht überschreitet.“[1]
Es ist somit der größte Unfall, der bei der Planung einer kerntechnischen Anlage anzunehmen ist und dessen Beherrschbarkeit im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nachzuweisen ist. Grundlage sind technisch-physikalische Modelle für einen technisch beherrschbaren Störfall. Darüber hinaus gibt es Störfälle, die von solchen Modellen nicht erfasst werden und zum technisch nicht mehr beherrschbaren Super-GAU führen.
Der Begriff Auslegungsstörfall wird von staatlichen Stellen und Kraftwerksbetreibern der bekannteren Bezeichnung GAU vorgezogen. Er weist darauf hin, dass es sich um Störfälle handelt, die bereits durch Analysen in der Planungsphase berücksichtigt wurden und gegen die Kraftwerke redundant ausgelegt sind.
Nach dieser allgemein gültigen Definition ist sowohl in Fukushima in sieben Reaktoren (drei waren abgeschaltet!) als auch in Tokai in einem Reaktor und in Onagawa in einer unbekannten Anzahl der Reaktoren der GAU eingetreten. In Fukushima wurde der Auslegungsstörfall in bisher mindestens zwei (wahrscheinlich in drei) Reaktoren überschritten. Der allgemeine Sprachgebrauch dafür sieht die Bezeichnung „Super-Gau“ vor, genauer, es liegt ein nicht mehr beherrschbarer Auslegungsstörfall vor!
3. Kernschmelzen
Die Wasserstoffexplosionen (s. 5.) in bisher zwei Reaktorgebäuden sowie die mehrfach gemeldete Freisetzung von Cäsium zeigt eindeutig und unabstreitbar, dass Kernschmelzen zumindest in den beiden Reaktorblöcken 1 und 3 in Fukushima I eingesetzt haben. Das mehrfache Abstreiten durch Betreiber und japanische Regierungsstellen zeigt die Unzuverlässigkeit dieser Stellen, denen nicht zu glauben ist. Darüber, wie weit die Kernschmelzen fortgeschritten sind und ob in weiteren Reaktoren Kernschmelzen eingetreten sind, kann bei der derzeitigen Informationslage nur spekuliert werden.
4. Radioaktivitäts-Freisetzung
Da es bei den Reaktoren in Fukushima sich ausschließlich um Siedewasserreaktoren handelt, die NUR über einen einzigen Primärkreislauf verfügen, ist bereits allein durch Explosion der beiden Reaktorgebäude in großem Umfang Radioaktivität freigesetzt wurden.
5. Weitere Gefahren
In allen Reaktoren mit Kühlungsproblemen bzw. -ausfällen muss mit Explosionen des Reaktor-Containments gerechnet werden. Man muss sich vorstellen, dass im (hoffentlich noch intakten) Reaktorgefäß die Kühlung nicht mehr ausreichend – oder gar nicht – funktioniert, sich die Brennstäbe damit überhitzen und zu schmelzen beginnen. Sobald das Uran aus den Stahl-ummantelten Brennstäben austritt (Stahl schmilzt bei ca. 1.500 °C), fängt es an durch Reaktion mit Wasser oder Luftfeuchtigkeit/Dampf zu brennen/oxidieren. DABEI entsteht der Wasserstoff, der bisher 2 x zu den Explosionen geführt hat (s. Punkt 3.). Damit ist belegt, dass zumindest eine einsetzende Kernschmelze in diesen Fällen vorliegt.
Auch der Stahl selbst brennt bei hohen Temperaturen und produziert Wasserstoff. Entweder tritt durch die bei der ersten Explosion zerstörten Leitungen Radioaktivität aus, oder es baut sich hoher Druck auf. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Es gibt eine weitere Wasserstoff- (Knallgas-) Explosion, die das Reaktorcontainment zerstört oder 2. es gibt aufgrund des hohen Druckes (mehrere Hundert bar) eine Druckexplosion des Containments. Zudem droht ein Durchschmelzen der Beton-Bodenwanne des Containments (China-Syndrom).
Quellen:
https://www.tagesschau.de/nachrichtenticker/
https://de.wikipedia.org/wiki/Kerntechnische_Anlage