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Störfälle

Blindflug Grafenrheinfeld

Atom: Blindflug Grafenrheinfeld

Zu dem meldepflichtigen Befund am Primärkreislauf des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld und dem Umgang des Bundesumweltministeriums damit erklärt Sylvia Kotting-Uhl, Sprecherin für Atompolitik:

Mit der Entscheidung, das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld weiterlaufen zu lassen, brechen Minister Röttgen und sein oberster Reaktoraufseher, der Atomlobbyist Gerald Hennenhöfer, ein Tabu. Als vor über einem halben Jahr ein Befund am Primärkreislauf des Atomkraftwerks festgestellt wurde, hätte es nur eine Konsequenz geben dürfen: Grafenrheinfeld erst wieder ans Netz zu lassen, wenn die Ursache geklärt und das Problem behoben ist. So wurde das bisher gehandhabt und so muss das auch bleiben.

Doch das Umweltministerium beschwichtigt und wartet ab. Ohne überhaupt zu wissen, worum es sich genau handelt und ohne die Ursache des Befundes zu kennen, wird das Risswachstum beurteilt und die nicht-vorhandene Sicherheitsrelevanz bescheinigt. Kurz gesagt, Grafenrheinfeld ist im Blindflug unterwegs und Röttgen guckt zu. Das ist inakzeptabel.

Statt die gebotene bestmögliche Schadensvorsorge durchzusetzen, versteckt sich der Umweltminister lieber hinter den Experten der Reaktorsicherheitskommission, die keine sofortige Abschaltung gefordert habe. Das ist jedoch völlig irrelevant. Denn es obliegt der Behörde, über die sofortige Abschaltung zu entscheiden und sie zu verfügen. Diese Verantwortung kann und darf sie nicht auf Sachverständige abwälzen.

Solange die Ursache des Problems in Grafenrheinfeld nicht geklärt und behoben ist, muss der Reaktor vom Netz. Und zwar sofort. Im Hinblick auf die Laufzeitverlängerung ist auch mit Hochdruck zu klären, welchen Einfluss der in Grafenrheinfeld bereits gefahrene Lastfolgebetrieb auf das Risswachstum hat.

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Hintergründe Störfälle

Film Restrisiko – SAT1 – Nachtrag

Die Website zum Film gibt es hier https://www.sat1.de/filme_serien/restrisiko/ mit einer Menge Material.

Unter anderem ist die Doku anscheinen noch 7 Tage vollständig vorhanden zum Online-Ansehen. Für die die es im TV verpasst haben.

Übrigens; Da gibt es auch noch eine Online-Abstimmung pro und kontra Atomkraft. Klickt doch hier mal an der richtigen Stelle:
https://www.sat1.de/filme_serien/restrisiko/voting/content/48017/

Mit anti-atomaren Grüßen

(Dank an Jörg Haas)

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Hintergründe Störfälle

IPPNW: (zum Film Restrisiko – SAT1) … Nach Vorfall im Atomkraftwerk Grafenrheinfeld

IPPNW-Presseinformation vom 17. Januar 2011

Nach Vorfall im Atomkraftwerk Grafenrheinfeld

„Restrisiko“ geht unter die Haut

Im bayerischen Atomkraftwerk Grafenrheinfeld gibt es möglicherweise einen sehr langen, umlaufenden Riss einer Rohrleitung, der zum Abriss der Leitung führen könnte. Monatelang wurde der Befund nicht richtig gemeldet und die Anlage aus rein wirtschaftlichen Gründen weiterbetrieben. Bis heute wurde die betreffende Stelle nicht so untersucht, dass ein Leck-Störfall tatsächlich ausgeschlossen werden kann. In jeder Risikostudie zählen Lecks im Bereich des Primärkreises zu den potenziellen Auslösern eines schweren Kernschmelzunfalls.

Zu einem solchen Leck-Störfall kommt es – wegen des alles dominierenden wirtschaftlichen Interesses des Betreibers – im Spielfilm „Restrisiko“ im fiktiven Atomkraftwerk „Oldenbüttel“, der morgen Abend ausgestrahlt wird (SAT.1, 18. Januar 2011, 20.15 Uhr). Das Vorstandsmitglied der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW, Reinhold Thiel, und IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz standen der Produktion beratend zur Seite. Sie nehmen zu „Restrisiko“ wie folgt Stellung:

Selbst wenn man sich schon seit Jahrzehnten mit dem Thema Atomenergie kritisch befasst, kann man nur sagen: „Restrisiko“ geht unter die Haut. Dies deswegen, weil der Film auf schlichte Gut-Böse-Schemata weitgehend verzichtet, weil er mit herausragenden Schauspielern brilliert und weil er mit einer spannenden Dramaturgie fesselt. Der Film ist insgesamt realitätsnah, wobei sich das eine oder andere technische Detail in der Realität ein wenig anders darstellt. Die bewusste Verfremdung an wenigen Stellen des Films dient dazu, übergeordnete reale Probleme filmisch-dramaturgisch vermitteln zu können. Das ist perfekt gelungen.

„Restrisiko“ arbeitet mit drei Figuren heraus, was das rein wirtschaftliche Interesse der Atomkraftwerksbetreiber an verlängerten Laufzeiten für die Verantwortlichen in den Atomkraftwerken vor Ort bedeutet: Der forsche Kraftwerksdirektor, der das Profitinteresse des Betreibers zu exekutieren hat; der leitende Ingenieur, den das schlechte Gewissen wegen menschlicher und technischer Fehler sowie wegen radioaktiven Freisetzungen plagt und der weiß, dass alte Atomkraftwerke abgeschaltet werden müssen. Und dazwischen die Sicherheitschefin, die zunächst zu leichtfertig an die Beherrschbarkeit der Atomenergie glaubt, ohne völlig verantwortungslos zu handeln, und die im Laufe der Zeit immer mehr begreift, dass von dem alten Atommeiler eine erhebliche Gefahr ausgeht, die es zu verhindern gilt.

„Restrisiko“ spielt vor dem Hintergrund, dass es in der Energiepolitik nur vordergründig um alle möglichen Aspekte geht, letztlich aber allein eines zählt: der schnöde Mammon, dem regelrecht alles untergeordnet wird – insbesondere die Sicherheit der Bevölkerung.

Realitätsnah ist der Film unter anderem auch deswegen, als nicht nur atomkritische Organisationen wie die IPPNW eindringlich vor gravierenden Sicherheitsdefiziten warnen. Auch Insider und Befürworter der Atomenergie halten – ganz ähnlich wie der Ingenieur im Film – den Weiterbetrieb der Siedewasserreaktor-Baulinie 69 für nicht länger verantwortbar. Im Oktober veröffentlichte ein ehemaliger Ingenieur des Atomkraftwerksherstellers Siemens gemeinsam mit neun anderen ausgewiesenen Fachleuten einen brisanten „Schwachstellenbericht“. Demnach muss in den Atommeilern Brunsbüttel, Isar-1, Philippsburg-1 und Krümmel mit einem Riss in einer Schweißnaht gerechnet werden – und zwar direkt am Reaktordruckbehälter. Denn dort können Spannungen von 326 Newton/mm2 auftreten, obwohl nur ein Wert von 177 zulässig und genehmigt ist.

Da ein solches Leck die Kühlfähigkeit des Reaktorkerns grundsätzlich in Frage stellt, muss mitten im dicht besiedelten Deutschland mit einem katastrophalen Atomunfall wie in Tschernobyl gerechnet werden – ein Horror-Szenario, welches der Film noch nicht einmal an die Wand malt. Im Film verläuft es glimpflicher.

Völlig zu Recht trifft der leitende Ingenieur im Film die Aussage, dass die Zeit dieser Atommeiler abgelaufen ist. In der Realität kommt der an dem „Schwachstellenbericht“ beteiligte Ingenieur ebenso zu dem Ergebnis, dass man den Weiterbetrieb der Siedewasserreaktoren der Baulinie 69 nicht länger verantworten kann.

Redaktionelle Hinweise:

Im Anschluss an die Ausstrahlung von Restrisiko folgt um 22.15 Uhr die Dokumentation „Restrisiko Atomkraft – Mit Sicherheit unsicher?“.

Den „Schwachstellenbericht Siedewasserreaktoren Baulinie 69“ finden Sie hier: https://www.ippnw.de/startseite/artikel/1f8648cb56/brisanter-schwachstellenbericht.html

Siehe auch „Nachrüstungsliste bestätigt wesentliche Biblis-Mängel“:  https://www.ippnw.de/startseite/artikel/0d757d07ac/nachruestungsliste-bestaetigt-wese.html

Kontakt:

Henrik Paulitz, IPPNW, Tel. 0032-485-866 129

Deutsche Sektion der Internationalen Aerzte

fuer die Verhuetung des Atomkrieges, Aerzte in

sozialer Verantwortung (IPPNW)

Koertestr. 10

10967 Berlin

Tel. 030-69 80 74-0

www.ippnw.de

Email: ippnw@ippnw.de

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Entsorgung

Zwischenbericht zum Gorleben-Untersuchungsausschuss

Nach acht Monaten Arbeit hat die grüne Bundestagsfraktion die ersten Ergebnisse des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) Gorleben in einem Zwischenbericht zusammengetragen. Darin wird klar: Die Standortauswahl war willkürlich und ignorierte die Geologie im Wendland, kritische Wissenschaftler wurden systematisch diskreditiert und die Öffentlichkeit bewusst ausgeschlossen. Die Akten zeigen zudem, dass auch der Erkundungsprozess offensichtlich auf einer Rechtsverdrehung basiert. Den Link zur grünen Seite und dem Bericht finden Sie hier.

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Laufzeitverlängerung

Betriebsgenehmigung für AKW Brunsbüttel erloschen

Das AKW Brunsbüttel hat ein ernsthaftes Problem, wieder an das Netz zu kommen … Ein Gutachten im Auftrag der Grünen hat ergeben, dass die Stillstandzeit zu lange war, so dass damit die Betriebsgenehmigung, originellerweise nach dem BImSch-Gesetz (Bundes-Immisionsschutz-Gesetz), erloschen ist und neu erteilt werden müsste. DAS wiederum dürfte unmöglich sein, da der geforderte „Stand  der Technik“ nicht mehr „so ganz aktuell“ ist. Nachfolgend die entsprechende PE der Grünen und der Link zum Gutachten.

Die Grüne Landtagsfraktion hat ein Rechtsgutachten zur Frage des Erlöschens der Betriebsgenehmigung für das AKW Brunsbüttel in Auftrag gegeben. Die Rechtsanwältin *Dr. Cornelia Ziehm* kommt zu dem Ergebnis, dass für das AKW Brunsbüttel die Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen und eine Wiederinbetriebnahme unzulässig ist. Seit dem 27. Juli 2007, das sind fast dreieinhalb Jahre, ist das AKW ununterbrochen vom Netz und produziert keinen Strom.

Gemäß Paragraf 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG (Bundes-Immissionsschutz-Gesetz) erlischt eine Genehmigung, „wenn eine Anlage während eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht betrieben worden ist.“ Das ist bei dem Atomkraftwerk Brunsbüttel der Fall. Das Atomgesetz verweist in Paragraf 7 Abs. 4 S. 3 auf die Grundsätze des o.g. Paragraf 18 BImSchG, somit gilt die Dreijahresregel auch für das AKW Brunsbüttel. Diese Rechtsfolge tritt unmittelbar kraft Gesetzes ein, ohne dass es einer behördlichen Maßnahme bedarf.

Um den Atommeiler wieder anfahren zu lassen und ans Netz zu bringen, muss der Betreiber ein neues Genehmigungsverfahren beantragen, denn die alte Genehmigung ist durch Zeitablauf erloschen. Im neuen Genehmigungsverfahren müssen die Auswirkungen des Betriebs auf die Nachbarschaft und die Umwelt, die sich inzwischen auf das dauerhafte Unterbleiben der Emissionen eingestellt haben, geprüft werden.

Dazu erklärt der Vorsitzende der Grünen Landtagsfraktion, *Robert Habeck*: „Wir Grünen werden mit dem Hinweis auf das vorliegende Rechtsgutachten an die Landesregierung herantreten, mit dem Ziel, dass das AKW Brunsbüttel endgültig abgeschaltet und der ordnungsgemäße Rückbau eingeleitet wird. Es ist völlig klar: Die Reaktorsicherheitsbehörde darf dem Betreiber ein Wiederanfahren des AKW nicht genehmigen, solange die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist.“

Der energiepolitische Sprecher der grünen Fraktion, *Detlef Matthiessen*, ergänzt: „Der Pannenmeiler in Brunsbüttel gehört zu den ältesten Atomkraftwerken in Deutschland. Er gilt als sehr schlecht ausgelegt gegen terroristische Einwirkungen, ist führend in der Pannenstatistik und hat eine miserable Verfügbarkeit.  Nur die Schließung des AKW Brunsbüttel beugt der latenten Gefahr einer Havarie sicher vor. Nur ein stillgelegtes Atomkraftwerk ist ein sicheres Atomkraftwerk.“

Zwei Links zu Tagesschaubeiträgen dazu finden sich hier und hier.

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Entsorgung

Gorleben-Untersuchungsausschuss: Fiasko für CSU/CDU und FDP

Massive Belege gegen Gorleben

Der Untersuchungsausschuss hörte am 16. Dezember 2010 zwei Geologen als Zeugen: Siegfried Keller, geladen von CDU/CSU und FDP sowie Ulrich Schneider, geladen von der Opposition. Siegfried Keller ist seit 1981 bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) angestellt und beschäftigt sich dort theoretisch mit den Ergebnissen von Bohrergebnissen. Ulrich Schneider war von 1979 bis1983 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni Kiel bei Prof. Duphorn und betreute zwei Jahre die rund 1.200 Bohrungen in Gorleben. 1982 war er mit der Auswertung der hydrogeologischen Oberflächenkartierung befasst, er ist vereidigter Sachverständiger nach §18 Bundes-Bodenschutzgesetz.

Gesamtbilanz: Geologische Ausschlusskriterien, Manipulationen und Vertuschungen bestätigt

Die Befragung des ersten Zeugen Siegfried Keller brachte wenig inhaltlich verwertbare Ergebnisse. Seine Befragung ist Teil der Koalitionsstrategie, ihre Behauptungen durch Zeugen aus der „zweiten Reihe“ bestätigen zu lassen. Sylvia Kotting-Uhl, atompolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, konnte überzeugend die Hauptthese Kellers widerlegen, nach der das Vorhandensein eines intakten Deckgebirge kein relevantes Kriterium für die Eignung eines Salzstocks als Endlager ist.

Die Befragung Ulrich Schneiders hingegen erwies sich als überaus ergebnisreich – und als Fiasko für die Koalition. Schneider bewies an Hand von Karten der BGR eindrucksvoll, dass die BGR inzwischen selbst die sogenannten Scheitelstörungen im Salzstock Gorleben als existent ansieht – was vor 30 Jahren von Duphorn und Schneider festgestellt, von dieser Behörde jedoch vehement bestritten wurde. Als er belegen konnte, dass Gas im Erkundungsbereich 1, und damit dem potenziellen Einlagerungsbereich nachgewiesen worden war, wurde die Koalition mucksmäuschenstil. Schließlich konnten durch seine Aussagen auch noch mehrere eindeutige Manipulationen und Vertuschungen durch die Behörden aufgedeckt werden, da die Hinweise auf Gas im Salzstock Gorleben bereits 1983 vorlagen, aber systematisch verschwiegen wurden. Die Ergebnisse der Gasexplosion von Lenzen lagen der BGR spätestens 1991 vor, ohne dass dies Niederschlag in Publikationen dieser Behörde fand.

Im Folgenden lesen Sie:

Zeugenbefragung Siegfried Keller S. 2
Zeugenbefragung Ulrich Schneider
sowie nächste Sitzungstermine und Zeugen
S. 3

(Quelle: B90/Grüne: https://www.gruene-bundestag.de/cms/gorleben/dok/365/365549.fiasko_fuer_csucdu_und_fdp.html

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Laufzeitverlängerung

Saarland gegen Laufzeitverlängerung

Saarland gegen Laufzeitverlängerung im Bundesrat

Saarbrücken, 7.11.2010. Das Saarland wird nach Aussage von Umweltministerin Simone Peter zusammen mit anderen Ländern im kommenden Umweltausschuss des Bundesrates die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken über die im Atomgesetz bisher festgelegten Reststrommengen hinaus ablehnen.

Bezugnehmend auf den Beschluss des Deutschen Bundestages zum „Elften Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes“ fordern die Länder die Einberufung des Vermittlungsausschusses. Das vom Bundestag am 28. Oktober beschlossene Gesetz sieht die Verlängerung der Laufzeiten aller 17 deutschen Atomkraftwerke durch eine Erhöhung der festgeschriebenen Reststrommengen vor.

„Die Laufzeitverlängerung hat zur Folge, dass in Deutschland Atomkraftwerke bis zum Jahr 2040 weiterbetrieben werden. Es ist aber weder ein Endlager für hochradioaktive Abfälle vorhanden oder absehbar noch wird ausreichend Vorsorge gegen einen gezielten terroristischen Flugzeugabsturz getroffen. Mit der Laufzeitverlängerung würde zudem den vier großen Energieversorgern eine zusätzliche Erzeugung von großen Strommengen aus bereits abgeschriebenen Atomkraftwerken ermöglicht. Dies stellt einen erheblichen Eingriff in den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt dar und behindert den Ausbau der Erneuerbaren Energien.“ so Umweltministerin Peter.

Erst im Bundesratsplenum am 26.11. würden die vom Bundestag beschlossenen Einzelgesetze zum Atomgesetz, der Brennelementesteuer und des geplanten Energie- und Klimafonds dezidiert behandelt. Der am vergangenen Freitag vom Bundesrat behandelte Antrag einiger Länder, der unter anderem die Ablehnung der AKW-Laufzeiten enthielt, sei zwar vom saarländischen Umweltministerium im Umweltausschuss des Bundesrates unterstützt, aber ohne konkreten Bezug auf die Gesetzesbeschlüsse gestellt worden. Diese Gesetze seien erst vergangene Woche Gegenstand der Bundestagssitzung gewesen.

Da der Antrag mehrere Aspekte des Energiekonzepts der Bundesregierung kritisch bis ablehnend behandelt habe, habe ihn kein Land mit CDU- oder FDP-Beteiligung unterstützt – weder in den Koalitionen mit der SPD noch mit den Grünen.

„Die saarländische Landesregierung hält gemäß Koalitionsvertrag am gesetzlich festgelegten Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie fest. Im Bundesrat wird das Saarland deshalb Gesetzesinitiativen, die die Verlängerung der Nutzung der Atomkraft zum Ziel haben, ablehnen.“ so Peter abschließend.

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Entsorgung

Wärmebild des aktuellen Castors

finden Sie hier mit weiteren Infos.

Im Vergleich zu den letzten Jahren zeigen die thermografischen Aufnahmen von Greenpeace, dass die Temperatur der Castorbehälter gestiegen ist. Der Temperaturanstieg erklärt sich aus der zunehmenden Anreicherung der Brennelemente mit Uran-235 und den damit verbundenen Abbränden mit höherer Radioaktivität.

„Jeder einzelne dieser Castoren enthält so viel radioaktives Material, wie bei der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl freigesetzt wurde, sagt Thomas Breuer, Bereichsleiter für Klima- und Energiepolitik von Greenpeace Deutschland vor Ort. Es ist unverantwortlich, diese tödliche Fracht nach Gorleben zu bringen.

Ohnehin sei bei dieser Gelegenheit mal wieder auf die immer hochaktuelle HP „Sonnenseite“ unseres Mitautoren und Vorwortschreibers Franz Alt hingewiesen.

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Laufzeitverlängerung Ökostrom / erneuerbare Energien

IPPNW: Kritik am grünen Energiekonzept

Grünes Energiekonzept 2050 – ein kritischer Kommentar

Im Gedenken an Hermann Scheer

An die Grüne Bundestagsfraktion und weitere Politiker von Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Grüne Bundestagsfraktion hat am 1. Oktober einen Antrag mit dem Titel „Energie 2050 – sicher erneuerbar“ in den Deutschen Bundestag eingebracht. https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/030/1703061.pdf

So sehr wir es auch begrüßen, dass Sie öffentlich beständig mit überzeugenden Argumenten Druck gegen die Atomenergienutzung machen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Bundestags-Antrag in den folgenden Punkten klarer und zielorientierter zu formulieren (vgl. Seite 3 des Antrags).

„Im Strombereich – soll der Atomausstieg forciert werden, z. B. durch die vorzeitige Abschaltung der acht ältesten und unsichersten Atomkraftwerke“

Das bedeutet: Ein paar ältere Atomkraftwerke sollen abgeschaltet werden, während die so genannten „neueren“ deutschen Atomkraftwerke durch Strommengen-Übertragungen umso länger in Betrieb bleiben sollen. Trotz des klaren Vertragsbruchs seitens der Atomkonzerne hält Bündnis 90/Die Grünen damit also unbeirrt an der Vereinbarung mit der Atomindustrie und an der Strommengen-Befristung fest, die sich als desaströs erwiesen hat. Anstelle klarer kurzfristiger Abschalttermine wird der Atomausstieg damit auf einen Zeitraum zwischen 2030 und 2050 vertagt.

Das ist sicherheitstechnisch verantwortungslos, da auch die zuletzt in Deutschland errichteten Atomkraftwerke gefährliche Sicherheitslücken aufweisen und Alterungsprozessen unterliegen. Dazu:

a) „Auch neueste deutsche Atomkraftwerke sind nicht sicher“: https://www.ippnw.de/presse/presse-2010/artikel/619a4a50a3/auch-neueste-deutsche-atomkraftwerke.html

b) Ausgewählte „Sicherheitsdefizite der Konvoianlagen“: https://www.ippnw.de/atomenergie/atomenergie-sicherheit/artikel/8038591a55/sicherheitsdefizite-der-konvoianlage.html

„- soll eine Brennelementesteuer zur Begleichung der gesellschaftlichen Schulden der Atomwirtschaft eingeführt werden, die zu einer Netto-Jahreseinnahme von 3,7 Mrd. Euro führt“

Die Einführung einer Brennelementesteuer ist grundsätzlich zu begrüßen. Eine solche kann allerdings nur dann eine Lenkungsfunktion in Richtung Atomausstieg erfüllen, wenn zugleich sichergestellt ist, dass sich die Atomkonzerne die zwei bis vier Milliarden pro Jahr nicht einfach über erhöhte Strompreise von den Stromkunden wieder hereinholen. Eine Brennelementesteuer, die die Kostenseite der Atomindustrie verändert und somit in der Industrie die nötigen Impulse bei der Kraftwerksplanung setzt, muss zugleich mit einer scharfen Strompreisaufsicht verknüpft sein. Davon ist im Bundestagsantrag aber nicht die Rede. Wir befürchten jedoch,dass Ihr Vorstoß wohl allein dazu führen würde, dass die Bürgerinnen und Bürger über den Strompreis weitere 3,7 Milliarden Euro pro Jahr indirekt an den Staat bezahlen müssen, um die Staatsschulden bei den Banken zu bedienen oder um neue Rüstungsgüter zu finanzieren.  Zu beachten ist auch der sozialpolitische Aspekt: Es kann und darf nicht sein, dass sich ärme Bevölkerungsschichten den Bezug von Strom (oder auch Wärme) nicht mehr leisten können, wie es in erschreckendem Maße bereits der Fall ist. Hierbei handelt es sich nicht mehr um eine erwünschte Lenkungswirkung mit dem Effekt, Energie zu sparen, sondern schlichtweg darum, dem reicheren Bevölkerungsschichten die Verschwendung von Energie weiterhin zu ermöglichen und ärmeren Bevölkerungsschichten die Nutzung von Energie vollständig zu verunmöglichen.

Siehe hierzu auch: „Brennelementesteuer dürfte zu höheren Strompreisen führen“ https://www.ippnw.de/presse/presse-2010/artikel/2f0a082335/brennelementesteuer-duerfte-zu-hoehe.html

„- sollen die Privilegien für die Atomwirtschaft abgeschafft werden, etwa durch die Erhöhung der Deckungsvorsorge für Unfälle oder die Überführung der Atom-Rückstellungen in einen öffentlichen Fonds“

Hinsichtlich der Deckungsvorsorge fehlt zu Art und Höhe jeder Ansatz. Geht es nur um eine weitere Erhöhung der Deckungszusagen der Atomkraftwerksbetreiber untereinander – wie schon beim „Atomkonsens“ vor Jahren, was konsequenterweise ohne jede Lenkungswirkung in Richtung Atomausstieg blieb? Oder geht es um die Verpflichtung zu einer echten Haftpflichtversicherung, die allein zu einer spürbaren Erhöhung des Kostenblocks bei den Betreibern führt, sofern ein Abwälzen auf die Strompreise unterbunden wird?

Die IPPNW und die Anti-Atom-Bewegung fordern eine volle Haftpflichtversicherung für die deutschen Atomkraftwerke:

https://www.atomhaftpflicht.de/

Diese Forderung wurde beispielsweise auch von Bärbel Höhn und Hans-Josef Fell unterstützt: https://www.atomhaftpflicht.de/prominente.php3#politik

Warum finden wir diese Forderung nun nicht im vorliegenden Bundestagsantrag?

„- soll der Neubau von Kohlekraftwerken durch die Einführung eines Mindestwirkungsgrads für fossile Kraftwerke wirksam gestoppt werden“

Mit dem vorgeschlagenen „Mindestwirkungsgrad“ würde eine gezielte Begünstigung von Gas-Großkraftwerken erfolgen anstelle des konsequenten Umsteuerns auf erneuerbare Energien. Der Ausstieg aus der fossilen Großkraftwerkswirtschaft würde sich somit weiter verzögern. Die Erhöhung der Abhängigkeit von Erdgas-Importen birgt erhebliche außenpolitische Risiken. Die Militarisierung der deutschen Außenpolitik steht in diesem Zusammenhang (Stichworte: „Energie-Außenpolitik“, Weißbuch der Bundeswehr, NATO-Strategie).

„- die erneuerbaren Energien ausbauen durch Beibehaltung und Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und die Netz- und Systemintegration durch Netzaus- und Netzumbau sowie Speicherlösungen verbessern“

Die „Beibehaltung und Weiterentwicklung“ des EEG könnten auch Union und FDP so allgemein unterschreiben. Es fehlt jegliches Bekenntnis dazu, dass das EEG nach der Maßgabe „weiterzuentwickeln“ ist, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in der Hand von Bürgern, Landwirten, Kommunen sowie von kleineren und mittleren Unternehmen umgebremst und beschleunigt weiter vorankommt.

Wie Hans-Josef Fell unlängst dargelegt hat, soll nach derzeitiger Planung der Bundesregierung das EEG mutmaßlich so „weiterentwickelt“ werden, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien „in Bürgerhand“ praktisch zum Erliegen kommt. Dem setzt der grüne Antrag konkret nichts entgegen.

Schon unter Rot-grün erfolgte eine Umorientierung weg von „Bürgerkraftwerken“ hin zur Offshore-Windenergie der Konzerne (wie auch zu imaginären Solarkraftwerken in der Wüste), was sich durch höhere Vergütungssätze für die Offshore-Windenergie im EEG ganz handfest manifestierte, ohne dass mit dieser Schwerpunktsetzung die erneuerbaren Energien bislang weiter vorangekommen wären. Noch immer gibt es keinen Offshore-Windpark in echten Tiefengewässern, hingegen überzeugende Planungen für den Windenergieausbau im Binnenland.

Die nackten Zahlen belegen den Unsinn dieser Strategie: Während es an Land bis 2020 um eine Windenergiekapazität von rund 60.000 Megwatt geht, hofft man im Meer maximal 10.000 Megawatt errichten zu können.

Siehe hierzu: „Regierung erklärt der erfolgreichsten Wirtschaftsbranche Deutschlands den Krieg“ https://www.ippnw.de/presse/presse-2010/artikel/85c945833f/regierung-erklaert-der-erfolgreichst.html

und: „Merkel sprengt die Brücken ins Solarzeitalter“ https://www.ippnw.de/presse/presse-2010/artikel/5bacb279bd/ippnw-merkel-sprengt-die-bruecke.html

– die Stromnetze forciert aus- und weiterbauen und sie unter öffentliche Kontrolle bringen, die Ausweitung des Baus von Erdkabeln anstelle umstrittener Freileitungen Vorrang einräumen, 500 Mio. Euro bis 2013 für den Um- und Ausbau der Netze bereitstellen, u. a. zur Förderung  intelligenter  Netze sowie den Bau von Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ)“

Die Forderung nach einem drastischen Ausbau des Strom-Verbundnetzes in Deutschland wie auch nach HGÜ-Stromautobahnen ins Ausland macht nur Sinn, wenn man hiermit große Strommengen aus neuen Kohle- oder Gaskraftwerken in Norddeutschland, aus Offshore-Windparks (und imaginären Wüstenkraftwerken) der Konzerne, aus neuen Atom- und Kohlekraftwerken Nordafrikas oder zum Stromaustausch etwa mit Skandinavien transportieren möchte.

Hermann Scheer wies immer wieder darauf hin, dass eine dezentrale Energiewirtschaft auf der Basis erneuerbarer Energien im Großen und Ganzen keinen massiven Verbundnetz-Ausbau erforderlich macht und im Gegenteil mit dem Abschalten von Atomkraftwerken sogar manche Verbundstromtrassen zurückgebaut werden können. Es geht allein um eine sinnvolle Netzverdichtung auf niedrigerer Spannungsebene.   Der grüne Europaabgeordnete Claude Turmes weist auf Bestrebungen hin, wonach die geplanten HGÜ-Stromautobahnen zwischen Nordafrika und Europa mit Solarstrom-Versprechen durchgesetzt werden sollen, faktisch aber möglicherweise dem Transport von Strom aus geplanten Kohle- und Atomkraftwerken dienen sollen.

Die Forderung im Bundestagsantrag nach einem massiven Ausbau des Stromverbundnetzes und von HGÜ-Stromtrassen erscheint vor diesem Hintergrund mehr als fragwürdig, nicht zuletzt auch aus finanziellen Gründen.

Siehe hierzu auch: „Für eine kriegs-präventive dezentrale Energiewirtschaft in Bürgerhand“ https://www.eurosolar.de/de/images/stories/pdf/SZA%202_2010_Paulitz_Desertec-Kritik.pdf

Der vorliegende Bundestagsantrag beinhaltet, obwohl möglicherweise gegensätzlich intendiert, die Fortschreibung einer nuklear-fossilen-offshore-Wirtschaft nach Maßgabe und zum Nutzen weniger großer Energiekonzerne, nicht aber die zügige Realisierung einer gemeinwohl-orientierten Energiewende.

Ein kurzfristiger Atomausstieg und die zügige Realisierung von 100 Prozent erneuerbarer Energie in Bürgerhand wird nur realisierbar sein, wenn die gegenwärtigen Oppositionsparteien die Bevölkerung, Landwirte, Handwerker, Kommunen sowie die vielen kleinen und mittelständischen Betriebe unterstützen und ihnen die Vorteile der dezentralen  regionalen Wertschöpfung vor Augen führen statt nach wie vor in erster Linie die Interessen der großen Energiekonzerne zu bedienen.

Mit freundlichen Grüßen Henrik Paulitz IPPNW

Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW)  Körtestr. 10 10967 Berlin Email: ippnw@ippnw.de

Über die IPPNW: Diese Abkürzung steht für International Physicians for the Prevention of Nuclear War. Die Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges engagieren sich seit 1982 für eine Welt ohne atomare Bedrohung und Krieg. 1985 wurden sie dafür mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Seit 1990 stehen zusätzlich gesundheitspolitische Themen auf dem Programm des Vereins. In der IPPNW sind rund 7.000 ÄrztInnen und Medizinstudierende organisiert.

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Laufzeitverlängerung

Tigerenten-Demokratie-Verständnis

Gestern (26.10.2010) Abend haben die schwarz-gelben Bundestagsfraktionen die Atomgesetznovelle und das Energiekonzept der Bundesregierung durch den Umweltausschuss gepeitscht. Den Oppositionsfraktionen wurde es sogar untersagt, weitere Geschäftsordnungsanträge zu stellen, nach Geschäftsordnung des Bundestages mögliche mündliche Änderungsanträge wurden ebenfalls nicht zugelassen. Die Minderheitenrechte der Opposition wurden ebenso mit Füßen getreten wie die Geschäftsordnung des Parlamentes. Auch wurde die Opposition von der Möglichkeit ausgeschlossen, den Bericht und die Beschlussfassung des Umweltausschusses zu kontrollieren. Die Regierungsfraktionen hatten mit ihrer Mehrheit durchgestimmt, dass nur ein Vertreter der Regierungsfraktion den Bericht und die Beschlussfassung mit seiner Unterschrift bestätigen darf. Pikanterweise hatten die Regierungsfraktionen hinzugefügt, dass die Unterschrift bereits vor der Sitzung abgegeben wurde. Eine Kontrolle der Beschlüsse fand somit überhaupt nicht statt.

Bereits am Montag Abend hatte sich abgezeichnet, dass die Regierungsfraktionen und die Bundesregierung mit dem Kopf durch die Wand wollten. Der Bundesumweltminister war erst gar nicht erschienen und der Bericht der Bundesregierung zu den Gesetzen wurde mit Mehrheit der Regierungsfraktionen abgesetzt. Bei der Befragung der Bundesregierung während der völlig unzureichenden Anberatung der Atomgesetznovellen weigerte sich die parlamentarische Staatssekretärin, Reiche, des Bundesumweltministeriums, die Fragen der Parlamentarier zu beantworten. Energiekonzept, Brennelementesteuergesetz, der neue Energiefonds sowie die Energiekonzepte der Bundesregierung sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden im Umweltausschuss am Montag nicht einmal anberaten.

Am Dienstag Abend wurden sämtliche Tagesordnungsanträge der Opposition abgelehnt, die einzelnen Gesetze und Anträge zu beraten. Weitere Anträge wurden nicht zugelassen.
Danach stimmten die Regierungsfraktionen die Änderungsanträge der Grünen runter, obwohl sie die Anträge z.T. nicht einmal inhaltlich zur Kenntnis genommen und sich weigerten, sich die Anträge und Begründungen anzuhören. Einige Änderungsanträge wurden überhaupt nicht zur Abstimmung angenommen.

Abschließend stimmten die Regierungsfraktionen ihre Atomgesetze durch. Die weiteren Punkte wurden überhaupt nicht befasst, so dass im Umweltausschuss weder eine Beratung noch eine Beschlussfassung zu dem Brennelementesteuergesetz, zu dem Energiefonds sowie zu den Anträgen zu dem Energiekonzept der Bundesregierung statt fand. Des Weiteren fiel die Beratung des Grünen Energiekonzepts gänzlich runter.

Die Atomgesetze werden somit wie von der Regierung geplant, am Donnerstag im Bundestag verabschiedet. Danach soll dann der Bundesrat in seinem Zustimmungsrecht umgangen werden. Die nächste Runde findet dann vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe statt.

Fazit: Die Regierung und Regierungsfraktionen haben in einem höchst ungewöhnlich Vorgang und in womöglich bislang einmaliger Weise die Rechte der Oppositionsabgeordneten eingeschränkt, um die Gesetze zur Verlängerung der Atomkraftwerkslaufzeiten möglichst schnell durchzupeitschen. Damit die Öffentlichkeit davon möglichst wenig mitbekommt, hatten CDU/CSU und FDP gleich zu Beginn der Sitzung sämtliche Anträge abgelehnt, die Beteiligung der Öffentlichkeit zuzulassen. Dies steht ganz in der Tradition der Geheimberatungen und Geheimverträge mit den Energiekonzernen, die massiv von der Politik der schwarz-gelben Regierung profitieren.

Berlin, den 27.10.2010

Ihr Hans-Josef Fell MdB