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Hintergründe Laufzeitverlängerung

Risiken alter Kernkraftwerke

Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen

Im Auftrag der Bundesfraktion der Grünen hat Renneberg Consult UG, Wolfgang Renneberg, www.atomsicherheit.de eine Studie erstellt, die sich mit der Sicherheitsfrage der bestehenden AKWs beschäftigt. … Vor dem Hintergrund der Diskussion über Laufzeitverlängerungen insbesondere auch für die ältesten deutschen Kernkraftwerke ist damit die Frage relevant, inwieweit die ältesten deutschen Kernkraftwerke ein besonderes, erhöhtes Risiko verursachen. Dies ist Gegenstand der vorliegenden Studie.

https://www.kotting-uhl.de/cms/default/dokbin/347/347379.studie_risiken_alter_kernkraftwerke.pdf

(Zitate:) In der öffentlichen Diskussion über die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken geht es neben klima- und energiepolitischen Fragestellungen um die Frage der Sicherheit. Dabei spielt der mögliche Weiterbetrieb von alten Kernkraftwerken mit veralteter Sicherheitsauslegung
eine besondere Rolle.

Die Aussage, die deutschen Kernkraftwerke seien für eine Laufzeit von 60 Jahren sicher, bedeutet deshalb nichts anderes als die Akzeptanz auch dieses Risikos. Wer dieses Risiko akzeptiert, geht – bildhaft gesprochen – eine gesellschaftliche Wette ein und riskiert mit einer Wahrscheinlichkeit von 1 zu 100, dass er verliert. Dieses Risiko zu verlieren ist damit nicht hypothetisch sondern real.
Der Gesetzgeber hatte bereits im Jahre 1994, also zur Zeit einer CDU/FDP Mehrheit im Bundestag, auf dieses Risiko reagiert. Er hatte die Genehmigung von neuen Kernkraftwerken durch die neue Bestimmung des § 7 Abs.2a AtG davon abhängig gemacht, dass die Auswirkungen einer Kernschmelze auf die engste Umgebung des Kraftwerks beschränkt bleiben /ATG 01/. Diese Anforderung erfüllen die laufenden Atomkraftwerke nicht. Keines der laufenden Atomkraftwerke wäre nach diesem Maßstab deshalb heute noch genehmigungsfähig.

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