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Akualisierungen des Buches Hintergründe

Neues vom Fusionsreaktor ITER in Caderache / Südfrankreich

21 November 2006 Frankreich/Paris: Im Élysée-Palast unterzeichnen die acht Partner EU, USA, Japan, China, Indien, Russland, Südkorea und Schweiz des »International Thermonuclear Experimental Reactor« (ITER)-Forschungsprojekts nach langem Tauziehen den Vertrag zum Bau eines Versuchsreaktors. Sie gehen 2006 von Baukosten in Höhe von 5 Milliarden Euro und einer Bauzeit von zehn Jahren aus. Der Fusionsversuchsreaktor wird im südfranzösischen Cadarache gebaut. In Japan sollte ursprünglich der ITER gebaut werden, Frankreich setzte sich aber durch, dafür hat Japan einen erheblich geringeren Beitrag zu zahlen. Die zusätzlichen Kosten übernahm die EU.
Der dann verabschiedete Finanzierungs- und Zeitplan zeigte jedoch, dass diese Zahlen weit an der Realität vorbeizielen. Die Baukosten werden inzwischen auf 17 Milliarden Euro geschätzt. Das betrifft vor allem die EU, die 45 Prozent der Kosten für den ITER zu tragen hat und 2011 noch damit beschäftigt ist, die letzte Kostenerhöhung von 2,7 auf 7,2 Milliarden Euro zu verdauen. Deutschland ist immer mit 20 Prozent daran beteiligt, wie bei allen Zahlungen im EU-Bereich.
Natürlich hat die französische Anti-Atom-Bewegung auch vor Ort schon eine größere Demo mit rund 5.000 Menschen durchgeführt. Die Mobilisierung gegen das ITER Projekt geht weiter.
Im Jahre 2012/2013 ist am ITER-Standort in Cadarache eine zunehmende Bautätigkeit zu beobachten. So ist in Frankreich am 17.01.2013 das Kontroll- und Verwaltungszentrum des Kernfusionsreaktors ITER in Betrieb genommen worden. An der Feier im südfranzösischen Saint-Paul-lès-Durance nahmen EU-Energiekommissar Günther Oettinger und die französische Forschungsministerin Geneviève Fioraso teil. Die ersten Forschungsarbeiten werden aber voraussichtlich erst in sieben Jahren beginnen.
Um den 20.03.2013 wird ein Vertrag geschlossen. Südkorea stellt das Hitzeschildsystem für ITER her.
Das europäische Gemeinschaftsunternehmen Fusion for Energy (F4E) in Barcelona (Spanien) hat der spanischen GTD Sistemas de Información SA (GTD) den Auftrag am 06.05.2013 erteilt, Dienstleistungen in den Bereichen Software sowie Steuerung und Überwachung der ITER-Hauptanlagen zu liefern. Zu den Dienstleistungen im Rahmen des Auftrages gehören laut F4E die Umsetzung des Datenaustauschs zwischen den ITER-Systemen und die Entwicklung von Software für die Plasma-Diagnostik. Das Auftragsvolumen beträgt EUR 5 Mio. über vier Jahre.
Das in China hergestellte Platzhalterkabel für die Poloidalfeldspule Nr. 5 (PF5) des ITER hat am 12.06.2013 das Baugelände im südfranzösischen Cadarache erreicht.
Wesentliche Fortschritte seien bei der Herstellung von ITER-Magneten festzustellen. So hätten die sechs auftragsgebenden Mitglieder bisher über 420 t Niob-Zinn-Stränge (Nb3Sn) für die Toroidalfeldleiter hergestellt, was 90% der benötigten Menge entspreche. China, Europa und Russland hätten zudem bisher 133 t Niob-Titan-Stränge (NbTi) für die Poloidalfeldleiter produziert, 51% des projektierten Bedarfs.
Trotzdem: Der Beginn der Experimente musste von 2016 auf November 2019 verschoben werden, erst 2027 wird die Beladung mit Deuterium und Tritium erfolgen. Mit einer Fertigstellung des Fusionsmonster kann nicht vor 2060 gerechnet werden. Das bedeutet unbekannte Mehrkosten in Milliardenhöhe.

Und der ITER Nachfolger heißt:
DEMO (DEMOnstration Power Plant) ist ein geplanter (aber noch nicht beschlossener) Kernfusionsreaktor, der nach erfolgreichem Abschluss von ITER als erstes Fusionskraftwerk elektrischen Strom erzeugen soll. Ziel ist die Einspeisung von Strom durch den DEMO-Reaktor in das Netz.
Bis etwa 2050 werden die Umstellungen des Energiesystems in der EU auf alternative Energien jedoch wahrscheinlich bereits so weit fortgeschritten sein, dass die Fusionsenergie nicht den dann notwendigen Nachhaltigkeitskriterien gerecht wird. Da sich ein Fusionskraftwerk nur rechnet – falls überhaupt –, wenn es kontinuierlich rund um die Uhr Strom produziert (Grundlast), passt es nicht zu den fluktuierenden, eher demokratisch strukturierten dezentralen, erneuerbaren Energien. Man kann die Fusionsanlage nicht nach Bedarf hoch- und runterfahren, um Schwankungen auszugleichen.

Stand: 09.07.2013

Dieter Kaufmann, Arbeitskreis gegen Atomanlagen Frankfurt am Main

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Akualisierungen des Buches Endlagersuchgesetz Entsorgung Terrorgefahr

Zwischenlager Brunsbüttel rechtswidrig – die Folgen?

Atomzwischenlager in Brunsbüttel ohne gültige Betriebsgenehmigung

Klage von Anlieger war erfolgreich

Mit dem Urteil des OVG des Landes Schleswig-Holstein, gegen das keine Revision zugelassen ist (gegen diese Nicht-Zulassung kann allerdings geklagt werden, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig) wurde mit einem Federstrich das Kartenhaus der deutschen Quasi-Entsorgung entsorgt! Da die anderen deutschen Zwischenlager genauso schlecht oder noch schlechter geschützt sind, muss damit gerechnet werden, dass aufgrund weiterer Klagen sämtlichen noch laufenden deutschen AKWs die Genehmigung für ihre Zwischenlager (Entsorgungsnachweis!) und damit letztlich die Betriebsgenehmigung entzogen wird (s.a. HIER). Für das Endlagersuchgesetz, das in seinem Kompromiss auch die Unterbringungen weiterer Castoren aus Sellafield in Brunsbüttel vorgesehen hatte, dürfte die Emtscheidung zumindest ein weiterer Rückschlag, wenn nicht das AUS sein … (s.u.: Aus für Endlagersuchgesetz?)

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Akualisierungen des Buches Störfälle

Grundwasser von Fukushima verseucht!

Das Grundwasser um Fukushima ist stark mit Strontium und Tritium belastet. Die Betreibergesellschaft der nach dem Erdbeben und dem Tsunami am 11. März 2011 havarierten Atomreaktoren im Kraftwerk Fukushima Daiichi hat eingeräumt, dass das Grundwasser nahe dem Atomkraftwerk mit krebserregenden radioaktiven Substanzen belastet ist. Wie die Elektrizitätswerke von Tokio (Tepco) am Mittwoch in Tokio mitteilten, ist bei Messungen im Trinkwasser hochgiftiges Strontium nachgewiesen worden.

https://www.faz.net/aktuell/politik/japan-grundwasser-um-fukushima-radioaktiv-verseucht-12236485.html

Rund 300 bis 400 t Wasser werden täglich zur Kühlung der havarierten Anlagen ausgetauscht. Diese Wasser – angeblich kaum belastet – sollten ursprünglich ins  Meer geleitet werden, da die verwendeten Behälter schon lange nicht mehr ausreichen und zudem Lecks haben. Probleme macht offenbar vor allem Reaktor 2, bei dem die Strontium-Belastung extrem stark gestiegen ist.
Nach den Meldungen liegt die Konzentration dieses Elements im Grundwasser 30 Mal über dem zulässigen Höchstwert. Hauptproblem ist die Belastung mit Strontium 90 (90Sr). 90Sr ist ein Betastrahler mit einer Zerfallsenergie von 0,546 MeV und zerfällt mit einer Halbwertzeit von 28,78 Jahren. Es wird anstelle von Calcium vom Körper aufgenommen (Knocheneinlagerung) und gibt dort dann langjährig Elektronenstrahlung ab, die zu Krebserkrankungen führt. Entgegen den Meldungen u.a. in der FAZ ist es chemisch gesehen NICHT giftig (im Gegensatz zu z.B. Plutonium), gesundheitliche Probleme kommen lediglich durch die radioaktive Wirkung.

 

Weitere Quellen:

https://de.euronews.com/2013/06/19/strontium-im-grundwasser-in-fukushima/

https://www.radioaktive-strahlung.org/radioaktivitaet/isotope.htm

https://www.fr-online.de/japans-katastrophe/fukushima-strontium-im-grundwasser-bei-fukushima,8118568,23436574.html

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Akualisierungen des Buches Entsorgung

Aktueller Überblick zur internationalen Endlagersuche

Verfasser: Karl Kneip (karlos.k@cityweb.de)

In Finnland ist die rechtliche Grundlage für die Behandlung und Endlagerung radioaktiver Abfälle ein Kernenergiegesetz von 1983 mit seiner Novellierung von 1994. In Finnland ist die Posiva Oy die für die Endlagerung radioaktiver Abfälle zuständige Organisation. Nach Festlegung regionaler Untersuchungsbereiche und der Durchführung von vorläufigen Untersuchungen an verschiedenen Standorten wurden vier Standorte detailliert untersucht.

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Akualisierungen des Buches Atom und Politik Hintergründe

MALI: Es geht ums Uran!

Wie von Fachleute vorhergesagt greift der Malikrieg auf Niger über. Und wie damals bereits unterstellt, liegt das Hauptinteresse Frankreichs beim Schutz der Uranvorkommen eben dort, s.a. der Mali-Artikel Afrika – ausgebeutet, verraten, verloren? vom 24.1.2013.

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Anschlag auf das Uranbergwerk in ARLIT / Niger

Einige neuere Details zu dem Anschlag auf das Uranbergwerk von SOMAIR in ARLIT / Niger
Dt. Übersetzung unten …

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Akualisierungen des Buches Hintergründe Störfälle

Neues aus Fukushima

https://www.tagesthemen.de/multimedia/video/video1304968.html

bzw.

https://download.media.tagesschau.de/video/2013/0513/TV-20130513-1417-1001.webm.webm

 

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Akualisierungen des Buches Hintergründe Störfalle

Ausstellung der WUA zum Uran-Bergbau

Über die dramatischen Konsequenzen des Uran-Abbaus informiert eine neue Wanderausstellung der Wiener Umweltanwaltschaft. Umweltstadträtin Ulli Sima hat diese am 15. April 2013 gemeinsam mit der Wiener Umweltanwältin und Atomschutzbeauftragten Andrea Schnattinger im Gymnasium Parhamerplatz im 17. Bezirk eröffnet.

Bislang wurde vor allem in entfernten Ländern wie Kasachstan, Russland oder Australien abgebaut, nun droht das „Comeback“ des Uranabbaus auch in ganz Europa, so auch in den östlichen Nachbarländern Österreichs. Der Uranbergbau stellt eine enorme Belastung für die Umwelt dar und gefährdet die Bevölkerung in der Näher der Abbaustätten.

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Akualisierungen des Buches Atom und Politik drohender Atomkrieg Gesetzestexte Hintergründe Vorträge

Haben Nordkorea und Iran das „Recht auf die Bombe“?

Vorbemerkung: Die erste eingestellte Version hat an einigen wenigen Stellen zu Rückfragen und Fehlinterpretationen geführt (etwa der Art, ich würde eine atomare Bewaffnung Nordkoreas und des Irans befürworten …). In der neuen Version versuche ich diese Unklarheiten zu vermeiden (und einige weitere Kleinigkeiten zu klären).

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Die Widersprüche des Atomwaffensperrvertrages zur Realität

10.04.2013, Aktualisierung 14.04.2013

Derzeit eskaliert die Lage in Korea, während gleichzeitig der Konflikt mit dem Iran weiter auf hohem Spannungs-Niveau stagniert und jederzeit zu einem Krieg führen kann. Hintergrund ist in beiden Fällen das tatsächliche oder unterstellte Streben nach atomarer Bewaffnung.

So unterschiedlich beide Ländern und ihre jeweiligen Bedingungen auch sind, so ähnlich sind die Beweggründe der Handelnden und die Hintergründe.

Die Regierungen und Diktatoren in beiden Staaten werden die Entwicklung in Libyen und zuvor im Irak aufmerksam verfolgt und ihre Lehren daraus gezogen haben: Ein Machthaber, der auf Entspannung setzt und sein atomares Potential freiwillig abgibt, wird wenige Jahre später vom Westen aus dem Amt gebombt.

Bisheriger Stand:

Beide Staaten beschreiten mittlerweile beide mögliche Wege zum bombenfähigen Material:

1. „Normale“ Kernkraftwerke können mit angereichertem Uran betrieben werden. Das hauptsächlich in der Natur vorkommende U238 enthält etwa 0,7 % des benötigten –spaltbaren – U235. Dessen Anteil muss durch Anreicherung erhöht werden. Bei dieser Anreicherung sind mit derselben Technik 3 bis 5 % für AKWs, 20 % für Forschungsreaktoren und > 90 % für Bomben zu erzielen, die Zentrifugen müssen „nur“ in größerer Stückzahl und länger laufen.

2. Reaktoren können mit Natururan betrieben werden, wenn sog. „schweres Wasser“ (enthält Deuterium – ein Wasserstoffatom mit einem zusätzlichen Neutron) verwendet wird. In den Brennstäben entsteht dabei Plutonium, welches abgetrennt und zum Bombenbau verwendet werden kann.

Offenbar gab es in der jüngeren Vergangenheit Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten. Dabei könnten sowohl Raketentechnik wie auch Anreicherungstechnik, aber auch gegebenenfalls Material getauscht worden sein[1].

Nordkorea betreibt derzeit die Anreicherung und möchte einen Schwerwasserreaktor (Yongbyon) wieder in Betrieb nehmen, der 2007 stillgelegt wurde[2]. Das bisherige Bombenmaterial (Plutonium) stammt offenbar aus dem Betrieb des Schwerwasserreaktor. Bei dem jüngsten Test könnte eine Uranbombe gewesen sein, eventuell mit Uran aus dem Iran[3].

Der Iran betreibt massiv und in großem Stil Anreicherung, angeblich für das AKW Busheer und den Forschungsreaktor in Teheran und strebt den Bau eines Schwerwasserreaktors an. Eine eigne Schwerwasserproduktion – technisch ähnlich anspruchsvoll wie die Anreicherung – ist offenbar bereits in Betrieb oder steht kurz vor der In-Betrieb-Nahme[4].

Problem Atomwaffensperrvertrag (NVV)

Fakt und Hauptproblem ist und bleibt der mittlerweile völlig unzeitgemäße Nicht-Verbreitungs-Vertrag (sog. Atomwaffensperrvertrag). Durch diesen wird offensichtlich, dass eine Minderheit der Länder aus – zumindest teilweise – eigennützigen Gründen anderen Ländern genau das verbieten wollen, was sie selbst nicht einhalten.

Belege dafür:

Artikel I

Jeder Kernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber an niemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben und einen Nichtkernwaffenstaat weder zu unterstützen noch zu ermutigen noch zu veranlassen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper herzustellen oder sonst wie zu erwerben oder die Verfügungsgewalt darüber zu erlangen

Dagegen haben mittlerweile praktische alle offiziellen Atomstaaten verstoßen, u.a. die USA zuletzt im Fall Indien.[5]

 

Artikel II

Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder herzustellen noch sonstwie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen.

Dies ist dem Iran bisher nicht nachzuweisen, vermutlich hat er diesen Verstoß auch (noch?) nicht begangen. Nordkorea ist – wie erwähnt – kein Vertragsstaat mehr!

Artikel IV

(1)    Dieser Vertrag ist nicht so auszulegen, als werde dadurch das unveräußerliche Recht aller Vertragsparteien beeinträchtigt, unter Wahrung der Gleichbehandlung und in Übereinstimmung mit den Artikeln I und II die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln.

Dies ist im Fall Iran aktuell, hierauf pocht die Führung in Teheran, nach den Buchstaben des Gesetzes zu Recht.

(2)     Alle Vertragsparteien verpflichten sich, den weitest möglichen Austausch von Ausrüstungen, Material und wissenschaftlichen und technologischen Informationen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie zu erleichtern, und sind berechtigt, daran teilzunehmen.

Auch dies gilt nach den Buchstaben des Gesetzes für den Iran. Die Zusammenarbeit mit Russland in Fragen der zivilen Nutzung der Atomtechnik ist daher rechtens.

Artikel VI

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.

Außer den SALT- und START-Abkommen hat sich da bisher kaum etwas bewegt. Die beiden Großmächte Russland und USA verfügen noch je über mehrere Tausend Atomwaffen. Eine „Nukleare Abrüstung in naher Zukunft“ sieht anders aus …[6] Dabei war einer der Hauptgründe der Mangel an Uran für die zivile Nutzung.[7]

Artikel X

(1) Jede Vertragspartei ist in Ausübung ihrer staatlichen Souveränität berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn sie entscheidet, dass durch außergewöhnliche, mit dem Inhalt dieses Vertrags zusammenhängende Ereignisse eine Gefährdung der höchsten Interessen ihres Landes eingetreten ist. Sie teilt diesen Rücktritt allen anderen Vertragsparteien sowie dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen drei Monate im Voraus mit. Diese Mitteilung hat eine Darlegung der außergewöhnlichen Ereignisse zu enthalten, durch die ihrer Ansicht nach eine Gefährdung ihrer höchsten Interessen eingetreten ist.

Genau dies hat Nordkorea im Januar 2003 getan.[8] Eine Steilvorlage dafür („Gefährdung der höchsten Interessen des Landes“) liefert George W. Bush mit seiner Rede im Januar 2002, in der er Nordkorea in die „Achse des Bösen“ einordnete.

Der gesamte NVV ist HIER nachzulesen.

 

Festzuhalten bleibt,

bei allen Vorbehalten den beiden Staaten gegenüber,

–   dass Nordkorea sich vertragsgemäß verhält

–   dass man dem Iran zunächst das Streben nach der Atombombe konkret nachweisen muss, bevor laut NVV Handlungsmöglichkeiten gegeben wären. Letzteres ist bisher – trotz zahlreicher Verstöße des Irans gegen Auflagen – nicht gelungen

–   dass nur eine weltweite Abrüstung aller Atommächte einen Atomkrieg verhindern kann

–   dass die zivile Nutzung der Atomenergie von der militärischen nicht zu trennen ist

–   dass somit nur der weltweite Ausstieg aus der zivilen Nutzung den militärischen Missbrauch verhindern kann.

Um dies klarzustellen: Ich rede hier ich definitiv NICHT einer atomaren Bewaffnung des Irans oder Nordkoreas das Wort. Das im Fall Nordkoreas erwiesene und erfolgreiche und das im Fall Iran nach logischen Ermessen zu unterstellende und auf hoher Vorstufe verharrende Streben nach „der Bombe“ ist zu verurteilen. Es wird die jeweiligen Regionen destabilisieren und langfristig den beiden Ländern selbst mehr schaden als nutzen. Aber m.E. ist nach den Buchstaben des NVV dieses Streben auf dem jeweiligen aktuellen Stand nicht rechtswidrig. Und genau DIES zeigt die Fehler und Schwächen des Atomwaffensperrvertrages und kann nur zur Forderung führen – da er nicht so revidierbar ist, dass diese Probleme lösbar wären – dass einzig die weltweite Abrüstung die sinnvolle Reaktion aller Beteiligten wäre. Davon sind wir leider weit entfernt. Wobei – auch dies habe ich an vielen Stellen schon aufgezeigt – die zivile Nutzung IMMER die militärische einschließt und somit auch ein weltweiter Ausstieg aus der zivilen Nutzung unumgänglich ist. Ich fürchte jedoch, dass dies ohne ein Eskalieren (sprich ein atomarer Schlagabtausch) nicht umsetzbar sein wird …

 

Hinweis: s.a. meine Seite zu „Der Irankonflikt mit weiteren Hintergründen und einer (auf Wunsch auch als Vortrag gehaltenen) sehr ausführlichen PPP.

 


[1] https://www.welt.de/politik/ausland/article114923669/Furcht-vor-iranischem-Atom-Know-how-in-Nordkorea.html

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Akualisierungen des Buches Atom und Politik Hintergründe

Haben Nordkorea und Iran das „Recht auf die Bombe“?

Derzeit eskaliert die Lage in Korea, während gleichzeitig der Konflikt mit dem Iran weiter auf hohem Spannungs-Niveau stagniert und jederzeit zu einem Krieg führen kann. Hintergrund ist in beiden Fällen das tatsächliche oder unterstellte Streben nach atomarer Bewaffnung.

So unterschiedlich beide Ländern und ihre jeweiligen Bedingungen auch sind, so ähnlich sind die Beweggründe der Handelnden und die Hintergründe.

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Akualisierungen des Buches Hintergründe Störfälle

Panikmache, die 2.: Einsturz des Daches in Tschernobyl

Hier ist selbst die sonst seriöse „Zeit“ („… Europas wichtigstes Dach ist gerade teilweise eingestürzt„) unredlich (Es geht halt nichts über eine geile Schlagzeile …): Eingestürzt ist das Dach der „Maschinenhalle vier“, NICHT das Dach des Sarkophags. Es wurde – logischerweise – KEINE Radioaktivität frei gesetzt! Falls der Sarkophag einstürzen sollte (und das ist aufgrund des maroden Zustandes durchaus denkbar) haben nicht nur die Ukrainer ein ernstes Problem …