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Akualisierungen des Buches Hintergründe Laufzeitverlängerung Störfälle

Der nächste GAU in Westeuropa?

Höchste Gefährdung am Rhein und in BaWü

Zu diesem Ergebnis kommt eine gerade veröffentlichte Untersuchung des Max-Planck-Instituts für Chemie in Mainz. Bei ihrer Untersuchung haben die Wissenschaftler einige Parameter neu justiert und dabei die Erkenntnisse aus Fukushima einfließen lassen. Sie kommen zu dem Schluss, dass eine Kernschmelze einmal alle 10 bis 20 Jahren auftreten können. Und sie haben ausführliche Untersuchungen zur Verteilung des frei gesetzten radioaktiven Cäsium-137 (Halbwertszeit 30 Jahre!) erfasst und neu bewertet. Danach würde die Hälfte des bei einem solchen größten anzunehmenden Unfall Cs-137 mehr als 1.000 Kilometer weit transportiert. Dabei bestimmten die Forscher die geografische Verteilung von radioaktiven Gasen und Partikeln rund um eine mögliche Unglücksstelle mit Hilfe eines Computermodells, das die Erdatmosphäre beschreibt.

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Fazit: Der deutsche Ausstieg muss unbedingt weiter beschleunigt werden, der europäische (und weltweite) Ausstieg muss – auch gerade von Deutschland aus – politisch, wirtschaftlich  wie technologisch (Wissens- und Technologie-Transfer) weiter voran getrieben werden, vor allem auch durch positive Unterstützungen bei der Verbreitung der Alternativen Energien.

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jährliche Wahrscheinlichkeit einer radioaktiven Verseuchung von über 40 Kilobecquerel pro Quadratmeter

Karte: Weltweite Wahrscheinlichkeit einer radioaktiven Kontamination: Die Karte gibt in Prozent an, wie hoch die jährliche Wahrscheinlichkeit einer radioaktiven Verseuchung von über 40 Kilobecquerel pro Quadratmeter ist. In Westeuropa liegt sie bei etwa zwei Prozent in einem Jahr.

Quelle: Daniel Kunkel, MPI für Chemie, 2011

https://idw-online.de/de/image?id=171751&display_lang=de_DE

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Westeuropa trägt das weltweit höchste Risiko

einer radioaktiven Verseuchung durch schwere Reaktorunfälle. Die Ergebnissen zeigen, dass Westeuropa – inklusive Deutschland – wahrscheinlich einmal in etwa 50 Jahren mit mehr als 40 Kilobecquerel radioaktivem Cäsium-137 pro Quadratmeter belastet wird. Ab dieser Menge gilt ein Gebiet laut der Internationalen Atomenergie Behörde IAEA als radioaktiv kontaminiert. (Zum Vergleich: Nach dem Unglück von Tschernobyl belastete der radioaktive Niederschlag von Cäsium-137 den Boden in Deutschland mit bis zu 40 Kilobecquerel pro Quadratmeter.)

Um die Wahrscheinlichkeit einer Kernschmelze zu ermitteln, stellten die Mainzer Forscher eine einfache Rechnung an: Sie teilten die Laufzeit aller Kernreaktoren weltweit von der Inbetriebnahme des ersten zivilen Reaktors bis heute durch die Zahl der bisherigen Kernschmelzen. Die Laufzeit der Reaktoren summiert sich auf 14.500 Jahre; die Zahl der Kernschmelzen beträgt vier – eine in Tschernobyl und drei in Fukushima. Daraus ergibt sich, dass es in 3.625 Reaktorjahren zu einem GAU kommt, dem größten anzunehmenden Unfall wie ihn die Internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (International Nuclear Event Scale, INES) definiert. Selbst wenn man dieses Ergebnis auf einen GAU in 5.000 Reaktorjahren aufrundet, um das Risiko konservativ abzuschätzen, liegt das Risiko 200mal höher als Schätzungen der US-amerikanischen Zulassungskommission für Kernreaktoren im Jahr 1990 ergaben.

Für ihre Studien unterschieden die Mainzer Forscher nicht, wie alt ein Kernreaktor ist, um welchen Typ es sich handelt oder ob er beispielsweise in einem besonders erdbebengefährdeten Gebiet steht. So tragen sie der Tatsache Rechnung, dass es auch in einem vermeintlich sicheren Reaktor zu einer Kernschmelze kommen kann.

Westeuropa trägt weltweit das höchste Risiko einer radioaktiven Kontamination, hier wiederum sind Teile Frankreichs und ein breiter Streifen entlang des Rheins und Baden-Württemberg am gefährdesten. Im weltweiten Vergleich tragen die Bürger im dicht besiedelten Südwestdeutschland durch die zahlreichen Kernkraftwerke an den Grenzen von Frankreich, Belgien und Deutschland das höchste Risiko einer radioaktiven Kontamination. In Westeuropa wären bei einer einzigen Kernschmelze durchschnittlich 28 Millionen Menschen von einer Kontamination mit mehr als 40 Kilobecquerel pro Quadratmeter betroffen.

„Notwendig ist nicht nur eine tiefgehende und öffentlich zugängliche Analyse der tatsächlichen Risiken, die von Kernkraftwerken ausgehen. Vor dem Hintergrund unserer Erkenntnisse sollte meiner Meinung nach auch ein international koordinierter Ausstieg aus der Kernenergie in Betracht gezogen werden“, resümiert der Atmosphärenchemiker Jos Lelieveld.

Der ungekürzte und unbearbeitete Presseartikel:

„Der nukleare GAU ist wahrscheinlicher als gedacht“

Dr. Susanne Benner

findet sich hier: https://idw-online.de/de/news478966

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Ergänzung von Franz Wagner:

Die Annahme, dass die bisherigen Kernschmelzen längst nicht mehr mit dem vorhergesagten niedrigen Risiko überein zu bringen sind, ist ja nicht neu, aber sie kommt diesmal von unabhängiger Stelle. Allerdings scheint dieser Punkt nicht näher inhaltlich untersucht worden zu sein, sondern basiert auf der einfachen und vernünftigen Rechnung, schlicht die Summe aller Laufzeitenjahre und die Zahl der bisherigen Kernschmelzen ins Verhältnis zueinander zu setzen. Der Kern der Studie bezieht sich auf Fragen der Verteilung der Radioaktivität in der Atmosphäre, denn die Atmosphärenforschung ist ein Arbeitsgebiet des MPIC (https://www.mpic.de). Und aus der Kombination dieser Daten mit der Eingangsbetrachtung über die Häufigkeit der Kernschmelzen entsteht vermutlich der besondere Wert der Studie. Hier ergänzende Links:

https://www.mpic.de/Der-nukleare-GAU-ist-wahrscheinlicher-als-gedacht.34298.0.html

https://www.atmos-chem-phys.net/12/4245/2012/acp-12-4245-2012.html

https://www.atmos-chem-phys.net/12/4245/2012/acp-12-4245-2012.pdf (10 MB)

https://www.atmos-chem-phys.net/12/4245/2012/acp-12-4245-2012-supplement.pdf (1MB)

https://www.atmos-chem-phys-discuss.net/11/31207/2011/acpd-11-31207-2011-discussion.html

 

 

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Hintergründe Laufzeitverlängerung

Japan Atomstrom-frei!

In Japan wurde das letzte laufende AKW vom Netz bgenommen. Japan muss somit zum ersten Mal seit 42 Jahren vollständig ohne Atomenergie auskommen. Durch Kernenergie wurde 2010 mehr als ein Drittel des Strombedarfes gedeckt. Japan betrieb im November 2010 55 Kernkraftwerke mit 47.348 Megawatt Leistung sowie 50 Versuchsreaktoren. Der letzte, jetzt angeschaltete Reaktor war im Kraftwerk Tomari (Reaktor 3) auf der Nordinsel Hokkaido, er soll für mehrere Monate zu Wartungszwecken abgeschaltet bleiben.

Seit der Katastrophe in Fukushima mit 4 Kernschmelzen (3 Reaktoren, 1 Abklingbecken) gibt es in Japan zunehmendes Misstrauen gegenüber der Atomkraft, 70% der Bevölkerung befürworten mittlerweile einen Atomausstieg. Aus Sicherheitsgründen wurden alle Reaktoren heruntergefahren. In Japan steht dies ohnehin alle 13 Moante an.

Mit dem Aussetzen der Atomkraft werden vor allem Engpässe in der Stromversorgung des Landes in den heißen Sommermonaten durch die Klimaanlagen befürchtet, Erneuerbare Energie (hier wäre ja PV eine ideale Lösung!) sind bisher kaum umgesetzt. Statt dessen wurden alte Öl-, Gas- und Kohle-Kraftwerke wieder angefahren, mit immensen Kosten und Schäden für die CO2-Bilanz.

In einigen Wochen will die Regierung zwei Atommeiler in Oi, nördlich von Osaka, wieder in Betrieb nehmen. Allerdings ging der Gouverneur der Provinz Fukui nicht auf den Aufruf des Industrieministers ein, umgehend eine Genehmigung für die Inbetriebnahme zu erteilen. Bereits einige Wieder-Inbetriebnahmen sind auf dieser Schiene gescheitert: Das letzte Wort haben die jweiligen Gouverneure der Provinzen, und DIE tun sich offenbar schwer, die Genehmigungen zu erteilen, es könnte ja ein neues Erdbeben kommen und dann hätten SIE die Verantwortung …

https://www.welt.de/newsticker/news1/article106262405/Japan-Letzter-noch-betriebener-Atomreaktor-abgeschaltet.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kernreaktoren_in_Japan

https://de.wikipedia.org/wiki/Kernenergie_nach_L%C3%A4ndern#Japan

https://de.wikipedia.org/wiki/Kernkraftwerk_Tomari

(Bildlegende: English: Tomari Nuclear Power Plant (Tomari, Hokkaidō, Japan)

日本語: 泊発電所北海道古宇郡泊村)。北海道電力原子力発電所。円山(北海道岩内郡岩内町)より撮影。

Datum 23. August 2008

Quelle Mugu-shisai’s file

Urheber Mugu-shisai  

 https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Tomari_Nuclear_Power_Plant_01-02_retouched.jpg&filetimestamp=20090108172855

am 5.5.2012, 13:35 Uhr)

 

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Hintergründe Laufzeitverlängerung

Bulgarien verzichtet auf AKW-Bau in Belene

28.03.2012 (Dieter Kaufmann)
Bulgarien verzichtet auf den Bau eines neuen Atomkraftwerks mit Russland in Belene an der Donau. Der in Russland für Belene hergestellte 1000-Megawatt-Reaktor solle in dem existierenden Kernkraftwerk Kosloduj installiert werden, sagte Vize-Finanzminister Wladislaw Goranow am Mittwoch nach einer Regierungssitzung in Sofia.
Am ursprünglich geplanten AKW-Standort solle nun ein Gas-Kraftwerk gebaut werden, sagte der Vize-Minister nach Angaben des bulgarischen Staatsradios.
https://diepresse.com/home/panorama/klimawandel/744351/Bulgarien-verzichtet-auf-AKWBau-in-Belene-?_vl_backlink=/home/panorama/klimawandel/index.do

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Hintergründe Laufzeitverlängerung Störfälle

Stresstestbericht Cattenom

AKW Cattenom

Der Stresstest-Bericht zu Cattenom der luxemburgischen Regierung ist hier verlinkt und abrufbar.

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Akualisierungen des Buches Hintergründe Laufzeitverlängerung

Führt der Atom-Ausstieg zu Stromimporten?

In der Summe: Nein!

In den Diskussionen um das AKW-Moratorium kommt häufig die Frage auf, ob nach Abschaltung der sieben ältesten deutschen Kernkraftwerke jetzt (Atom-)Strom aus dem Ausland importiert wird oder werden muss.

Die hier verlinkte, regelmäßig aktualisierte Grafik (von Thiemo Nagel) des deutschen Netto-Stromimports bzw. -exports soll helfen, etwas Objektivität in die Diskussion zu bringen. Unter „kumulativ“ ist die jeweilige Gesamt-Summe zu sehen und da wird spätestens klar, dass TROTZ Abschaltung von 8 AKWs insgesamt exportiert wurde, wenn auch weniger als in den Vorjahren!

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Laufzeitverlängerung Unterschriftskampagnen gegen Atomenergie

NRW: Einspruch gegen niederl. AKW

Vorspann: Auf Contratom steht eine Mustereinwendung!!!

Webseite der niederländischen Atomkraftgegner: https://www.borssele2nee.nl/

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NRW-Bürgerinnen und Bürger können zu den Planungen eines neuen Kernkraftwerks in den Niederlanden Stellung nehmen

Im niederländischen Borssele soll ein neues Kernkraftwerk (KKW) gebaut werden. Um den genauen Standort festzulegen, wird im Vorfeld eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser Prüfung wird ein Grundlagenpapier ausgelegt, zu dem auch jeder Bürger und jede Bürgerin in Nordrhein-Westfalen bis zum 12. Januar 2012 Stellung nehmen kann.

Das Grundlagenpapier für dieses Projekt kann hier geladen werden:

Die Bekanntmachung des Projektes in deutscher Sprache lesen Sie Interner Link hier (PDF, 1,22 MB) .

Darüber hinaus können die englischsprachigen Planunterlagen während der Auslegung zu den regulären Dienstzeiten (auf Papier) in der Externer Link - öffnet in neuem Fenster Bibliothek des NRW-Umweltministeriums sowie bei den Bezirksregierungen Köln, Münster und Düsseldorf eingesehen werden.

Jedermann kann mündlich oder schriftlich Stellungnahmen zum Grundlagenpapier abgeben bzw. Einwendungen dagegen erheben. Bis einschließlich Donnerstag, den 12. Januar 2012, kann beschrieben werden, was auf welchem Detailniveau untersucht werden sollte, um eine adäquate Beschlussfassung zu erwirken. An dieser Stelle ist zu betonen, dass das betreffende Grundlagenpapier ausschließlich auf die Untersuchung eingeht, die zur Begründung der Standortwahl durch die staatliche Verwaltung durchzuführen ist. Stellungnahmen bzw. Einwendungen, die in einer früheren Phase im Zuge der Auslegung der Grundlagenpapiere der Delta BV bzw. der ERH zur Realisierung eines KKW erhoben worden sind, müssen nicht erneut vorgebracht werden.

Schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen sind an folgende Adresse zu schicken:

Bureau Energieprojecten
Inspraakpunt Tweede kerncentrale Borssele
Postbus 223
NL – 2250 AE Voorschoten

Mündliche Stellungnahmen können unter folgender Nummer des niederländischen Bureau Energieprojecten abgeben werden:
Tel.: +31 (0)70 379 89 79.
Per E-Mail vorgebrachte Stellungnahmen bzw. Einwendungen werden in diesem Verfahren nicht berücksichtigt.

Hintergrundinformationen:

In die Niederlande gibt es zwei potenzielle Vorhabensträger, die beide einen Antrag auf den Bau eines neuen Kernkraftwerk (KKW) gestellt haben: Delta Energy BV (Delta) und Energy Resources Holding BV (ERH). Beide Vorhaben beziehen sich auf den langfristig gesicherten KKW-Standort Borssele. Beide Vorhaben fallen unter die staatliche Koordinationsregelung, da die beabsichtigte Leistungskapazität der Vorhaben über 500 MW beträgt. Auf die Beschlussfassung im Rahmen dieses Vorhabens findet die staatliche Koordinationsregelung Anwendung. Diese Regelung sieht unter anderem vor, dass der Vorhabensstandort für ein zweites Kernkraftwerk in einem so genannten (staatlichen) Eingliederungsplan festgelegt wird. Der betreffende Eingliederungsplan wird vom niederländischen Minister für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation (EL&I) und der niederländischen Ministerin für Infrastruktur und Umwelt (IenM) festgestellt. Zur Vorbereitung der Standortwahl ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Die UVP ermittelt, beschreibt und bewertet die (möglichen) umweltbezogenen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umweltqualität (Menschen), Gesundheit, Landschaft, Natur, Boden und Wasser. Ziel der UVP ist es, die möglichen Auswirkungen des Vorhabens im Zuge der Beschlussfassung rundum die Planfeststellung in angemessener Weise zu berücksichtigen. Auf diese UVP findet das so genannte umfassende Verfahren Anwendung.

Mit der vorliegenden öffentlichen Bekanntmachung informiert die zuständige Behörde über die Absicht, einen UVP-pflichtigen Eingliederungsplan zu beschließen. Dazu wird ein Grundlagenpapier zur Einsichtnahme ausgelegt, in dem beschrieben wird, auf welche Weise die UVP zur Begründung der Standortwahl durchgeführt werden soll. Im Rahmen einer früheren öffentlichen Auslegung konnten die Grundlagenpapiere der Vorhabensträger Delta bzw. ERH bereits eingesehen werden.

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Laufzeitverlängerung Unterschriftskampagnen gegen Atomenergie

Antwort auf den GRÜNEN Aufruf: Gegen Polnische AKW-Neubauten

vorab:
Links zu den Hintergründen sind hier (Klimaretter) und hier (Focus) und hier (Klimainstitut München)
und von letzteren eine weitere Unterschrifts-Aktion

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Liebe Claudia
Ich verstehe Dein/Euer Anliegen und unterstütze es aus vollem Herzen. Zu frustrierend ist es schließlich, zu sehen zu müssen, wie ein Nachbarland in eine Technik einsteigt, die wir Deutschen gerade mühsam als „falsch“ und nicht verantwortbar“ identifiziert haben. Zudem sind AKWs wohl in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze geplant, bei einer Kernschmelze oder einer ähnliche Katastrophe wäre z.B. Berlin unbewohnbar und müsste evakuiert werden. Auch stellt sich den Polen – wie den Deutschen – die Frage nach dem „End“-Lager: wohin mit dem gefährlichen Müll für die nächsten 250.000 Jahre? Und sie ist, wie in Deutschland auch in Polen nicht beantwortet, ja, ich sage sogar weitergehend, sie ist nicht BEANTWORTBAR!
Soweit sogut .. sind wir einer Meinung.

Allerdings ist mir nicht nachvollziehbar, wieso sich Menschen, die gerade vor wenigen Monaten den Weiterbetrieb DEUTSCHER AKWs bis zum Jahr 2022 wie von Merkel vorgeschlagen mitgetragen haben, jetzt so vehement GEGEN  den AKW-Neubau einsetzen und DABEI den folgenden eklatanten Widerspruch nicht erkennen: Sind die 11 weiteren Jahre Laufzeiten für alte deutsche AKWs ungefährlicher als die drohenden Laufzeiten neuer polnischer AKWs? Ist ein Alt-Siedewasserreaktor (vergleichbar den Typen in Fukushima) in Gundremmingen mit Laufzeiten bis 2021 ungefährlicher als ein Druckwasserreaktor modernster Bauart in Polen? Wurden die Polen gefragt, als die (west-)deutschen AKWs gebaut wurden? Hatten die polnischen BürgerInnen damals ein Widerspruchsrecht?

Liebe Claudia, lass uns „das Fass schnellstmöglicher Ausstieg“ – und da steht immer noch der durchgerechnete und von Jürgen seinerzeit vehement vertretene und begründete Länderratsbeschluss „2017“ vom März 2001, wenige Tage nach Fukushima – innerhalb der Grünen neu aufmachen und gemeinsam überlegen, wie wir im Fall einer Regierungsbeteiligung ab 2013 z.B. aufgrund unserer beschlossenen Sicherheitskriterien deutlich schneller aussteigen können. Dann können wir uns auch glaubwürdig gegen die polnische AKW-Initiative stellen und dagegen argumentieren. Vorher bleibt das Gegenargument, dass wir etwas fordern, wozu wir bei uns selbst – aus welchen pragmatischen Gründen auch immer – nicht willens sind. Bösartige Gegner könnten uns eine Blindheit „auf dem einen, eignen Auge“ oder gar eine gewisse Unehrlichkeit unterstellen … Und mit diesen Gegenargumenten können wir nur verlieren.

Lieben Gruß
Karl-W.

Am 02.12.2011 11:50, schrieb Claudia Roth:

Lieber Karl-W.,

wir bitten Dich, die polnische Zivilgesellschaft beim Kampf gegen Atomkraft zu unterstützen. Erstmalig plant die Regierung in Warschau den Bau von Atomkraftwerken und sucht bereits nach Standorten. 2020 soll der erste polnische Reaktor ans Netz gehen.
Uns als Nachbarn kann es aber nicht egal sein, was in Polen passiert. Wir wollen die polnische Zivilgesellschaft dabei unterstützen, ihrer Regierung klar zu machen, dass es für Atomkraftwerke prinzipiell keinen passenden Standort gibt!
Ein von grünen Landtagsfraktionen in Auftrag gegebenes Gutachten weist nach, dass die polnische Regierung in ihrem Planungsverfahren gegen EU-Recht verstößt. Wir werden deshalb in Warschau und Brüssel dagegen Beschwerden einreichen.
Bitte unterstütze diese Bemühungen und den Protest der polnischen Zivilgesellschaft gegen neue Atomkraftwerke und schreibe eine Protestmail oder ein Fax an die polnische Regierung. Mit Dir gemeinsam möchten wir ein Zeichen gegen den Bau von Atomkraftwerken in unserem Nachbarland Polen setzen.

Auf Meine Kampagne stellen wir Dir eine Vorlage für einen Protestbrief zur Verfügung, den Du ganz schnell mit ein paar Klicks an die polnische Regierung versenden kannst. Außerdem findest Du hier weitere Informationen und das ausführliche Gutachten.

Herzlichen Dank für Deine Unterstützung und grüne Grüße
Dein/e

 

Claudia Roth
Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen

Annalena Baerbock
Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen in Brandenburg

Benjamin Raschke
Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen in Brandenburg

 

 

 

POLENS EINSTIEG IN DIE ATOMKRAFT STOPPEN!

Polen bereitet den Einstieg in die Atomkraft vor. Dies hat das polnische Parlament bereits beschlossen. Zwei Atomkraftwerke sind in Planung. Unterstütze die polnische Zivilgesellschaft bei ihrem Engagement gegen den Bau von Atomkraftwerken und für eine Energiewende in Polen. Schreibe jetzt einen Protestbrief an die polnische Wirtschaftsministerin! Zur (grünen) Aktion!

 

 

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Entsorgung Hintergründe Laufzeitverlängerung

Grünes Licht für Castor-Transport

… trotz erhöhter Strahlungswerte

Wie befürchtet hat die (zuständige) Niedersächsische Landesregierung bzw. deren Ministerium für Umwelt und Klimaschutz die Strahlungswerte in Gorleben schöngerechnet und damit die Genehmigung für die Einlagerung weiterer CASTOREN erteilt.

 

Interessant dazu ist sicher auch der

Briefwechsel zwischen Greenpeace und den Grünen

den Greenpeace hier öffentlich macht.

 

Den Aufruf der Bundes-Grünen mit weiteren guten Linkadressen gegen den Castor findet ihr hier

——–schnipp———————-

Hier die offizielle Mitteilung

Umweltministerium informiert den Umweltausschuss über den Abschluss der Prüfungen zur CASTOR-Einlagerung

Pressemitteilung 85/2011

 

HANNOVER/GORLEBEN. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz hat den Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtages am heutigen Montag über den Abschluss der Prüfungen zur Einlagerung von elf weiteren Behältern ins Transportbehälterlager Gorleben informiert. Nach eingehender Bewertung aller vorliegenden Erkenntnisse zu Messergebnissen und Prognosen erwartet das Ministerium bei Einlagerung von zusätzlich elf Behältern im Jahr 2011 einen Gesamtdosiswert von 0,235 Millisievert (mSv) am Ort des Strahlungsmaximums am Betriebsgeländezaun. Auch nach der Einlagerung von elf weiteren Behältern wird folglich der Genehmigungswert von 0,3 mSv pro Jahr für das TBL sicher unterschritten. Aus Sicht des Niedersächsischen Umweltministeriums liegen daher keine Hinweise vor, die gegen die Erteilung der Zustimmung zur CASTOR-Einlagerung sprächen.

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als vom TBL-Betreiber unabhängige Messstelle des Umweltministeriums hatte am 15. August 2011 das Umweltministerium über die Halbjahresauswertung der Neutronendosimeter am Zaun des TBL in Gorleben unterrichtet. Die Auswertung der Rohdaten dieser Messwerte ergab, dass eine Überschreitung des sogenannten Eingreifwerts gemäß der Nebenbestimmung A8 der Aufbewahrungsgenehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) von 0,27 mSv pro Jahr am Zaun des Betriebesgeländes nicht sicher auszuschließen sei. Weiter hatte der NLWKN am 21. August 2011 mitgeteilt, dass bis zum Jahresende auch der Genehmigungswert von 0,3 mSv pro Jahr bis zum Jahresende 2011 überschritten werden könnte. Damit ist der NLWKN seiner Funktion als Frühwarnsystem in der Aufsicht gerecht geworden.

Am 26. August 2011 hat das Umweltministerium den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz des Niedersächsischen Landtages sowie die umweltpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen über die Halbjahresauswertung des NLWKN unterrichtet. Die Messwerte des NLWKN waren zudem Anlass für ein fachaufsichtliches Gespräch mit der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) als Betreiberin des TBL. Bei dieser Besprechung am 30. August 2011 hat das Umweltministerium die GNS aufgefordert, vorsorglich Maßnahmen vorzuschlagen, die die Einhaltung des genehmigten Wertes von 0,3 mSv pro Jahr gewährleisten.

Als weitere Maßnahme wurde die TÜV Nord EnSys Hannover GmbH & Co. KG beauftragt, die Dosis am Ort des Dosismaximums am Zaun des Betriebsgeländes für drei Szenarien bezüglich der prognostizierten Jahresdosis durch eigene Prognoseberechnung zu überprüfen – und zwar: ohne Einlagerung weiterer Behälter, mit Einlagerung weiterer elf Behälter sowie mit Optimierung der Behälterbelegung im TBL.

Weiter hat das Umweltministerium zusätzliche unabhängige Messungen am Zaun des Betriebsgeländes durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) veranlasst, um die Prognosesicherheit weiter zu erhöhen. Die PTB, die als nationales Metrologieinstitut die höchste Instanz für das Messwesen in Deutschland ist, hat diese repräsentativen Messungen im September vor Ort vorgenommen und kommt zu dem Ergebnis, dass die vom TBL ausgehende Strahlung am Ort des Maximums einer Gesamtdosis von 0,106 mSv im 2. Halbjahr 2011 entspricht. Unter Berücksichtigung der NLWKN-Messergebnisse sowie der von der PTB getroffenen Feststellungen zu den Werten der natürlichen Neutronen- und Gammastrahlung und zum Ort des Maximums hat das Umweltministerium für das 1. Halbjahr 2011 einen Dosiswert von 0,127 mSv für das 1. Halbjahr 2011 am Ort des Maximums ermittelt. Im Ergebnis wird vom Umweltministerium eine eintretende Jahresdosis für 2011 von 0,233 mSv prognostiziert. Diese Prognose wurde dem Umweltausschuss am 26. September 2011 mitgeteilt.

Auch die seit Anfang Juli 2011, also seit vier Monaten laufenden Messungen der GNS, die den Effekt der aus Anlagensicherungsgründen erfolgten Umstellung der Behälter im TBL berücksichtigen, bestätigen die in der Abschätzung des Umweltministeriums enthaltene PTB-Prognose.

Gemäß dem veröffentlichten Arbeits- und Zeitplan hat das Umweltministerium jetzt die Prüfungen zur geplanten Einlagerung weiterer elf CASTOR-Behälter in das Transportbehälterlager Gorleben abgeschlossen. Dabei wurden mit Hilfe des TÜV NORD EnSys als dem zugezogenen Sachverständigen rund 3000 Seiten Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und hinsichtlich der Erfüllung zahlreicher Nebenbestimmungen der vom BfS erteilten Aufbewahrungsgenehmigung bewertet. Über die Prüfung der technischen und physikalischen Voraussetzungen wie etwa Dichtheit und nuklidspezifisches Behälterinventar und die Prüfung auf Einhaltung der Lagerbedingungen hinaus hat das Umweltministerium dabei auch insbesondere die prognostizierte Strahlendosis am Zaun des Betriebsgeländes berücksichtigt. Aus Sicht des Niedersächsischen Umweltministeriums liegen keine Hinweise vor, die gegen die Erteilung der Zustimmung zur Einlagerung weitere Behälter sprächen. Da die Lagerung radioaktiver Abfälle eine gesamtstaatliche Aufgabe und in diesem Fall auch mit internationalen Verpflichtungen verbunden ist, hat das Niedersächsische Umweltministerium das Bundesumweltministerium am 27. Oktober 2011 über den Stand und das weitere Vorgehen unterrichtet.

Die abschließende Bearbeitung und Zustellung der Entscheidung an die GNS als Betreiberin des TBL wird voraussichtlich in den kommenden Tagen erfolgen.

https://www.mu1.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=2147&article_id=100127&_psmand=10

——–schnipp———————-

Die Presseerklärung der niedersächsischen Grünen enthält weitere interessante Infos (von der Red. fett/kursiv markiert)

GRÜNE: Umweltausschuss-Ortstermin in Gorleben erhärtet Manipulationsverdacht

Ministerium kann Neutronen-Messwerte für Referenzmesspunkt im Weißen Moor nicht nennen – auch Gamma-Wert ignoriert!

Nach dem heutigen (Montag, 31.10.2011) Ortstermin mit dem Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtages im Atommüllzwischenlager Gorleben hat sich nach Ansicht des Grünen-Fraktionsvorsitzenden Stefan Wenzel der „Verdacht einer Manipulation der Messwerte“ erhärtet. Es gebe Hinweise auf eine schon länger anhaltende Überschreitung der Messwerte für die radioaktive Strahlung. So seien im Jahresbericht 2010 zur Umgebungsüberwachung die Messwerte an dem Referenzmesspunkt für natürliche Hintergrundstrahlung im Weißen Moor bei Gorleben nicht eindeutig ausgewiesen worden. Auf Nachfrage hätte das Ministerium heute auch keine Neutronen-Messwerte von TÜV und Physikalisch-Technischer Bundesanstalt (PTB) für den Messpunkt im Weißen Moor nennen können. Für den Gamma-Wert der Messung sei auf 169 Seiten nur eine einzige Zahl aufgeführt, die jedoch in die Analyse für den wichtigen „ungünstigen Aufpunkt“ nicht einfließen würde.

Die Herausgabe der entsprechenden Werte des Niedersächsischen Landesamtes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für die Vorjahre hatte der Staatssekretär vor der heutigen Sitzung mit dem Hinweis auf ein kompliziertes Verfahren verweigert. Offen sei auch weiterhin, wie genau und aufgrund welcher Genehmigungsgrundlage die Castoren im Zwischenlager umgestellt wurden, sagte Wenzel. Insgesamt sind 19 Castoren umgestellt worden. Dies erfolgte angeblich nur aus Gründen des Terrorschutzes, gleichzeitig wurde vom Betreiber Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) aber eingeräumt, dass die Maßnahme auch eine Absenkung der Strahlenbelastung am Kontrollpunkt zur Folge habe.   Wenzel: „Indizien deuten darauf, dass der Genehmigungswert für die Strahlung schon länger überschritten wurde!“ Der Betreiber habe sich aber offenbar zur Verschleierung entschieden, weil er fürchtete, dass die Beantragung einer Änderungsgenehmigung zu Protesten geführt hätte. „Wenn sich herausstellt, dass die niedersächsische Atomaufsicht geschlampt oder sogar bewusst weggeschaut hat, dann haben wir es mit einem handfesten Skandal zu tun. Klar ist schon jetzt, dass die Rechtsgrundlagen und die Genehmigungsgrenzwerte keinen weiteren Transport zulassen!“, sagte der Grünen-Politiker.

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Gesetzestexte Hintergründe Laufzeitverlängerung

AtG-Novelle 2011 § 7

juris – Fachportal Steuerrecht Einzelnorm

recherchiert von: … am 08.08.2011

juris-Abkürzung: AtG Quelle: Fassung vom: 31.07.2011 Gültig ab: zukünftig Dokumenttyp: Gesetz FNA: FNA 751-1

Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren Atomgesetz § 7 Genehmigung von Anlagen

(1) Wer eine ortsfeste Anlage zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe errichtet, betreibt oder sonst innehat oder die Anlage oder ihren Betrieb wesentlich verändert, bedarf der Genehmigung. Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität und von Anlagen zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe werden keine Genehmigungen erteilt. Dies gilt nicht für wesentliche Veränderungen von Anlagen oder ihres Betriebs

(1a) Die Berechtigung zum Leistungsbetrieb einer Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität erlischt, wenn die in Anlage 3 Spalte 2 für die Anlage aufgeführte Elektrizitätsmenge oder die sich auf Grund von Übertragungen nach Absatz 1b ergebende Elektrizitätsmenge erzeugt ist, jedoch spätestens

1. mit Ablauf des 6. August 2011 für die Kernkraftwerke Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1 und Krümmel,

2. mit Ablauf des 31. Dezember 2015 für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld,

3. mit Ablauf des 31. Dezember 2017 für das Kernkraftwerk Gundremmingen B,

4. mit Ablauf des 31. Dezember 2019 für das Kernkraftwerk Philippsburg 2,

5. mit Ablauf des 31. Dezember 2021 für die Kernkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf,

6. mit Ablauf des 31. Dezember 2022 für die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2.

Die Erzeugung der in Anlage 3 Spalte 2 aufgeführten Elektrizitätsmengen ist durch ein Messgerät zu messen. Das Messgerät nach Satz 2 muss zugelassen und geeicht sein. Ein Messgerät, das nicht zugelassen und geeicht ist, darf nicht verwendet werden. Wer ein Messgerät nach Satz 2 verwendet, muss das Messgerät unverzüglich so aufstellen und anschließen sowie so handhaben und warten, dass die Richtigkeit der Messung und die zuverlässige Ablesung der Anzeige gewährleistet sind. Die Vorschriften des Eichgesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Eichordnung finden Anwendung. Der Genehmigungsinhaber hat den bestimmungsgemäßen Zustand des geeichten Messgerätes in jedem Kalenderjahr durch eine Sachverständigenorganisation und die in jedem Kalenderjahr erzeugte Elektrizitätsmenge binnen eines Monats durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüfen und bescheinigen zu lassen.

(1b) Elektrizitätsmengen nach Anlage 3 Spalte 2 können ganz oder teilweise von einer Anlage auf eine andere Anlage übertragen werden, wenn die empfangende Anlage den kommerziellen Leistungsbetrieb später als die abgebende Anlage begonnen hat. Elektrizitätsmengen können abweichend von Satz 1 auch von einer Anlage übertragen werden, die den kommerziellen Leistungsbetrieb später begonnen hat, wenn das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Übertragung zugestimmt hat. Die Zustimmung nach Satz 2 ist nicht erforderlich, wenn die abgebende Anlage den Leistungsbetrieb dauerhaft einstellt und ein Antrag nach Absatz 3 Satz 1 zur Stilllegung der Anlage gestellt worden ist. Elektrizitätsmengen nach Anlage 3 Spalte 2 können von Anlagen nach Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 bis 6 auch nach Erlöschen der Berechtigung zum Leistungsbetrieb nach den Sätzen 1 bis 3 übertragen werden.

(1c) Der Genehmigungsinhaber hat der zuständigen Behörde

1. monatlich die im Sinne des Absatzes 1a in Verbindung mit der Anlage 3 Spalte 2 im Vormonat erzeugten Elektrizitätsmengen mitzuteilen,

2. die Ergebnisse der Überprüfungen und die Bescheinigungen nach Absatz 1a Satz 7 binnen eines Monats nach deren Vorliegen vorzulegen,

3. die zwischen Anlagen vorgenommenen Übertragungen nach Absatz 1b binnen einer Woche nach Festlegung der Übertragung mitzuteilen.

Der Genehmigungsinhaber hat in der ersten monatlichen Mitteilung über die erzeugte Elektrizitätsmenge nach Satz 1 Nr. 1 eine Mitteilung über die seit dem 1. Januar 2000 bis zum letzten Tag des April 2002 erzeugte Elektrizitätsmenge zu übermitteln, die von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft und bescheinigt worden ist. Der Zeitraum der ersten monatlichen Mitteilung beginnt ab dem 1. Mai 2002. Die übermittelten Informationen nach Satz 1 Nummer 1 bis 3 sowie die Angabe der jeweils noch verbleibenden Elektrizitätsmenge werden durch die zuständige Behörde im Bundesanzeiger bekannt gemacht; hierbei werden die erzeugten Elektrizitätsmengen im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 jährlich zusammengerechnet für ein Kalenderjahr im Bundesanzeiger bekannt gemacht, jedoch bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit von weniger als sechs Monaten monatlich.

(1d) Für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich gelten Absatz 1a Satz 1, Absatz 1b Satz 1 bis 3 und Absatz 1c Satz 1 Nr. 3 mit der Maßgabe, dass die in Anlage 3 Spalte 2 aufgeführte Elektrizitätsmenge nur nach Übertragung auf die dort aufgeführten Kernkraftwerke in diesen produziert werden darf.

(1e) Die zuständige Behörde kann zur Verhinderung von Gefahren oder Störungen der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssytems im Sinne des § 13 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. März 2011 (BGBl. I S. 338) geändert worden ist oder zur Verhinderung einer Gefährdung oder Störung der Energieversorgung für den lebenswichtigen Bedarf im Sinne des § 1 des Energiesicherungsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3681), das zuletzt durch Artikel 164 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, bis zum 1. September 2011 bestimmen, dass eine der in Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 genannten Anlagen, die im Hinblick auf Standort und elektrische Anbindung geeignet ist, bis zum Ablauf des 31. März 2013 in einem betriebsfähigen Zustand zur Erzeugung von Elektrizität zu halten ist (Reservebetrieb). Wird der Reservebetrieb nach Satz 1 angeordnet, lebt die Berechtigung zum Leistungsbetrieb als Berechtigung zum Reservebetrieb für diese Anlage wieder auf. Absatz 1a Satz 2 bis 7, Absätze 1b bis 1d und Anlage 3 finden auf den Reservebetrieb keine Anwendung.

(2) Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

1. keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers und der für die Errichtung, Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs der Anlage verantwortlichen Personen ergeben, und die für die Errichtung, Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs der Anlage verantwortlichen Personen die hierfür erforderliche Fachkunde besitzen,

2. gewährleistet ist, dass die bei dem Betrieb der Anlage sonst tätigen Personen die notwendigen Kenntnisse über einen sicheren Betrieb der Anlage, die möglichen Gefahren und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen besitzen,

3. die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage getroffen ist,

4. die erforderliche Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen getroffen ist,

5. der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist,

6. überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere im Hinblick auf die Umweltauswirkungen, der Wahl des Standorts der Anlage nicht entgegenstehen.

(2a) (weggefallen)

(3) Die Stilllegung einer Anlage nach Absatz 1 Satz 1 sowie der sichere Einschluß der endgültig stillgelegten Anlage oder der Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen bedürfen der Genehmigung. Absatz 2 gilt sinngemäß. Eine Genehmigung nach Satz 1 ist nicht erforderlich, soweit die geplanten Maßnahmen bereits Gegenstand einer Genehmigung nach Absatz 1 Satz 1 oder Anordnung nach § 19 Abs. 3 gewesen sind.

(4) Im Genehmigungsverfahren sind alle Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Gebietskörperschaften zu beteiligen, deren Zuständigkeitsbereich berührt wird. Bestehen zwischen der Genehmigungsbehörde und einer beteiligten Bundesbehörde Meinungsverschiedenheiten, so hat die Genehmigungsbehörde die Weisung des für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständigen Bundesministeriums einzuholen. Im übrigen wird das Genehmigungsverfahren nach den Grundsätzen der §§ 8, 10 Abs. 1 bis 4, 6 bis 8, 10 Satz 2 und des § 18 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch Rechtsverordnung geregelt; dabei kann vorgesehen werden, dass bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit der insgesamt zur Stilllegung, zum sicheren Einschluss oder zum Abbau von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder von Anlagenteilen geplanten Maßnahmen von einem Erörterungstermin abgesehen werden kann.

(5) Für ortsveränderliche Anlagen gelten die Absätze 1, 2 und 4 entsprechend. Jedoch kann die in Absatz 4 Satz 3 genannte Rechtsverordnung vorsehen, dass von einer Bekanntmachung des Vorhabens und einer Auslegung der Unterlagen abgesehen werden kann und dass insoweit eine Erörterung von Einwendungen unterbleibt.

(6) § 14 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gilt sinngemäß für Einwirkungen, die von einer genehmigten Anlage auf ein anderes Grundstück ausgehen.

 

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Hintergründe Laufzeitverlängerung

Antrag für die Sonder-BDK am 25.6.2011

Diesen Antrag stellte der Verfasser von „Störfall Atomkraft“ für den Sonderparteitag der Grünen am 25.6. in Berlin.
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Antrag für die Sonder-BDK am 25.6.2011

DAS ist nicht unser Konsens!

Vollständiger Atomausstieg bis 2017

Die Bundesregierung will die sieben ältesten Atomkraftwerke und das AKW Krümmel nicht wieder ans Netz gehen lassen. Zugleich haben Angela Merkel und ihre Minister beschlossen,  dass Atomkraftwerke noch bis zum Jahr 2022 die Sicherheit in Deutschland gefährden werden. Das ist nach Fukushima weniger als das, was rot-grün vor einem Jahrzehnt beschlossen hatte. Und das ist halbherziger als das, was die von der Regierung Merkel eingesetzte Ethikkommission vorgeschlagen hatte.

Es gibt jetzt einen schrittweisen Ausstieg. Dies ist ein Erfolg der Anti-Atom-Bewegung. Allerdings sind nach wie vor bei der Bundestagswahl 2017 noch mindestens sieben Meiler in Betrieb; die nächste Laufzeitverlängerungsdebatte ist damit vorprogrammiert. Eine „Unumkehrbarkeit“ des Atomausstiegs“ sieht anders aus. Im deutlichen Gegensatz dazu steht, dass nach der neuesten Forsa-Umfrage von Mitte Juni 56 Prozent der Bevölkerung einen vollständigen Atomausstieg bis 2016 oder früher wollen.

Wir begrüßen die endgültige Stilllegung von acht Altreaktoren als überfälligen aber auch wirkungsvollen Schritt zur dauerhaften Minderung des inländischen Katastrophenrisikos aus Atomkraftwerken. Wir begrüßen, dass CDU/CSU und FDP damit scheinbar eingesehen haben, dass ihre jahrzehntelange Politik grundfalsch und die gerade erst beschlossene Laufzeitverlängerung die größte energiepolitische Fehlentscheidung der letzten Jahrzehnte war. Aber wir sehen auch, dass die letzten Entscheidungen der schwarzgelben Regierungsparteien ausschließlich wahltaktisch geprägt waren. Wir Grüne machen dagegen unsere Energiepolitik nicht unter dem Aspekt der kurzfristigen WählerInnen-Täuschung und der Tagespolitik, sondern zum langfristigen Schutz von Klima, Rohstoffen und der Betroffenen.

Wir werden nicht die Stillstandszeiten für Störfälle wie in Krümmel, Biblis und anderen Schrottreaktoren sowie das bewusste Herauszögern der Abschaltdaten durch die Konzerne während der Großen Koalition  nachträglich legitimieren.

Die seit über drei Monaten anhaltende und immer noch eskalierende Atomkraftwerk-Katastrophe in Fukushima zeigt endgültig, dass Atomkraftwerke technisch nicht beherrschbar sind. Zehntausende Menschen werden vertrieben und um ihre Existenz gebracht, eine ganze Generation von Kindern ist von Krankheit und Elend bedroht, wie wir es bereits aus Tschernobyl kennen. Die Wirtschaftsweltmacht Japan taumelt in eine Wirtschaftskrise, die das Gefüge der Weltwirtschaft zutiefst erschüttert. Und die Katastrophe läuft weiter, jeden Tag drohen neue Eskalationen. Dazu kommt die latent drohende Gefahr von Terroranschlägen, die spätestens seit dem 11.9.2001 eine reelle Gefahr darstellen und deren Folgen den betroffenen Staat um Jahrzehnte zurückwerfen würden.

Die „End“-Lagerfrage ist so ungeklärt wie am ersten Betriebstag des ersten AKWs und belastet mindestens die nächsten 8.000 Generationen, auf deren Kosten wir uns heute vermeintlich „billigen“ Strom leisten.

Die Energiewende wurde durch die schwarzgelbe Laufzeitverlängerung ausgebremst und kämpft heute noch mit den Folgen. Selbst die Wende rückwärts hat die „Erneuerbaren“ vergessen und setzt auf den langsamen Entwicklungsfahrplan aus der Zeit der Laufzeitverlängerung.

  • All dies zeigt: Atomkraft ist unverantwortbar, jeder weiterer Tag ist ein „russisches Roulette“ mit vollem Risiko.

 

Verantwortbar ist nur „SOFORT“

Aus diesen Gründen fordern die Grünen die unverzügliche Stilllegung aller Atomkraftwerke in Deutschland, wie dies Konsens einer breiten und wachsenden Mehrheit in der Gesellschaft ist. Wir sind jedoch nicht naiv. Wir können technische Gegebenheiten und die Versorgungssituation nicht ignorieren. Sofort heißt für uns: ohne schuldhaftes Zögern. Ohne größere Probleme wäre ein Ausstieg bis 2013 umsetzbar, ohne wirtschaftliche Einbußen, ohne soziale Probleme. Technisch ist das machbar, mit erneuerbaren Energien, mit Energieeinsparungen … Es scheitert an der Politik! Bündnis 90/Die Grünen werden die schnellstmögliche Stilllegung aller am Netz verbliebenen deutschen Atomkraftwerke umsetzen, sobald sie als Regierungspartei dazu die Gelegenheit bekommen. Aufgrund der zeitlichen Fristen bei einer seriösen und verantwortungsvollen Gesetzes-Einbringung und -Verarbeitung und drohenden Klagen wird dies etliche Monate dauern. Schnellstmöglich nach einer grünen Regierungsbeteiligung, spätestens bis 2017,  wollen wir alle deutschen Atomkraftwerke abgeschaltet haben.

Wir wissen dabei, dass wir zur Umsetzung Koalitionspartner brauchen und uns einem langen Rechtsstreit mit den Betreibern gegenüber sehen. Unsere Überzeugung ist dennoch, dass es keinen anderen Weg der verantwortungsvollen Politik in Deutschland gibt. Den/die Koalitionspartner wollen wir mit unseren Argumenten überzeugen, dem Rechtsstreit sehen wir gelassen entgegen, weil nach „Fukushima“ die Faktenlage eine „Andere“ geworden ist:

  • Das angeblich völlig unwahrscheinliche „Restrisiko“ ist gleich dreifach eingetreten und es ist unbeherrschbar!

Bei jedem Weiterbetrieb – wie lange auch immer – muss jeden Tag, auch am letzten Betriebstag – mit dem Eintritt dieses Restrisikos gerechnet werden. Daher ist jeder weiterer Tag mit auch nur einem laufenden AKW ein Tag zuviel! Wir wissen um die Schwierigkeiten, die AKWs sofort abzuschalten. Zu lange wurde in die Atomenergie investiert, Alternativen vernachlässigt. Diese müssen nun forciert errichtet und ans Netz gebracht werden.

 

Sicherheit geht vor

Was die derzeitige Bundesregierung bisher verweigert, ist die Inkraftsetzung des „kerntechnischen Regelwerks“. Grüne an der Regierung werden dies umgehend als Gesetz in Kraft setzen, denn die größtmögliche Sicherheit muss bis zur Abschaltung des letzten AKWs gewährleistet sein. Bis zur endgültigen Abschaltung legen wir strengste Sicherheitsmaßstäbe an, um Katastrophen wie Fukushima vorzubeugen:

  • Alle noch in Betrieb befindlichen AKWs müssen unverzüglich echten Stresstests unterzogen werden.
  • Für alle AKWs muss eine redundante[1], von Stromnetzen unabhängig (batteriebetriebene) Notstromversorgung sichergestellt sein, die für mindestens 72 Stunden funktionsfähig ist.
  • Es muss für jedes AKW Notsteuerstellen geben, die verbunkert und von der Anlage hinreichend entfernt sind. Die Leitungen müssen auch schwersten Störfallen standhalten.
  • Die Auslegung aller Anlagen (AKWs wie Zwischenlager) für Erdbeben in vor Ort prinzipiell nicht auszuschließender Stärke wie für dadurch bewirkte Erdbewegungen (wie Erdrutsche) ist neu zu überprüfen und zu bewerten. Eine nukleare Anlage kann nur dann weiterbetrieben werden, wenn Schäden durch derartige Szenarien nach menschlichem Ermessen auszuschließen sind. Das gilt insbesondere für Neckarwestheim.
  • Die Sicherung der Anlagen vor Überschwemmungen, einschließlich der aus Kanälen, muss gewährleistet sein.
  • Kühlleitungssysteme müssen so weit gesichert sein – etwa durch Verbunkerung, dass ihre Zerstörung durch Außeneinwirkungen praktisch ausgeschlossen werden kann. Mindestens EIN Strang der redundanten Kühlwasserleitungen muss völlig erdbebensicher verlegt sein, d.h. er darf nicht in den Boden einbetoniert sein.
  • Die Anlage muss gegen den Absturz auch von Großraumflugzeugen so weit gesichert sein, dass weder die Reaktorhülle, noch die Kühlleitungen und (zumindest) die Notstromversorgung dadurch zerstört werden können.
  • Gleichwertige Sicherheiten sind für die Brennelemente-Becken zu garantieren.
  • Alle Anlagen sind vollständig IT-sicher (against cyber attacs) zu betreiben.
  • Die Siedewasserreaktoren Gundremmingen B und C sind daraufhin zu überprüfen, ob Folgen eines Störfalles wie in Fukushima, etwa durch Flugzeugabstürze, Terroranschläge oder Erdbeben auszuschließen sind. Ist dies nicht der Fall, ist diesen die Betriebsgenehmigung dauerhaft zu entziehen.

Die Haftungsregelungen für die Kernkraftwerke müssen im Sinne der neuen Sicherheitseinschätzung angepasst werden. Es kann nicht sein, dass die im Fall eines Super-GAUs betroffenen BürgerInnen auch noch die Kosten ihrer Verletzungen und Enteignung tragen müssen, weil der Betreiber pleite ist und der Staat die Kosten ohne die Gefahr einer Staatspleite nicht übernehmen kann. Japan zeigt gerade, wie groß diese Gefahr ist: dort werden notwendige Evakuierungen nicht angeordnet sondern „nur“ empfohlen, um der Kostenfalle zu entgehen.

 

DAS ist nicht unser Konsens!

Der von Merkel und Schwarzgelb angebotene „Konsens“ wäre im Fall der Annahme  ein verhängnisvolles „Danaergeschenk“, ein Geschenk, das sich dem Empfänger als unheilvoll und schadenstiftend erweist. Er ist unehrlich und resultiert nur aus wahlkampftaktischen Überlegungen („Das Thema ‚Atom’ endlich ‚abräumen’ “). DAS müssen und dürfen wir nicht unterstützen! Wesentliche Teile der Regierungsfraktionen tragen ihn bereits heute nicht mit und würden selbst bei einer Verabschiedung in den kommenden Wochen im Bundestag spätestens bei der nächsten Gelegenheit die nächste 180°-Wende einleiten. Die Konzerne der Atomindustrie – die 2001 immerhin den alten Konsens mit trugen – drohen dieses Mal mit Klagen und langen Prozessen. Und dieser Koalitions-Entwurf wird als Gesetz kaum Bestand vor den Gerichten haben! Die AKW-Betreiber sehen sich in ihrem Grundrecht auf Eigentum verletzt, haben entsprechende Klagen angekündigt und würden sie wahrscheinlich auch gewinnen. So sind z.B. die Begründungen der unterschiedlichen Abschaltdaten der einzelnen AKW nicht haltbar. Gehen diese Prozesse verloren, dann müssten sich die Menschen in Deutschland noch freuen, wenn das Bundesverfassungsgericht sie mit mehreren Milliarden Euro “Entschädigungs”-Lösegeld an die AKW-Betreiber davonkommen ließe. Es besteht die Gefahr, dass das Gericht das Ausstiegsgesetz als verfassungswidrig ganz aufhebt und dadurch die Merkelsche Laufzeitverlängerung wieder in Kraft setzt, nach der Atomkraftwerke in Deutschland bis mindestens 2040 weiter laufen würden.

Gleichzeitig wurde den Umweltverbänden und Bürgerinitiativen seitens der Bundesregierung bisher bei allen Konsensgesprächen die Einbeziehung verweigert. Auch, aber nicht nur deshalb sind alle Umweltverbände geschlossen gegen Zustimmung und fordern die Grünen zur Ablehnung auf.

  • DAS ist alles andere als „Konsens“!

Ein Atomausstieg, der über eine Legislaturperiode hinaus andauert, wäre damit bei einem neuen Regierungswechsel nicht das Papier wert, auf dem er steht. DAS haben uns Schwarzgelb und die AKW-Betreiber vor wenigen Monaten „live“ demonstriert. Gleichzeitig würde sich die Grünen bei einer Zustimmung dauerhaft knebeln und binden und würden auf diese Vereinbarung verpflichtet, wenn z.B. neue Erkenntnisse, neue Ereignisse wie ein weiterer Super-GAU oder auch eine stärkere Zunahme des EE-Stroms einen schnelleren Ausstieg nötig oder möglich machen sollten. Sicherheitsverschärfung würden bis zur Unmöglichkeit erschwert, ein Anti-Atom- und Pro-Sicherheits-Wahlkampf unmöglich für uns, weil wir ja „zugestimmt“ haben! Zudem wäre die mühsam wieder gewonnene Glaubwürdigkeit der Grünen bei den Anti-Atom-Initiativen verloren.

 

WIR retten NICHT Merkels Mehrheit!

Ein Argument in der Diskussion ist die Frage, was passiert, wenn es Merkel an einer fehlenden Regierungsmehrheit mangelt? Dann ist zwar der „Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg“ vorübergehend ausgesetzt, aber wir werden umgehend Neuwahlen haben und die Chance zu einem deutlichen schnelleren Ende des atomaren Wahnsinns. Eine fehlende Regierungsmehrheit nach dem Rumgeeiere der letzten Monate wäre niemanden im Lande mehr vermittelbar. Schwarzgelb hätte sein Gemurkse endgültig zu Grabe getragen. Und sicher könnte dann kein „Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg“ mehr kommen, der durchaus droht, wenn Schwarzgelb bis 2022 noch einmal an die Macht käme ….

 

Ausstieg aus der Uranverarbeitungskette (UAA Gronau …)

Wer aus der Atomenergie aussteigt, benötigt auch keinen Brennstoff mehr. Die UAA in Gronau ist eine der größten Anlagen der Welt und liefert auch in großem Stil abgereichertes Uran für die Waffenindustrie (Uran-Granaten). Die Sicherheit der Anlagen in Gronau werden nach den oben genannten Kriterien geprüft werden wie jede andere Atomanlage.

Bis zu 60.000 t des sehr giftigen und radioaktiven Stoffes soll die neue Halle bis zum Jahr 2030 aufnehmen dürfen, kritisiert der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz. Diesen Ausbau lehnen wir ab, vielmehr werden wir eine schnellstmögliche Stilllegung angehen. Bündnis 90/Die Grünen werden gemeinsam mit den Atomkraft-Gegnern aus dem Münsterland juristische Schritte gegen die Erteilung der Ausbaugenehmigung der UAA Gronau prüfen.

 

Die Endlagerfrage muss neu gestellt und beantwortet werden – ohne Gorleben!

Schon auf der BDK in Freiburg haben wir beschlossen, dass die „ergebnisoffene Endlagersuche“, die jetzt endlich auch von anderen Parteien als notwendig angesehen wird, OHNE Gorleben stattfinden muss. Parallel muss das „End“-Lagerkonzept neu geklärt werden: Die bisherige Festlegung auf eine Nicht-rückholbare Lagerung (keine Rückholbarkeit, rascher Verschluss der Einlagerungen) muss erneut überdacht werden und gegen die Alternativen:

  1. Rückholbarkeit für die ersten Jahrhunderte
  2. Langzeitlagerung mit Bergbarkeit
  3. „endlose Zwischenlagerung“ = dauerhafte Rückholbarkeit („Hütekonzept“)

abgewogen werden.

 

Der Schwarzbau Gorleben „hat fertig“

Aufgrund der nicht zu verantwortbaren geologischen Formationen in Gorleben, lehnen wir Gorleben als Endlager ab. Elementare Kriterien werden für eine Endlagerung nicht erfüllt. Gorleben wurde nachgewiesenermaßen nur aus politischen Gründen ins „Rennen“ geschickt, obwohl der Salzstock von vornherein als „ungeeignet“ angesehen wurde. Die Planung sind aus geologischen wie aus politischen Gründen mittlerweile völlig unhaltbar geworden. Die Asse hat eindrucksvoll demonstriert, wie ungeeignet Salzstöcke für Atommüll-„End“-Lager sind …

Eine grüne Bestätigung des Atomgesetzes ohne die Stilllegung Gorlebens ist ein Verbrechen gegenüber den Menschen, die seit Jahrzehnten hier – zu recht – Widerstand leisten! Gasvorkommen und geologischen Mängel allein sind schon Grund genug, die so genannten „Untersuchung“ sofort einzustellen. Die zu unrecht verbauten 1,5 Milliarden werden wir denen in Rechnung stellen, die sich über gültiges Recht und Gesetze hinweg gesetzt haben. Die Erkundungkosten hätten laut BfS pro Standort lediglich von ca. 300 bis 400 Millionen Euro kosten dürfen.

Wenn im Herbst 2011 der nächste Castor ins Wendland rollt, werden wir dabei mit vielen anderen wieder auf den Straßen und Schienen sitzen und gegen das Atomklo in Gorleben demonstrieren.

 

Energiewende JETZT – EE-Ausbau weiter beschleunigen

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien soll bis 2020 im Vergleich zu den Planungen der Bundesregierung aus der Zeit der Laufzeitverlängerungen nicht beschleunigt werden. Dies ist völlig unverantwortlich! Die Energiewende von oben (Merkel) wird nur den großen Vieren weiterhin Garantien für Gewinne (offshore) verschaffen. WIR wollen die Energiewende von unten. Bereits Mitte Mai hatte die Deutsche Umwelt Hilfe (DUH) darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung im Herbst 2010 mit Laufzeitverlängerung einen Anteil der Erneuerbaren bis 2020 von 35 Prozent als Ziel ausgegeben hatte. In der aktuellen EEG-Novelle taucht das 35-Prozent-Ziel erneut auf – trotz des inzwischen versprochenen Atomausstiegs. Gleichzeitig soll die Förderung für Windenergieanlagen an Land und für Solarstrom kräftiger gekürzt werden als bisher vorgesehen, so DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake.

 

Grüne Energieversorgung ist dezentral

Wir machen den Atomausstieg selbst: Grüne Energiepolitik ist dezentral! Stadtwerke, Kommunen und Kreise werden mittelfristig autark. Als Selbstversorger entlasten sie die Netze, die Merkel heute noch für Milliarden ausbauen will. Arbeitsplätze werden in den Regionen vor Ort geschaffen, die Wertschöpfung landet nicht in den Taschen der Aktionäre. Den Oligopolisten RWE, EnBW, E.ON und Vattenfall wird das Wasser bzw. der Strom abgedreht. Wir brauchen schnell einen Ausbau an Speichermöglichkeiten. Wasserstoff und Windgas aus überschüssiger Photovoltaik und Windenergie werden im Gasnetz gespeichert. Kraftwärmekopplung (KWK) wird dort ausgebaut, wo ganzjähriger Wärmebedarf besteht. Mit dem SENERTEC/VW/Lichtblick-Programm zum Schwarmstrom liegen Konzepten auf dem Tisch, um in wenigen Jahren das Grundlastproblem zu entschärfen. Bürgerinnen und Bürger können mit bisherigen und weiteren Solarthermien, Photovoltaikanlagen – auch in Form von Bürgersolaranlagen – und Energiegenossenschaften, auch im Windenergiebereich, ihren Beitrag dazu leisten.

Dezentralisierung gegen die Marktbeherrschung durch EON, RWE, EnBW und Vattenfall entlastet die Netze und spart so viele Kilometer des teuren und naturbelastenden Netzausbaus. Die Stromgewinnung wandert mit unserer Unterstützung seit Jahren in die BürgerInnen-Hände, die Netze gehören dort ebenfalls hin, weg von den Blockierern und Abzockern der „Großen Vier“.

 

Europäischer Aspekt

Mit der Abstimmung in Italien am 13.6.2011 hat ein weiterer großer EU-Staat den Abschied von Atomkraft eindrucksvoll bestätigt:
Mit Dänemark, Deutschland, Österreich, Italien, Irland, Griechenland und Portugal haben immerhin bereits 36% der EU-Bevölkerung (182 von 500 Mio.) der Atomenergie die rote Karte gezeigt.

Wir können unsere Nachbarländer nicht zwingen, unserem Kurs zu folgen, aber wir können unsere Sicherheitsinteressen gegenüber unseren Nachbarn mit Anlagen nahe der deutschen Grenze geltend machen. Und wir können mit den Menschen dort zusammen grenzüberschreitend den Widerstand aufbauen. Das Beispiel Whyl könnte nochmals Schule machen.

  • Anders als 1986 von den französischen Behörden behauptet und mit gefälschten Werten belegt, macht Radioaktivität eben NICHT an Grenzen halt!

Insbesondere der Weiterbetrieb der alten und störanfälligen Meiler in Mühleberg (Schweiz), Cattenom und Fessenheim in Frankreich, Temelin in Tschechien und anderer wird von uns abgelehnt. Wir werden auf europäischer Ebene politisch und rechtlich alle Möglichkeiten ausschöpfen, ein schnelles Abschalten dieser Reaktoren zu erreichen. Wir werden EURATOM beenden und in ein EUROSOL umwandeln!

Hermesbürgschaften dürfen – natürlich auch außerhalb Europas – nicht für den Export von Kernkraftwerken abgegeben werden.

Auch wir brauchen weder in Deutschland noch in Frankreich eine autarke Energieversorgung. Im Gegenteil bieten transeuropäische Netze Chancen für die regenerative Energieversorgung, das spart Speicherkapazität. Herrscht in Deutschland Flaute und Dunkelheit, so weht in Dänemark der Wind und in Spanien brennt die Sonne … Wir brauchen daher mittelfristig den Ausbau eines HGÜ-(Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-) Netzes, um Lücken in der Versorgung durch die EEs europaweit ausgleichen zu können.

  • Der Beweis, dass ein Industrieland binnen weniger Jahre sowohl aus „Atom“ als auch aus Kohle aussteigen kann, sich dabei aber weiterentwickelt und so zum Weltmarktführer bei Erneuerbaren Energien, Speicher und intelligenten Netzen wird, findet schnell Nachahmer bei anderen Ländern.

 

Fazit I: Der Sofortausstieg ist machbar!

Zur Umsetzung gehören größtmögliche Energie-Einsparungen, Effizienzsteigerung, Nachfragemanagement und der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien. Zur Effizienzsteigerung verweisen wir auf die Vorschläge der Ethikkommission: ein Erneuerungsprogramm für energieeffiziente Geräte in privaten Haushalten und die verbindlichen Einführung von „intelligenten“ Stromzählern sowie eine deutliche Ausweitung der Gebäudesanierungen. Zudem schlagen wir Maßnahmen zu einer deutlichen Erhöhung der Stromersparnismaßnahmen vor, die ohne relevante Investitionen zu machen sind, wie ein Verbot für Standby-Schaltung bei Neugeräten und prüfen die Einführung einer an die Haushalte vollständig ausschüttbaren Ökoumlage auf den Stromverbrauch. Der Ausbau der KWK und die schnelle Verbreitung von Schwarmkraftwerken (Modell Lichtblick / VW) schaffen weiteren Spielraum. Eine Nachfragesteuerung – vor allem in großen Dimensionen (Aluminiumindustrie) – kann unerwartete Kapazitätsengpässe ausgleichen.

Ein beschleunigter dezentraler Ausbau aller Erneuerbaren, inklusive weiterer Ausbau der Fotovoltaik statt der Einschränkungen durch Schwarzgelb sorgt für eine rasche und kostengünstige Steigerung bei den Erneuerbaren Energien. Den Vorrang beim Ausbau der Windenergie legen wir auf das Binnenland statt auf Offshore. Die Rahmenbedingungen werden in der Novellierung des EEG gesetzt

Ein maßvoller, aber schneller Ausbau der Netze durch bessere, transparente und beteiligungsfreundliche Planung und wirksame Investitionsanreize sowie Planung und Bau weiterer benötigter Speicher gewährleisten die sichere und klimafreundliche Energie-Versorgung in Deutschland. Beim Netzausbau setzen wir auf Erdkabel, wo immer diese machbar sind. Zudem werden wir die Dezentralisierung unserer Energieversorgung massiv vorantreiben, was die Netze ebenfalls entlastet. Für all dies werden wir umgehend die notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen.

 

Fazit II: Die Lichter werden in Deutschland nicht ausgehen!

In den letzten Jahren hat Deutschland große Mengen Strom exportiert, selbst Frankreich hat von Deutschland mehr Strom bezogen als geliefert wurde. Gerade dort herrscht Angst vor einem deutschen Ausstieg, weil Frankreich an kalten Wintertagen (hoher Bedarf der Elektroheizungen und die zugefrorenen Flüsse machen die Kühlung unmöglich) und an heißen Sommertagen (zu wenig und zu warmes Wasser in den Flüssen führt zu Kühlungsprobleme der AKWs) sein Land nicht selbst versorgen kann. In Deutschland gibt es genügend Reserven (Gas) und in Bau befindliche und rechtlich nicht mehr zu verhindernde Kohle- und Gaskraftwerke, die die Lücke der abgeschalteten AKWs innerhalb der Zeit der Umsetzungsverfahren bereits weitgehend schließen werden. Die von uns in Gang gesetzten Einsparungen und Effizienzsteigerung liefern mehr als den benötigten Rest der Kapazität.

 

Fazit III: Klimaschutz und Atomausstieg – beides ist nötig und beides geht!

Die Erreichbarkeit eines anspruchsvollen Klimaschutzes ist für uns unverhandelbar. Wir werden keine Kohle-Kraftwerk-Neubauten als Preis für den beschleunigten Ausstieg akzeptieren. Für einen beschleunigten Atomausstieg ist eine vorübergehende, mäßige Erhöhung des Treibhausgasausstoßes (etwa durch neue oder wieder aktivierte Gas-KWs) akzeptabel, weil dies den Weg zu einer dauerhaft wesentlich kostengünstigeren, klimaneutralen und sicheren Stromversorgung durch erneuerbare Energien ebnet und in der Summe der nächsten 20 Jahre die Treibhausgasbilanz Deutschlands gegenüber dem Merkel-Szenario deutlich verbessern wird.

 

Fazit IV: Der Strompreis wird nicht explodieren

Bei einem beschleunigten Ausstieg (Ausstieg 2015) beträgt laut Gutachten des PIK u.a. (Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung und des Instituts für Infrastruktur und Ressourcenmanagement (IIRM) der Universität Leipzig im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung)  die zusätzliche Preissteigerung 0,8 ct/kWh (13%) gegenüber dem Ausstieg 2020 bzw. Ausstieg 2022. Mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien werden bis 2030 die Spotmarktpreise auf 5 – 6 ct/kWh sinken. Für die Haushalte, die der EEG-Umlage unterliegen, liegt der Strompreis beim Ausstieg 2020 und Ausstieg 2022 im Jahr 2015 bei 21,7 ct/kWh, beim Ausstieg 2015 bei 22,4 ct/kWh. Das Umweltbundesamt rechnet diesbezüglich ebenfalls nur mit geringfügigen Kostensteigerungen von „0,6 bis 0,8 Cent pro Kilowattstunde“.

 

Nur der Sofortausstieg schafft den nötigen Druck

Nur ein Sofortausstieg erzeugt den notwendigen Druck, die Investitionen in den Leitungsbau, beim Repowering und bei den Speichertechnologien, bei den Einsparungen und den Effizienzsteigerungen voranzutreiben. Eine Energiewende, die den Namen verdient braucht Druck und kein „Weiter So“!

 

Kein Konsens

Die BDK von Bündnis 90/Die Grünen beschließt daher die Ablehnung des scheinheiligen „Konsens“-Angebotes. Die in dem vorliegenden Gesetzesentwurf fehlenden Punkte wie die Sicherheitsfragen, die Unumkehrbarkeit des Ausstieges und ein Ausschluss von Gorleben bei der neuen „End“-Lagersuche sind für uns unverzichtbar. Daher fordern wir die Bundestagsfraktion auf, alle vorliegenden Gesetzesvorlagen der Regierung Merkel abzulehnen.

 

Begründung:

Sechs AKW sollen noch mehr als zehn Jahre – über drei Bundestagswahlen hinweg – am Netz bleiben. Damit ist der Ausstieg nicht unumkehrbar, sondern das öffnet Tür und Tor für eine spätere Revision der jetzigen Beschlüsse. Nach einer Forsa-Umfrage vom 5.6.2010 wollen dagegen 56 Prozent der Bevölkerung einen vollständigen Atomausstieg bis 2016 oder früher. Die Mehrheit will also einen schnelleren Ausstieg, als ihn selbst die Grünen fordern (2017) – aber in keinem Fall den Weiterbetrieb der letzten AKW bis 2022. Die Bundesregierung stellt sich eindeutig gegen ihre eigene Behörde = Umweltbundesamt (UBA). Das UBA schlussfolgert in seinem Bericht unmissverständlich, „technisch und wirtschaftlich wäre der Ausstieg sogar schon ab dem Jahr 2017 möglich“.

Einen weitgehend sichere Unumkehrbarkeit lässt sich durch eine Änderung des Grundgesetzes, einen Staatsvertrag oder eben durch den Ausstieg in EINER Legislaturperiode schaffen. Sind alle deutschen AKWs vom Netz, müssten sie im Fall des Falles bei einer erneuten 180°-Wende wieder neu zugelassen werden, auf dem Stand der heute gültigen Sicherheitsbestimmungen. DAS würde keiner der 17 schaffen … !

Es kann daher nicht einmal ein Zurück zum alten Ausstiegsbeschluss der ehemaligen Bundesregierung geben. Der von der Regierung Merkel vorgelegte angebliche „Konsens“ fällt jedoch deutlich dahinter zurück. Zudem enthält er eine unzumutbare Laufzeit der extrem gefährlichen Siedewasserreaktoren Gundremmingen B und C sowie für das erdbebengefährdete Neckarwestheim 2.

Studien der GRS haben gezeigt, dass es bei SWR (=Siedewasserreaktor) im Fall einer Kernschmelze u. a. mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Versagen des RDB (Reaktordruckbehälters = …-gefäßes) in Form von Lecks bzw. Undichtigkeiten an Durchführungen (z. B. für die Kerninstrumentierung oder für die beim SWR von unten in den Kern einfahrenden Steuerstäbe, deren Antriebe außerhalb des RDB liegen) kommen kann.

Immer mehr Gemeinde- und Stadträte verfassen auf Grünen-Antrag Beschlüsse, in denen von den französischen, belgischen und tschechischen Nachbarn die Stilllegung auch neuerer Reaktoren gefordert wird, oder von den niederländischen, keine neuen zu bauen. So gut das ist – es wird unglaubwürdig, wenn man gleichzeitig zustimmt, bei uns gleich oder ähnlich alte aus den 80ern hier noch 10 Jahre laufen zu lassen.

Die Rechtssicherheit der vorliegenden Atomgesetznovelle ist völlig ungeklärt, Klagen der Unternehmen sind bereits VOR der Verabschiedung in Arbeit. Eine Stellungnahme von Wolfgang Renneberg besagt u.a.: „Der Gesetzesentwurf ist verfassungsrechtlich anfechtbar. Es besteht ein hohes Risiko, dass das Gesetz in der vorliegenden Fassung vom Bundesverfassungsgericht auf Antrag wegen Verstoßes gegen Art. 3 des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt wird. … Art. 3 GG schützt auch die Betreiber von Kernkraftwerken gegen ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen durch den Staat.  Eine Ungleichbehandlung der Betreiber liegt darin, dass für  ihre Anlagen ganz unterschiedliche Laufzeiten festgelegt werden. Die Laufzeiten für die alten Anlagen, die mit sofortiger Wirkung stillgelegt werden sollen, liegen deutlich unterhalb der Laufzeiten der anderen neueren Anlagen, die ab 2015 stillgelegt werden sollen. Darüber hinaus werden auch im Verhältnis der alten Anlagen untereinander sowie der neueren Anlagen untereinander verschiedene Laufzeiten festgesetzt.“ Weiterhin werden auch die vorgesehenen Regelungen zur Sicherheit, Rückstellungen und Endlagerfrage als angreifbar kritisiert.

Eine weitere Umkehrung des Ausstiegs bei erneutem Regierungswechsel oder „Energieknappheit“ 2020 ist somit Tür und Tor geöffnet. Und die Verhandlungspartner der Gegenseite haben mit ihrer Kündigung des rotgrünen Konsenses bei der 1. Gelegenheit gezeigt und zeigen aktuell durch ihre angedrohten Klagen, dass auf sie kein Verlass ist!

Zeitgleich muss in einem Konsens die „End“-Lagerfrage einvernehmlich geklärt werden. Dies bedeutet nach grüner Beschlusslage ein Ausklammern von Gorleben bei der kommenden bundesweite Suche nach einem geeigneten Konzept und einem Ort zu dessen Umsetzung. Auch dies ist in Merkels „Konsens“ nicht vorgesehen.

Das bisher geltende Energiekonzept der Bundesregierung reduzierte zugunsten der Laufzeitverlängerung den Ausbau der Erneuerbare Energien Sonne und Wind um bis zu 80% gegenüber den Vorjahren. Wir wollen den Ausbau der Erneuerbare Energien wieder beschleunigen und können so die heute noch von den restlichen Atomkraftwerke gelieferten Strommengen 2015 vollständig ersetzen. Die Energiemengen aus den im Moratorium stillgelegten Atomkraftwerke haben wir bereits in den vergangenen zehn Jahren durch Erneuerbare Energien-Einspeisung im Rahmen des Erneuerbare Energien -Gesetzes ersetzt. Daher befanden wir uns bereits in einer Phase der Überkapazitäten im deutschen Strommarkt und haben bereits in den letzten Jahren bereits die Strommengen dieser Atomkraftwerke exportiert. Dadurch, dass der Ausbau der Erneuerbare Energien sehr viel schneller und erfolgreicher als ursprünglich geplant voranging, können wir heute den Atomausstieg in kürzerer Frist umsetzen, als im rotgrünen Ausstiegsszenario vorgesehen, ohne auf Kohle zurückgreifen zu müssen.

Der BuVo-Antrag sagt richtig: „Der Kampf geht weiter!“ Es stellt sich aber dann die Frage, wie dies nach 90% Zustimmung (inkl. einer Grüner Zustimmung) den WählerInnen noch vermittelt werden soll. Vielmehr sagen führende Politiker offen, dass mit der Zustimmung „Atom“ im Wahljahr 2013 KEIN WAHLKAMPFTHEMA mehr sein könne und würde!

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Henrik Paulitz, Energie- und Atomexperte der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW: „Der geplante Teil-Atomausstieg wird im Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht verfassungsfest und entschädigungssicher geregelt, so dass dieser scheitern kann bzw. milliardenschwere Entschädigungsklagen Aussicht auf Erfolg haben. Die Regierung möchte zudem die Stilllegung von neun Atomkraftwerksblöcken auf die lange Bank verschieben und künftigen Mehrheiten die Option für erneute Laufzeitverlängerungen offen halten. Eine Absicherung des Atomausstiegs über eine Grundgesetz-Änderung lehnt sie daher vehement ab. Die Pläne der Bundesregierung beinhalten keine Energiewende, da der dezentrale Ausbau der erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Onshore-Windenergie, dezentrale Energiespeicher in Bürgerhand) weiterhin systematisch bekämpft wird. Die Regierung setzt vielmehr zugunsten der Energiekonzerne auf ein weiterhin zentralisiertes Energiesystem mit neun Atomkraftwerken, zahlreichen neuen Kohle-Großkraftwerken, auf einen überflüssigen Verbundnetzausbau und auf Offshore-Windparks. Die Bevölkerung soll dieses teure Energiesystem über drastisch steigende Energiepreise bezahlen, statt selbst von einer dezentralen Energiewende zu profitieren. Vor diesem Hintergrund ist die Forderung dieses Antrags vollkommen richtig, die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen aufzufordern, alle vorliegenden Gesetzesvorlagen der Regierung Merkel abzulehnen.
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Unterstützung, mit sonnigen Grüßen, Franz Alt

Atom-Risiko bis 2022? Nicht mit uns! Unterstützung, Marianne Fritzen, Mitbegründerin und langjährigen Vorsitzenden der Bürgerinitiative Umweltschutz, Petra-Kelly-Preisträgerin

 

UnterstützerInnen:

  1. Karl-W. Koch, KV Vulkaneifel
  2. Elmar Diez, KV Main-Kinzig
  3. Stefanie Dolling, KV Weimar
  4. Prof. Dr. Wolf Schluchter, KV Bad Dürkheim
    Initiator des Memorandums von über 1.000 ProfessorInnen und Habilitierte in „Die Zeit“ am 16.6. gegen eine Zustimmung
  5. Stephanie Nabinger, MdL, KV Trier-Saarburg
  6. Elisabeth Bröskamp, MdL KV Neuwied
  7. Eva Quistorp, MdEP a.D., KV Charlottenburg-Wilmersdorf, Gründungsmitglied der Grünen
  8. Roland Vogt, MdB a,D, KV DÜW, Gründungsmitglied der Grünen
  9. Norbert Dick  KV Schleswig-Flensburg
  10. Astrid Cramer, KV Dortmund

11. Klaas Ansmann, KV Ammerland

12. Peter Kallusek, KV DÜW

13. Patrick Gabler, KV Kempten (Allgäu)

14. Claudia Nobel, SV Oldenburg

15. David Hilzendegen, KV Worms

16. Christian Michalak, KV Bochum

17. Marco Petrikat, KV Köln

18. Jörg Rupp, KV Karlsruhe

19. Rüdiger Bender, KV Erfurt

20. Oliver Schlickau, KV Worms Kassierer

21. Ciler Firtina, KV-Köln

22. Sebastian Beer, Stadtverband Oldenburg

23. Corina Genuit, KV Vulkaneifel

24. Lutz Horn, KV Pforzheim

25. Martina Haardt, KV Lauenburg

26. Jürgen Diekmann, Kreisverband Oldenburg

27. Sengül Kilic KV Mainz

28. Arfst Wagner, KV Schleswig-Flensburg

29. Siegrid Braun,  KV Rhein-Hunsrück

30. Markus Mezger, KV Hochtaunus

31. Peter Meiwald, KV Ammerland

32. Tobias Balke, KV Charlottenburg-Wilmersdorf

33. Udo Engelbart, Stadtverband Oldenburg

34. Joachim Schäfer, KV Frankfurt am Main

35. Rudolf Ladwig, KV Hagen

36. Ronald Maltha, KV Mayen-Koblenz

37. Sebastian Krieg, RV Wartburgkreis / Stadt Eisenach

38. Frank Peters, KV DÜW

39. Barbara Streich, Kreistagsabgeordnete KV Unna

40. Sofrony Christow, KV Erlangen

41. Jürgen Klippert, KV Hagen

42. Ingrid Lambertus, KV Mainz

43. Till Westermayer, KV Breisgau-Hochschwarzwald

44. Annette Schmidt, KV Köln

45. Jochen Schmidt, KV Köln

46. Anne Lück, Stadtverband Oldenburg

47. Walter Lück, Stadtverband Oldenburg

48. Volker Droege, KV Hanau

49. Gunther Schmutzenhofer, KV Nordfriesland, Mitglied im Vorstand

50. Walther Heuner, OV Do-Aplerbeck

51. Irmgard Winkelnkemper, KV Hersfeld-Rotenburg

52. Walther Heuner, OV Do-Aplerbeck

53. Antje Lehnert-Jacobsohn, KV Dortmund

54. Rüdiger Höwler, KV Göppingen

55. Horst Schmidt, KV Main-Kinzig

56. Wolfgang Faller, KV Mainz

57. Martina Müller, KV Hochsauerlandkreis

58. Hilke Schwingeler, Sprecherin KV Dortmund

59. Jochen Pade, SV Oldenburg

60. Peter Nickels, KV Aachen

61. Werner Petry, KV Rhein-Pfalz-Kreis

62. Oliver Jirka, KV Oberhavel

63. Bernhard Kaiser, GAL Hamburg KV Eimsbüttel

64. Siegfried Leittretter, KV Marzhahn-Hellersdorf

65. Claudia Laux, KV Ahrweiler

66. Carsten Meyer, KV Weimar

67. Lutz Oschmann, KV Kiel

68. Ludwig Stolz, KV Neuwied

69. Dieter Kaufmann, KV Frankfurt am Main

70. Franz Josef Bayer, KV Spandau

71. Ritva Harju, KV Spandau

72. Ingo Mayer, KV Mainz

73. Karsten Schilling, KV-Donnersberg

74. Stefan Barth, KV Vulkaneifel

75. Dominique Barth, KV Vulkaneifel

76. Felicitas Flörchinger, KV Kaiserslautern-Stadt

77. Hans-Jürgen Lutz, KV- SÜW

78. Sascha Feldes, Stadtverordneter KV Hanau

79. Jens Rowold, KV Ammerland

80. Reiner Perschke, KV Ludwigshafen

81. Frank Koslowski KV Spandau

82. Maria-Luisa Werne, KV Emmendingen

83. Jaime Timoteo-Gonzalez, KV Breisgau-Hochschwarzwald

84. Sascha Brüggemann, Stadtverband Oldenburg

85. Lydia Bauer-Hechler, Kreisverband Fürth-Stadt

86. Cornelia Rein, RV Schmalkalden-Meiningen-Suhl

87. Bernd Rosbach, KV Neuwied

88. Lars Andersen, KV Hamburg-Altona

89. Bernd Frieboese, Berlin-Reinickendorf

90. Roberto Faulstich, KV Neuwied

91. Dr. Michael Jüngt, KV Vulkaneifel

92. Annelie Scharfenstein, KV Westerwald

93. Herbert Divossen, KV Vulkaneifel

94. Hans Aust, KV Städteregion Aachen

95. Dr. Frank Brozowski, KV Dessau-Roßlau

96. Wilhelm Ritz, KV Göttingen

 


[1] = zusätzliches Vorhandensein funktions-, inhalts- oder wesensgleicher Objekte wie Wasserleitungen oder Stromkreisen