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Haben Nordkorea und Iran das „Recht auf die Bombe“?

Vorbemerkung: Die erste eingestellte Version hat an einigen wenigen Stellen zu Rückfragen und Fehlinterpretationen geführt (etwa der Art, ich würde eine atomare Bewaffnung Nordkoreas und des Irans befürworten …). In der neuen Version versuche ich diese Unklarheiten zu vermeiden (und einige weitere Kleinigkeiten zu klären).

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Die Widersprüche des Atomwaffensperrvertrages zur Realität

10.04.2013, Aktualisierung 14.04.2013

Derzeit eskaliert die Lage in Korea, während gleichzeitig der Konflikt mit dem Iran weiter auf hohem Spannungs-Niveau stagniert und jederzeit zu einem Krieg führen kann. Hintergrund ist in beiden Fällen das tatsächliche oder unterstellte Streben nach atomarer Bewaffnung.

So unterschiedlich beide Ländern und ihre jeweiligen Bedingungen auch sind, so ähnlich sind die Beweggründe der Handelnden und die Hintergründe.

Die Regierungen und Diktatoren in beiden Staaten werden die Entwicklung in Libyen und zuvor im Irak aufmerksam verfolgt und ihre Lehren daraus gezogen haben: Ein Machthaber, der auf Entspannung setzt und sein atomares Potential freiwillig abgibt, wird wenige Jahre später vom Westen aus dem Amt gebombt.

Bisheriger Stand:

Beide Staaten beschreiten mittlerweile beide mögliche Wege zum bombenfähigen Material:

1. „Normale“ Kernkraftwerke können mit angereichertem Uran betrieben werden. Das hauptsächlich in der Natur vorkommende U238 enthält etwa 0,7 % des benötigten –spaltbaren – U235. Dessen Anteil muss durch Anreicherung erhöht werden. Bei dieser Anreicherung sind mit derselben Technik 3 bis 5 % für AKWs, 20 % für Forschungsreaktoren und > 90 % für Bomben zu erzielen, die Zentrifugen müssen „nur“ in größerer Stückzahl und länger laufen.

2. Reaktoren können mit Natururan betrieben werden, wenn sog. „schweres Wasser“ (enthält Deuterium – ein Wasserstoffatom mit einem zusätzlichen Neutron) verwendet wird. In den Brennstäben entsteht dabei Plutonium, welches abgetrennt und zum Bombenbau verwendet werden kann.

Offenbar gab es in der jüngeren Vergangenheit Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten. Dabei könnten sowohl Raketentechnik wie auch Anreicherungstechnik, aber auch gegebenenfalls Material getauscht worden sein[1].

Nordkorea betreibt derzeit die Anreicherung und möchte einen Schwerwasserreaktor (Yongbyon) wieder in Betrieb nehmen, der 2007 stillgelegt wurde[2]. Das bisherige Bombenmaterial (Plutonium) stammt offenbar aus dem Betrieb des Schwerwasserreaktor. Bei dem jüngsten Test könnte eine Uranbombe gewesen sein, eventuell mit Uran aus dem Iran[3].

Der Iran betreibt massiv und in großem Stil Anreicherung, angeblich für das AKW Busheer und den Forschungsreaktor in Teheran und strebt den Bau eines Schwerwasserreaktors an. Eine eigne Schwerwasserproduktion – technisch ähnlich anspruchsvoll wie die Anreicherung – ist offenbar bereits in Betrieb oder steht kurz vor der In-Betrieb-Nahme[4].

Problem Atomwaffensperrvertrag (NVV)

Fakt und Hauptproblem ist und bleibt der mittlerweile völlig unzeitgemäße Nicht-Verbreitungs-Vertrag (sog. Atomwaffensperrvertrag). Durch diesen wird offensichtlich, dass eine Minderheit der Länder aus – zumindest teilweise – eigennützigen Gründen anderen Ländern genau das verbieten wollen, was sie selbst nicht einhalten.

Belege dafür:

Artikel I

Jeder Kernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber an niemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben und einen Nichtkernwaffenstaat weder zu unterstützen noch zu ermutigen noch zu veranlassen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper herzustellen oder sonst wie zu erwerben oder die Verfügungsgewalt darüber zu erlangen

Dagegen haben mittlerweile praktische alle offiziellen Atomstaaten verstoßen, u.a. die USA zuletzt im Fall Indien.[5]

 

Artikel II

Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder herzustellen noch sonstwie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen.

Dies ist dem Iran bisher nicht nachzuweisen, vermutlich hat er diesen Verstoß auch (noch?) nicht begangen. Nordkorea ist – wie erwähnt – kein Vertragsstaat mehr!

Artikel IV

(1)    Dieser Vertrag ist nicht so auszulegen, als werde dadurch das unveräußerliche Recht aller Vertragsparteien beeinträchtigt, unter Wahrung der Gleichbehandlung und in Übereinstimmung mit den Artikeln I und II die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln.

Dies ist im Fall Iran aktuell, hierauf pocht die Führung in Teheran, nach den Buchstaben des Gesetzes zu Recht.

(2)     Alle Vertragsparteien verpflichten sich, den weitest möglichen Austausch von Ausrüstungen, Material und wissenschaftlichen und technologischen Informationen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie zu erleichtern, und sind berechtigt, daran teilzunehmen.

Auch dies gilt nach den Buchstaben des Gesetzes für den Iran. Die Zusammenarbeit mit Russland in Fragen der zivilen Nutzung der Atomtechnik ist daher rechtens.

Artikel VI

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.

Außer den SALT- und START-Abkommen hat sich da bisher kaum etwas bewegt. Die beiden Großmächte Russland und USA verfügen noch je über mehrere Tausend Atomwaffen. Eine „Nukleare Abrüstung in naher Zukunft“ sieht anders aus …[6] Dabei war einer der Hauptgründe der Mangel an Uran für die zivile Nutzung.[7]

Artikel X

(1) Jede Vertragspartei ist in Ausübung ihrer staatlichen Souveränität berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn sie entscheidet, dass durch außergewöhnliche, mit dem Inhalt dieses Vertrags zusammenhängende Ereignisse eine Gefährdung der höchsten Interessen ihres Landes eingetreten ist. Sie teilt diesen Rücktritt allen anderen Vertragsparteien sowie dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen drei Monate im Voraus mit. Diese Mitteilung hat eine Darlegung der außergewöhnlichen Ereignisse zu enthalten, durch die ihrer Ansicht nach eine Gefährdung ihrer höchsten Interessen eingetreten ist.

Genau dies hat Nordkorea im Januar 2003 getan.[8] Eine Steilvorlage dafür („Gefährdung der höchsten Interessen des Landes“) liefert George W. Bush mit seiner Rede im Januar 2002, in der er Nordkorea in die „Achse des Bösen“ einordnete.

Der gesamte NVV ist HIER nachzulesen.

 

Festzuhalten bleibt,

bei allen Vorbehalten den beiden Staaten gegenüber,

–   dass Nordkorea sich vertragsgemäß verhält

–   dass man dem Iran zunächst das Streben nach der Atombombe konkret nachweisen muss, bevor laut NVV Handlungsmöglichkeiten gegeben wären. Letzteres ist bisher – trotz zahlreicher Verstöße des Irans gegen Auflagen – nicht gelungen

–   dass nur eine weltweite Abrüstung aller Atommächte einen Atomkrieg verhindern kann

–   dass die zivile Nutzung der Atomenergie von der militärischen nicht zu trennen ist

–   dass somit nur der weltweite Ausstieg aus der zivilen Nutzung den militärischen Missbrauch verhindern kann.

Um dies klarzustellen: Ich rede hier ich definitiv NICHT einer atomaren Bewaffnung des Irans oder Nordkoreas das Wort. Das im Fall Nordkoreas erwiesene und erfolgreiche und das im Fall Iran nach logischen Ermessen zu unterstellende und auf hoher Vorstufe verharrende Streben nach „der Bombe“ ist zu verurteilen. Es wird die jeweiligen Regionen destabilisieren und langfristig den beiden Ländern selbst mehr schaden als nutzen. Aber m.E. ist nach den Buchstaben des NVV dieses Streben auf dem jeweiligen aktuellen Stand nicht rechtswidrig. Und genau DIES zeigt die Fehler und Schwächen des Atomwaffensperrvertrages und kann nur zur Forderung führen – da er nicht so revidierbar ist, dass diese Probleme lösbar wären – dass einzig die weltweite Abrüstung die sinnvolle Reaktion aller Beteiligten wäre. Davon sind wir leider weit entfernt. Wobei – auch dies habe ich an vielen Stellen schon aufgezeigt – die zivile Nutzung IMMER die militärische einschließt und somit auch ein weltweiter Ausstieg aus der zivilen Nutzung unumgänglich ist. Ich fürchte jedoch, dass dies ohne ein Eskalieren (sprich ein atomarer Schlagabtausch) nicht umsetzbar sein wird …

 

Hinweis: s.a. meine Seite zu „Der Irankonflikt mit weiteren Hintergründen und einer (auf Wunsch auch als Vortrag gehaltenen) sehr ausführlichen PPP.

 


[1] https://www.welt.de/politik/ausland/article114923669/Furcht-vor-iranischem-Atom-Know-how-in-Nordkorea.html

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EIN mögliches Szenario eines Präventivschlages gegen die „Iranische Atombombe“

Das aufgezeigte Szenario ist hochgradig spekulativ, beruht aber auf Fakten (wie die Verteilung der iranischen Anlagen oder den Erkenntnissen von Fukushima) oder auf belegbaren Vermutungen (wie die politische Stimmung der Mehrheiten in den genannten Ländern oder dem nötigen Einsatz von Mini-Nukes, um die unterirdischen Anlagen treffen zu können). Nähere Hintergründe dazu finden Sie HIER. An vielen Stellen können die Entwicklungen unterschiedlich (harmloser oder schlimmer) ablaufen, aber es kann auch genauso kommen wie dargestellt. Es soll aufzeigen, dass der immer heftiger diskutierte Weg der „militärischen Lösung“ unkalkulierbare Risiken enthält und unverantwortbar ist. Ein kurzer „präziser“ Schlag wie im Fall Osirak/Irak 1981 oder Syrien 2007 wird den gewünschten Effekt (Ausschalten der Möglichkeiten des Iran, Atombomben zu produzieren) bestenfalls für Monate erreichen und wäre daher nicht hilfreich. Wenn angegriffen wird, so müssen zumindest die wichtigsten Anlagen wie der Reaktor in Buschehr, der Forschungsreaktor in Teheran,  die Zentrifugenanlagen in Fordo / Qom und Natanz völlig zerstört werden. In allen diesen Fällen – laufende Anlagen mit radioaktivem Material – wird allein schon durch den Angriff in großem Maß Radioaktivität freigesetzt werden. Auch das ist anders als im Irak und Syrien, hier wurden beide Anlagen zerstört BEVOR sie in Betrieb gingen. Zudem werden die Anlagen in Fordo / Qom nur mit „bunkerbrechenden Sprengköpfen “ zerstört werden können. Die Gefahr, dass Israel dafür auf die wahrscheinlich vorhandenen „Mini-Nukes“ (kleine Atombomben, die gezielt erst im Untergrund explodieren) zurückgreifen, ist vorhanden.

erste Version, 5.3.2012, geringfügige Überarbeitung 17.4.2012 und 23.12.2012, Aktualisierung aufgrund der aktuellen Ereignisse im April/Mai 2018

Karl-W. Koch

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Tag 1, 3:30 Uhr: Eine große Anzahl israelischer Kampfjets und zehn Bomber starten und nehmen Kurs auf den Iran. Die Staffel fliegt über Jordanien landeinwärts und überquert dann den Irak. Die jordanische Luftwaffe greift auf Anweisung der Regierung nicht ein, diese war von den USA zum Nichthandeln verpflichtet worden. Die irakische Regierung protestiert, hat jedoch aufgrund nicht vorhandener Luftwaffe keine Handlungsmöglichkeit.

4:30 Uhr: Die iranische Grenze ist erreicht, die Kampfjets gehen in den Tiefflug 50 m über Grund über und teilen sich in verschiedene Staffeln auf. Ziele sind die Anreicherungsanlagen in Arak,  Fordo (Ghom) und Natanz, der Reaktor in Buschehr, der in Bau befindlichen Reaktoren in Arak und die Konversionsanlage (zur Herstellung von UF6) in Isfahan.

ab 6:00 Uhr: Die Ziele werden in kurzen Zeitabständen erreicht. Zuvor ist es vereinzelt zu Luftkämpfen mit der iranischen Luftwaffe gekommen, bei der die Iraner allerdings keine Chance gegen die überlegene israelischen Maschinen haben. Sieben iranische Maschinen werden abgeschossen, ein israelischer Jet muss notlanden. Die Bomber werfen ihre Ladung gezielt ab und zerstören die Ziele vollständig. In Fordo werden dabei mittels Raketen zwei strategische „Bunker Buster“ B-61-11 (sog. „Mininukes“) eingesetzt, um die unterirdischen Anlagen zu zerstören. Wie diese eigentlich nur in US-Arsenalen vorhandene Waffen in israelischen Besitz kamen, bleibt unklar.

ab 7:30 Uhr: Die Staffeln sind auf dem Rückweg und werden jetzt in massive Luftkämpfe verwickelt. Dabei erleiden die Israelis deutliche Verluste. Zwei Bomber und sieben Jets werden abgeschossen, die iranischen Verluste sind ungleich höher.

8:00 Uhr: Die Nachrichtensender weltweit melden den Angriff, wobei das Ausmaß zunächst unbekannt bleibt. Die iranische Regierung spricht von Flächenbombardements und schweren Verlusten in der Zivilbevölkerung. Der Einsatz der „Bunkerbrecher“ bleibt zunächst unerwähnt. Die israelische Regierung schweigt.

13:00 Uhr: Die US-Regierung reagiert mit einer Stellungnahme, in der dem Iran aufgrund des angeblich wieder aufgenommenen Atom-Programms die Schuld am Angriff gegeben wird. Trump twittert: „Der Griff der Verbrecher ohne ordentlich funktionierendes Gehirn im Iran nach der Atombombe wurde von einer großartigen Militärallianz beendet. Wunderbar! Damit haben wir den Weltfrieden gerettet. GREAT!.“

16:00 Uhr: Der Iran nennt erste Zahlen: So seien bei den Angriffen mehrere Tausend Menschen ums Leben gekommen, zudem sei durch die Bombardierung ziviler Atomanlagen „in großem Umfang Radioaktivität freigesetzt worden“. Eine radioaktive Wolke treibe aufgrund des Südwestwindes auf die Millionenstadt Teheran zu, eine Evakuierung sei unvermeidlich. Ursache sei die Bombardierung in Ghom. Erstmalig wird dabei der Verdacht geäußert, Israel habe Atombomben eingesetzt.

20:00 Uhr: Al-Dschasira, CNN und andere internationale Nachrichtensender berichten von Massenpaniken in mehreren iranischen Großstädten, vor allem in Teheran und Isfahan. Allein dabei seien weitere „etliche Hunderte“ von Menschen umgekommen.

2. Tag: In einigen arabischen Hauptstädten wie Damaskus, Tunis, Bahrain, Bagdad gibt es spontane Großdemonstrationen mit mehreren Zehntausend Teilnehmern. Dabei werden „Tod den USA“ und „Freiheit für Palästina“ sowie anti-israelische Parolen skandiert. Erste Übergriffe auf Amerikaner und Europäer werden registriert, davon enden einige tödlich durch Lynchjustiz. In Syrien, Kuwait, Jordanien, Saudi-Arabien, Pakistan und weiteren Länder werden die westlichen Botschaften geschlossen. Die Bundesregierung gibt Reisewarnungen für die gesamte MENA-Region heraus und fordert Reisende und Geschäftsleute auf, diese Länder „umgehend“ zu verlassen. Mehrere arabische Regierungen fordern eine Sondersitzung des UN-Sicherheitsrates und eine Verurteilung Israels. Dem schließen sich China, Russland, Nordkorea und einige europäische Regierungen, darunter Frankreich, an. IPPNW meldet erste Messwerte der Radioaktivität aus dem Iran, danach wurde sowohl im Ghom, Natanz wie auch in Buschehr große Menge radioaktiver Substanzen freigesetzt. Für Ghom bestätigen die Messwerte die Explosion von mindestens einer Atombombe. Aus Isfahan wird eine deutlich erhöhte Radioaktivität gemeldet, lediglich aus Arak kommen keine erhöhten Werte.

3. Tag: Nachdem Al-Dschasira die mutmaßliche Flugroute über Jordanien veröffentlicht, kommt es in Amman zu Massenprotesten gegen die Regierung und gegen das Königshaus. In den nächsten Stunden eskaliert die Lage, Regierungsgebäude werden gestürmt, die Sicherheitstruppen werden förmlich überrannt, hochrangige Regierungsmitglieder werden vom Mob gelyncht. Der Königsfamilie gelingt in letzter Minute die Flucht nach Saudi-Arabien.

Die iranische Regierung fordert Israel ultimativ zur „Herausgabe der Massenmörder“ (gemeint sind die Piloten und die Verantwortlichen in der Regierung) sowie die USA zu „energischen Reaktionen gegenüber Israel“ innerhalb von 72 Stunden auf, andernfalls würden in den nächsten Tagen „Maßnahmen ergriffen, um der Gerechtigkeit Genüge zu tun“.

In den südlichen Außenbezirken von Teheran wird eine Strahlenbelastung von 5 mSv pro Stunde gemessen. Die Regierung befiehlt die „geordnete Evakuierung“ und bittet die Nachbarländer um logistische Unterstützung und die Aufnahme von vorerst 200.000 Flüchtlingen. Der Irak und die Türkei erklären sich zu Hilfsmaßnahmen bereit. Aus Buschehr gibt es erste Luftaufnahmen, die den Reaktor als rauchende, im Innern noch brennende Trümmer zeigen. Von hier werden Messwerte von 1.200 mSv pro Stunde übermittelt. Das Gebiet ist mittlerweile weiträumig evakuiert.

4. Tag: In der Sondersitzung des UN-Sicherheitsrates verhindern die USA mit ihrem VETO eine Verurteilung Israels. Auch Deutschland stimmt mit „Nein“. Es kommt zu Tumulten, mehrere Delegationen verlassen noch während der laufenden Sitzung unter Protest den Saal. Eine Reihe arabischer Staaten, darunter Saudi-Arabien – offenbar unter dem Druck schiitischer Minderheiten im Land – bricht noch am selben Tag die diplomatischen Beziehungen zu den USA und Deutschland ab und schließt die Botschaften.

In Jordanien erklärt ein Revolutionsrat die Regierung für gestürzt. An der Macht ist eine eigenartige Mischung aus Hamas-Sympatisanten, Kommunisten und islamischen Fundamentalisten. Das jordanische Militär erklärt seine Loyalität zu den neuen Machthabern, die umgehend die Mobilisierung ausrufen. Der Friedensvertrag der alten Regierung mit Israel wird „mit sofortiger Wirkung für ungültig“ erklärt. Auch die Ägyptische Militär-Regierung setzt den Friedensvertrag zunächst „aus“.

Die Russische Regierung erklärt den Tod von 38 Beratern in Buschehr und verlangt eine Erklärung der israelischen Regierung. Der Botschafter aus Tel Aviv wird abgezogen, der israelische Botschafter ausgewiesen.

In Saudi-Arabien kommt es trotz des Zick-Zack-Kurses der Regierung zu ersten massiven Demonstrationen und Unruhen gegen das Königshaus, vor allem seitens der starken schiitischen Minderheit im Land.

Am Roten Meer dreht der Wind auf „Ost“ und treibt die radioaktive Wolken des brennenden Reaktors in Buschehr auf Kuwait und Basra zu. Im Irak wird die Regierung gestürzt und alle sunnitschen und kurdischen Politiker wegen Hochverrates umgehend öffentlich hingerichtet. Es kommt es zu Massakern der schiitischen Mehrheit an den Teilen der sunnitischen Bevölkerung, die in den vergangenen Jahren mit den USA-Besatzern zusammen gearbeitet hatte. Es gibt mehrere Hundert Tote.

Die kuwaitische Regierung warnt vor dem „Aufenthalt im Freien, der Verwendung von nicht abgefülltem Wasser und frischen Nahrungsmitteln“. Eine Evakuierung sei nicht vorgesehen und wäre praktisch auch nicht machbar.

Die iranische Regierung wiederholt ihre Aufforderung an die USA und Israel und setzt eine Frist bis „morgen, 24:00 Uhr“. Die Regierungen der USA und Israels weisen die Forderungen barsch zurück, beide bieten jedoch zivile Hilfe an. Das wiederum wird von der iranischen Regierung als „Beleidigung des iranischen Volkes“ zurückgewiesen.

5. Tag: Die Evakuierung von Teheran beginnt, nachdem zuvor Hunderttausende auf eigene Faust die Stadt verlassen hatten. Ein riesiger Flüchtlingstreck bewegt sich in Richtung der türkischen Grenze. Andere Flüchtlinge versuchen die unversehrten iranischen Großstädte wie Bandar Abbas, Täbris und Mashhad zu erreichen.

Die Radioaktivitätsmessungen in Ghom, Teheran und Buschehr zeigen weiter hohe, in Ghom teilweise noch steigende Werte.

6. Tag: Um 5:00 Uhr Teheraner Zeit erklärt die iranische Regierung Israel den Krieg. Als Grund wird der Völkermord am iranischen Volk genannt, für den die Israel jetzt zur Verantwortung gezogen werde. Israel könne jederzeit durch die Erklärung, die Schuldigen auszuliefern oder nach Den Haag an das Kriegsverbrechergericht zu überstellen, einen Waffenstillstand erreichen.

Um 6:00 Uhr beginnt der Raketenbeschuss Israels. Aus dem Gazastreifen und Südlibanon werden Hunderte Kassamraketen abgefeuert. Zur Überraschung der Israelis verfügen die Palästinenser offenbar neuerdings über elektronische Steuereinheiten, welche die Treffsicherheit wesentlich erhöhen. Zudem gibt es einen Beschuss mit etwa zwanzig Mittelstreckenraketen aus dem Iran. Es gibt bei der ersten Welle des Angriffes Dutzende von Toten und Tausende Verletzte, obwohl die Vorwarnung funktioniert und der Großteil der Bevölkerung rechtzeitig Bunker aufsuchen kann.

In der Straße von Hormus wird ein unter panamesischer Flagge verkehrender Riesentanker von Exxon von Schnellbooten angegriffen. Deren Besatzungen bringen Sprengladungen am Rumpf an und drehen ab. Zwei Stunden nach den Explosionen beginnt der Tanker zu sinken. Eine Ölpest droht, zudem liegt der sinkende Tanker genau in der Hauptschifffahrtsroute. innerhalb der nächsten Stunden explodiert der Rohölpreis an den Börsen auf 280,- $ pro Barrel. Die Aktienkurse, die zuvor schon deutlich nachgegeben hatten, crashen um zweistellige Prozentzahlen, der Börsenhandel wird an den meisten Börsen ausgesetzt.

7. Tag: Die jordanische Übergangsregierung erklärt Israel den Krieg und setzt Truppen in Richtung der Grenze in Bewegung. Diese beziehen dort zunächst Stellung.

… und in Islamabad treffen sich hochrangige Vertreter der iranischen Regierung und des pakistanischen Militärs unter der Vermittlung von Kadir Kahn. Einziger Verhandlungspunkt: unter welchen Bedingungen wird das pakistanische Militär den Iranern mehrere Atombomben inklusive Trägerraketen überlassen?

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Aktualisierung S. 22f neu – Beinahe-Atomkriege

Die Beinahe-Atomkriege NATO – Warschauer Pakt

Die Welt stand mehrfach am Rande eines Atomkrieges. Bekannt ist die Kubakrise 1961 (Stationierung von Mittelstreckenraketen auf Kuba durch die Sowjetunion. Diese wurden erst nach der Drohung des amerikanischen Präsidenten John F. Kennedy mit einem Erstschlag wieder abgezogen). [1]

Doch schon 1946, direkt nach dem Ende des 2. Weltkrieges, drohte die erste atomare Auseinandersetzung