Kategorien
Akualisierungen des Buches Laufzeitverlängerung

Atom-Vertrag Regierung / EVUs/KKW-Betreiber vom 6.9.2010

Nachfolgend eine Abschrift des Vertrages über die Verlängerung der Atomreaktorlaufzeiten (korrekter: Erhöhung der noch zu produzierenden Strommengen) zwischen den EVIs / KKW-Betreiber und der Bundesregierung vom 6. September 2010, verhandelt im Bundeskanzleramt.

Bei der Abschrift handelt es sich um eine möglichst originale Übernahme des Textes (inkl. Komma- und sonstigen Fehlern sowie gewöhnungsbedürftigen Trennungen), wobei natürlich KEINE Gewähr für Fehlerfreiheit bei der Übertragung gegeben werden kann. Die Anlagen ab S. 6 des Originales sind NICHT übernommen, sie sind mittlerweile auf einigen Seiten (am besten derzeit auf der Seite https://www.scribd.com/doc/37160969/Vertrag-zwischen-Bundesregierung-und-EVUs-vom-06-09-2010) nachzulesen, ferner gibt es eine Reihe von Kurzfassungen, u.a auf der unten erwähnten Contratom-Seite. Die interessante Anlage (Teil 2: Anlage 3a zu § 7 Abs. 1a –Laufzeitverlängerung) ist inhaltlich, wenn auch nicht original, am Ende wiedergegeben. (Quelle: https://www.contratom.de/2.0/index.php?mod=blog&artikel=1100)

Die Mühe des „Abtippens“ wurde gemacht, damit kopierbare und damit zitierfähige Teile des Textes vorliegen, die bisherigen Veröffentlichungen sind ausschließlich als ganzseitige Bilder, die Texte daher nicht kopierbar.

Erläuterungen (nicht Teil des Originals):

Term-Sheet Die Verwendung ausgerechnet dieses Begriffes spricht für sich:
Als Term Sheet bezeichnet man ein Schriftstück, welches die spezifischen Merkmale einer Kapitalmarkttransaktion oder einer Finanzierungsmaßnahme zusammenfasst. Es dokumentiert somit die wesentlichen Konditionen und Bedingungen eines Finanzierungsplans.“(Quelle: https://www.manalex.de/d/term-sheet/term-sheet.php) bzw.
Als Termsheet bezeichnet man die schriftliche Niederbringung aller für ein Bankgeschäft wesentlichen Bedingungen. So holt ein potentieller Kreditkunde vor dem Abschluss eines Vertrages z.B. Angebote verschiedener Banken ein. Er vergleicht diese Angebote anhand von Termsheets.“ (Quelle: https://boersenlexikon.faz.net/termshee.htm)

EVU Energieversorgungsunternehmen

MWh, TWh Megawattstunden, Terawattstunden (Energie-Einheiten)

KKW Kernkraftwerk

AtG Atomgesetz, nachzulesen auf: https://www.gesetze-im-internet.de/atg/index.html

LHV Laufzeitverlängerung

VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/)

German Baseload Future das soll ein Index an der Strombörse EEX sein, den es allerdings nicht gibt! Laut Spiegelonline: „ …. Es gibt nur einen „German Power Future“. Der allerdings hat gar kein Handelsvolumen. Wenn das Handelsvolumen aber null ist, müssten die Energiekonzerne laut Vertrag überhaupt keine Ökoabgaben zahlen.“ (https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,716782,00.html)

Anlage 3 zu § 7 Abs. 1 a AtG das sind die Reststrommengen nach dem Atomkonsen, s.a.: https://www.gesetze-im-internet.de/atg/anlage_3_87.html

——>ab hier Originaltext<——–

Vor dem Hintergrund der enorm energie- und klimapolitischen Herausforderungen hat sich die Bundesregierung entschlossen, die Laufzeiten der Kernkraftwerke in Deutschland zu verlängern.

Die Energieszenarien im Auftrag der Bundesregierung, die am 27. August 2010 vorgelegt worden sind, zeigen, dass eine Laufzeitverlängerung deutliche volkswirtschaftlich positive Effekte hat, Importrisiken begrenzt und strompreisentlastend wirkt. Somit erscheint eine Laufzeitverlängerung unter Wahrung des hohen Sicherheitsniveaus als das geeignete In­strument, um auch im Stadium des Übergangs in das regenerative Zeitalter das Ziel einer wirtschaftlichen, sauberen und sicheren Energieversorgung zu erreichen. Die Sicherheit der Kernkraftwerke hat dabei die höchste Priorität. Die nachfolgende Vereinbarungen schrän­ken in keiner Weise den Umfang von Sicherheits- und Nachrüstungsforderungen für Kernkraftwerke ein, die die zuständigen Behörden ausschließlich nach den gesetzlichen, insbesondere atomrechtlichen Vorgaben festlegen.

Verbunden wird die Laufzeitverlängerung mit einer Abschöpfung eines Teiles der Zusatzge­winne, die den Energieversorgungsunternehmen durch die Laufzeitverlängerung zufließen. Die Mittel sollen eingesetzt werden, um Effizienzfortschritte und den Ausbau der erneuerba­ren Energien in Deutschland zu beschleunigen. Dies sind die entscheidenden Voraussetzungen, um langfristig auf Kernenergie verzichten zu können.

Die Bundesregierung hat sich vor diesem Hintergrund auf folgende Eckpunkt mit den E­nergieversorgungsunternehmen verständigt:

Förderungsvertrag: Term Sheet
aus Besprechung Bund – EVU (Stand 06.09.2010, 04:30 Uhr)

Hier das pdf des Vertrags zwischen Bundesregierung und EVUs vom 06.09.2010


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert