Eine neu erstellte Risikostudie österreichischer Experten („FLAB DID II“-) über die alten deutschen Atomreaktoren wird nicht veröffentlicht, sondern als „Verschlusssache“ eingestuft. Die zuständigen deutschen Regierungsstellen haben einer Veröffentlichung widersprochen. Das brachte der oberösterreichische Umweltlandesrat Rudi Anschober am 24.2.2011 in einem Gespräch mit den Oberösterreich-Nachrichten an die Öffentlichkeit. Die Österreicher regt besonders auf, dass auch das bayrische AKW Isar 1 betroffen ist, das im Fall eines GAUs verheerende Auswirkungen auf Österreich hätte.
Kategorie: Laufzeitverlängerung
AKW Isar
Großdemo geplant im Juni, Termin noch offen, Info folgt
Großdemo mit Menschenkette am 12.03.2011 vom AKW Neckarwestheim nach
Stuttgart. 14 Tage vor den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und
Badenwürttemberg Ausgerufen wird von Capact, ausgestrahlt, BUND, usw.
siehe
www.ausgestrahlt.de
Das AKW Brunsbüttel hat ein ernsthaftes Problem, wieder an das Netz zu kommen … Ein Gutachten im Auftrag der Grünen hat ergeben, dass die Stillstandzeit zu lange war, so dass damit die Betriebsgenehmigung, originellerweise nach dem BImSch-Gesetz (Bundes-Immisionsschutz-Gesetz), erloschen ist und neu erteilt werden müsste. DAS wiederum dürfte unmöglich sein, da der geforderte „Stand der Technik“ nicht mehr „so ganz aktuell“ ist. Nachfolgend die entsprechende PE der Grünen und der Link zum Gutachten.
Die Grüne Landtagsfraktion hat ein Rechtsgutachten zur Frage des Erlöschens der Betriebsgenehmigung für das AKW Brunsbüttel in Auftrag gegeben. Die Rechtsanwältin *Dr. Cornelia Ziehm* kommt zu dem Ergebnis, dass für das AKW Brunsbüttel die Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen und eine Wiederinbetriebnahme unzulässig ist. Seit dem 27. Juli 2007, das sind fast dreieinhalb Jahre, ist das AKW ununterbrochen vom Netz und produziert keinen Strom.
Gemäß Paragraf 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG (Bundes-Immissionsschutz-Gesetz) erlischt eine Genehmigung, „wenn eine Anlage während eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht betrieben worden ist.“ Das ist bei dem Atomkraftwerk Brunsbüttel der Fall. Das Atomgesetz verweist in Paragraf 7 Abs. 4 S. 3 auf die Grundsätze des o.g. Paragraf 18 BImSchG, somit gilt die Dreijahresregel auch für das AKW Brunsbüttel. Diese Rechtsfolge tritt unmittelbar kraft Gesetzes ein, ohne dass es einer behördlichen Maßnahme bedarf.
Um den Atommeiler wieder anfahren zu lassen und ans Netz zu bringen, muss der Betreiber ein neues Genehmigungsverfahren beantragen, denn die alte Genehmigung ist durch Zeitablauf erloschen. Im neuen Genehmigungsverfahren müssen die Auswirkungen des Betriebs auf die Nachbarschaft und die Umwelt, die sich inzwischen auf das dauerhafte Unterbleiben der Emissionen eingestellt haben, geprüft werden.
Dazu erklärt der Vorsitzende der Grünen Landtagsfraktion, *Robert Habeck*: „Wir Grünen werden mit dem Hinweis auf das vorliegende Rechtsgutachten an die Landesregierung herantreten, mit dem Ziel, dass das AKW Brunsbüttel endgültig abgeschaltet und der ordnungsgemäße Rückbau eingeleitet wird. Es ist völlig klar: Die Reaktorsicherheitsbehörde darf dem Betreiber ein Wiederanfahren des AKW nicht genehmigen, solange die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist.“
Der energiepolitische Sprecher der grünen Fraktion, *Detlef Matthiessen*, ergänzt: „Der Pannenmeiler in Brunsbüttel gehört zu den ältesten Atomkraftwerken in Deutschland. Er gilt als sehr schlecht ausgelegt gegen terroristische Einwirkungen, ist führend in der Pannenstatistik und hat eine miserable Verfügbarkeit. Nur die Schließung des AKW Brunsbüttel beugt der latenten Gefahr einer Havarie sicher vor. Nur ein stillgelegtes Atomkraftwerk ist ein sicheres Atomkraftwerk.“
Zwei Links zu Tagesschaubeiträgen dazu finden sich hier und hier.
Saarland gegen Laufzeitverlängerung im Bundesrat
Saarbrücken, 7.11.2010. Das Saarland wird nach Aussage von Umweltministerin Simone Peter zusammen mit anderen Ländern im kommenden Umweltausschuss des Bundesrates die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken über die im Atomgesetz bisher festgelegten Reststrommengen hinaus ablehnen.
Bezugnehmend auf den Beschluss des Deutschen Bundestages zum „Elften Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes“ fordern die Länder die Einberufung des Vermittlungsausschusses. Das vom Bundestag am 28. Oktober beschlossene Gesetz sieht die Verlängerung der Laufzeiten aller 17 deutschen Atomkraftwerke durch eine Erhöhung der festgeschriebenen Reststrommengen vor.
„Die Laufzeitverlängerung hat zur Folge, dass in Deutschland Atomkraftwerke bis zum Jahr 2040 weiterbetrieben werden. Es ist aber weder ein Endlager für hochradioaktive Abfälle vorhanden oder absehbar noch wird ausreichend Vorsorge gegen einen gezielten terroristischen Flugzeugabsturz getroffen. Mit der Laufzeitverlängerung würde zudem den vier großen Energieversorgern eine zusätzliche Erzeugung von großen Strommengen aus bereits abgeschriebenen Atomkraftwerken ermöglicht. Dies stellt einen erheblichen Eingriff in den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt dar und behindert den Ausbau der Erneuerbaren Energien.“ so Umweltministerin Peter.
Erst im Bundesratsplenum am 26.11. würden die vom Bundestag beschlossenen Einzelgesetze zum Atomgesetz, der Brennelementesteuer und des geplanten Energie- und Klimafonds dezidiert behandelt. Der am vergangenen Freitag vom Bundesrat behandelte Antrag einiger Länder, der unter anderem die Ablehnung der AKW-Laufzeiten enthielt, sei zwar vom saarländischen Umweltministerium im Umweltausschuss des Bundesrates unterstützt, aber ohne konkreten Bezug auf die Gesetzesbeschlüsse gestellt worden. Diese Gesetze seien erst vergangene Woche Gegenstand der Bundestagssitzung gewesen.
Da der Antrag mehrere Aspekte des Energiekonzepts der Bundesregierung kritisch bis ablehnend behandelt habe, habe ihn kein Land mit CDU- oder FDP-Beteiligung unterstützt – weder in den Koalitionen mit der SPD noch mit den Grünen.
„Die saarländische Landesregierung hält gemäß Koalitionsvertrag am gesetzlich festgelegten Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie fest. Im Bundesrat wird das Saarland deshalb Gesetzesinitiativen, die die Verlängerung der Nutzung der Atomkraft zum Ziel haben, ablehnen.“ so Peter abschließend.
Grünes Energiekonzept 2050 – ein kritischer Kommentar
Im Gedenken an Hermann Scheer
An die Grüne Bundestagsfraktion und weitere Politiker von Bündnis 90/Die Grünen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Grüne Bundestagsfraktion hat am 1. Oktober einen Antrag mit dem Titel „Energie 2050 – sicher erneuerbar“ in den Deutschen Bundestag eingebracht. https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/030/1703061.pdf
So sehr wir es auch begrüßen, dass Sie öffentlich beständig mit überzeugenden Argumenten Druck gegen die Atomenergienutzung machen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Bundestags-Antrag in den folgenden Punkten klarer und zielorientierter zu formulieren (vgl. Seite 3 des Antrags).
„Im Strombereich – soll der Atomausstieg forciert werden, z. B. durch die vorzeitige Abschaltung der acht ältesten und unsichersten Atomkraftwerke“
Das bedeutet: Ein paar ältere Atomkraftwerke sollen abgeschaltet werden, während die so genannten „neueren“ deutschen Atomkraftwerke durch Strommengen-Übertragungen umso länger in Betrieb bleiben sollen. Trotz des klaren Vertragsbruchs seitens der Atomkonzerne hält Bündnis 90/Die Grünen damit also unbeirrt an der Vereinbarung mit der Atomindustrie und an der Strommengen-Befristung fest, die sich als desaströs erwiesen hat. Anstelle klarer kurzfristiger Abschalttermine wird der Atomausstieg damit auf einen Zeitraum zwischen 2030 und 2050 vertagt.
Das ist sicherheitstechnisch verantwortungslos, da auch die zuletzt in Deutschland errichteten Atomkraftwerke gefährliche Sicherheitslücken aufweisen und Alterungsprozessen unterliegen. Dazu:
a) „Auch neueste deutsche Atomkraftwerke sind nicht sicher“: https://www.ippnw.de/presse/presse-2010/artikel/619a4a50a3/auch-neueste-deutsche-atomkraftwerke.html
b) Ausgewählte „Sicherheitsdefizite der Konvoianlagen“: https://www.ippnw.de/atomenergie/atomenergie-sicherheit/artikel/8038591a55/sicherheitsdefizite-der-konvoianlage.html
„- soll eine Brennelementesteuer zur Begleichung der gesellschaftlichen Schulden der Atomwirtschaft eingeführt werden, die zu einer Netto-Jahreseinnahme von 3,7 Mrd. Euro führt“
Die Einführung einer Brennelementesteuer ist grundsätzlich zu begrüßen. Eine solche kann allerdings nur dann eine Lenkungsfunktion in Richtung Atomausstieg erfüllen, wenn zugleich sichergestellt ist, dass sich die Atomkonzerne die zwei bis vier Milliarden pro Jahr nicht einfach über erhöhte Strompreise von den Stromkunden wieder hereinholen. Eine Brennelementesteuer, die die Kostenseite der Atomindustrie verändert und somit in der Industrie die nötigen Impulse bei der Kraftwerksplanung setzt, muss zugleich mit einer scharfen Strompreisaufsicht verknüpft sein. Davon ist im Bundestagsantrag aber nicht die Rede. Wir befürchten jedoch,dass Ihr Vorstoß wohl allein dazu führen würde, dass die Bürgerinnen und Bürger über den Strompreis weitere 3,7 Milliarden Euro pro Jahr indirekt an den Staat bezahlen müssen, um die Staatsschulden bei den Banken zu bedienen oder um neue Rüstungsgüter zu finanzieren. Zu beachten ist auch der sozialpolitische Aspekt: Es kann und darf nicht sein, dass sich ärme Bevölkerungsschichten den Bezug von Strom (oder auch Wärme) nicht mehr leisten können, wie es in erschreckendem Maße bereits der Fall ist. Hierbei handelt es sich nicht mehr um eine erwünschte Lenkungswirkung mit dem Effekt, Energie zu sparen, sondern schlichtweg darum, dem reicheren Bevölkerungsschichten die Verschwendung von Energie weiterhin zu ermöglichen und ärmeren Bevölkerungsschichten die Nutzung von Energie vollständig zu verunmöglichen.
Siehe hierzu auch: „Brennelementesteuer dürfte zu höheren Strompreisen führen“ https://www.ippnw.de/presse/presse-2010/artikel/2f0a082335/brennelementesteuer-duerfte-zu-hoehe.html
„- sollen die Privilegien für die Atomwirtschaft abgeschafft werden, etwa durch die Erhöhung der Deckungsvorsorge für Unfälle oder die Überführung der Atom-Rückstellungen in einen öffentlichen Fonds“
Hinsichtlich der Deckungsvorsorge fehlt zu Art und Höhe jeder Ansatz. Geht es nur um eine weitere Erhöhung der Deckungszusagen der Atomkraftwerksbetreiber untereinander – wie schon beim „Atomkonsens“ vor Jahren, was konsequenterweise ohne jede Lenkungswirkung in Richtung Atomausstieg blieb? Oder geht es um die Verpflichtung zu einer echten Haftpflichtversicherung, die allein zu einer spürbaren Erhöhung des Kostenblocks bei den Betreibern führt, sofern ein Abwälzen auf die Strompreise unterbunden wird?
Die IPPNW und die Anti-Atom-Bewegung fordern eine volle Haftpflichtversicherung für die deutschen Atomkraftwerke:
https://www.atomhaftpflicht.de/
Diese Forderung wurde beispielsweise auch von Bärbel Höhn und Hans-Josef Fell unterstützt: https://www.atomhaftpflicht.de/prominente.php3#politik
Warum finden wir diese Forderung nun nicht im vorliegenden Bundestagsantrag?
„- soll der Neubau von Kohlekraftwerken durch die Einführung eines Mindestwirkungsgrads für fossile Kraftwerke wirksam gestoppt werden“
Mit dem vorgeschlagenen „Mindestwirkungsgrad“ würde eine gezielte Begünstigung von Gas-Großkraftwerken erfolgen anstelle des konsequenten Umsteuerns auf erneuerbare Energien. Der Ausstieg aus der fossilen Großkraftwerkswirtschaft würde sich somit weiter verzögern. Die Erhöhung der Abhängigkeit von Erdgas-Importen birgt erhebliche außenpolitische Risiken. Die Militarisierung der deutschen Außenpolitik steht in diesem Zusammenhang (Stichworte: „Energie-Außenpolitik“, Weißbuch der Bundeswehr, NATO-Strategie).
„- die erneuerbaren Energien ausbauen durch Beibehaltung und Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und die Netz- und Systemintegration durch Netzaus- und Netzumbau sowie Speicherlösungen verbessern“
Die „Beibehaltung und Weiterentwicklung“ des EEG könnten auch Union und FDP so allgemein unterschreiben. Es fehlt jegliches Bekenntnis dazu, dass das EEG nach der Maßgabe „weiterzuentwickeln“ ist, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in der Hand von Bürgern, Landwirten, Kommunen sowie von kleineren und mittleren Unternehmen umgebremst und beschleunigt weiter vorankommt.
Wie Hans-Josef Fell unlängst dargelegt hat, soll nach derzeitiger Planung der Bundesregierung das EEG mutmaßlich so „weiterentwickelt“ werden, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien „in Bürgerhand“ praktisch zum Erliegen kommt. Dem setzt der grüne Antrag konkret nichts entgegen.
Schon unter Rot-grün erfolgte eine Umorientierung weg von „Bürgerkraftwerken“ hin zur Offshore-Windenergie der Konzerne (wie auch zu imaginären Solarkraftwerken in der Wüste), was sich durch höhere Vergütungssätze für die Offshore-Windenergie im EEG ganz handfest manifestierte, ohne dass mit dieser Schwerpunktsetzung die erneuerbaren Energien bislang weiter vorangekommen wären. Noch immer gibt es keinen Offshore-Windpark in echten Tiefengewässern, hingegen überzeugende Planungen für den Windenergieausbau im Binnenland.
Die nackten Zahlen belegen den Unsinn dieser Strategie: Während es an Land bis 2020 um eine Windenergiekapazität von rund 60.000 Megwatt geht, hofft man im Meer maximal 10.000 Megawatt errichten zu können.
Siehe hierzu: „Regierung erklärt der erfolgreichsten Wirtschaftsbranche Deutschlands den Krieg“ https://www.ippnw.de/presse/presse-2010/artikel/85c945833f/regierung-erklaert-der-erfolgreichst.html
und: „Merkel sprengt die Brücken ins Solarzeitalter“ https://www.ippnw.de/presse/presse-2010/artikel/5bacb279bd/ippnw-merkel-sprengt-die-bruecke.html
– die Stromnetze forciert aus- und weiterbauen und sie unter öffentliche Kontrolle bringen, die Ausweitung des Baus von Erdkabeln anstelle umstrittener Freileitungen Vorrang einräumen, 500 Mio. Euro bis 2013 für den Um- und Ausbau der Netze bereitstellen, u. a. zur Förderung intelligenter Netze sowie den Bau von Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ)“
Die Forderung nach einem drastischen Ausbau des Strom-Verbundnetzes in Deutschland wie auch nach HGÜ-Stromautobahnen ins Ausland macht nur Sinn, wenn man hiermit große Strommengen aus neuen Kohle- oder Gaskraftwerken in Norddeutschland, aus Offshore-Windparks (und imaginären Wüstenkraftwerken) der Konzerne, aus neuen Atom- und Kohlekraftwerken Nordafrikas oder zum Stromaustausch etwa mit Skandinavien transportieren möchte.
Hermann Scheer wies immer wieder darauf hin, dass eine dezentrale Energiewirtschaft auf der Basis erneuerbarer Energien im Großen und Ganzen keinen massiven Verbundnetz-Ausbau erforderlich macht und im Gegenteil mit dem Abschalten von Atomkraftwerken sogar manche Verbundstromtrassen zurückgebaut werden können. Es geht allein um eine sinnvolle Netzverdichtung auf niedrigerer Spannungsebene. Der grüne Europaabgeordnete Claude Turmes weist auf Bestrebungen hin, wonach die geplanten HGÜ-Stromautobahnen zwischen Nordafrika und Europa mit Solarstrom-Versprechen durchgesetzt werden sollen, faktisch aber möglicherweise dem Transport von Strom aus geplanten Kohle- und Atomkraftwerken dienen sollen.
Die Forderung im Bundestagsantrag nach einem massiven Ausbau des Stromverbundnetzes und von HGÜ-Stromtrassen erscheint vor diesem Hintergrund mehr als fragwürdig, nicht zuletzt auch aus finanziellen Gründen.
Siehe hierzu auch: „Für eine kriegs-präventive dezentrale Energiewirtschaft in Bürgerhand“ https://www.eurosolar.de/de/images/stories/pdf/SZA%202_2010_Paulitz_Desertec-Kritik.pdf
Der vorliegende Bundestagsantrag beinhaltet, obwohl möglicherweise gegensätzlich intendiert, die Fortschreibung einer nuklear-fossilen-offshore-Wirtschaft nach Maßgabe und zum Nutzen weniger großer Energiekonzerne, nicht aber die zügige Realisierung einer gemeinwohl-orientierten Energiewende.
Ein kurzfristiger Atomausstieg und die zügige Realisierung von 100 Prozent erneuerbarer Energie in Bürgerhand wird nur realisierbar sein, wenn die gegenwärtigen Oppositionsparteien die Bevölkerung, Landwirte, Handwerker, Kommunen sowie die vielen kleinen und mittelständischen Betriebe unterstützen und ihnen die Vorteile der dezentralen regionalen Wertschöpfung vor Augen führen statt nach wie vor in erster Linie die Interessen der großen Energiekonzerne zu bedienen.
Mit freundlichen Grüßen Henrik Paulitz IPPNW
Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) Körtestr. 10 10967 Berlin Email: ippnw@ippnw.de
Über die IPPNW: Diese Abkürzung steht für International Physicians for the Prevention of Nuclear War. Die Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges engagieren sich seit 1982 für eine Welt ohne atomare Bedrohung und Krieg. 1985 wurden sie dafür mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Seit 1990 stehen zusätzlich gesundheitspolitische Themen auf dem Programm des Vereins. In der IPPNW sind rund 7.000 ÄrztInnen und Medizinstudierende organisiert.
Gestern (26.10.2010) Abend haben die schwarz-gelben Bundestagsfraktionen die Atomgesetznovelle und das Energiekonzept der Bundesregierung durch den Umweltausschuss gepeitscht. Den Oppositionsfraktionen wurde es sogar untersagt, weitere Geschäftsordnungsanträge zu stellen, nach Geschäftsordnung des Bundestages mögliche mündliche Änderungsanträge wurden ebenfalls nicht zugelassen. Die Minderheitenrechte der Opposition wurden ebenso mit Füßen getreten wie die Geschäftsordnung des Parlamentes. Auch wurde die Opposition von der Möglichkeit ausgeschlossen, den Bericht und die Beschlussfassung des Umweltausschusses zu kontrollieren. Die Regierungsfraktionen hatten mit ihrer Mehrheit durchgestimmt, dass nur ein Vertreter der Regierungsfraktion den Bericht und die Beschlussfassung mit seiner Unterschrift bestätigen darf. Pikanterweise hatten die Regierungsfraktionen hinzugefügt, dass die Unterschrift bereits vor der Sitzung abgegeben wurde. Eine Kontrolle der Beschlüsse fand somit überhaupt nicht statt.
Bereits am Montag Abend hatte sich abgezeichnet, dass die Regierungsfraktionen und die Bundesregierung mit dem Kopf durch die Wand wollten. Der Bundesumweltminister war erst gar nicht erschienen und der Bericht der Bundesregierung zu den Gesetzen wurde mit Mehrheit der Regierungsfraktionen abgesetzt. Bei der Befragung der Bundesregierung während der völlig unzureichenden Anberatung der Atomgesetznovellen weigerte sich die parlamentarische Staatssekretärin, Reiche, des Bundesumweltministeriums, die Fragen der Parlamentarier zu beantworten. Energiekonzept, Brennelementesteuergesetz, der neue Energiefonds sowie die Energiekonzepte der Bundesregierung sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden im Umweltausschuss am Montag nicht einmal anberaten.
Am Dienstag Abend wurden sämtliche Tagesordnungsanträge der Opposition abgelehnt, die einzelnen Gesetze und Anträge zu beraten. Weitere Anträge wurden nicht zugelassen.
Danach stimmten die Regierungsfraktionen die Änderungsanträge der Grünen runter, obwohl sie die Anträge z.T. nicht einmal inhaltlich zur Kenntnis genommen und sich weigerten, sich die Anträge und Begründungen anzuhören. Einige Änderungsanträge wurden überhaupt nicht zur Abstimmung angenommen.
Abschließend stimmten die Regierungsfraktionen ihre Atomgesetze durch. Die weiteren Punkte wurden überhaupt nicht befasst, so dass im Umweltausschuss weder eine Beratung noch eine Beschlussfassung zu dem Brennelementesteuergesetz, zu dem Energiefonds sowie zu den Anträgen zu dem Energiekonzept der Bundesregierung statt fand. Des Weiteren fiel die Beratung des Grünen Energiekonzepts gänzlich runter.
Die Atomgesetze werden somit wie von der Regierung geplant, am Donnerstag im Bundestag verabschiedet. Danach soll dann der Bundesrat in seinem Zustimmungsrecht umgangen werden. Die nächste Runde findet dann vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe statt.
Fazit: Die Regierung und Regierungsfraktionen haben in einem höchst ungewöhnlich Vorgang und in womöglich bislang einmaliger Weise die Rechte der Oppositionsabgeordneten eingeschränkt, um die Gesetze zur Verlängerung der Atomkraftwerkslaufzeiten möglichst schnell durchzupeitschen. Damit die Öffentlichkeit davon möglichst wenig mitbekommt, hatten CDU/CSU und FDP gleich zu Beginn der Sitzung sämtliche Anträge abgelehnt, die Beteiligung der Öffentlichkeit zuzulassen. Dies steht ganz in der Tradition der Geheimberatungen und Geheimverträge mit den Energiekonzernen, die massiv von der Politik der schwarz-gelben Regierung profitieren.
Berlin, den 27.10.2010
Ihr Hans-Josef Fell MdB
Atomgesetz-Novellen diese Woche im BT und am 26.11. abschließend im Bundesrat
Die Atomgesetz-Novellen 11 (Laufzeitenverlängerung) und 12 (Sicherheitsanforderungen) werden diese Woche am Donnerstag im Bundestag abschließend beraten, am 26. November muss dann der Bundesrat entscheiden.
Am 26.10. tagt der federführende Umweltausschuss des BT, bis Mitternacht muss er seinen Abschlussbericht abliefern. Am Donnerstag ab 9 Uhr werden die Atomgesetznovellen (und auch das Gesetz zur Brennelementesteuer) in 2./3. Lesung im Plenum abschließend beraten. Dazu wird es voraussichtlich eine ganze Reihe namentlicher Abstimmungen etc. geben, so dass sich das Ganze bis in den Mittag hineinziehen könnte. Doch die Koalitionsmehrheit steht.
Nach Verabschiedung im BT gehen die Gesetze an den Bundesrat, der gemäß der regulären Fristen in seiner Sitzung am 26. November über die Gesetze zu entscheiden haben wird.
Da die 11. und 12. Atomgesetznovellen als Einspruchsgesetze formuliert sind – und der Bundesrat selber dies nicht ändern kann, auch wenn er mehrheitlich anderer Meinung sein sollte – brauchen die Gesetzesvorlagen keine zustimmende Mehrheit des Bundesrates.
Die Zustimmungspflichtigkeit zu überprüfen kann erst der Bundespräsident und im Fall massiver Zweifel, könnte er seine Unterschrift verweigern. Danach kann das unterzeichnete Gesetz vor dem BVerfG beklagt werden.
Der Bundesrat am 26.11. kann daher nur entscheiden, ob er den Vermittlungsausschuss (und mit welchen Gründen welche Teile der Gesetze) anruft. Dafür braucht es eine Mehrheit der Stimmen, sprich: 35. Rot-Grün,
Rot und Rot-Rot haben 21 Stimmen, Für die VA-Anrufung bräuchte es also noch 14 weitere Stimmen, die aber Länder beisteuern müssten, die von der CDU bzw. CSU mitregiert werden. Ob in HH, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen oder Sachsen-Anhalt kann die Union gegenüber ihren Koalitionspartnern von SPD oder Grünen die Koalitionskarte ziehen und damit Enthaltung des eigenen Landes erzwingen. Dass schwarz-gelbe Länder wie Schleswig-Holstein sich gegen die schwarz-gelbe Bundesregierung stellen würden und den VA mit anrufen, ist wenig wahrscheinlich.
Käme es zu einer Anrufung des VA und in ihm wird keine Einigung erzielt, gehen die angerufenen Gesetze an den Bundesrat zurück, der einen Einspruch gegen ein Gesetz mit Mehrheit aussprechen kann, den aber der
Bundestag anschließend mit Koalitionsmehrheit überstimmen kann. Würde er den Einspruch nicht überstimmen, wäre das Gesetz gescheitert. Würde eine Einigung erzielt – im VA per Mehrheit möglich! – muss ihr erst der BT zustimmen und dann der BR billigen, d.h. nicht mit Mehrheit einen Einspruch aussprechen, der wieder vom BT überstimmt werden kann.
Angenommen wurde bei der interaktiven GAU-Simulations-Karte von Greenpeace eine Kernschmelze bei offener Reaktorhülle, mit großer frühzeitiger Freisetzung von Radioaktivität. Dies wäre vergleichbar der Katastrophe von Tschernobyl 1986. Eine vergleichbare Katastrophe drohte in Biblis A bei dem „legendären“ Bedienungsfehler Dezember 1987 (s.a. S.: 93), wäre aber auch durch einen Terroranschlag, bereits mit einer kleineren Passagiermaschine, erreichbar.
Besonders berücksichtigt wird von Greenpeace dabei das Isotop Caesium 137 (Cs-137), das auch nach Tschernobyl, neben Jod (J-131) die entscheidende Rolle bei der radioaktiven Belastung spielte. Problematisch ist hier die Menge der Freisetzung und die vergleichsweise lange Halbwertszeit (s.a. S.: 57) von 30 Jahren. Beim sogenannten Fallout, also den radioaktiven Niederschlägen, setzen sich diese Stoffe am Erdboden ab, werden dort aufgenommen und gelangen in den Pflanzenkreislauf (und damit in die Nahrungskette, bei Wildfleisch, Waldfrüchte und Pilzen letztlich auch des Menschen). Die Folge: Nach Tschernobyl wurde in Deutschland der behördliche Schwellenwert für radioaktive Kontamination durch Cs-137 stellenweise um das Achtfache überschritten. Andere radioaktive Teilchen wie das erwähnte Jod, das kurzzeitig (Halbwertszeit: 8 Tage) zu einer noch deutlich höheren Belastung führt, aber aufgrund der kurzen Halbwertzeit schnell wieder verschwindet, sowie mögliche lange wirksame Stoffe werden nicht berücksichtigt. Sie würden die Situation mit großer Wahrscheinlichkeit zumindest kurzfristig weiter dramatisch verschärfen.
Bei einem GAU, d.h. bei einer Kernschmelze mit der Freisetzung von großen Mengen an Radioaktivität, in Biblis wären bei Südwestwind folgende Städte mit einer Radioaktivität von mehr als 2.500.000 Bq/m2 verseucht (vorausgesetzt, der Wind weht kontinuierlich mehrere Tage aus der selben Richtung): Bei Westwind wäre dies: Darmstadt, Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg, Nürnberg, Neustadt a.d.W., Ansbach, Amberg. Dieses Gebiet wäre selbst nach den alten sowjetischen Maßstäben auf Dauer unbewohnbar und muss entsiedelt werden.
Mit über 1.000.000 Bq/m2 belastet wäre: Kaiserslautern, Karlsruhe, Heilbronn, Würzburg, Bamberg und Klatovy in Tschechien. Das Gebiet in einem Sechseck mit den Eckpunkten: Kaiserlautern, Darmstadt, Karlsruhe Bamberg, Heilbronn und Tschechischer Grenze wäre auf Dauer unbewohnbar.
Mit über 555.000 Bq/m2 belastet ist die Fläche zwischen Kaiserslautern, Rastatt, Schweinfurt, Schwäbisch Hall, Regensburg, Bayreuth mit Verlängerung in die Tschechei bis Brno. Diese Fläche wurde in der Ukraine nach der Tschernobylkatastrophe dauerhaft evakuiert.
Ein Gebiet (Belastung über 37.000 Bq/m2, nach sowjetischer Behördendefinition: „Kontaminierte Fläche“) zwischen Franfurt, Stuttgart, Kulmbach und Ingolstadt, mit einer Verlängerung in Richtung Tschechei und Slowakei könnte nur unter stärksten Einschränkungen (wie keine Landwirtschaft, keine lange Aufenthalte im Freien, Filteranlagen für die Atemluft weiter bewohnt werden.
Zitat Erläuterungen Greenpeace: „Bei den Berechnungen für die Karte wurde eine schwerer Reaktorunfall mit Kernschmelze und offenem Containment bei fünfzigprozentiger Freisetzung des im Reaktor befindlichen Caesiums vorausgesetzt. Als Grundlage dienen reale Wetterdaten des Jahres 1995. Das Institut für Meteorologie an der Universität für Bodenkultur in Wien hat anhand dieser Wetterdaten errechnet, wie sich die Wolke innerhalb von 10 Stunden an acht verschiedenen Tagen des Jahres ausgebreitet hätte. An jedem dieser Tage herrschte eine andere Hauptwindrichtung vor. Über Schaltflächen lässt sich das AKW auswählen und die Windrichtung einstellen. Die verschiedenen meteorologischen Bedingungen des jeweiligen Tages sorgen daher für ganz unterschiedliche Szenarien.“
Berücksichtigt man, dass in Tschernobyl etwa die dreifache Menge an Jod-131 im Vergleich zu Cs-137 freigesetzt wurde (3 · 1017 Becquerel Caesium-137, 2 . 1017 Becquerel Strontium-90 und 1 · 1018 Becquerel Iod-131; Quelle: https://www.chemievorlesung.uni-kiel.de/1992_umweltbelastung/radio1.htm), es beim nächsten GAU vermutlich ähnlich sein wird und letztlich, dass für Jod-131 der Wirksamkeits-Umrechnungs-Faktor gilt: 1,3 bis 350 x 10-8 Sv/Bq Erwachsener bzw. Kleinkind, verschiedene Aufnahmepfade, (Quelle: https://www.mp.haw-hamburg.de/pers/Kaspar-Sickermann/kgs/dkgs10.html), so werden bei 1.000 Bq/m2 Strahlenbelastungen zwischen 13 mSv (Erwachsener, Einwirkung von außen) und 3.500 mSv (Kleinkind, über die Schilddrüse aufgenommen) wirksam. Zur Erinnerung, bis 500 mSv gibt es gesundheitliche Schädigungen (Änderungen im Blutbild), darüber hinaus bis 1.700 mSv starke gesundheitliche Beeinträchtigungen wie die sog. Strahlenkrankheit (Erbrechen, Haarausfall, Müdigkeit), über 1.700 mSv sind häufig tödlich, ab 5.000 mSv sterben 50 % der Geschädigten innerhalb eine Monats.
Die zulässigen Grenzwerte für Arbeitnehmer, die beruflich Strahlenbelastungen ausgesetzt sind, liegen bei 20 mSv pro Jahr (= p.a.), max. sind in Ausnahmefällen bis zu 50 mSv/p.a. erlaubt.
Kurzkommentierung Deal Bundesregierung – Atomindustrie
I. „Förderfondsvertrag“ – was steht drin
Der Vertrag regelt die Modalitäten der durch die Energiekonzerne zu entrichtenden Beiträge, mit denen die durch die von der Bundesregierung beschlossene Laufzeitverlängerung entstehenden Zusatzgewinne
abgeschöpft werden sollen.
Das gesamte pdf finden Sie hier