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Unterschriftskampagnen gegen Atomenergie

MdB: Direkten Kontakt mit Campact

Campact hat Ende September eine Aktion über drei Tage zum Anrufen bei den Abgeordneten von CDU/CSU und FDP gestartet. Wir verlängern …

Rufen Sie jetzt Ihre/n Abgeordnete/n an!

den Link zum Auffinden Ihrer/Ihrer Bundestagsabgeordneten finden Sie hier. Wenn Sie den Namen schon kennen oder über die Liste gefunden haben, so finden Sie hier für die Buchstaben von A bis K und hier für die Buchstaben von L bis Z!

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Unterschriftskampagnen gegen Atomenergie

WIR sind die Aussteiger!

Die Bundesregierung will alte Atomkraftwerke bis 2040 weiterlaufen lassen, obwohl das Unfallrisiko wächst und nirgendwo ein Endlager für den Strahlenmüll in Sicht ist. Mit der Laufzeitverlängerung droht das Ende des Booms der Erneuerbaren Energien aus Wind und Sonne und der deutschen Technologieführerschaft. Um vier mächtigen Konzernen zu Diensten zu sein, führt die Bundesregierung die deutsche Gesellschaft in einen neuen Fundamentalkonflikt. Gegen die rückwärtsgewandte Politik zeigen wir unser Gesicht. Machen Sie mit! Weiteres finden Sie hier!

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Hintergründe Laufzeitverlängerung Störfälle Terrorgefahr

Was wäre wenn … GAU in Biblis:

Angenommen wurde bei der interaktiven GAU-Simulations-Karte von Greenpeace eine Kernschmelze bei offener Reaktorhülle, mit großer frühzeitiger Freisetzung von Radioaktivität. Dies wäre vergleichbar der Katastrophe von Tschernobyl 1986. Eine vergleichbare Katastrophe drohte in Biblis A bei dem „legendären“ Bedienungsfehler Dezember 1987 (s.a. S.: 93), wäre aber auch durch einen Terroranschlag, bereits mit einer kleineren Passagiermaschine, erreichbar.

Besonders berücksichtigt wird von Greenpeace dabei das Isotop Caesium 137 (Cs-137), das auch nach Tschernobyl, neben Jod (J-131) die entscheidende Rolle bei der radioaktiven Belastung spielte. Problematisch ist hier die Menge der Freisetzung und die vergleichsweise lange Halbwertszeit (s.a. S.: 57) von 30 Jahren. Beim sogenannten Fallout, also den radioaktiven Niederschlägen, setzen sich diese Stoffe am Erdboden ab, werden dort aufgenommen und gelangen in den Pflanzenkreislauf (und damit in die Nahrungskette, bei Wildfleisch, Waldfrüchte und Pilzen letztlich auch des Menschen). Die Folge: Nach Tschernobyl wurde in Deutschland der behördliche Schwellenwert für radioaktive Kontamination durch Cs-137 stellenweise um das Achtfache überschritten. Andere radioaktive Teilchen wie das erwähnte Jod, das kurzzeitig (Halbwertszeit: 8 Tage) zu einer noch deutlich höheren Belastung führt, aber aufgrund der kurzen Halbwertzeit schnell wieder verschwindet, sowie mögliche lange wirksame Stoffe werden nicht berücksichtigt. Sie würden die Situation mit großer Wahrscheinlichkeit zumindest kurzfristig weiter dramatisch verschärfen.

Bei einem GAU, d.h. bei einer Kernschmelze mit der Freisetzung von großen Mengen an Radioaktivität, in Biblis wären bei Südwestwind folgende Städte mit einer Radioaktivität von mehr als 2.500.000 Bq/m2 verseucht (vorausgesetzt, der Wind weht kontinuierlich mehrere Tage aus der selben Richtung): Bei Westwind wäre dies: Darmstadt, Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg, Nürnberg, Neustadt a.d.W., Ansbach, Amberg. Dieses Gebiet wäre selbst nach den alten sowjetischen Maßstäben auf Dauer unbewohnbar und muss entsiedelt werden.

Mit über 1.000.000 Bq/m2 belastet wäre: Kaiserslautern, Karlsruhe, Heilbronn, Würzburg, Bamberg und Klatovy in Tschechien. Das Gebiet in einem Sechseck mit den Eckpunkten: Kaiserlautern, Darmstadt, Karlsruhe Bamberg, Heilbronn und Tschechischer Grenze wäre auf Dauer unbewohnbar.

Mit über 555.000 Bq/m2 belastet ist die Fläche zwischen Kaiserslautern, Rastatt, Schweinfurt, Schwäbisch Hall, Regensburg, Bayreuth mit Verlängerung in die Tschechei bis Brno. Diese Fläche wurde in der Ukraine nach der Tschernobylkatastrophe dauerhaft evakuiert.

Ein Gebiet (Belastung über 37.000 Bq/m2, nach sowjetischer Behördendefinition: „Kontaminierte Fläche“) zwischen Franfurt, Stuttgart, Kulmbach und Ingolstadt, mit einer Verlängerung in Richtung Tschechei und Slowakei könnte nur unter stärksten Einschränkungen (wie keine Landwirtschaft, keine lange Aufenthalte im Freien, Filteranlagen für die Atemluft weiter bewohnt werden.

Zitat Erläuterungen Greenpeace: „Bei den Berechnungen für die Karte wurde eine schwerer Reaktorunfall mit Kernschmelze und offenem Containment bei fünfzigprozentiger Freisetzung des im Reaktor befindlichen Caesiums vorausgesetzt. Als Grundlage dienen reale Wetterdaten des Jahres 1995. Das Institut für Meteorologie an der Universität für Bodenkultur in Wien hat anhand dieser Wetterdaten errechnet, wie sich die Wolke innerhalb von 10 Stunden an acht verschiedenen Tagen des Jahres ausgebreitet hätte. An jedem dieser Tage herrschte eine andere Hauptwindrichtung vor. Über Schaltflächen lässt sich das AKW auswählen und die Windrichtung einstellen. Die verschiedenen meteorologischen Bedingungen des jeweiligen Tages sorgen daher für ganz unterschiedliche Szenarien.“

Berücksichtigt man, dass in Tschernobyl etwa die dreifache Menge an Jod-131 im Vergleich zu Cs-137 freigesetzt wurde (3 · 1017 Becquerel Caesium-137, 2 . 1017 Becquerel Strontium-90 und 1 · 1018 Becquerel Iod-131; Quelle: https://www.chemievorlesung.uni-kiel.de/1992_umweltbelastung/radio1.htm),  es beim nächsten GAU vermutlich ähnlich sein wird  und  letztlich, dass für Jod-131 der Wirksamkeits-Umrechnungs-Faktor gilt: 1,3 bis 350 x 10-8 Sv/Bq Erwachsener bzw. Kleinkind, verschiedene Aufnahmepfade, (Quelle: https://www.mp.haw-hamburg.de/pers/Kaspar-Sickermann/kgs/dkgs10.html), so werden bei 1.000 Bq/m2 Strahlenbelastungen zwischen 13 mSv (Erwachsener, Einwirkung von außen) und 3.500 mSv (Kleinkind, über die Schilddrüse aufgenommen) wirksam. Zur Erinnerung, bis 500 mSv gibt es gesundheitliche Schädigungen (Änderungen im Blutbild), darüber hinaus bis 1.700 mSv starke gesundheitliche Beeinträchtigungen wie  die sog. Strahlenkrankheit (Erbrechen, Haarausfall, Müdigkeit), über 1.700 mSv sind häufig tödlich, ab 5.000 mSv sterben 50 % der Geschädigten innerhalb eine Monats.

Die zulässigen Grenzwerte für Arbeitnehmer, die beruflich Strahlenbelastungen ausgesetzt sind, liegen bei 20 mSv pro Jahr (= p.a.), max. sind in Ausnahmefällen bis zu 50 mSv/p.a. erlaubt.

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Akualisierungen des Buches

Aktualisierung S. 87 neu: Majak, Sowjetunion, 1957

Von Anfang an war Majak eine einzige Umweltsauerei! Von Anfang an wurden die Abwässer der Anlage direkt und „ungefiltert“ in den Fluss Tetscha geleitet wurden. In der Folge stieg in der umliegenden Bevölkerung des weiteren Flusslaufs die Zahl an Erkrankungen durch Strahlungsschäden sprunghaft an. Natürlich wurden die Menschen nicht darüber informiert, dass der Aufenthalt in der Flussnähe gesundheitsgefährdend ist. Stattdessen wurde „zum Schutz der Bevölkerung“ (?) ab 1951 damit begonnen, die kontaminierten Abfälle in den Karatschai-See umzuleiten. Ab 1953 füllte man Teile der Abfälle in Tanks um und lagerte diese.[1]

Auf dem Gebiet der Fabrik ereigneten sich mehrere Unfälle, bei denen große Mengen an radioaktivem Material freigesetzt wurden, darunter auch der Unfall in Kyschtym im Jahr 1957, die bisher vom Schadensausmaß gravierendste nukleare Havarie, die weit mehr Schaden anrichtete als die Tschernobyl-Katastrophe.

Die aufzuarbeitenden Rückstände enthalten einen hohen Anteil an radioaktiven Nukliden. Diese wurden in Kyschtym in großen Tanks zwischengelagert. Dabei entsteht durch den radioaktiven Zerfall der Stoffe Wärme – die Tanks müssen deshalb gekühlt werden. Nachdem im Laufe des Jahres 1956 die Kühlleitungen eines dieser 250 Kubikmeter fassenden Tanks undicht geworden waren und deshalb die Kühlung abgestellt wurde, begannen die Inhalte dieses Tanks zu trocknen. Am 29. September 1957 explodierten die auskristallisierten Nitratsalze, ausgelöst durch einen Funken eines internen Kontrollgeräts (also eine chemische, keine nukleare Explosion), und große Mengen an radioaktiven Stoffen wurden freigesetzt – darunter langlebige Isotope wie Strontium-90, Cäsium-137 und Plutonium-239 (Halbwertszeiten[2] 29, 30, bzw. 24.110 Jahre, s. a. S. 225).

Insgesamt wurde durch den Unfall nach Angaben der Produktionsfirma Majak und der Behörden Materie mit einer Radioaktivität von 4 x 1017 Becquerel (400 PBq) [3] über einen Bereich von etwa 20.000 Quadratkilometer verteilt. Der Unfall ist damit von der Menge der freigesetzten Strahlung her vergleichbar mit der Tschernobyl-Katastrophe. Andere Quellen sprechen von deutlich höheren Mengen freigesetzter Radioaktivität. Etwa 90 Prozent der freigesetzten Radioaktivität verblieben auf dem Betriebsgelände, zehn Prozent wurde durch Winde bis zu 400 Kilometer in nordöstliche Richtung verteilt. In der Internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse stellt der Unfall von 1957 ein Ereignis der Kategorie sechs, der zweithöchsten, dar. (Tschernobyl ist das einzige Ereignis der Kategorie sieben, der höchsten Kategorie). Nach Angaben des Helmholtz Zentrums München wurden die Auswirkungen des Unfalls lange Zeit unterschätzt.

Im Unterschied zur Tschernobyl-Katastrophe wurde das Material nur lokal und regional verteilt. Entscheidend dafür war, dass der heftige Graphitbrand in Tschernobyl einen Großteil der Radionuklide hoch in die Atmosphäre hinauf beförderte, während hier aufgrund geringerer Thermik eine eher bodennahe Wolke entstand. Durch die infolgedessen hohe Konzentration der Radioaktivität, aber auch durch mangelnde Aufklärung, die nicht flächendeckende Evakuierung der Gegend und unzureichende Entseuchung entstand ein hohes Maß an Schäden und insbesondere Folgeschäden in der betroffenen Region.[4] Etwa 200 Menschen starben sofort durch die Strahlung, über 200.000 wurden verstrahlt, eine Fläche von 800 Quadratkilometer ist heute noch wegen der Strahlung gesperrt. 30.000 Menschen werden bis heute regelmäßig auf Strahlenbelastung untersucht, erfahren aber nicht ihre Ergebnisse. Die zuständige Gesundheitsbehörde wertet dies offen als „Langzeitversuch“.[5] Die Bevölkerung litt und leidet bis heute an einer hohen Zahl strahlungsbedingter Krankheiten, wie Leukämie. Selbst vor den westlichen Ländern wurde dieser Unfall geheim gehalten – erst 1976 gelangten erste Informationen darüber an die westliche Öffentlichkeit!


[1] https://wasgeschahwirklich.wordpress.com/2009/11/24/der-kyschtym-unfall-wie-menschen-verstrahlt-und-unfreiwillig-zu-versuchskaninchen-wurden/
(Anm.: Hier ist übrigens auch in elf Teilen der unten erwähnte ARTE-Film „Albtraum Atommüll“ verlinkt.)

[2] Die Zeit, in der die Hälfte des strahlenden Materials zerfällt

[3] Einheit für die Strahlungsmenge: 1 Bq = 1 Zerfall pro Sekunde, entspricht dem „Knattern“ des Geigerzählers, der jeden Zerfall akustisch anzeigt; PBq = Petabecquerel = 1015 Becquerel = 1 Billiarde Becquerel

[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Kerntechnische_Anlage_Majak bzw.
https://www.akw-unfaelle.de/1957/09/29/geheimakte-majak-russland-1948-heute/

[5] ARTE, 13.10.2009, 21:00 Uhr: „Albtraum Atommüll“,

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Hintergründe

Keine Mehrheit gegen Isreal in der IAEA

Die Generalkonferenz der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) hat einen von der Arabischen Liga und anderen islamischen Staaten eingebrachten Resolutionsentwurf abgelehnt, der Israels wegen seiner atomaren Bewaffnung verurteilt hätte. Israel sollte aufgefordert werden, sein Nuklearprogramm offen zulegen. Allerdings stimmten 51 Staaten gegen die Resolution, 46 dafür. 54 der insgesamt 151 IAEA-Mitglieder enthielten sich der Stimme zu oder blieben der Abstimmung fern.

Für Israel ist dieses Ergebnis ein Sieg. Vor genau einem Jahr hatte die Vollversammlung der IAEA mit einer knappen Mehrheit von 49 zu 45 eine ähnliche Resolution angenommen. Damals wurde der Auftrag erteilt, einen Bericht über die nuklearen Bewaffnung Israels zu erstellen.

Jerusalem machte zum wiederholten Mal klar, dass es keinerlei internationalen Inspektionen ihrer Atomanlagen dulden werde. Dazu sieht sich das Land nicht verpflichtet, weil es den Atomwaffensperrvertrag nicht unterschieben hat. Formal ist Israel damit im Recht, es dürfte allerdings dann auch keinerlei Zusammenarbeit mit irgendwelchen Atommächten oder Staaten geben, welche die sog. „zivile Atomenergie“ nutzen.

Näheres u.a. in der Frankfurter Rundschau bzw. im Tagesanzeiger

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Hintergründe Terrorgefahr

Analyse: Flugzeugabsturz auf Biblis A

Dünner Beton, keine Notsteuerwarte, wenn Terroristen ein Anschlagsziel suchen, hier haben sie das Optimum

Das Öko-Institut Darmstadt hat eine Studie zu den Folgen eines Flugzeugabsturzes auf Biblis A erstellt und 2007 publiziert:

Analyse des Bedrohungspotenzials „gezielter Flugzeugabsturz“ am Beispiel der Anlage Biblis-A

Die Studie befindet sich hier und ist als pdf herunter zu laden.  Biblis A ist dabei wie die Siedewassereaktor-Anlagen Brunsbüttel, Isar 1 und Philippsburg 1 extrem gefährdet, vornehmlich durch die dünne Betonschicht. Bei Biblis A (und auch B) kommt hinzu, dass KEINE gesonderte, gebunkerte (also geschützte) Notsteuerwarte existiert. Die Steuerung soll im Katastrophenfall aus dem jeweils anderen Block erfolgen, im Fall eines Terroranschlages VÖLLIG unrealistisch …

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Laufzeitverlängerung

Schmutziger Deal auf Kosten der Allgemeinheit und der Demokratie

Kurzkommentierung Deal Bundesregierung – Atomindustrie

I. „Förderfondsvertrag“ – was steht drin
Der Vertrag regelt die Modalitäten der durch die Energiekonzerne zu entrichtenden Beiträge, mit denen die durch die von der Bundesregierung beschlossene Laufzeitverlängerung entstehenden Zusatzgewinne
abgeschöpft werden sollen.

Das gesamte pdf finden Sie hier

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Demonstration Termine

Montagsdemos in Rheinland-Pfalz

Anti-Atom-Montagsspaziergang, wöchentlich 17:30 Uhr in Koblenz. *Koblenz*: Montagsspaziergang zu Koblenzer Parteibüros, ab sofort immer montags ab 17:30 Uhr. Start Ecke Rizzastraße/Bahnhofstraße.

Näheres hier

weitere regelmäßige Montagsdemos sind geplant in:

*Mainz*: Anti-Atom-Montagsspaziergang, organisiert vom BUND. Treffpunkt am Montag 20.09.2010 ist wieder um 17:30 Uhr am FDP-Landesbüro am Linsenberg 14. Nähere Infos auf https://www.bund-rlp.de/themen_projekte/klima_energie/atomkraft/montagsspaziergaenge/

–        *Ludwigshafen: *Anti-AKW-Spaziergänge ab Montag, 20.09.2010, 18:00 Uhr. Treffpunkt: Grünes Büro in Ludwigshafen, Rathausplatz 12. Mehr Infos:
https://www.gruene-lu.de/home/home-volltext/article/1_ludwigshafener_anti_akw_spaziergang_am_209/

–        *Worms*: Montagsspaziergang, wöchentlich ab dem 20. September, 17:30 Uhr. Treffpunkt: vor dem Osteingang des Hauptbahnhofs. Mehr Infos: https://www.gruene-worms.de/

–        *Landau*: Montagsdemo gegen Laufzeitverlängerung am 20.09. ab 18:00 Uhr auf dem Rathausplatz. Mehr Infos: https://www.gruene-in-landau.de/

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Termine

Castor-Transport

Aktueller Abfahrt-Termin laut TAZ in Frankreich ist der 5.11.2010, Ankunft (vorgesehen!!) für den 6.11.2010.

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Demonstration Hintergründe

Rede bei der Cattenom-Demo, 18.09.2010

Als letzter Redner wies der Verfasser dieser Zeilen, Autor von „Störfall Atomkraft“, auf die untrennbare Verflechtung von „ziviler“ und militärischer Nutzung an Beispiel „Iran“  hin. ALLEIN dies ist ein Grund für den sofortigen Ausstieg, von allen anderen Gründen wie Betriebs-Gefahrenpotential, Terroranschlägen und der unlösbaren Endlagerfrage abgesehen.

Liebe Gleichgesinnte

Ich möchte nicht auf die Sicherheit der deutschen und französischen AKWs oder auf die ungelöste – ja unlösbare – Endlagerfrage eingehen. Dazu wurde bereits genug gesagt. Ich möchte einen Aspekt ansprechen, der in der Diskussion um die Atomenergie immer wieder zu kurz kommt und der – meiner Meinung nach – das wichtigste und entscheidendste Argument GEGEN die Nutzung der Atomenergie ist.

Richten wir den Blick auf den Iran: Da baut ein größenwahnsinniger Hitler-Verschnitt in aller Seelenruhe an der Atombombe. Und das Schlimme daran ist: DER DARF DAS!

Um es genauer zu formulieren: Natürlich darf er NICHT Atombomben bauen. Aber genau DAS muss ihm erst einmal gerichtsfest nachgewiesen werden. Dieser Nachweis, ein sog. „rauchender Colt“ steht bis heute aus, er liegt nicht vor. Und DAMIT darf der Irre das tun, was er macht: Die angeblich zivile Nutzung der Atomenergie voranbringen. Er darf Reaktoren bauen, er darf Anreicherungsanlagen betreiben, er darf Materialien und Techniken dazu importieren, ja er muss bei alledem sogar von den Atommächten UNTERSTÜTZT werden. [Zitat:] (Art. IV (2) Alle Vertragsparteien verpflichten sich, den weitest möglichen Austausch von Ausrüstungen, Material und wissenschaftlichen und technologischen Informationen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie zu erleichtern, und sind berechtigt, daran teilzunehmen.)

Aber es ist technisch überhaupt keine Frage, angereichertes Uran für eine Atombombe oder für ein AKW zu verwenden. Der Unterschied ist der Grad der sog. „Anreicherung“. Auf wie viel Prozent wird der Gehalt an Uran-235 erhöht? Das ist aber nur eine Frage der Laufzeit der Zentrifugen: Werden es 3 bis 5 % für AKW-Brennstäbe oder werden es 85 % für die Bombe?

Wer immer auch die Technik zur Herstellung angereicherten Urans hat, DER HAT – wenn er will – AUCH DIE BOMBE!!

Die Geschichte belegt dies eindrucksvoll:

Frankreich lieferte Israel einen Atomreaktor … und Israel baute die Bombe.

Indien steigt mit russischer Hilfe ins zivile Atomprogramm ein und baut die Bombe

Pakistan wurde – mit deutsch-niederländischem Wissen und Technologie und chinesischem Uran zur Atommacht aufgerüstet. Kadir Khan ist eine der schillerndsten Persönlichkeiten der Zeitgeschichte und wird in den Geschichtsbüchern Erwähnung finden, als der Mann, der Pakistan die zivile Nutzung der Atomkraft brachte … und DIE BOMBE

Und Nordkorea wurde im Tausch gegen Raketentechnik von Kadir Khan gleich mit versorgt …

Übrigens, ALLES Verstöße gegen den NVV, genauso wie die neueste Zusammenarbeit der USA mit Indien!

Fazit:

1. Der NVV ist das Papier nicht wert, auf dem er steht!

2. Eine „friedliche Nutzung“ der Atomenergie ohne die Bombe gibt es nicht!

3. Daher bleibt nur eine Konsequenz: Ausstieg jetzt – WELTWEIT!

(Es gilt das gesprochene Wort)

Der Redebeitrag als pdf findet sich hier.

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Anlage: Auszüge aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen:

Art. III (3) Die nach diesem Artikel erforderlichen Sicherungsmaßnahmen werden so durchgeführt, dass sie mit Artikel IV in Einklang stehen und keine Behinderung darstellen für die wirtschaftliche und technologische Entwicklung der Vertragsparteien oder für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet friedlicher nuklearer Tätigkeiten, einschließlich des internationalen Austausches von Kernmaterial und Ausrüstungen für die Verarbeitung, Verwendung oder Herstellung von Kernmaterial für friedliche Zwecke in Übereinstimmung mit diesem Artikel und dem in der Präambel niedergelegten Grundsatz der Sicherungsüberwachung.

Art. IV (2) Alle Vertragsparteien verpflichten sich, den weitest möglichen Austausch von Ausrüstungen, Material und wissenschaftlichen und technologischen Informationen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie zu erleichtern, und sind berechtigt, daran teilzunehmen. Vertragsparteien, die hierzu in der Lage sind, arbeiten ferner zusammen, um allein oder gemeinsam mit anderen Staaten oder internationalen Organisationen zur Weiterentwicklung der Anwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke, besonders im Hoheitsgebiet von Nichtkernwaffenstaaten, die Vertragspartei sind, unter gebührender Berücksichtigung der Bedürfnisse der Entwicklungsgebiete der Welt beizutragen.

Artikel X (1) Jede Vertragspartei ist in Ausübung ihrer staatlichen Souveränität berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn sie entscheidet, dass durch außergewöhnliche, mit dem Inhalt dieses Vertrags zusammenhängende Ereignisse eine Gefährdung der höchsten Interessen ihres Landes eingetreten ist. Sie teilt diesen Rücktritt allen anderen Vertragsparteien sowie dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen drei Monate im Voraus mit. Diese Mitteilung hat eine Darlegung der außergewöhnlichen Ereignisse zu enthalten, durch die ihrer Ansicht nach eine Gefährdung ihrer höchsten Interessen eingetreten ist.