Die Veröffentlichungen über die Vorkommnisse am 10.3. werden immer unübersichtlich, daher möchte ich versuchen, etwas Struktur in die Zusammenhänge zu bringen. Meine erste Veröffentlichungen dazu hänge ich unten an, die wesentlichen Fragen sind nach wie vor nicht beantwortet, im Gegenteil, es gibt- wie sich gleich zeigen wird – einige neue Fragen, um deren zeitnahe Beantwortung ich unsere Politiker*innen dringend bitte.
Es ist mittlerweile unwidersprochen, dass 17 deutsche AKWs (7 in Betrieb befindliche und 10 stillgelegte, s. Anlage 1) evakuiert worden sind. Quelle: WDR, weitere Zusammenfassung und Aktualisierung: DLF
Dieser sog. „Renegade“-Störfall ist laut dem WDR-Bericht „Standard“ und kommt mehrfach im Jahr vor, ohne dass die Bevölkerung informiert würde.
Evakuierung – Schutz vor Innentätern?
Mehrfach wird die Evakuierung im Zusammenhang mit sog „Innentätern“ gesetzt (s.a.: http://umweltfairaendern.de/2016/03/terrorgefahren-innentaeter-schmutzige-bomben-belgische-atommeiler-und-eine-nukleare-sicherheitskonferenz/), was m.E. Unsinn und nicht schlüssig ist. Es sind zwei völlig unterschiedliche (mögliche!) Vorgehensweisen von Terroristen, deren Verknüpfung keinerlei Nutzen generieren würde. Was sollen die Innentäter im Fall eines Anschlages mit einem großen Verkehrsflugzeug erreichen? Eine zielgenauere Steuerung? Wohl nicht machbar, die GPS-Daten, die den Terroristen vorliegen würden reichen völlig. Wer einen WTC-Tower oder eine offenbar gezielt angesteuerte Ecke des Pentagon trifft, der trifft auch die Reaktorkuppel eines AKWs. Damit soll die (auch m.E. große) Gefahr von Innentätern nicht verharmlost werden, hier fehlt aber jeder Bezug.
Was wäre wenn …?
Im Fall eines gezielten Anschlages mit einer größeren Linienmaschine käme es mit einiger Wahrscheinlichkeit zu unbeherrschbaren Situation, s.a.: https://www.stoerfall-atomkraft.de/site/?p=608. Dabei ist auch relevant, ob das AKW noch läuft, gerade eine Notabschaltung hinter sich hat oder schon stillgelegt ist. Im „worst case“ kann aber auch ein stillgelegtes AKW zur Verstrahlung von weiten Landesteilen führen. Fast genauso entscheidend sind Faktoren wie: Füllung des Tanks der Maschine beim Einschlag, Genauigkeit des „Treffers“, Schutz (Betondicke) der Abklingbecken und Füllung mit abgebrannten Brennstäben und einiges mehr. Es sei daran erinnert, dass eines der größten Probleme in Fukushima das Abklingbecken des (abgeschalteten!) Blocks IV war. Ein Einschlag in ein laufendes oder not-abgeschaltetes AKW wäre vermutlich nicht beherrschbar, er würde zum Super-Gau mit Kernschmelze führen, da alle Strom- und Wasserleitungen zerstört würden und aufgrund der akuten Strahlungsfreisetzung nicht zu reparieren wären. Eine Evakuierung (s. letzten Freitag!) wäre nicht durchführbar, es käme zum Chaos und zur unkontrollierbaren panischen Flucht.
Die Aussagen ein „Renegade“-Störfall (sei) … „Standard“ und (käme) … mehrfach im Jahr vor“ zeigt, dass dieses Szenario definitiv nicht mehr – wie noch vor einigen Jahren vehement geleugnet – ausgeschlossen sondern eher als „möglich“ angenommen wird. DANN sind aber alle laufenden deutschen Atomanlagen nach gültigem Recht SOFORT abzuschalten, da ihr „störungsfreier Betrieb“ (Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung, die somit umgehend zu wiederrufen wäre!) nicht länger gewährleistet ist.
Daher ergeben sich folgende weitere Fragen:
- Was ist genau mit dem Air India-Flug passiert, was zur Auslösung des Alarms geführt hatte und wie verlief die weitere Entwicklung? Stimmt es, dass das Flugzeug über Jena flog, also offenbar mit erheblicher Kursabweichung? Wieso wurden auch fernab der Route gelegene AKWs evakuiert?
- Welche Atomanlagen waren betroffen, waren es nur AKWs oder auch Zwischenlagern mit hochradioaktivem Atommüll, waren die Uranfabriken in Gronau und Lingen und waren Forschungsreaktoren wie München-Garching, Berlin oder Jülich involviert?
- Wie haben die Nachbarländer, insbesondere Belgien, genau in der geplanten Überflugzone gelegen, reagiert?
- Wie oft es in den letzten Jahren zu vergleichbaren Vorfällen gekommen?
- Warum wurde die Bevölkerung nicht nach Abschluss des Alarms informiert?
- Welche Maßnahmen sind im Fall eines durchgeführten Anschlages geplant?
- Wie ist die aktuelle Rechtslage bezüglich eines Abschusses der Maschinen, gab es hier Änderungen und wie würde die Regierung im Fall eines Anschlages entscheiden?
Die Bevölkerung hat ein Recht auf diese Antworten!
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Weitere Infos und Hintergründen, s.a. Beitrag:
„Grund zur Panik?“ vom 12.3.2017
„Droht nuklearer Terror?“ vom 15.06.2016
„Infos zur Terrorgefahr bei Atomkraftwerke“ vom 01.04.2016