Atomzwischenlager in Brunsbüttel ohne gültige Betriebsgenehmigung
Klage von Anlieger war erfolgreich
Mit dem Urteil des OVG des Landes Schleswig-Holstein, gegen das keine Revision zugelassen ist (gegen diese Nicht-Zulassung kann allerdings geklagt werden, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig) wurde mit einem Federstrich das Kartenhaus der deutschen Quasi-Entsorgung entsorgt! Da die anderen deutschen Zwischenlager genauso schlecht oder noch schlechter geschützt sind, muss damit gerechnet werden, dass aufgrund weiterer Klagen sämtlichen noch laufenden deutschen AKWs die Genehmigung für ihre Zwischenlager (Entsorgungsnachweis!) und damit letztlich die Betriebsgenehmigung entzogen wird (s.a. HIER). Für das Endlagersuchgesetz, das in seinem Kompromiss auch die Unterbringungen weiterer Castoren aus Sellafield in Brunsbüttel vorgesehen hatte, dürfte die Emtscheidung zumindest ein weiterer Rückschlag, wenn nicht das AUS sein … (s.u.: Aus für Endlagersuchgesetz?)