Weder eine Verlängerung der Laufzeit von Atomkraftwerken noch der Bau neuer Kohlekraftwerke mit Kohlendioxidabscheidung und -speicherung sind notwendig.
Zitat aus dem Gutachten des Sachverständigenrates der Bundesregierung:
„Ein schrittweiser und bruchloser Übergang zu einer regenerativen Stromversorgung kann gestaltet werden, indem die heute bestehenden und die bereits im Bau befindlichen konventionellen Kraftwerke entsprechend ihrer normalen Lebensdauer sukzessive vom Netz gehen und durch erneuerbare Erzeugungskapazitäten ersetzt werden. Dies ist möglich unter der restriktiven Annahme einer durchschnittlichen Laufzeit von 35 Jahren für die konventionellen Kraftwerke und unter Beibehaltung des bisherigen Ausbautempos bei den erneuerbaren Energien.
…
Weder eine Verlängerung der Laufzeit von Atomkraftwerken noch der Bau neuer Kohlekraftwerke mit Kohlendioxidabscheidung und -speicherung sind notwendig. Anders ausgedrückt: Bereits der Bestand an konventionellen Kraftwerken (mit einem geringen Zubau an Gaskraftwerken) reicht als Brücke – hin zu einer regenerativen Stromversorgung – aus.“
—————-
Selbst wenn die gegenläufig interpretierbare Stelle von der gleichen Seite (83) zitiert würde:
—————-
„… Sollte sich der Ausbau von Netzen, Speichern oder Erzeugungskapazitäten für die erneuerbaren Energien aus unvorhergesehenen Gründen verzögern, könnten einzelne Kraftwerke des Bestandes länger als geplant am Netz bleiben und so Engpässe ausgleichen. …
—————-
lässt sich immer noch mit einer Verlängerung der derzeit laufenden oder im Bau befindlichen KOHLE-Kraftwerke argumentieren.
FAZIT: Der „Sachverständigenrat für Umweltfragen“ gibt mit seinem Gutachen „100% erneuerbare Stromversorgung bis 2050: klimaverträglich, sicher, bezahlbar“ ALLEN in der Bundesregierung, die von Laufzeitverlängerung bei AKWs träumen, eine schallende Ohrfeige. Die wesentliche Begründung der Versorgungssicherheit ist hiermit in sich zusammengebrochen!
aus: „100% erneuerbare Stromversorgung bis 2050: klimaverträglich, sicher, bezahlbar“
Der „SRU“: Sachverständigenrat für Umweltfragen
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) gehört zu den ersten Institutionen wissenschaftlicher Politikberatung für die deutsche Umweltpolitik. Er wurde im Jahr 1971 von der Bundesregierung eingerichte.
Besondere Merkmale des SRU sind seine Interdisziplinarität und seine fachliche Unabhängigkeit. Er besteht aus sieben Universitätsprofessoren mit besonderer Umweltexpertise, die unterschiedliche Fachdisziplinen vertreten. Diese werden von der Bundesregierung für vier Jahre ernannt.
Der SRU bestimmt selbst die Themen seiner Gutachten und Stellungnahmen, ist in seinen Aussagen nicht an Weisungen oder Aufträge gebunden, vertritt keine wirtschaftlichen Interessen und genießt damit eine überparteiliche Autorität als Stimme des „gesunden Fachverstandes“ und prinzipiengeleiteter wissenschaftlicher Analysen und Empfehlungen.