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Entsorgung

SPD schließt Gorleben aus …

… aus der Endlagersuche.

Berlin (dpa) – Umweltverbände und die SPD halten einen Neustart bei der Suche nach einem Atommüll-Endlager unter Einbeziehung des Salzstocks Gorleben für inakzeptabel. Die SPD-Energiepolitiker Matthias Miersch und Ute Vogt nannten auch den zweiten Entwurf von Bundesumweltminister Norbert Röttgen inakzeptabel. Die Fassung beinhalte weiterhin die Option, Gorleben bis auf die letzte Phase des Standortvergleichs als gesetzten Kandidaten zu betrachten. Atomgegner wollten vor dem für heute geplanten Bund-Länder-Treffen für ein sofortiges Aus von Gorleben demonstrieren.
https://www.stern.de/panorama/umgang-mit-gorleben-belastet-endlager-neustart-1784421.html

Und die Grünen?

Lemke, Wirtschafts- und Energieministerin in Rheinland-Pfalz, ist zwar grundsätzlich für die Einbeziehung Gorlebens in das Endlager-Suchverfahren. Persönlich aber ist sie davon überzeugt, „dass Gorleben den Sicherheitskriterien nicht entspricht und im Laufe des Verfahrens ausscheidet.“

Auch Sylvia Kotting-Uhl, atompolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, möchte Gorleben möglichst früh ausschließen. Doch sie warnt vor einem politischen Beschluss. „In Gorleben wurde bisher alles politisch entschieden. Wenn Gorleben jetzt nicht rechtssicher und wissenschaftsbasiert in einem Vergleichsverfahren ausscheidet, ist es immer anfechtbar.“
https://www.tagesschau.de/inland/endlagersuche108.html

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Entsorgung

Bürgerbeteiligung

Wolf Schluchter macht auf zwei Links aufmerksam:
1. Das Triplex-Konzept zur Bürgerbeteiligung ist unter www.triplex-partizipation.de zu finden. Es ist ein zukunftsfähiges Konzept und es ist erprobt.
2. Aktuell gibt es beim Humanökologischen Zentrum der BTU eine Ringvorlesung zum Thema „End-Sorge Atomkraft?“, in der Beiträge zum Atommüllendlager über das Internet angerufen werden können (Sylvia Kotting-Uhl (MdB), Wolfram König (Präsident BfS), Michael Sailer (Geschäftsführer Ökoinstitut), Eike Albrecht (Umweltrecht und Beteiligungsrecht), H-J. Voigt (Umweltgeologie), Wolf Schluchter (Sozialwissenschaftliche Umweltfragen). Zu finden unter   https://www.sozum.tu-cottbus.de/Hoez/

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Demonstration Entsorgung Hintergründe

Behandlung von Castor-Antrag auf Parteitag abgelehnt

Die Behandlung des  nachfolgenden – einstimmig beschlossenen – Dringlichkeitsantrag des Landesverbandes Rheinland-Pfalz an die BDK (= Bundesparteitag) der Grünen wurde von Antragskommission und Bundesvorstand  ABGELEHNT! Ja, de Antrag wurde nicht einmal veröffentlich oder veteilt, obwohl die Einreichung ordnungsgemäß erfolgt war. Begründung war u.a., die Dringlichkeit wäre nicht gegeben, was eindeutig dadurch zu widerlegen ist, dass die Genehmigung des niedersächsischen Umwelltministeriums für den Transport TROTZ DER ERHÖHTEN STRAHLUNGSWERTE erst NACH Antragsschluss erteilt wurde.

Stattdessen wurde eine Resolution zu „Gorleben“ in 4 Minuten mit müden Applaus „durchgewunken“, in der Passagen des RLP-Antrages eingebaut wurden.

Fazit:

Das Thema „Atomausstieg“ mit allem Drum und Dran scheint bei den Grünen wirklich definitiv abgehakt zu sein … Aber bis 2022 ist es noch lange, es kann noch viel passieren und es wird TÄGLICH neuer hochradioaktiver Müll produziert werden.

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Hier der Antrag:

Dringlichkeitsantrag an die LDV von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz:

Strahlenwerte in Gorleben im Grenzbereich – bis zur Klärung der Ursache und Behebung der Gründe:

Vorerst keine weiteren Castortransporte nach Gorleben

Die Strahlenbelastung am Zwischenlager Gorleben ist jetzt schon bedenklich hoch, auch ein kurzfristiges Verschieben von CASTOREN und die somit erfolgte Manipulation der Messwerte hat daran kaum etwas geändert. Mit der Einlagerung weiterer CASTOR-Behälter riskieren die Verantwortlichen eine dauerhafte Überschreitung des so genannten Eingreifwertes der Genehmigung, der sofortige Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlenbelastung erforderlich macht. Das ist unverantwortlich und mit dem rechtlich verankerten Strahlenminimierungsgebot nicht vereinbar. Die aktuellen Messwerte aus Gorleben belegen gravierende Probleme mit der Lagerung der Castorbehälter. Die Gründe für die unerwartet hohe Radioaktivität sind bis heute ungeklärt.

Da es derzeit außer in Gorleben keine Genehmigung für die Einlagerung der Rücktransporte aus La Hague gibt, lehnt die LDV von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz die Durchführung des aktuellen Rücktransportes ab. Die Betreiber der deutschen AKWs sind als Verursacher in der Pflicht, den gesamten vertragsgemäß auf Deutschland entfallenden Anteil am radioaktiven Müll aus La Hague und Sellafield zurückzunehmen und die Rücknahme der noch ausstehenden Transporte zu regeln.

Standort und Bauweise von Zwischenlagern und auch die Konstruktion der Transport- und Lagerbehälter sind so zu wählen, dass die vom radioaktiven Müll ausgehenden Gefahren nach dem Stand von Wissenschaft und Technik auf das mögliche Mindestmaß verringert werden.

Wir fordern die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, schnellstmöglich Alternativen zur Zwischenlagerung zu schaffen, die den erforderlichen Sicherheitskriterien entsprechen und dafür Genehmigungen zu erteilen.

Zwar ist ein Verbleiben des deutschen Mülls in der noch stärker gefährdeten Wiederaufbereitungsanlage La Hague den französischen MitbürgerInnen wie auch den französischen Anti-Atombewegung und Europe Ecologie, den dortigen Grünen, nicht zu zumuten. Durch die erforderlichen neuen Genehmigungen bedingte Wartezeiten für die Rücktransporte aus La Hague und Sellafield sind jedoch in Kauf zu nehmen.

Die LDV der Grünen Rheinland-Pfalz beschließt weiterhin, diesen Antrag als Dringlichkeitsantrag in die Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen am 25. bis 27. November in Kiel einzubringen. Dabei ist der Text redaktionell anzupassen.

 

Begründung:

In diesem Jahr sollen erneut elf Castoren mit hochradioaktivem Abfall in das Zwischenlager nach Gorleben gebracht werden. Die Behälter kommen aus der französischen Wiederaufbereitungsanlage in La Hague und müssten bis ins niedersächsische Gorleben 1.500 Kilometer zurücklegen. In Deutschland existiert kein sicheres Endlager für Atommüll. Da dieser jedoch irgendwo hin muss, wird er zwischengelagert. In Gorleben wird die hochradioaktive Fracht in einer Lagerhalle abgestellt.

Nachdem Greenpeace anlässlich des letzten Transports von HAW („hoch radioaktiver Abfall“) aus La Hague nach Gorleben im Jahr 2010 die Forderung nach einer Zwischenlagerung dieser Abfälle in Süddeutschland erhoben hatte, griff der Niedersächsische Umweltminister Sander dieses auf. In einem Interview bezeichnete er die Zwischenlagerung an AKW-Standorten als eine mögliche Vorgehensweise.

Für dieses Verfahren sprechen folgende Vorteile der Zwischenlagerung an den AKW-Standorten:
–  Der Druck auf Gorleben als Endlagerstandort wird verringert.
–  Transportkilometer und damit Transportrisiken werden verringert.
–  Das Verursacherprinzip wird stärker berücksichtigt.
–  Der Ansatz der Lastenteilung unter den Bundesländern wird eingeführt.

1.     Karl-W. Koch, Sprecher der LAG Ökologie/Energie, Koordinator des AK Atom in der BAG Energie, KV Vulkaneifel

2.     Stephanie Nabinger, MdL, atompolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, KV Trier-Saarburg

3.     Uwe Diederichs-Seidel, KV Koblenz

4.     Britta Steck, KV Bernkastel-Wittlich

5.     Thomas Petry, KV Birkenfeld

6.     Dr. Olaf Prawitt, KV Mainz

7.     Claudia Laux, KV Ahrweiler

8.     Peter Kallusek, KV SÜW

9.     Franz Horak, KV Mainz

10.  Rainer von Schütz, KV Trier-Saarburg

11.  Ingrid Lambertus, KV Mainz

12.  Herbert Kleuth, KV Trier-Saarburg

13.  Jutta Paulus, KV Neustadt/W.

14.  Heide von Schütz, KV Trier-Saarburg

15.  H.-H. Ludewig, KV Mainz

16.  Susanne Wanner, KV Mainz

17.  Elisabeth Broeskamp, MdL, KV Neuwied

18.  Klaus Meurer, KV MYK

19.  Karsten Schilling, KV-Donnersberg

20.  Uller Koenig, KV Vulkaneifel

21.  Dr. Michael Jüngt, KV Vulkaneifel

22.  Georg Högner, KV Bitburg

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Entsorgung Hintergründe Laufzeitverlängerung

Grünes Licht für Castor-Transport

… trotz erhöhter Strahlungswerte

Wie befürchtet hat die (zuständige) Niedersächsische Landesregierung bzw. deren Ministerium für Umwelt und Klimaschutz die Strahlungswerte in Gorleben schöngerechnet und damit die Genehmigung für die Einlagerung weiterer CASTOREN erteilt.

 

Interessant dazu ist sicher auch der

Briefwechsel zwischen Greenpeace und den Grünen

den Greenpeace hier öffentlich macht.

 

Den Aufruf der Bundes-Grünen mit weiteren guten Linkadressen gegen den Castor findet ihr hier

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Hier die offizielle Mitteilung

Umweltministerium informiert den Umweltausschuss über den Abschluss der Prüfungen zur CASTOR-Einlagerung

Pressemitteilung 85/2011

 

HANNOVER/GORLEBEN. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz hat den Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtages am heutigen Montag über den Abschluss der Prüfungen zur Einlagerung von elf weiteren Behältern ins Transportbehälterlager Gorleben informiert. Nach eingehender Bewertung aller vorliegenden Erkenntnisse zu Messergebnissen und Prognosen erwartet das Ministerium bei Einlagerung von zusätzlich elf Behältern im Jahr 2011 einen Gesamtdosiswert von 0,235 Millisievert (mSv) am Ort des Strahlungsmaximums am Betriebsgeländezaun. Auch nach der Einlagerung von elf weiteren Behältern wird folglich der Genehmigungswert von 0,3 mSv pro Jahr für das TBL sicher unterschritten. Aus Sicht des Niedersächsischen Umweltministeriums liegen daher keine Hinweise vor, die gegen die Erteilung der Zustimmung zur CASTOR-Einlagerung sprächen.

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als vom TBL-Betreiber unabhängige Messstelle des Umweltministeriums hatte am 15. August 2011 das Umweltministerium über die Halbjahresauswertung der Neutronendosimeter am Zaun des TBL in Gorleben unterrichtet. Die Auswertung der Rohdaten dieser Messwerte ergab, dass eine Überschreitung des sogenannten Eingreifwerts gemäß der Nebenbestimmung A8 der Aufbewahrungsgenehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) von 0,27 mSv pro Jahr am Zaun des Betriebesgeländes nicht sicher auszuschließen sei. Weiter hatte der NLWKN am 21. August 2011 mitgeteilt, dass bis zum Jahresende auch der Genehmigungswert von 0,3 mSv pro Jahr bis zum Jahresende 2011 überschritten werden könnte. Damit ist der NLWKN seiner Funktion als Frühwarnsystem in der Aufsicht gerecht geworden.

Am 26. August 2011 hat das Umweltministerium den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz des Niedersächsischen Landtages sowie die umweltpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen über die Halbjahresauswertung des NLWKN unterrichtet. Die Messwerte des NLWKN waren zudem Anlass für ein fachaufsichtliches Gespräch mit der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) als Betreiberin des TBL. Bei dieser Besprechung am 30. August 2011 hat das Umweltministerium die GNS aufgefordert, vorsorglich Maßnahmen vorzuschlagen, die die Einhaltung des genehmigten Wertes von 0,3 mSv pro Jahr gewährleisten.

Als weitere Maßnahme wurde die TÜV Nord EnSys Hannover GmbH & Co. KG beauftragt, die Dosis am Ort des Dosismaximums am Zaun des Betriebsgeländes für drei Szenarien bezüglich der prognostizierten Jahresdosis durch eigene Prognoseberechnung zu überprüfen – und zwar: ohne Einlagerung weiterer Behälter, mit Einlagerung weiterer elf Behälter sowie mit Optimierung der Behälterbelegung im TBL.

Weiter hat das Umweltministerium zusätzliche unabhängige Messungen am Zaun des Betriebsgeländes durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) veranlasst, um die Prognosesicherheit weiter zu erhöhen. Die PTB, die als nationales Metrologieinstitut die höchste Instanz für das Messwesen in Deutschland ist, hat diese repräsentativen Messungen im September vor Ort vorgenommen und kommt zu dem Ergebnis, dass die vom TBL ausgehende Strahlung am Ort des Maximums einer Gesamtdosis von 0,106 mSv im 2. Halbjahr 2011 entspricht. Unter Berücksichtigung der NLWKN-Messergebnisse sowie der von der PTB getroffenen Feststellungen zu den Werten der natürlichen Neutronen- und Gammastrahlung und zum Ort des Maximums hat das Umweltministerium für das 1. Halbjahr 2011 einen Dosiswert von 0,127 mSv für das 1. Halbjahr 2011 am Ort des Maximums ermittelt. Im Ergebnis wird vom Umweltministerium eine eintretende Jahresdosis für 2011 von 0,233 mSv prognostiziert. Diese Prognose wurde dem Umweltausschuss am 26. September 2011 mitgeteilt.

Auch die seit Anfang Juli 2011, also seit vier Monaten laufenden Messungen der GNS, die den Effekt der aus Anlagensicherungsgründen erfolgten Umstellung der Behälter im TBL berücksichtigen, bestätigen die in der Abschätzung des Umweltministeriums enthaltene PTB-Prognose.

Gemäß dem veröffentlichten Arbeits- und Zeitplan hat das Umweltministerium jetzt die Prüfungen zur geplanten Einlagerung weiterer elf CASTOR-Behälter in das Transportbehälterlager Gorleben abgeschlossen. Dabei wurden mit Hilfe des TÜV NORD EnSys als dem zugezogenen Sachverständigen rund 3000 Seiten Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und hinsichtlich der Erfüllung zahlreicher Nebenbestimmungen der vom BfS erteilten Aufbewahrungsgenehmigung bewertet. Über die Prüfung der technischen und physikalischen Voraussetzungen wie etwa Dichtheit und nuklidspezifisches Behälterinventar und die Prüfung auf Einhaltung der Lagerbedingungen hinaus hat das Umweltministerium dabei auch insbesondere die prognostizierte Strahlendosis am Zaun des Betriebsgeländes berücksichtigt. Aus Sicht des Niedersächsischen Umweltministeriums liegen keine Hinweise vor, die gegen die Erteilung der Zustimmung zur Einlagerung weitere Behälter sprächen. Da die Lagerung radioaktiver Abfälle eine gesamtstaatliche Aufgabe und in diesem Fall auch mit internationalen Verpflichtungen verbunden ist, hat das Niedersächsische Umweltministerium das Bundesumweltministerium am 27. Oktober 2011 über den Stand und das weitere Vorgehen unterrichtet.

Die abschließende Bearbeitung und Zustellung der Entscheidung an die GNS als Betreiberin des TBL wird voraussichtlich in den kommenden Tagen erfolgen.

https://www.mu1.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=2147&article_id=100127&_psmand=10

——–schnipp———————-

Die Presseerklärung der niedersächsischen Grünen enthält weitere interessante Infos (von der Red. fett/kursiv markiert)

GRÜNE: Umweltausschuss-Ortstermin in Gorleben erhärtet Manipulationsverdacht

Ministerium kann Neutronen-Messwerte für Referenzmesspunkt im Weißen Moor nicht nennen – auch Gamma-Wert ignoriert!

Nach dem heutigen (Montag, 31.10.2011) Ortstermin mit dem Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtages im Atommüllzwischenlager Gorleben hat sich nach Ansicht des Grünen-Fraktionsvorsitzenden Stefan Wenzel der „Verdacht einer Manipulation der Messwerte“ erhärtet. Es gebe Hinweise auf eine schon länger anhaltende Überschreitung der Messwerte für die radioaktive Strahlung. So seien im Jahresbericht 2010 zur Umgebungsüberwachung die Messwerte an dem Referenzmesspunkt für natürliche Hintergrundstrahlung im Weißen Moor bei Gorleben nicht eindeutig ausgewiesen worden. Auf Nachfrage hätte das Ministerium heute auch keine Neutronen-Messwerte von TÜV und Physikalisch-Technischer Bundesanstalt (PTB) für den Messpunkt im Weißen Moor nennen können. Für den Gamma-Wert der Messung sei auf 169 Seiten nur eine einzige Zahl aufgeführt, die jedoch in die Analyse für den wichtigen „ungünstigen Aufpunkt“ nicht einfließen würde.

Die Herausgabe der entsprechenden Werte des Niedersächsischen Landesamtes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für die Vorjahre hatte der Staatssekretär vor der heutigen Sitzung mit dem Hinweis auf ein kompliziertes Verfahren verweigert. Offen sei auch weiterhin, wie genau und aufgrund welcher Genehmigungsgrundlage die Castoren im Zwischenlager umgestellt wurden, sagte Wenzel. Insgesamt sind 19 Castoren umgestellt worden. Dies erfolgte angeblich nur aus Gründen des Terrorschutzes, gleichzeitig wurde vom Betreiber Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) aber eingeräumt, dass die Maßnahme auch eine Absenkung der Strahlenbelastung am Kontrollpunkt zur Folge habe.   Wenzel: „Indizien deuten darauf, dass der Genehmigungswert für die Strahlung schon länger überschritten wurde!“ Der Betreiber habe sich aber offenbar zur Verschleierung entschieden, weil er fürchtete, dass die Beantragung einer Änderungsgenehmigung zu Protesten geführt hätte. „Wenn sich herausstellt, dass die niedersächsische Atomaufsicht geschlampt oder sogar bewusst weggeschaut hat, dann haben wir es mit einem handfesten Skandal zu tun. Klar ist schon jetzt, dass die Rechtsgrundlagen und die Genehmigungsgrenzwerte keinen weiteren Transport zulassen!“, sagte der Grünen-Politiker.

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Entsorgung

Gorleben: Strahlungswerte sinken

Gorleben: „Abenteuerliche“ Messungen machen den Weg frei für den nächsten Castortransport – https://www.contratom.de/2011/09/26/gorleben-neue-messungen-zeigen-keine-erhohte-strahlung-castor-kann-kommen/

www.contratom.de

Die Strahlenwerte am Atommüllzwischenlager in Gorleben liegen nach jüngsten Messungen nicht in einem kritischen Bereich. Das haben Messungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) ergeben. Das Zwischenlager strahlt “nur” mit einer Gesamtstrahlungswert von 0,212 Millisievert (mSv) pro Jahr …
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Entsorgung Störfälle

Erhöhte Strahlung in Gorleben

Hohe Strahlenbelastung in Gorleben – Castor-Transport fraglich

Das Zwischenlager Gorleben muss nach Informationen des Umweltministeriums in Hannover vor Einlagerung weiterer Castor-Behälter für besseren Strahlenschutz sorgen. An einer Messstelle am Zwischenlager sei der zulässige Grenzwert für die Strahlenbelastung der Umgebung fast erreicht worden, erklärte eine Ministeriumssprecherin am Donnerstag und bestätigte damit einen Bericht des NDR-Fernsehens. „Vor der Annahme weiterer Behälter muss der Betreiber Maßnahmen zur Senkung der Strahlenbelastung ergreifen“, so die Sprecherin weiter.

Nach Angaben der Sprecherin ermittelte eine Messstelle am Zaun des Zwischenlagergeländes im ersten Halbjahr eine Strahlenbelastung, die einem Jahresmittelwert von 0,27 Millisievert entspricht. „Der Jahresgrenzwert liegt bei 0,3 Millisievert“, sagte Sprecherin Jutta Kremer-Heye. „Um ein Überschreiten des Grenzwertes zu verhindern, muss der Betreiber schon jetzt Maßnahmen ergreifen“, sagte sie.

 

Grenzwertüberschreitung nicht ausgeschlossen

Möglich sei etwa, die Castor-Behälter, von denen die Strahlung ausgehe, im Zwischenlager anders zu verteilen. Der Betreiber könne etwa auch für eine zusätzliche Abschirmung sorgen, sagte die Sprecherin zudem. Nach ihren Angaben stehen die Behälter bislang alle an dem Ende der Zwischenlagerhalle, die der Messstelle mit den hohen Strahlenwerten benachbart ist. Die Halle in Gorleben hat an den Seiten Lüftungsschlitze, um die in den Behältern durch radioaktiven Zerfall entstehende Hitze abzuführen. Für die Abschirmung der Strahlen sorgen allein die Castor-Behälter selbst.

 

Grüne verlangen Absage von Transport

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, Stefan Wenzel, bezeichnete die Meldungen über die Messung der radioaktiven Strahlung am Zaun des Castor-Lagers als „Alarmsignal“. Die zulässigen Jahreswerte würden bereits ohne neuen Transport überschritten, sagte er. Insofern gebe es nur eine mögliche Konsequenz, „nämlich die Absage des für diesen Herbst anstehenden Atommülltransportes“. Wenzel warnte Landesregierung und Atomindustrie davor, weitere Einlagerungen durch „Tricks und Manipulationen“ ermöglichen zu wollen. Die Umstellung der Behälter an die Hallenrückwand oder gar die Abschirmung mit Leerbehältern seien „abenteuerliche Überlegungen“.

Der im November geplante Castortransport nach Gorleben ist der letzte mit hochradioaktiven Abfällen aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague. Von dort soll 2014 voraussichtlich noch ein Transport mit mittelradioaktivem Atommüll in das Zwischenlager rollen. Ab 2015 sollen noch 21 Castorbehälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Großbritannien in das Lager gebracht werden.

https://www.verivox.de/nachrichten/hohe-strahlenbelastung-in-gorleben-castor-transport-fraglich-78400.aspx


Hintergrund Gorleben

Das Lager war für 420 Castoren genehmigt. Jetzt befinden erst 102 Castoren dort. Trotzdem werden die Grenzwerte überschritten. Mitte des Jahres 2011 wurde am Zaun eine Neutronenstrahlung von 0,141 mSv

für das erste halbe Jahr gemessen. Die Messung erfolgte vom 30.11.10 bis 6.6.11 (Halbjahr plus 6 Tage) Hochgerechnet auf das ganze Jahr betrüge die Belastung demnach 0,282 mSv. Von diesem Wert wird eine so genannte natürliche Neutronenstrahlung in Höhe von 0,05 mSv in Abzug gebracht. Außerdem muss die voraussichtliche Gammastrahlung für das Jahr addiert werden. Für 2010 wurden 0,120 mSv gemessen. In der Summe ergäbe sich ohne neue Castoren für 2011 bereits ein Wert von 0,352 mSv/Jahr. Das ist eindeutig höher als zulässig.

Schon in den zurückliegenden Jahren soll es Differenzen zwischen den Messwerten der Betreibergesellschaft des Atommülllagers und den Messwerten des NLWKN gegeben haben. Unabhängige Messungen beim Transport wurden nie zugelassen. Das Gewerbeaufsichtsamt hat in Frankreich und Deutschland zudem immer mit Messgeräten gearbeitet, die von der Atomindustrie bereitgestellt und kalibriert wurden. Über eigene Geräte verfügt das Gewerbeaufsichtsamt nicht. Das Neutronenspektrum und die Nuklidvektoren der Castoren sind trotz vielfacher Forderungen, Anfragen, Akteneinsichten u.a. nie veröffentlicht worden. (MdL Niedersachsen Stefan Wenzel)

weitere Quellen:

https://bewegung.taz.de/organisationen/contratom/blogeintrag/gorleben-castor-wegen-zu-hoher-strahlung-im-zwischenlager-absagen

https://www.focus.de/panorama/vermischtes/gorleben-neuer-strahlenschutz-im-castor-zwischenlager_aid_659037.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/atommuell-im-zwischenlager-gorleben-strahlenwerte-gefaehrden-castor-transport-1.1135103

https://www.castor.de/technik/transport/castor/strahlung.htm


Hintergrund Strahlung: (siehe auch hier)

Strahlung aus dem CASTOR

Zwei verschiedene Strahlenarten durchdringen die Wände des CASTOR: Gammastrahlen und Neutronenstrahlen.

Die Gamma-Strahlung stammt aus den radioaktiven (= zerfallenden) Atomen. Innerhalb von sieben bis zehn Jahren nimmt die Intensität dieser Strahlung relativ stark ab. Währenddessen verwandelt sich der größte Anteil der radioaktiven Atome in nicht strahlende, stabile Atome. Gammastrahlung ist eine elektromagnetische Wellenstrahlung ähnlich der Röntgenstrahlung, im Gegensatz zu den Teilchenstrahlungen (a-, b-, und Neutronen-Strahlungen). Sie ist aber sehr energiereich und kann deshalb den menschlichen Körper durchdringen.

Neutronenstrahlung entsteht z.B. durch Spaltung von sehr schweren Atomen wie Uran und Plutonium. Die Dauer der Neutronenstrahlung ist abhängig von der Halbwertzeit der betroffenen Atome. Es kann bis zu Millionen Jahren dauern, bis abgebrannte Brennelemente ihre Radioaktivität soweit verloren haben, dass sie keine wesentliche Gefahr mehr darstellen.

Neutronenstrahlung kann wie die Gamma­strahlung die Haut durchdringen. Für beides hat der Mensch kein Sinnesorgan. Nur mit geeigneten Messgeräten kann die Strahlung festgestellt und ihre Intensität bestimmt werden.

Beide Strahlungen addieren sich zur natürlichen Strahlung durch Gesteine und Höhenstrahlung (u.a. von der Sonne). Hauptsächlich schädigen sie die getroffenen Zellen. Geschädigte Zellen können verschiedene Krankheiten auslösen wie z.B. Leukämie, Krebs, Schädigung des Erbgutes, Missbildungen entstehenden Lebens, usw. Alle Krankheiten treten auch ohne künstliche Strahlenbelastung auf. Die künstliche Strahlung erhöht allerdings das Risiko. Wer z.B. durch die Strahlung des CASTOR geschädigt wird, kann deshalb den direkten Beweis niemals führen, dass die Schädigung vom CASTOR­-Transport verursacht wurde. Zwischen dem Zeitpunkt der Schädigung und dem Ausbruch einer Krankheit können Jahre oder Jahrzehnte liegen. Schädigungen des Erbgutes werden erst in folgenden Generationen sichtbar.

 

Grenzwerte

Die derzeit in der BRD geltenden Grenzwerte stützen sich noch auf den (überholten!) Wissensstand von 1977. Die Einschätzung der Schadwirkung von Neutronenstrahlung geht gar auf den Kenntnisstand von 1973 zurück. Gemessen wird heute in SIEVERT (Sv), welche die biologische Wirkung der Strahlung beurteilt. Grundlage für eine Einschätzung des Gesundheitsrisikos von Gammastrahlung bilden die Krebssterblichkeitsregister der Städte Hiroshima und Nagasaki, die seit 1950 geführt werden. In ihrem offiziellen Dokument „ICRP­26“ ging noch 1977 die internationale Strahlenschutzkommission von 1,25% Todesfällen pro Sievert aus. Aufgrund neuerer Forschungsergebnisse musste dieser Wert 1990 im Dokument „ICRP­60“ auf 10% korrigiert werden, ist also achtmal größer als ursprünglich angenommen. Die Grenzwerte in Deutschland blieben aber bis heute unverändert.

Für die Bewertung der Neutronenstrahlung stehen keine Daten über große Bevölkerungsteile zur Verfügung. Deshalb ist die Wissenschaft bei der Untersuchung von Ursache und Wirkung auf Tierversuche und Bestrahlungen von Zellkulturen angewiesen, um die Schadwirkung von Neutronen- im Vergleich zur Gammastrahlung zu ermitteln.

Der Faktor, um den sich die Energiedosen von Gamma- und Neutronenstrahlung unterscheiden, die die gleiche biologische Schädigung hervorrufen, wird relative biologische Wirksamkeit (RBW) genannt. Diese ist von mehreren Dingen abhängig: von der Energie der Neutronen, der Dosis, der Dosisleistung und dem untersuchten biologischen Effekt. So schwanken die Werte für die Schadwirkung zwischen 20 und mehr als 200. Die ICRU legt für Spaltneutronen, – diese entsprechen in etwa der Neutronenstrahlung aus dem Castor – , eine 50fach größere Schadwirkung im Vergleich zur Gammastrahlung zugrunde. Die deutsche Gesetzgebung verwendet jedoch noch immer (seit 1959 unverändert) den Faktor 10. (x 5). Prof. Kuni postuliert aufgrund der Faktoren sogar eine Schadwirkung der Neutronenstrahlung, die 30 mal höher ist (Qualitätsfaktor Q = 300), als sie das geltende Recht bewertet. Wenn sich die neuesten Erkenntnisse amerikanischer Wissenschaftler über die Dosis der Strahleneinwirkung in Hiroshima und Nagasaki bestätigen, würde sich der Qualitätsfaktor für Neutronen nochmals verdoppeln (Q = 600)

Für den Transport von abgebrannten Brennelementen gelten derzeit zwei Grenzwerte: Auf der Oberfläche darf die Dosisleistung der Strahlung 2 Millisievert pro Stunde (2 mSv/h) und in zwei Meter Entfernung von der Quelle 0,1 mSv/h nicht überschreiten. Zum Vergleich beträgt die Dosisleistung der natürlichen Strahlung im Gebiet um Gorleben 0,8 mSv pro Jahr. Somit ist der Grenzwert von 0,1 mSv/h ca. 1.100 mal größer als die natürlichen Strahlung. Die international als unerheblich betrachtete Strahlenbelastung von 0,01 mSv pro Jahr wird auch bei Einhaltung des genannten Grenzwertes bereits nach 6 Minuten Aufenthalt überschritten.

1995 wurden die Grenzwerte differenziert für Neutronen- und Gammastrahlung. Dabei wurden sie einzeln im Vergleich zum alten Grenzwert fast verdoppelt. Für das Transportbehälter-Lager, darf die mittlere Dosisleistung der zukünftigen CASTOR-Behälter an der Oberfläche 0,198 mSv/h für Neutronen und 0,130 mSv/h für Gammastrahlung erreichen. Entsprechend erhöht ist dann auch die Dosisleistung in 2 Meter Entfernung.

Der genehmigte Wert für Gorleben an Radioaktivität entspricht der ca. 100-fachen freigesetzten Menge der Tschernobylkatastrophe. Er entspricht ca. dem hochradioaktiven-Abfall deutscher Reaktoren von 8 Jahren.

Wesentlich ausführliche Info hier: https://www.castor.de/technik/transport/castor/strahlung.htm

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Entsorgung Unterschriftskampagnen gegen Atomenergie

800 km MARSCH gegen Atommüll-Endlager in Saskatchewan

Heute am 27. Juli 2011 startet in PINE HOUSE, in ‚mittleren Norden‘ von Saskatchewan, ein rd. 800 km langer MARSCH gegen die Pläne, ein Atommüll-Endlager in Saskatchewan einzurichten. Mit dem Marsch soll Aufmerksamkeit auf das Thema gelenkt werden UND es werden Unterschriften gesammelt, die dem Provinz Parlament von Saskatchewan in Regina übergeben werden sollen, mit dem Ansinnen, aus der Provinz Atommüll und -transporte zu „verbannen“. Ich schätze die AtomkraftgegnerInnen würden sich in der Provinz Saskatchewan bestimmt rießig freuen, wenn sie Solidaritätsgrüße aus Deutschland bekommen würden. Einige Anti AKW Fahnen aus Deutschland wurden letzte Woche losgeschickt. Webseite: https://www.cleangreensask.ca/ E-Mail: cleangreensask@yahoo.ca Facebook gibt da auch

Dieter Kaufmann, Arbeitskreis gegen Atomanlagen Frankfurt am Main

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Entsorgung Hintergründe Laufzeitverlängerung

Sekt oder Selters?

Was bedeuten die Atom-Beschlüsse der Bundesregierung für die Anti-AKW-Bewegung?

Von Jochen Stay

In Krümmel wird gefeiert! Genauso sicherlich in Brunsbüttel und Esenshamm. Diese norddeutschen Pannen-Meiler werden nie wieder ans Netz gehen. Das ist ein großartiger Erfolg aller Menschen, die sich teilweise seit Jahrzehnten dafür eingesetzt haben, dass diese Atomkraftwerke stillgelegt werden.
Noch etwas verhalten sieht man die Sache in Biblis, droht doch mit der „Kaltreserve“ ein Hintertürchen, dass die endgültige Stilllegung von Biblis B verzögert. In Philippsburg ist es bezogen auf Block 1 ähnlich. Doch Biblis A ist auf jeden Fall erledigt. Auch das ist ein Grund zum Feiern.
Nichts zu Lachen haben die Menschen rund um Brokdorf, Grohnde, Lingen, Grafenrheinfeld und Gundremmingen. Die dortigen AKW werden noch mindestens zehn Jahre weiterlaufen – teilweise deutlich länger, als mal unter Rot-Grün vereinbart.
Am deutlichsten wird das Spannungsfeld, in dem sich die Anti-AKW-Bewegung jetzt befindet, in Ohu/Isar, Neckarwestheim und – falls da die „Kaltreserve“ nicht zuschlägt – auch in Philippsburg. Da werden die jeweils älteren Reaktorblöcke stillgelegt, die „jüngeren“ sollen noch lange Jahre weiterstrahlen. Dort macht es also Sinn, gleichzeitig mit Sekt und Selters anzustoßen.
Ja, wir AtomkraftgegnerInnen haben diese Tage was zu feiern, nämlich dass sieben bis acht AKW endgültig stillgelegt werden. Das war nach Fukushima kein Automatismus, wie sich in anderen Ländern zeigt. Dieses Ziel haben wir nur erreicht, weil sich hierzulande Hundertausende aktiv dafür eingesetzt haben. Und es ist eine traurige Tatsache, dass Protestbewegungen ihre Erfolge viel zu wenig feiern. Mit dieser Tradition sollten wir ganz bewusst brechen.

Der Ausstieg wird 2022 nicht stattfinden

Und es gibt die andere Seite: In Grafenrheinfeld haben sie es als erste gemerkt. Zuerst verhaltene Freude darüber, dass das AKW jetzt ja vielleicht doch wie im rot-grünen Plan avisiert 2014 vom Netz gehen könnte – aber dann plötzlich die frustrierende Erkenntnis, dass mit der Übertragung von Strommengen-Kontingenten aus Mülheim-Kärlich und Krümmel neben allen anderen neueren AKW auch der fränkische Reaktor bis 2021 weiterlaufen wird. Und möglicherwiese noch länger…
Denn das, was die Regierung als „Atomausstieg bis 2021/2022“ verkauft, ist eine Katastrophe. Und zwar gar nicht nur und nicht einmal in erster Linie, weil es zehn bis elf Jahre weiter Restrisiko und Atommüllproduktion in den neun verbleibenden AKW bedeutet, sondern weil mit der Beibehaltung der Reststrommengen-Regelung der Ausstieg 2022 nicht stattfinden wird.
Dass die AKW-Betreiber mit Stromkontingenten virtuos jonglieren können, haben sie in den letzten Jahren eindrucksvoll bewiesen und so verhindert, dass eine ganze Reihe von Meilern zum ursprünglich angekündigten Zeitpunkt stillgelegt wurden.
Und deshalb wird es jetzt kein stufenweises Stilllegen der verbliebenen Reaktoren, verteilt über die nächsten zehn Jahre, geben, sondern alle neun werden, bei geschicktem Strommengen-Management, bis 2021 noch am Netz sein. Und dann haben wir ein dickes Problem. Industrie und Stromkonzerne werden uns erzählen, dass es unmöglich ist, neun AKW innerhalb weniger Monate gleichzeitig vom Netz zu nehmen, drohen mit Blackouts und steigenden Strompreisen. Das ganze Spiel noch einmal von Vorne. Und je nachdem wie dann die politischen Mehrheiten, die Stimmung in der Bevölkerung, die Wirtschaftslage und der Abstand zum letzten Super-GAU sein werden, wird es Laufzeitverlängerungen geben.

Erfreulich ist nur das, was wir jetzt in der Hand haben

Bildlich gesprochen: Ein stufenweiser Ausstieg ist wie eine langsam abfallende Küste. Das, was die Regierung gerade organisiert, ist aber eine Steilküste. Die Gesellschaft wird 2021 oben stehen und sich fragen, wie sie runter ans Meer kommt. Wir AtomkraftgegnerInnen werden sagen: Das geht, wir müssen nur ein wenig klettern. Die Industrie wird Angst vor Abstürzen verbreiten. Wer sich dabei durchsetzt, ist mehr als offen.
Und ja: Ich glaube, die Union und selbst die SPD sind zu einer erneuten Laufzeitverlängerung in zehn Jahren fähig, wenn das politische Klima es dann zulässt. Zehn Jahre können in der Politik ein ganzes Zeitalter sein. Oder erinnert sich noch jemand daran, was vor zehn Jahren in der Gesundheitspolitik diskutiert und beschlossen wurde? 2021 wird es nicht mehr relevant sein, was irgendeine Kanzlerin ein Jahrzehnt zuvor kurz nach der japanischen Reaktorkatastrophe gesagt hat. Da zählen viel stärker aktuelle Stimmungen und parteitaktische Vorteile.
Fazit: Erfreulich ist nur das, was wir jetzt in der Hand haben, nämlich die Stilllegung einer ganzen Reihe gefährlicher Reaktoren. Irgendwelche Verheißungen über einen Ausstieg bis 2022 sind das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt sind. Bei jedem noch laufenden Reaktor muss die Stilllegung hart erkämpft werden – und wenn wir das nicht aktiv tun, dann wird sie nicht stattfinden.

Placebo-Politik in Sachen Gorleben

Und es gibt noch einen Bereich, in dem gerade Politik-PR vom Feinsten die Lage vernebelt: Wer in den Beschlüssen und Äußerungen der Bundesregierung zur Atommüll-Endlagerung eine Abkehr von Gorleben sieht, täuscht sich gewaltig. Eine neue Endlager-Suche wird nicht stattfinden, nicht in Bayern und auch nicht anderswo. Was die Bundesregierung beschlossen hat, sind lediglich Studien über die Eigenschaften verschiedener Gesteinsarten – unabhängig von konkreten Standorten – und gleichzeitig den weiteren zügigen Ausbau des Salzstocks in Gorleben als Endlager.
Wir haben es hier mit klassischer Placebo-Politik zu tun. Durch die Vergabe von Studien und durch zweideutige Äußerungen wird der Eindruck erweckt, es gäbe eine neue Offenheit in Puncto Endlager-Suche. Gleichzeitig wird in Gorleben und nur in Gorleben mit Nachdruck weitergebaut.
Am Ende wird die Entscheidung über ein Atommüll-Endlager nicht nach geologischen Kriterien getroffen, sondern ist eine politische Machtfrage. Und je weiter der Bau in Gorleben unter Milliardeneinsatz fortgeschritten ist, umso schwerer wird es, dieses Projekt trotz eindeutiger geologischer Mängel noch zu stoppen.

Den gleichen Fehler nicht noch einmal machen

Die entscheidende Auseinandersetzung dieser Tage ist der Kampf um die Deutungshoheit. Das gilt für die Endlager-Frage. Aber noch viel mehr beim Thema AKW-Laufzeiten. Die Medien bis hin zur taz feiern den deutschen Atomausstieg. Das ist aber nur die halbe Wahrheit und wenn es uns AtomkraftgegnerInnen nicht gelingt, der Öffentlichkeit zu vermitteln, dass sie mit dem Enddatum 2022 ausgetrickst werden soll, dann haben wir in den nächsten Jahren ein Problem. Schon einmal, mit den Beschlüssen der rot-grünen Regierung im Jahr 2000 dachten viel zu viele Menschen, die Schlachten seien geschlagen und der Ausstieg kommt zwangsläufig. Den gleichen Fehler sollten wir nicht noch einmal machen.

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Entsorgung Laufzeitverlängerung

Fünf Bundesländer reichen Klage gegen Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke ein

Fünf Bundesländer haben heute beim Bundesverfassungsgericht eine gemeinsame Klageschrift zu den Laufzeitverlängerungen der Atomkraftwerke eingereicht. Neben Nordrhein-Westfalen haben sich Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Bremen der Klage angeschlossen. Die Bundesländer wollen mit ihrer Klage die Durchführung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nach Artikel 93 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes erreichen. „Die Laufzeitverlängerung durch die Bundesregierung ist unserer Meinung nach klar verfassungswidrig und daher nichtig“, sagten die beiden NRW-Minister Harry K. Voigtsberger (Wirtschaft) und Johannes Remmel (Klimaschutz). Sie stimmen darin überein, dass nach dem Grundgesetz die Atomgesetznovelle nur mit Zustimmung des Bundesrates hätte erlassen werden dürfen. „Die Bundesregierung hat den Weg der Konfrontation gewählt, indem sie den Konsens zum Atomausstieg aus dem Jahre 2002 ohne zwingenden Grund aufgekündigt hat“, betonten beide Minister.

Das 11. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes regelt die Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke, in dem es den einzelnen Atomkraftwerken zusätzliche Stromproduktionsmengen zuweist. „Das ganze Gesetz ist ein Hinterzimmergesetz, formuliert, gefordert und durchgedrückt von den Atomkonzernen und gebilligt durch Bundesumweltminister Norbert Röttgen“, kritisierte NRW-Klimaschutzminister Remmel.

„Die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke ist gesellschaftlich nicht mehrheitsfähig, umwelt- und energiepolitisch ein Rückschritt, volkswirtschaftlich unsinnig und wettbewerbsschädlich“, sagte Wirtschaftsminister Voigtsberger. „Zudem ist sie gesetzeswidrig, weil sie ohne Beteiligung der Bundesländer beschlossen wurde. Der Atomausstieg und das Erneuerbare Energiengesetz der rot-grünen Bundesregierung hatten Bewegung und Wettbewerb auf den Energiemarkt gebracht. Neue Anbieter wie die Stadtwerke sind auf den Markt gekommen. Sie hatten in effizientere Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung und in erneuerbare Energien investiert. Diese Erfolgsgeschichte beendet die Bundesregierung mit einem Federstrich. Die Folgen sind schon zu sehen: Der Vertrauensschutz ist dahin, milliardenschwere Investitionen in den Bau neuer, hocheffizienter Kraftwerke liegen auf Eis oder werden abgeblasen. NRW wie die Bundesrepublik brauchen eine nachhaltige Energieversorgung ohne Kernkraft.“
Klimaschutzminister Johannes Remmel sieht die Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke als einen Widerstreit zwischen zwei grundsätzlich verschiedenen Energiekonzepten der Zukunft an: „Wir müssen uns die Frage stellen: Wollen wir die Zukunftschancen mit erneuerbaren Energien, mehr Energieeffizienz und modernste Kraftwerkstechnik nutzen oder wollen wir zurück in die Vergangenheit mit einer Risikotechnologie namens ,Atomkraft‘? Die Bundesregierung hat diese Frage beantwortet: Sie nimmt Risiken für Mensch und Umwelt in Kauf, festigt das Monopol der großen Energiekonzerne und gibt keine wirklichen Antworten darauf, wie wir den Energiebedarf der Zukunft decken und gleichzeitig die Klimaschutzziele nachhaltig erreichen wollen.“

Remmel weiter: „Die Zukunft gehört den regenerativen Energien – Wind, Sonne, Biogas und der Kraft-Wärme-Kopplung. Der komplette Atomstrom kann in den nächsten Jahrzehnten mit regenerativer Stromerzeugung ersetzt werden, das hat sogar die aktuelle Bundesregierung bestätigt.“ Für den NRW-Minister führt grundsätzlich kein Weg an einer dezentraleren Energieversorgung vorbei und wie dies gehe, sei in NRW schon eindrucksvoll gezeigt worden. Remmel: „Die kommunalen Stadtwerke werden in Zukunft eine wichtigere Rolle bei der Frage nach der künftigen Energiestruktur wahrnehmen. Die Pro-Atom-Entscheidung der Bundesregierung gefährdet jedoch die Investition der kommunalen Energieversorger in Höhe von sechs Milliarden Euro.“

Die Klageschrift enthält unter anderem folgende Begründungen:

Durch das Laufzeitverlängerungsgesetz (11. Atomgesetznovelle) werden die Strommengen, die die bestehenden Kernkraftwerke in Deutschland noch produzieren dürfen, erheblich erhöht. Dadurch sollen sich, so die Begründung zur Atomgesetznovelle, die jeweiligen Restlaufzeiten der Atomkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre verlängern – die Restlaufzeiten werden in der Praxis sogar noch deutlich länger werden. Diese Verlängerung der Laufzeiten setzt zwingend auch die Zeit der staatlichen Aufsicht über die Atomkraftwerke und damit die mit der Bundesauftragsverwaltung einhergehenden Eingriffe der Verwaltungshoheit der Länder fort. Die Bundesregierung kann jederzeit Anweisung zum Vollzug der Atomaufsicht geben und damit in die verfassungsmäßige Verwaltungshoheit der Länder eingreifen. Diese Verlängerung der Bundesauftragsverwaltung hätte daher der Zustimmung des Bundesrates bedurft.

In dem Schriftsatz wird weiter ausgeführt, dass eine Zustimmung des Bundesrates zur Elften Atomgesetznovelle auch deswegen erforderlich ist, weil diese Regelung die Bedeutung und Tragweite der Verwaltungsaufgaben, die die Länder nach dem Atomgesetz im Auftrag des Bundes zu vollziehen haben, wesentlich verändert. So wird die Aufsicht über die Atomkraftwerke im Umfang wesentlich erhöht, unter anderem durch neue Aufgaben als vor der Laufzeitverlängerung. Vor dem Hintergrund der Erhöhung der Restlaufzeiten sind die Kernkraftwerke sicherheitstechnisch umfassend zu überprüfen, zu bewerten und in viel größerem Umfang als im Rahmen der bisherigen Restlaufzeiten nachzurüsten.

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Hrsg: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen – Pressereferat Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf
Internet: https://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/

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