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Hintergründe

Weltweite Anti-Atomentwicklungen

In Deutschland ist die Atomdiskussion in Hinblick auf die Entwicklungen in Japan aktuell wie nie. Auch andere Länder ziehen ihre Schlüsse aus dem verheerenden Unglück in Asien. Hier ein Überblick:

China: Überraschend legte Peking die Genehmigungsverfahren für alle Atomprojekte auf Eis. 27 Reaktoren befinden sich derzeit im Bau, 50 weitere waren in Planung. Diese Kehrtwende ist umso erstaunlicher, da die chinesische Regierung im gerade verabschiedeten 5-Jahresplan den Neubau von Atomkraftwerken mit großem Propagandaaufwand verkündete.

EU: Die EU-Kommission will alle Atomkraftwerke in Europa einem Stresstest unterziehen und die Sicherheitsstandards neu überprüfen. Es soll unter anderem geprüft werden, ob die AKWs für Terrorangriffe und Stromausfälle gewappnet seien. In der EU gibt es insgesamt 143 Atomkraftwerke. Viele davon dürften einem ernst gemeinsten Stresstest nicht standhalten.

Frankreich: Das erste Mal in der Geschichte des Landes, gibt es große Demonstrationen gegen die nukleare Gefahr. Der größte Atomstromproduzent Europas hält bisher noch an der Pro-Atom-Linie fest, die Regierung in Paris will aber die Sicherheit aller AKWs überprüfen. Das geplante Vorzeigekraftwerk EPR in Flamanville verschlingt bereits jetzt schon zwei Milliarden Euro mehr als vorgesehen und wird voraussichtlich fünf Milliarden Euro kosten. Allerdings hält Präsident Sarkozy, der ja sogar Gadaffi Atomkraftwerke verkaufen wollte, an der Atomkraft fest.

Belgien: Auch Belgien zieht seine Konsequenzen aus Japan und wird die geplante Laufzeitverlängerung vermutlich revidieren. Knapp hinter der deutsch-belgischen Grenze steht in einer der erdbebenreichsten Regionen eines der ältesten AKWs in Europa: Tihange 1. Das ist nach Angaben von Experten bis zu einer Stärke von maximal 5,9 ausgelegt. Seismographen gehen davon aus, dass 6,5 bis 7,0 auf der Richterskala in der Region durchaus möglich sein.

Russland: Die Verunsicherung der Bevölkerung in Russland ist groß. Nachdem Putin zunächst die Atomkraft nicht in Frage stellen wollte, fordert er nun ein einmonatiges Moratorium zur Überprüfung der Sicherheitslage der Russischen AKWs.

USA: Trotz einer weiterhin großen Unterstützung der Atomkraft in den USA kommt der geplante starke Ausbau der Kernenergie kaum voran. Ähnlich wie in Frankreich werden die Stimmen der AKW-Gegner in den USA lauter.

Schweiz: Die Regierung in Bern hat in Hinblick auf die japanische Katastrophe sämtliche Pläne für den Bau von neuen AKWs auf Eis gelegt.

Südamerika: Auch Südamerika zeigt sich beunruhigt. Brasiliens Präsidentin Dilma Rousseff wird den geplanten Bau von Atomkraftwerken überprüfen und zeigt sich zutiefst beruhigt. Die Regierungen von Chile und Argentinien werden ebenfalls ihre Kraftwerkspläne überdenken. Venezuela legte ein in Kooperation mit Russland geplantes Projekt sofort auf Eis.

Insgesamt zeigt sich, dass die Auswirkungen nicht nur in Deutschland zu spüren sind. Bisher wurde im Ausland die „German Angst“ vor der Atomkraft oftmals belächelt, diese Zeiten scheinen nun vorbei zu sein. Nun ist die Frage, ob die neuen Denkrichtungen nur temporär als politisches Mittel eingesetzt werden, um die Bevölkerungen zu beruhigen, oder ob die internationalen Regierungen reale Konsequenzen aus der Katastrophe in Japan ziehen werden.

Quelle: Berlin, den 17.03.2011, Hans-Josef Fell MdB, Sprecher für Energie der Bundestagsfraktion, Bündnis 90/ Die Grünen

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Entsorgung Laufzeitverlängerung

Fünf Bundesländer reichen Klage gegen Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke ein

Fünf Bundesländer haben heute beim Bundesverfassungsgericht eine gemeinsame Klageschrift zu den Laufzeitverlängerungen der Atomkraftwerke eingereicht. Neben Nordrhein-Westfalen haben sich Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Bremen der Klage angeschlossen. Die Bundesländer wollen mit ihrer Klage die Durchführung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nach Artikel 93 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes erreichen. „Die Laufzeitverlängerung durch die Bundesregierung ist unserer Meinung nach klar verfassungswidrig und daher nichtig“, sagten die beiden NRW-Minister Harry K. Voigtsberger (Wirtschaft) und Johannes Remmel (Klimaschutz). Sie stimmen darin überein, dass nach dem Grundgesetz die Atomgesetznovelle nur mit Zustimmung des Bundesrates hätte erlassen werden dürfen. „Die Bundesregierung hat den Weg der Konfrontation gewählt, indem sie den Konsens zum Atomausstieg aus dem Jahre 2002 ohne zwingenden Grund aufgekündigt hat“, betonten beide Minister.

Das 11. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes regelt die Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke, in dem es den einzelnen Atomkraftwerken zusätzliche Stromproduktionsmengen zuweist. „Das ganze Gesetz ist ein Hinterzimmergesetz, formuliert, gefordert und durchgedrückt von den Atomkonzernen und gebilligt durch Bundesumweltminister Norbert Röttgen“, kritisierte NRW-Klimaschutzminister Remmel.

„Die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke ist gesellschaftlich nicht mehrheitsfähig, umwelt- und energiepolitisch ein Rückschritt, volkswirtschaftlich unsinnig und wettbewerbsschädlich“, sagte Wirtschaftsminister Voigtsberger. „Zudem ist sie gesetzeswidrig, weil sie ohne Beteiligung der Bundesländer beschlossen wurde. Der Atomausstieg und das Erneuerbare Energiengesetz der rot-grünen Bundesregierung hatten Bewegung und Wettbewerb auf den Energiemarkt gebracht. Neue Anbieter wie die Stadtwerke sind auf den Markt gekommen. Sie hatten in effizientere Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung und in erneuerbare Energien investiert. Diese Erfolgsgeschichte beendet die Bundesregierung mit einem Federstrich. Die Folgen sind schon zu sehen: Der Vertrauensschutz ist dahin, milliardenschwere Investitionen in den Bau neuer, hocheffizienter Kraftwerke liegen auf Eis oder werden abgeblasen. NRW wie die Bundesrepublik brauchen eine nachhaltige Energieversorgung ohne Kernkraft.“
Klimaschutzminister Johannes Remmel sieht die Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke als einen Widerstreit zwischen zwei grundsätzlich verschiedenen Energiekonzepten der Zukunft an: „Wir müssen uns die Frage stellen: Wollen wir die Zukunftschancen mit erneuerbaren Energien, mehr Energieeffizienz und modernste Kraftwerkstechnik nutzen oder wollen wir zurück in die Vergangenheit mit einer Risikotechnologie namens ,Atomkraft‘? Die Bundesregierung hat diese Frage beantwortet: Sie nimmt Risiken für Mensch und Umwelt in Kauf, festigt das Monopol der großen Energiekonzerne und gibt keine wirklichen Antworten darauf, wie wir den Energiebedarf der Zukunft decken und gleichzeitig die Klimaschutzziele nachhaltig erreichen wollen.“

Remmel weiter: „Die Zukunft gehört den regenerativen Energien – Wind, Sonne, Biogas und der Kraft-Wärme-Kopplung. Der komplette Atomstrom kann in den nächsten Jahrzehnten mit regenerativer Stromerzeugung ersetzt werden, das hat sogar die aktuelle Bundesregierung bestätigt.“ Für den NRW-Minister führt grundsätzlich kein Weg an einer dezentraleren Energieversorgung vorbei und wie dies gehe, sei in NRW schon eindrucksvoll gezeigt worden. Remmel: „Die kommunalen Stadtwerke werden in Zukunft eine wichtigere Rolle bei der Frage nach der künftigen Energiestruktur wahrnehmen. Die Pro-Atom-Entscheidung der Bundesregierung gefährdet jedoch die Investition der kommunalen Energieversorger in Höhe von sechs Milliarden Euro.“

Die Klageschrift enthält unter anderem folgende Begründungen:

Durch das Laufzeitverlängerungsgesetz (11. Atomgesetznovelle) werden die Strommengen, die die bestehenden Kernkraftwerke in Deutschland noch produzieren dürfen, erheblich erhöht. Dadurch sollen sich, so die Begründung zur Atomgesetznovelle, die jeweiligen Restlaufzeiten der Atomkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre verlängern – die Restlaufzeiten werden in der Praxis sogar noch deutlich länger werden. Diese Verlängerung der Laufzeiten setzt zwingend auch die Zeit der staatlichen Aufsicht über die Atomkraftwerke und damit die mit der Bundesauftragsverwaltung einhergehenden Eingriffe der Verwaltungshoheit der Länder fort. Die Bundesregierung kann jederzeit Anweisung zum Vollzug der Atomaufsicht geben und damit in die verfassungsmäßige Verwaltungshoheit der Länder eingreifen. Diese Verlängerung der Bundesauftragsverwaltung hätte daher der Zustimmung des Bundesrates bedurft.

In dem Schriftsatz wird weiter ausgeführt, dass eine Zustimmung des Bundesrates zur Elften Atomgesetznovelle auch deswegen erforderlich ist, weil diese Regelung die Bedeutung und Tragweite der Verwaltungsaufgaben, die die Länder nach dem Atomgesetz im Auftrag des Bundes zu vollziehen haben, wesentlich verändert. So wird die Aufsicht über die Atomkraftwerke im Umfang wesentlich erhöht, unter anderem durch neue Aufgaben als vor der Laufzeitverlängerung. Vor dem Hintergrund der Erhöhung der Restlaufzeiten sind die Kernkraftwerke sicherheitstechnisch umfassend zu überprüfen, zu bewerten und in viel größerem Umfang als im Rahmen der bisherigen Restlaufzeiten nachzurüsten.

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Hrsg: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen – Pressereferat Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf
Internet: https://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/

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Laufzeitverlängerung Termine

Landtagswahlen RLP + BaWü: Atomausstieg wählen

Heute ist die Gelegenheit die Bundesratsmehrheit gegen den Atomausstieg weiter zu stärken…

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Akualisierungen des Buches Entsorgung

Keine Krebsgefahr für Asse-Beschäftigte … und Schweine können fliegen …

In einem Artikel im Ärzteblatt wird im Februar 2011 berichtet, dass laut Bundesamt keine Krebsgefahr für Asse-Beschäftigte nachweisbar ist. Im maroden Atommüll-Endlager Asse bei Wolfenbüttel sei die Strahlen­belastung nach Einschätzung des Bundesamtes für Strahlen­schutz (BfS) zu gering, um bei den Beschäftigten nachweislich Krebs­erkrankungen auslösen zu können.

Das sei das Ergebnis eines Gesundheitsmonitorings, das am Donnerstag in Salzgitter vom BfS vorstellte. Der BfS-Leiter für den Fachbereich Strahlenschutz, Thomas Jung schränkte aber ein, es könne „nicht ausgeschlossen werden, dass es in Einzelfällen zu höheren Strahlenbelastungen gekommen ist, die nicht dokumentiert worden sind“. Inzwischen stellten drei frühere Bergleute der Asse Anträge, ihre Leukämie als Berufserkrankung anzuerkennen.

Das BfS reagierte mit dem nun veröffentlichten Gesundheitsmonitoring. Dabei wurde auf der Basis von Akten des früheren Asse-Betreibers, des Helmholtz-Zentrums in München, die Strahlenbelastung der Mitarbeiter seit 1967 abgeschätzt. (Anm. des Verfassers) Zur Erinnerung: das Helmholtz-Zentrums in München ist der ehemalige Betreiber der Asse, der wegen nachgewiesener Unzuverlässigkeit und Unfähigkeit am 1.1. 2009 die Betriebsgenehmigung entzogen wurde!

Zitat aus „Störfall Atomkraft, Asse II – eine Lügengeschichte“: „Die Asse scheint in den 1970er-Jahren das Loch gewesen zu sein, in dem alles, was richtig lästig war, entsorgt wurde. Dass mindestens neun Kilogramm Plutonium eingelagert sind, gilt als sicher. Es können aber auch 27 Kilo sein. Es gibt sogar Hinweise auf hochradioaktiven Müll. … Die erneute Überprüfung der in der Asse eingelagerten Abfälle hat ergeben, dass die ursprünglich angegebene Menge Plutonium von rund 28 Kilogramm doch zutreffend sei, heißt es in einem Schreiben an den BfS-Präsidenten Wolfram König.

Bei sieben Männern in der Asse wurden Werte von über 100 Millisievert Strahlenbelastung gemessen. Der Grenzwert für die Berufslebensdosis beträgt 400 Millisievert. Insgesamt gab es in dem untersuchten Zeitraum rund 200 sogenannte Kontaminationsereignisse. „Wir können nicht ausschließen, dass hohe Expositionen passiert sind“, sagte der BfS-Fachbereichsleiter laut Ärzteblatt.

Im vergangenen Dezember war bekannt geworden, dass in der Samtgemeinde Asse im Landkreis Wolfenbüttel in den vergangenen Jahren doppelt so viele Männer an Leukämie erkrankt sind wie im Durchschnitt, die Zahl der Frauen mit Schilddrüsenkrebs liegt sogar dreimal so hoch. Insgesamt seien „18 Blutkrebspatienten erfasst worden. … Erwartbar waren allerdings nur acht Fälle in dem Zeitraum. In den untersuchten acht Jahren starben zudem sechs Menschen mehr an Leukämie als statistisch erwartet. Auch die Rate der Frauen, die von 2002 bis 2009 an Schilddrüsenkrebs erkrankten, stieg von den drei erwarteten auf zehn.“ („Zeit“ vom 26.11.2010)

Fazit von Störfall Atomkraft: Da kein Mensch genau weiß, WAS überhaupt alles in der Asse WIE (z.B. in mittlerweile leckgeschlagenen Fässern?) eingelagert ist, ist eine seriöse Aussage über mögliche Krebsgefahren nicht haltbar! Zudem kann Krebs bereits von kleinsten Mengen radioaktiven Materials wie z.B. Plutonium ausgelöst werden, hier gibt es keinerlei „Unter“-Grenzen!

Ein weiterer Artikel im Ärzteblatt dazu ist hier.

Weitere Beiträge zu den Leukämiefällen im Umfeld der Asse:

Zeit, Welt, Hamburger Abendblatt, Stern.

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Demonstration Termine

Demo Jülich, 30.01.2011, 14:00 Uhr

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe AtomkraftgegnerInnen,
auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich lagern 152 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll aus dem stillgelegten Forschungsreaktor. Das Forschungszentrum möchte sich dieser Altlast entledigen und plant die Castoren mit einer ganzen Serie von Transporten ins Zwischenlager nach Ahaus zu bringen. Die offizielle Begründung: Die Lagerung in Ahaus ist für das Forschungszentrum angeblich billiger als der weitere Verbleib der Castoren in Jülich.
In der Wochenzeitung „der Freitag“ habe ich einen entsprechenden Artikel mit Hintergrundinformationen veröffentlicht.
Wir lehnen die Verlagerung der Castoren von Jülich nach Ahaus ab. Ein entsprechender Antrag „Castor-Transporte und damit unnötige Risiken für Mensch und Umwelt vermeiden – Hochradioaktive Brennelementekugeln weiterhin am ehemaligen AVR Jülich zwischenlagern“ wird demnächst im Landtag NRW von uns eingebracht. Die Transporte sind gefährlich. Das Risiko von Unfällen ist nicht verantwortbar. Die Kosten der Transporte tragen die SteuerzahlerInnen. Wir begrüßen, dass sich die NRW-Landesregierung gegen die Transporte ausgesprochen hat und sich für einen Verbleib der Castoren in Jülich einsetzt. Nun ist es an der Bundesregierung als Mehrheitsanteilseignerin des Forschungszentrums die Transporte nach Ahaus abzusagen und die weitere Lagerung in Jülich zu ermöglichen.
Mit der Demonstration am 30. Januar um 14 Uhr am Forschungszentrum Jülich wollen wir gegen die Atompolitik der Bundesregierung und die geplanten Castor-Transporte protestieren.
Wir bitten euch, zur Demo zu mobilisieren. Den GRÜNEN Aufruf und weitere Einzelheiten zur Demo gibt es hier.
Keine Atommüll-Verschieberei von Jülich nach Ahaus!
Atomkraft – Nein Danke!
Liebe Grüße
Hans Christian Markert, MdL
Sprecher für Umwelt-, Verbraucherschutz und Anti-Atompolitik
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW

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Störfälle

Blindflug Grafenrheinfeld

Atom: Blindflug Grafenrheinfeld

Zu dem meldepflichtigen Befund am Primärkreislauf des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld und dem Umgang des Bundesumweltministeriums damit erklärt Sylvia Kotting-Uhl, Sprecherin für Atompolitik:

Mit der Entscheidung, das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld weiterlaufen zu lassen, brechen Minister Röttgen und sein oberster Reaktoraufseher, der Atomlobbyist Gerald Hennenhöfer, ein Tabu. Als vor über einem halben Jahr ein Befund am Primärkreislauf des Atomkraftwerks festgestellt wurde, hätte es nur eine Konsequenz geben dürfen: Grafenrheinfeld erst wieder ans Netz zu lassen, wenn die Ursache geklärt und das Problem behoben ist. So wurde das bisher gehandhabt und so muss das auch bleiben.

Doch das Umweltministerium beschwichtigt und wartet ab. Ohne überhaupt zu wissen, worum es sich genau handelt und ohne die Ursache des Befundes zu kennen, wird das Risswachstum beurteilt und die nicht-vorhandene Sicherheitsrelevanz bescheinigt. Kurz gesagt, Grafenrheinfeld ist im Blindflug unterwegs und Röttgen guckt zu. Das ist inakzeptabel.

Statt die gebotene bestmögliche Schadensvorsorge durchzusetzen, versteckt sich der Umweltminister lieber hinter den Experten der Reaktorsicherheitskommission, die keine sofortige Abschaltung gefordert habe. Das ist jedoch völlig irrelevant. Denn es obliegt der Behörde, über die sofortige Abschaltung zu entscheiden und sie zu verfügen. Diese Verantwortung kann und darf sie nicht auf Sachverständige abwälzen.

Solange die Ursache des Problems in Grafenrheinfeld nicht geklärt und behoben ist, muss der Reaktor vom Netz. Und zwar sofort. Im Hinblick auf die Laufzeitverlängerung ist auch mit Hochdruck zu klären, welchen Einfluss der in Grafenrheinfeld bereits gefahrene Lastfolgebetrieb auf das Risswachstum hat.

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Entsorgung

Zwischenbericht zum Gorleben-Untersuchungsausschuss

Nach acht Monaten Arbeit hat die grüne Bundestagsfraktion die ersten Ergebnisse des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) Gorleben in einem Zwischenbericht zusammengetragen. Darin wird klar: Die Standortauswahl war willkürlich und ignorierte die Geologie im Wendland, kritische Wissenschaftler wurden systematisch diskreditiert und die Öffentlichkeit bewusst ausgeschlossen. Die Akten zeigen zudem, dass auch der Erkundungsprozess offensichtlich auf einer Rechtsverdrehung basiert. Den Link zur grünen Seite und dem Bericht finden Sie hier.

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Laufzeitverlängerung

Betriebsgenehmigung für AKW Brunsbüttel erloschen

Das AKW Brunsbüttel hat ein ernsthaftes Problem, wieder an das Netz zu kommen … Ein Gutachten im Auftrag der Grünen hat ergeben, dass die Stillstandzeit zu lange war, so dass damit die Betriebsgenehmigung, originellerweise nach dem BImSch-Gesetz (Bundes-Immisionsschutz-Gesetz), erloschen ist und neu erteilt werden müsste. DAS wiederum dürfte unmöglich sein, da der geforderte „Stand  der Technik“ nicht mehr „so ganz aktuell“ ist. Nachfolgend die entsprechende PE der Grünen und der Link zum Gutachten.

Die Grüne Landtagsfraktion hat ein Rechtsgutachten zur Frage des Erlöschens der Betriebsgenehmigung für das AKW Brunsbüttel in Auftrag gegeben. Die Rechtsanwältin *Dr. Cornelia Ziehm* kommt zu dem Ergebnis, dass für das AKW Brunsbüttel die Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen und eine Wiederinbetriebnahme unzulässig ist. Seit dem 27. Juli 2007, das sind fast dreieinhalb Jahre, ist das AKW ununterbrochen vom Netz und produziert keinen Strom.

Gemäß Paragraf 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG (Bundes-Immissionsschutz-Gesetz) erlischt eine Genehmigung, „wenn eine Anlage während eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht betrieben worden ist.“ Das ist bei dem Atomkraftwerk Brunsbüttel der Fall. Das Atomgesetz verweist in Paragraf 7 Abs. 4 S. 3 auf die Grundsätze des o.g. Paragraf 18 BImSchG, somit gilt die Dreijahresregel auch für das AKW Brunsbüttel. Diese Rechtsfolge tritt unmittelbar kraft Gesetzes ein, ohne dass es einer behördlichen Maßnahme bedarf.

Um den Atommeiler wieder anfahren zu lassen und ans Netz zu bringen, muss der Betreiber ein neues Genehmigungsverfahren beantragen, denn die alte Genehmigung ist durch Zeitablauf erloschen. Im neuen Genehmigungsverfahren müssen die Auswirkungen des Betriebs auf die Nachbarschaft und die Umwelt, die sich inzwischen auf das dauerhafte Unterbleiben der Emissionen eingestellt haben, geprüft werden.

Dazu erklärt der Vorsitzende der Grünen Landtagsfraktion, *Robert Habeck*: „Wir Grünen werden mit dem Hinweis auf das vorliegende Rechtsgutachten an die Landesregierung herantreten, mit dem Ziel, dass das AKW Brunsbüttel endgültig abgeschaltet und der ordnungsgemäße Rückbau eingeleitet wird. Es ist völlig klar: Die Reaktorsicherheitsbehörde darf dem Betreiber ein Wiederanfahren des AKW nicht genehmigen, solange die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist.“

Der energiepolitische Sprecher der grünen Fraktion, *Detlef Matthiessen*, ergänzt: „Der Pannenmeiler in Brunsbüttel gehört zu den ältesten Atomkraftwerken in Deutschland. Er gilt als sehr schlecht ausgelegt gegen terroristische Einwirkungen, ist führend in der Pannenstatistik und hat eine miserable Verfügbarkeit.  Nur die Schließung des AKW Brunsbüttel beugt der latenten Gefahr einer Havarie sicher vor. Nur ein stillgelegtes Atomkraftwerk ist ein sicheres Atomkraftwerk.“

Zwei Links zu Tagesschaubeiträgen dazu finden sich hier und hier.

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Entsorgung

Gorleben-Untersuchungsausschuss: Fiasko für CSU/CDU und FDP

Massive Belege gegen Gorleben

Der Untersuchungsausschuss hörte am 16. Dezember 2010 zwei Geologen als Zeugen: Siegfried Keller, geladen von CDU/CSU und FDP sowie Ulrich Schneider, geladen von der Opposition. Siegfried Keller ist seit 1981 bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) angestellt und beschäftigt sich dort theoretisch mit den Ergebnissen von Bohrergebnissen. Ulrich Schneider war von 1979 bis1983 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni Kiel bei Prof. Duphorn und betreute zwei Jahre die rund 1.200 Bohrungen in Gorleben. 1982 war er mit der Auswertung der hydrogeologischen Oberflächenkartierung befasst, er ist vereidigter Sachverständiger nach §18 Bundes-Bodenschutzgesetz.

Gesamtbilanz: Geologische Ausschlusskriterien, Manipulationen und Vertuschungen bestätigt

Die Befragung des ersten Zeugen Siegfried Keller brachte wenig inhaltlich verwertbare Ergebnisse. Seine Befragung ist Teil der Koalitionsstrategie, ihre Behauptungen durch Zeugen aus der „zweiten Reihe“ bestätigen zu lassen. Sylvia Kotting-Uhl, atompolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, konnte überzeugend die Hauptthese Kellers widerlegen, nach der das Vorhandensein eines intakten Deckgebirge kein relevantes Kriterium für die Eignung eines Salzstocks als Endlager ist.

Die Befragung Ulrich Schneiders hingegen erwies sich als überaus ergebnisreich – und als Fiasko für die Koalition. Schneider bewies an Hand von Karten der BGR eindrucksvoll, dass die BGR inzwischen selbst die sogenannten Scheitelstörungen im Salzstock Gorleben als existent ansieht – was vor 30 Jahren von Duphorn und Schneider festgestellt, von dieser Behörde jedoch vehement bestritten wurde. Als er belegen konnte, dass Gas im Erkundungsbereich 1, und damit dem potenziellen Einlagerungsbereich nachgewiesen worden war, wurde die Koalition mucksmäuschenstil. Schließlich konnten durch seine Aussagen auch noch mehrere eindeutige Manipulationen und Vertuschungen durch die Behörden aufgedeckt werden, da die Hinweise auf Gas im Salzstock Gorleben bereits 1983 vorlagen, aber systematisch verschwiegen wurden. Die Ergebnisse der Gasexplosion von Lenzen lagen der BGR spätestens 1991 vor, ohne dass dies Niederschlag in Publikationen dieser Behörde fand.

Im Folgenden lesen Sie:

Zeugenbefragung Siegfried Keller S. 2
Zeugenbefragung Ulrich Schneider
sowie nächste Sitzungstermine und Zeugen
S. 3

(Quelle: B90/Grüne: https://www.gruene-bundestag.de/cms/gorleben/dok/365/365549.fiasko_fuer_csucdu_und_fdp.html

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Termine

Castor-Transport

Aktueller Abfahrt-Termin laut TAZ in Frankreich ist der 5.11.2010, Ankunft (vorgesehen!!) für den 6.11.2010.