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Entsorgung Laufzeitverlängerung

Fünf Bundesländer reichen Klage gegen Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke ein

Fünf Bundesländer haben heute beim Bundesverfassungsgericht eine gemeinsame Klageschrift zu den Laufzeitverlängerungen der Atomkraftwerke eingereicht. Neben Nordrhein-Westfalen haben sich Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Bremen der Klage angeschlossen. Die Bundesländer wollen mit ihrer Klage die Durchführung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nach Artikel 93 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes erreichen. „Die Laufzeitverlängerung durch die Bundesregierung ist unserer Meinung nach klar verfassungswidrig und daher nichtig“, sagten die beiden NRW-Minister Harry K. Voigtsberger (Wirtschaft) und Johannes Remmel (Klimaschutz). Sie stimmen darin überein, dass nach dem Grundgesetz die Atomgesetznovelle nur mit Zustimmung des Bundesrates hätte erlassen werden dürfen. „Die Bundesregierung hat den Weg der Konfrontation gewählt, indem sie den Konsens zum Atomausstieg aus dem Jahre 2002 ohne zwingenden Grund aufgekündigt hat“, betonten beide Minister.

Das 11. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes regelt die Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke, in dem es den einzelnen Atomkraftwerken zusätzliche Stromproduktionsmengen zuweist. „Das ganze Gesetz ist ein Hinterzimmergesetz, formuliert, gefordert und durchgedrückt von den Atomkonzernen und gebilligt durch Bundesumweltminister Norbert Röttgen“, kritisierte NRW-Klimaschutzminister Remmel.

„Die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke ist gesellschaftlich nicht mehrheitsfähig, umwelt- und energiepolitisch ein Rückschritt, volkswirtschaftlich unsinnig und wettbewerbsschädlich“, sagte Wirtschaftsminister Voigtsberger. „Zudem ist sie gesetzeswidrig, weil sie ohne Beteiligung der Bundesländer beschlossen wurde. Der Atomausstieg und das Erneuerbare Energiengesetz der rot-grünen Bundesregierung hatten Bewegung und Wettbewerb auf den Energiemarkt gebracht. Neue Anbieter wie die Stadtwerke sind auf den Markt gekommen. Sie hatten in effizientere Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung und in erneuerbare Energien investiert. Diese Erfolgsgeschichte beendet die Bundesregierung mit einem Federstrich. Die Folgen sind schon zu sehen: Der Vertrauensschutz ist dahin, milliardenschwere Investitionen in den Bau neuer, hocheffizienter Kraftwerke liegen auf Eis oder werden abgeblasen. NRW wie die Bundesrepublik brauchen eine nachhaltige Energieversorgung ohne Kernkraft.“
Klimaschutzminister Johannes Remmel sieht die Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke als einen Widerstreit zwischen zwei grundsätzlich verschiedenen Energiekonzepten der Zukunft an: „Wir müssen uns die Frage stellen: Wollen wir die Zukunftschancen mit erneuerbaren Energien, mehr Energieeffizienz und modernste Kraftwerkstechnik nutzen oder wollen wir zurück in die Vergangenheit mit einer Risikotechnologie namens ,Atomkraft‘? Die Bundesregierung hat diese Frage beantwortet: Sie nimmt Risiken für Mensch und Umwelt in Kauf, festigt das Monopol der großen Energiekonzerne und gibt keine wirklichen Antworten darauf, wie wir den Energiebedarf der Zukunft decken und gleichzeitig die Klimaschutzziele nachhaltig erreichen wollen.“

Remmel weiter: „Die Zukunft gehört den regenerativen Energien – Wind, Sonne, Biogas und der Kraft-Wärme-Kopplung. Der komplette Atomstrom kann in den nächsten Jahrzehnten mit regenerativer Stromerzeugung ersetzt werden, das hat sogar die aktuelle Bundesregierung bestätigt.“ Für den NRW-Minister führt grundsätzlich kein Weg an einer dezentraleren Energieversorgung vorbei und wie dies gehe, sei in NRW schon eindrucksvoll gezeigt worden. Remmel: „Die kommunalen Stadtwerke werden in Zukunft eine wichtigere Rolle bei der Frage nach der künftigen Energiestruktur wahrnehmen. Die Pro-Atom-Entscheidung der Bundesregierung gefährdet jedoch die Investition der kommunalen Energieversorger in Höhe von sechs Milliarden Euro.“

Die Klageschrift enthält unter anderem folgende Begründungen:

Durch das Laufzeitverlängerungsgesetz (11. Atomgesetznovelle) werden die Strommengen, die die bestehenden Kernkraftwerke in Deutschland noch produzieren dürfen, erheblich erhöht. Dadurch sollen sich, so die Begründung zur Atomgesetznovelle, die jeweiligen Restlaufzeiten der Atomkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre verlängern – die Restlaufzeiten werden in der Praxis sogar noch deutlich länger werden. Diese Verlängerung der Laufzeiten setzt zwingend auch die Zeit der staatlichen Aufsicht über die Atomkraftwerke und damit die mit der Bundesauftragsverwaltung einhergehenden Eingriffe der Verwaltungshoheit der Länder fort. Die Bundesregierung kann jederzeit Anweisung zum Vollzug der Atomaufsicht geben und damit in die verfassungsmäßige Verwaltungshoheit der Länder eingreifen. Diese Verlängerung der Bundesauftragsverwaltung hätte daher der Zustimmung des Bundesrates bedurft.

In dem Schriftsatz wird weiter ausgeführt, dass eine Zustimmung des Bundesrates zur Elften Atomgesetznovelle auch deswegen erforderlich ist, weil diese Regelung die Bedeutung und Tragweite der Verwaltungsaufgaben, die die Länder nach dem Atomgesetz im Auftrag des Bundes zu vollziehen haben, wesentlich verändert. So wird die Aufsicht über die Atomkraftwerke im Umfang wesentlich erhöht, unter anderem durch neue Aufgaben als vor der Laufzeitverlängerung. Vor dem Hintergrund der Erhöhung der Restlaufzeiten sind die Kernkraftwerke sicherheitstechnisch umfassend zu überprüfen, zu bewerten und in viel größerem Umfang als im Rahmen der bisherigen Restlaufzeiten nachzurüsten.

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Hrsg: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen – Pressereferat Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf
Internet: https://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/

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Laufzeitverlängerung Termine

Landtagswahlen RLP + BaWü: Atomausstieg wählen

Heute ist die Gelegenheit die Bundesratsmehrheit gegen den Atomausstieg weiter zu stärken…

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Akualisierungen des Buches Entsorgung

Keine Krebsgefahr für Asse-Beschäftigte … und Schweine können fliegen …

In einem Artikel im Ärzteblatt wird im Februar 2011 berichtet, dass laut Bundesamt keine Krebsgefahr für Asse-Beschäftigte nachweisbar ist. Im maroden Atommüll-Endlager Asse bei Wolfenbüttel sei die Strahlen­belastung nach Einschätzung des Bundesamtes für Strahlen­schutz (BfS) zu gering, um bei den Beschäftigten nachweislich Krebs­erkrankungen auslösen zu können.

Das sei das Ergebnis eines Gesundheitsmonitorings, das am Donnerstag in Salzgitter vom BfS vorstellte. Der BfS-Leiter für den Fachbereich Strahlenschutz, Thomas Jung schränkte aber ein, es könne „nicht ausgeschlossen werden, dass es in Einzelfällen zu höheren Strahlenbelastungen gekommen ist, die nicht dokumentiert worden sind“. Inzwischen stellten drei frühere Bergleute der Asse Anträge, ihre Leukämie als Berufserkrankung anzuerkennen.

Das BfS reagierte mit dem nun veröffentlichten Gesundheitsmonitoring. Dabei wurde auf der Basis von Akten des früheren Asse-Betreibers, des Helmholtz-Zentrums in München, die Strahlenbelastung der Mitarbeiter seit 1967 abgeschätzt. (Anm. des Verfassers) Zur Erinnerung: das Helmholtz-Zentrums in München ist der ehemalige Betreiber der Asse, der wegen nachgewiesener Unzuverlässigkeit und Unfähigkeit am 1.1. 2009 die Betriebsgenehmigung entzogen wurde!

Zitat aus „Störfall Atomkraft, Asse II – eine Lügengeschichte“: „Die Asse scheint in den 1970er-Jahren das Loch gewesen zu sein, in dem alles, was richtig lästig war, entsorgt wurde. Dass mindestens neun Kilogramm Plutonium eingelagert sind, gilt als sicher. Es können aber auch 27 Kilo sein. Es gibt sogar Hinweise auf hochradioaktiven Müll. … Die erneute Überprüfung der in der Asse eingelagerten Abfälle hat ergeben, dass die ursprünglich angegebene Menge Plutonium von rund 28 Kilogramm doch zutreffend sei, heißt es in einem Schreiben an den BfS-Präsidenten Wolfram König.

Bei sieben Männern in der Asse wurden Werte von über 100 Millisievert Strahlenbelastung gemessen. Der Grenzwert für die Berufslebensdosis beträgt 400 Millisievert. Insgesamt gab es in dem untersuchten Zeitraum rund 200 sogenannte Kontaminationsereignisse. „Wir können nicht ausschließen, dass hohe Expositionen passiert sind“, sagte der BfS-Fachbereichsleiter laut Ärzteblatt.

Im vergangenen Dezember war bekannt geworden, dass in der Samtgemeinde Asse im Landkreis Wolfenbüttel in den vergangenen Jahren doppelt so viele Männer an Leukämie erkrankt sind wie im Durchschnitt, die Zahl der Frauen mit Schilddrüsenkrebs liegt sogar dreimal so hoch. Insgesamt seien „18 Blutkrebspatienten erfasst worden. … Erwartbar waren allerdings nur acht Fälle in dem Zeitraum. In den untersuchten acht Jahren starben zudem sechs Menschen mehr an Leukämie als statistisch erwartet. Auch die Rate der Frauen, die von 2002 bis 2009 an Schilddrüsenkrebs erkrankten, stieg von den drei erwarteten auf zehn.“ („Zeit“ vom 26.11.2010)

Fazit von Störfall Atomkraft: Da kein Mensch genau weiß, WAS überhaupt alles in der Asse WIE (z.B. in mittlerweile leckgeschlagenen Fässern?) eingelagert ist, ist eine seriöse Aussage über mögliche Krebsgefahren nicht haltbar! Zudem kann Krebs bereits von kleinsten Mengen radioaktiven Materials wie z.B. Plutonium ausgelöst werden, hier gibt es keinerlei „Unter“-Grenzen!

Ein weiterer Artikel im Ärzteblatt dazu ist hier.

Weitere Beiträge zu den Leukämiefällen im Umfeld der Asse:

Zeit, Welt, Hamburger Abendblatt, Stern.

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Demonstration Laufzeitverlängerung Termine

AKW Isar

Großdemo geplant im Juni, Termin noch offen, Info folgt

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Hintergründe Störfälle

IPPNW: (zum Film Restrisiko – SAT1) … Nach Vorfall im Atomkraftwerk Grafenrheinfeld

IPPNW-Presseinformation vom 17. Januar 2011

Nach Vorfall im Atomkraftwerk Grafenrheinfeld

„Restrisiko“ geht unter die Haut

Im bayerischen Atomkraftwerk Grafenrheinfeld gibt es möglicherweise einen sehr langen, umlaufenden Riss einer Rohrleitung, der zum Abriss der Leitung führen könnte. Monatelang wurde der Befund nicht richtig gemeldet und die Anlage aus rein wirtschaftlichen Gründen weiterbetrieben. Bis heute wurde die betreffende Stelle nicht so untersucht, dass ein Leck-Störfall tatsächlich ausgeschlossen werden kann. In jeder Risikostudie zählen Lecks im Bereich des Primärkreises zu den potenziellen Auslösern eines schweren Kernschmelzunfalls.

Zu einem solchen Leck-Störfall kommt es – wegen des alles dominierenden wirtschaftlichen Interesses des Betreibers – im Spielfilm „Restrisiko“ im fiktiven Atomkraftwerk „Oldenbüttel“, der morgen Abend ausgestrahlt wird (SAT.1, 18. Januar 2011, 20.15 Uhr). Das Vorstandsmitglied der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW, Reinhold Thiel, und IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz standen der Produktion beratend zur Seite. Sie nehmen zu „Restrisiko“ wie folgt Stellung:

Selbst wenn man sich schon seit Jahrzehnten mit dem Thema Atomenergie kritisch befasst, kann man nur sagen: „Restrisiko“ geht unter die Haut. Dies deswegen, weil der Film auf schlichte Gut-Böse-Schemata weitgehend verzichtet, weil er mit herausragenden Schauspielern brilliert und weil er mit einer spannenden Dramaturgie fesselt. Der Film ist insgesamt realitätsnah, wobei sich das eine oder andere technische Detail in der Realität ein wenig anders darstellt. Die bewusste Verfremdung an wenigen Stellen des Films dient dazu, übergeordnete reale Probleme filmisch-dramaturgisch vermitteln zu können. Das ist perfekt gelungen.

„Restrisiko“ arbeitet mit drei Figuren heraus, was das rein wirtschaftliche Interesse der Atomkraftwerksbetreiber an verlängerten Laufzeiten für die Verantwortlichen in den Atomkraftwerken vor Ort bedeutet: Der forsche Kraftwerksdirektor, der das Profitinteresse des Betreibers zu exekutieren hat; der leitende Ingenieur, den das schlechte Gewissen wegen menschlicher und technischer Fehler sowie wegen radioaktiven Freisetzungen plagt und der weiß, dass alte Atomkraftwerke abgeschaltet werden müssen. Und dazwischen die Sicherheitschefin, die zunächst zu leichtfertig an die Beherrschbarkeit der Atomenergie glaubt, ohne völlig verantwortungslos zu handeln, und die im Laufe der Zeit immer mehr begreift, dass von dem alten Atommeiler eine erhebliche Gefahr ausgeht, die es zu verhindern gilt.

„Restrisiko“ spielt vor dem Hintergrund, dass es in der Energiepolitik nur vordergründig um alle möglichen Aspekte geht, letztlich aber allein eines zählt: der schnöde Mammon, dem regelrecht alles untergeordnet wird – insbesondere die Sicherheit der Bevölkerung.

Realitätsnah ist der Film unter anderem auch deswegen, als nicht nur atomkritische Organisationen wie die IPPNW eindringlich vor gravierenden Sicherheitsdefiziten warnen. Auch Insider und Befürworter der Atomenergie halten – ganz ähnlich wie der Ingenieur im Film – den Weiterbetrieb der Siedewasserreaktor-Baulinie 69 für nicht länger verantwortbar. Im Oktober veröffentlichte ein ehemaliger Ingenieur des Atomkraftwerksherstellers Siemens gemeinsam mit neun anderen ausgewiesenen Fachleuten einen brisanten „Schwachstellenbericht“. Demnach muss in den Atommeilern Brunsbüttel, Isar-1, Philippsburg-1 und Krümmel mit einem Riss in einer Schweißnaht gerechnet werden – und zwar direkt am Reaktordruckbehälter. Denn dort können Spannungen von 326 Newton/mm2 auftreten, obwohl nur ein Wert von 177 zulässig und genehmigt ist.

Da ein solches Leck die Kühlfähigkeit des Reaktorkerns grundsätzlich in Frage stellt, muss mitten im dicht besiedelten Deutschland mit einem katastrophalen Atomunfall wie in Tschernobyl gerechnet werden – ein Horror-Szenario, welches der Film noch nicht einmal an die Wand malt. Im Film verläuft es glimpflicher.

Völlig zu Recht trifft der leitende Ingenieur im Film die Aussage, dass die Zeit dieser Atommeiler abgelaufen ist. In der Realität kommt der an dem „Schwachstellenbericht“ beteiligte Ingenieur ebenso zu dem Ergebnis, dass man den Weiterbetrieb der Siedewasserreaktoren der Baulinie 69 nicht länger verantworten kann.

Redaktionelle Hinweise:

Im Anschluss an die Ausstrahlung von Restrisiko folgt um 22.15 Uhr die Dokumentation „Restrisiko Atomkraft – Mit Sicherheit unsicher?“.

Den „Schwachstellenbericht Siedewasserreaktoren Baulinie 69“ finden Sie hier: https://www.ippnw.de/startseite/artikel/1f8648cb56/brisanter-schwachstellenbericht.html

Siehe auch „Nachrüstungsliste bestätigt wesentliche Biblis-Mängel“:  https://www.ippnw.de/startseite/artikel/0d757d07ac/nachruestungsliste-bestaetigt-wese.html

Kontakt:

Henrik Paulitz, IPPNW, Tel. 0032-485-866 129

Deutsche Sektion der Internationalen Aerzte

fuer die Verhuetung des Atomkrieges, Aerzte in

sozialer Verantwortung (IPPNW)

Koertestr. 10

10967 Berlin

Tel. 030-69 80 74-0

www.ippnw.de

Email: ippnw@ippnw.de

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Hintergründe

Update „Virenangriff auf iranische Atomanlagen!“

Die «New York Times» berichtet von neuen Hinweisen, dass Israelis und Amerikaner den Virus gemeinsam entworfen hätten. Er sei sogar in der israelischen Atomanlage Dimona getestet worden. Hier sind praktisch die gleichen Zentrifugen zur Urananreicherung wie in Natans aufgebaut. «Um den Wurm zu testen, muss man die Maschinen kennen», zitiert die «New York Times» einen amerikanischen Atomexperten. «Die Israelis testeten ihn aus, das ist der Grund, weshalb der Wurm so effektiv war.» Die Iraner hatten im Oktober zugegeben, dass Tausende Rechner in den Atomanlagen infiziert wurden. Nach Angaben der «New York Times» wurde durch Stuxnet ein Fünftel der iranischen Uranzentrifugen lahmgelegt und das gesamte Programm zurückgeworfen (s.a. Virenangriff auf iranische Atomanlagen!)

Laut «New York Times» hat ein US-Labor in Idaho die Vorarbeit geleistet . Es habe Anfang 2008 mit Siemens zusammengearbeitet, um Schwächen der Programme zu identifizieren. Das Labor in Idaho, das dem für die US-Atomwaffen zuständigen Energieministerium unterstehe, habe gut versteckte «Löcher» in dem Siemens-System gefunden. Diese seien von Stuxnet zum Angriff genutzt worden.

(Quelle: u.a. Bericht in der FAZ und Yahoo-Nachrichten)

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Entsorgung

Zwischenbericht zum Gorleben-Untersuchungsausschuss

Nach acht Monaten Arbeit hat die grüne Bundestagsfraktion die ersten Ergebnisse des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) Gorleben in einem Zwischenbericht zusammengetragen. Darin wird klar: Die Standortauswahl war willkürlich und ignorierte die Geologie im Wendland, kritische Wissenschaftler wurden systematisch diskreditiert und die Öffentlichkeit bewusst ausgeschlossen. Die Akten zeigen zudem, dass auch der Erkundungsprozess offensichtlich auf einer Rechtsverdrehung basiert. Den Link zur grünen Seite und dem Bericht finden Sie hier.

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Akualisierungen des Buches

Aktualisierung S. 32f neu: Syrische Bombe mit deutscher Hilfe?

Auch gegen Syriens Diktator Baschar al-Assad besteht der Verdacht, er betreibe ein geheimes Nuklearprogramm. Das Know-how zum Umgang mit dem Spaltmaterial soll aus der Atomfabrik in Hanau stammen. Im Jahre 2004 berichtete der SPIEGEL: Ein Ermittlungsverfahren Stockholmer Behörden sowie Recherchen der CIA begründen den schweren Verdacht, Schweden und Deutschland seien beteiligt. Ein schwedischer Kernkraftexperten berichtet im November 2003 von der Nuklearanlage „Randstad Mineral“ in Skövde in Schweden. In der Anlage arbeiteten zwischen 1999 und 2002 syrische Techniker an einer „Extraktionsanlage“ zur Gewinnung von Uran.

Der dazu notwendige Rohstoff kam aus Deutschland: Laut Transportgenehmigungen des Bundesamtes für Strahlenschutz war es Uranoxid aus der stillgelegten hessischen Nuklearfabrik in Hanau. Mehr als 40 Tonnen uranhaltige Abfälle aus Brennelementen der Firma Siemens für deutsche Atomreaktoren wurden in den Jahren 1996 bis 2000 offiziell nach Schweden verkauft. Das Ganze wurde als „werthaltige Reststoffe“ deklariert, so Helmut Rupar, Chef der Hanauer Nuklearanlage. Doch die laut der offiziellen Transportpapiere des Bundesamtes für Strahlenschutz in Salzgitter „kontaminierten Reststoffe“ hätten Syrien den Weg zur Bombe ermöglichen können.

In der syrischen Stadt Homs nördlich der Hauptstadt Damaskus steht das syrische Atomforschungszentrum. Ein hier befindliches, offiziell als „Reinigungsanlage für Phosphorsäure“ deklariertes, Gebäude der schwedischen Firma Meab (Sitz nahe Göteborg mit einer Zweigniederlassung im nordrhein-westfälischen Aachen) ist laut schwedischen Kernkraft-Insidern baugleich mit der inzwischen still gelegten „Ranstad Mineral“, in der Uran gewonnen wurde. Meab-Chef Reinhardt hatte den Nachbau der Urananlage ohne behördliche Genehmigung bereits seit 1999 ins syrische Homs verschiffen lassen. Kaufpreis: vier Millionen Euro.

Hausherr des hinter den meterhohen Mauern und mit Wachtürmen gesicherten Gebäudes ist die Atom Energy Commission of Syria (AECS). Westliche Geheimdienste vermuten schon lange, dass hier Teile des ABC-Waffenprogramms von Damaskus vorangetrieben werden. Der schwedische Deal ist ein weiterer Hinweis, dass Syrien, das auch Raketentechnologie aus China importiert hat, in den Club der Atommächte strebt.

Die Beschäftigung der syrischen Experten wurde in Schweden von den Atomaufsichtsbehörden abgesegnet. Seit 1999 befand sich auch der jetzige AECS-Generaldirektor, Ibrahim Osman, mit fünf weiteren Mitarbeitern über wechselnde Zeiträume hinweg zum „Wissenschaftsaustausch“ im schwedischen Skövde. Schon damals wunderten sich die schwedischen Kraftwerksingenieure über das besondere Interesse der nahöstlichen Kollegen an der Mineral-Randstad-Anlage, in der ursprünglich Uran aus heimischem Schiefer gewonnen wurde. Syrien verfügt über ähnliche uranhaltige Phosphatvorkommen. Auch waren aus Mineral Randstad einige sorgfältig inventarisierte Mengen des hochgiftigen Plutoniums spurlos verschwunden.[1]

Erste „atomare“ Auseinandersetzungen (neben der israelischen Bombardierung des irakischen Reaktors Osirak) im Nahen Osten hatte es bereits gegeben: Im Golfkrieg zwischen Irak und Iran wurde der damals in Bau befindliche Reaktor in Buschehr mehrfach von der irakischen Luftwaffe bombardiert. Zur Erinnerung: Der Irak wurde in diesem ersten Golfkrieg von den USA und den meisten europäischen Staaten unterstützt.[2]

Am 6. September 2007 bombardierten israelische Kampfjets in Ostsyrien am Euphratufer ein militärisches Ziel. Mehr wurde von der israelischen Regierung damals nicht verlautbart. Prompt führten die Überlegungen, was das Ziel gewesen sei zu den wildesten Spekulationen. Der Spiegel vermutete damals aufgrund von Äußerungen von Experten aus Washington (David Albright und Paul Brannen, Institute for Science and Internationale Security ISIS) schon sehr konkret, ein Atomreaktor nordkoreanischer Bauart ähnlich dem in Yongbyon/NK sei das Ziel des Angriffes gewesen[3]. Damals gab es erhebliche Zweifel an dieser Darstellung.[4]

Durch die Veröffentlichungen von Wikileaks und darauf bezogen u.a. von der israelische Zeitung „Jediot Ahronot“ im Winter 2010 wurden diese Unklarheiten beseitigt! „Bei einem Luftangriff am 6. September 2007 hat Israel den heimlich in Syrien gebauten Reaktor zerstört, der offenbar mit nordkoreanischer Hilfe gebaut worden sei“, schrieb die damalige US-Außenministerin Condoleezza Rice in einer jetzt veröffentlichten Depesche am 25. April 2008 an ranghohe Mitarbeiter. „Unsere Geheimdienstexperten sind überzeugt, dass der Angriff einen Reaktor des Typs traf, der von Nordkorea in Yongbyon gebaut wurde. Wir haben genügend Anlass davon auszugehen, dass der Reaktor nicht zu friedlichen Zwecken errichtet wurde.“ Die Anlage sei nicht zur Stromerzeugung geeignet gewesen.[5] Der Reaktor habe kurz vor de Inbetriebnahme gestanden. Rice erläuterte weiter, dass die Operation erfolgreich gewesen sei, der Reaktor völlig zerstört wurde und von den syrischen Stellen alle Beweise entfernt worden waren. Laut Rice sei die Aktion nicht mit den USA abgestimmt gewesen, sie habe aber „jedoch Verständnis für den Schritt“.

Inspekteure der IAEA entdeckten Mitte 2008 bei Untersuchungen an der bombardierten Stelle Uranpartikel. Die syrische Regierung versuchte sich damit herauszureden, diese könnten von verwendeten israelischen Raketen stammen, was jedoch angezweifelt wurde.


[1] https://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,288403,00.html

[2] Sascha Müller-Kraenner: Energy Security. Washington: Heinrich Böll Foundation, 2007, S. 127

[3] https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,513531,00.html

[4] Spiegel, ebenda

[5] https://www.zeit.de/politik/ausland/2010-12/wikileaks-syrien-atomreaktor

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Laufzeitverlängerung

Betriebsgenehmigung für AKW Brunsbüttel erloschen

Das AKW Brunsbüttel hat ein ernsthaftes Problem, wieder an das Netz zu kommen … Ein Gutachten im Auftrag der Grünen hat ergeben, dass die Stillstandzeit zu lange war, so dass damit die Betriebsgenehmigung, originellerweise nach dem BImSch-Gesetz (Bundes-Immisionsschutz-Gesetz), erloschen ist und neu erteilt werden müsste. DAS wiederum dürfte unmöglich sein, da der geforderte „Stand  der Technik“ nicht mehr „so ganz aktuell“ ist. Nachfolgend die entsprechende PE der Grünen und der Link zum Gutachten.

Die Grüne Landtagsfraktion hat ein Rechtsgutachten zur Frage des Erlöschens der Betriebsgenehmigung für das AKW Brunsbüttel in Auftrag gegeben. Die Rechtsanwältin *Dr. Cornelia Ziehm* kommt zu dem Ergebnis, dass für das AKW Brunsbüttel die Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen und eine Wiederinbetriebnahme unzulässig ist. Seit dem 27. Juli 2007, das sind fast dreieinhalb Jahre, ist das AKW ununterbrochen vom Netz und produziert keinen Strom.

Gemäß Paragraf 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG (Bundes-Immissionsschutz-Gesetz) erlischt eine Genehmigung, „wenn eine Anlage während eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht betrieben worden ist.“ Das ist bei dem Atomkraftwerk Brunsbüttel der Fall. Das Atomgesetz verweist in Paragraf 7 Abs. 4 S. 3 auf die Grundsätze des o.g. Paragraf 18 BImSchG, somit gilt die Dreijahresregel auch für das AKW Brunsbüttel. Diese Rechtsfolge tritt unmittelbar kraft Gesetzes ein, ohne dass es einer behördlichen Maßnahme bedarf.

Um den Atommeiler wieder anfahren zu lassen und ans Netz zu bringen, muss der Betreiber ein neues Genehmigungsverfahren beantragen, denn die alte Genehmigung ist durch Zeitablauf erloschen. Im neuen Genehmigungsverfahren müssen die Auswirkungen des Betriebs auf die Nachbarschaft und die Umwelt, die sich inzwischen auf das dauerhafte Unterbleiben der Emissionen eingestellt haben, geprüft werden.

Dazu erklärt der Vorsitzende der Grünen Landtagsfraktion, *Robert Habeck*: „Wir Grünen werden mit dem Hinweis auf das vorliegende Rechtsgutachten an die Landesregierung herantreten, mit dem Ziel, dass das AKW Brunsbüttel endgültig abgeschaltet und der ordnungsgemäße Rückbau eingeleitet wird. Es ist völlig klar: Die Reaktorsicherheitsbehörde darf dem Betreiber ein Wiederanfahren des AKW nicht genehmigen, solange die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist.“

Der energiepolitische Sprecher der grünen Fraktion, *Detlef Matthiessen*, ergänzt: „Der Pannenmeiler in Brunsbüttel gehört zu den ältesten Atomkraftwerken in Deutschland. Er gilt als sehr schlecht ausgelegt gegen terroristische Einwirkungen, ist führend in der Pannenstatistik und hat eine miserable Verfügbarkeit.  Nur die Schließung des AKW Brunsbüttel beugt der latenten Gefahr einer Havarie sicher vor. Nur ein stillgelegtes Atomkraftwerk ist ein sicheres Atomkraftwerk.“

Zwei Links zu Tagesschaubeiträgen dazu finden sich hier und hier.

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Entsorgung

Gorleben-Untersuchungsausschuss: Fiasko für CSU/CDU und FDP

Massive Belege gegen Gorleben

Der Untersuchungsausschuss hörte am 16. Dezember 2010 zwei Geologen als Zeugen: Siegfried Keller, geladen von CDU/CSU und FDP sowie Ulrich Schneider, geladen von der Opposition. Siegfried Keller ist seit 1981 bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) angestellt und beschäftigt sich dort theoretisch mit den Ergebnissen von Bohrergebnissen. Ulrich Schneider war von 1979 bis1983 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni Kiel bei Prof. Duphorn und betreute zwei Jahre die rund 1.200 Bohrungen in Gorleben. 1982 war er mit der Auswertung der hydrogeologischen Oberflächenkartierung befasst, er ist vereidigter Sachverständiger nach §18 Bundes-Bodenschutzgesetz.

Gesamtbilanz: Geologische Ausschlusskriterien, Manipulationen und Vertuschungen bestätigt

Die Befragung des ersten Zeugen Siegfried Keller brachte wenig inhaltlich verwertbare Ergebnisse. Seine Befragung ist Teil der Koalitionsstrategie, ihre Behauptungen durch Zeugen aus der „zweiten Reihe“ bestätigen zu lassen. Sylvia Kotting-Uhl, atompolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, konnte überzeugend die Hauptthese Kellers widerlegen, nach der das Vorhandensein eines intakten Deckgebirge kein relevantes Kriterium für die Eignung eines Salzstocks als Endlager ist.

Die Befragung Ulrich Schneiders hingegen erwies sich als überaus ergebnisreich – und als Fiasko für die Koalition. Schneider bewies an Hand von Karten der BGR eindrucksvoll, dass die BGR inzwischen selbst die sogenannten Scheitelstörungen im Salzstock Gorleben als existent ansieht – was vor 30 Jahren von Duphorn und Schneider festgestellt, von dieser Behörde jedoch vehement bestritten wurde. Als er belegen konnte, dass Gas im Erkundungsbereich 1, und damit dem potenziellen Einlagerungsbereich nachgewiesen worden war, wurde die Koalition mucksmäuschenstil. Schließlich konnten durch seine Aussagen auch noch mehrere eindeutige Manipulationen und Vertuschungen durch die Behörden aufgedeckt werden, da die Hinweise auf Gas im Salzstock Gorleben bereits 1983 vorlagen, aber systematisch verschwiegen wurden. Die Ergebnisse der Gasexplosion von Lenzen lagen der BGR spätestens 1991 vor, ohne dass dies Niederschlag in Publikationen dieser Behörde fand.

Im Folgenden lesen Sie:

Zeugenbefragung Siegfried Keller S. 2
Zeugenbefragung Ulrich Schneider
sowie nächste Sitzungstermine und Zeugen
S. 3

(Quelle: B90/Grüne: https://www.gruene-bundestag.de/cms/gorleben/dok/365/365549.fiasko_fuer_csucdu_und_fdp.html