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Skandalurteil zu GP-Cattenom-Feuerwerk

Völlig überzogenes Urteil gegen Greenpeace-Aktivisten
– EdF hätte auf die Anklagebank gehört!

Im Oktober demonstrierte Greenpeace – zugegeben recht drastisch – die Sicherheitsschwächen des AKW Cattenom. Aktivisten drangen in den Sicherheitsbereich ein und zündeten dort ein Feuerwerk. Die hinzu geeilten Sicherheitsbeamten waren zunächst auf der falschen Seite des Zaunes und konnten daher die Aktion nicht verhindern. Ein zu allem entschlossenes Terrorkommando in gleicher Stärke hätte in dieser Zeit an der Wasserzufuhr und den Abklingbecken verheerende Anschläge bis zur Einleitung einer Kernschmelze und die Freisetzung großer Mengen Radioaktivität einleiten können.

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Wocheninfoblatt für den Zeitraum vom 13 – 19.01. 2018 … und mehr

Hallo Atomkraftgegner*Innen, Umweltschützer*Innen, Friedensfreunde*Innen,

Veröffentlicht am 19.01. 2018

Neueinstufung von Stufe 0 auf Stufe 1 des am 9. November 2017 erklärten Ereignis aufgrund eines möglichen Ausfalls einer Stromversorgungsquelle bei Erdbeben in AKWs mit 1300 MW.

Veröffentlicht am 17/01/2018

Nach Kontrollen, bei denen lokale äußere Korrosionsmängel am Ausgleichsbehälter eines der beiden Notstromdiesel* von Block 2 in Cattenom festgestellt worden waren, hatte EDF der Atomsicherheitsbehörde (ASN) am 9. November 2017 ein übergreifendes sicherheitsrelevantes Ereignis auf Stufe 0 gemeldet. Aufgrund dieser Mängel konnte die Haltbarkeit dieses Ausgleichsbehälters und die Funktionsfähigkeit dieses Notstromdiesels im Falle eines Erdbebens, das dem so genannten Bemessungserdbeben** entspricht, nicht nachgewiesen werden.